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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BenQ5 am 20.04.2021 08:59

Titel: Änderung bei Aufgabenübertragung
Beitrag von: BenQ5 am 20.04.2021 08:59
Eingruppierungsrelevante Aufgabenübertragungen bedürfen ja immer einer Zustimmung und können nicht einseitig vorgenommen werden. Wie verhält es sich denn wenn die Aufgaben sich aus unterschiedlichen Wertigkeiten zusammen setzen, in der Summe aber noch EG 10 entsprechen. Können dann die Aufgabenteile die zwar in Summe nur 20 % ausmachen aber eben höherwertig nach EG 11 sind einfach so weggenommen werden, da sich ja die Eingruppierung insgesamt nicht ändert ?
Titel: Antw:Änderung bei Aufgabenübertragung
Beitrag von: Spid am 20.04.2021 09:36
Ja.