Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MarcelScholz am 05.08.2019 22:04
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Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt.
Seit 01.07.19 habe ich bei meinem Arbeitgeber eine neue Stelle angetreten.
Bisher war ich eingruppiert in Tvöd Vka E6 Stufe 3. Die neue Stelle ist E9a.
Bis 31.12.19 läuft die Probezeit für die neue Stelle und deswegen bekomm ich nur einen Zuschlag für die höhere Tätigkeit und werde erst am 01.01.2020 in 9a eingruppiert.
Zum Oktober 2019 findet bei mir die Stufenerhöhung von 3 auf 4 statt.
Wird dann die Stufe 4 am 01.01.2020 für E9a übernommen oder die Stufe 3?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Eine Probezeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Handelt es sich um eine zunächst vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit?
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Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt.
Seit 01.07.19 habe ich bei meinem Arbeitgeber eine neue Stelle angetreten.
Bisher war ich eingruppiert in Tvöd Vka E6 Stufe 3. Die neue Stelle ist E9a.
Bis 31.12.19 läuft die Probezeit für die neue Stelle und deswegen bekomm ich nur einen Zuschlag für die höhere Tätigkeit und werde erst am 01.01.2020 in 9a eingruppiert.
Zum Oktober 2019 findet bei mir die Stufenerhöhung von 3 auf 4 statt.
Wird dann die Stufe 4 am 01.01.2020 für E9a übernommen oder die Stufe 3?
Vielen Dank für eure Hilfe
Da du dieses Jahr im Oktober in Stufe 4 aufsteigst, wirst du im Januar 2020 auch weiterhin die Stufe 4 behalten, egal in welcher EG du eingruppiert bist...
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Es ist ja überhaupt nicht klar, ob der TE in 10/19 Stufe 4 erreicht.
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Also eine vorübergehende Übertragung ist es nicht.
Diese ist schon dauerhaft.
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Dann bist Du seit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit entsprechend dieser eingruppiert.