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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Handwerklicher2020 am 15.03.2024 15:03
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Hallo liebe User,
ich habe folgendes Anliegen an euch: Ich hatte mich im ÖD beworben und eine Zusage erhalten. es handelt sich um eine Stelle als Anlagenmechaniker SHK und ich habe den Beruf auch mindestens 1 Jahr ausgeübt wie aber auch als Anlagenmechaniker SHL im Rohrleitungsbau gearbeitet, sprich was meinen erlernten Fähigkeiten entspricht.
Nun war ich allerdings schon einmal im ÖD tätig und wurde in die Gruppe 7 Stufe 3 eingruppiert.
Jetzt habe ich wieder eine Zusage für den ÖD, Entgeldgruppe 7, und nun sagte man mir plötzlich, ich würde eingruppiert auf Stufe 1? Ich bin aus allen wolken gefallen, dort werde ich eingruppiert als wenn ich gerade aus der Lehre komme? Wie kann das? Dazu mus sich sagen das ich dazu noch eine weitere Ausbildung als Elektriker mitbringe.
Dann stehe ich ja da wie jemand frisch aus der Ausbildung obwohl in meinem Beruf gearbeitet habe? Auf die Nachfrage warum ich die Stufe 1 erhalte sagte man mir, ich hätte meine Tätigkeit ununterbrochen ausüben müssen um in eine höhere Stufe zu gelangen? Bin völlig perplex. Und ja, so habe ich mir das ganze nicht vorgestellt.
Vielleicht kann mich da jemand aufklären?
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Die tariflichen Regelungen zur Stufenzuordnung im Bereich des TV-L sind insbesondere dessen § 16 Absatz 2 zu entnehmen. Hierbei ist u. a. von Bedeutung, ob es sich tatsächlich um "einschlägige" Berufserfahrung handelt und ob diese beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber erworben wurde. In diesem Zusammenhang siehe auch Prokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Absatz 2 TV-L:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf
Sofern noch kein Arbeitsvertrag verbindlich abgeschlossen wurde, lässt sich jedoch aufgrund § 16 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 2a TV-L eine höhere Stufenzuordnung "aushandeln", wenn der Arbeitgeber dies zur Personalgewinnung für erforderlich hält.
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Mir ist noch nicht klar ob und wieviel Zeiten von einschlägiger Berufserfahrung für deinen neuen Job hast.
Ansonsten:
Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.
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Nur mal so am Rande, unabhängig von der Erfahrungsstufenfrage: Ein Handwerker, der direkt nach Abschluss seiner Ausbildung eingestellt wird, erhält normalerweise nie Entgeltgruppe 7, sondern 5 oder maximal 6. Diese Argumentation funktioniert also nicht, obwohl ich die Verärgerung des Fragestellers über das Angebot der Stufe 1 durchaus nachvollziehen kann.
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Nur mal so am Rande, unabhängig von der Erfahrungsstufenfrage: Ein Handwerker, der direkt nach Abschluss seiner Ausbildung eingestellt wird, erhält normalerweise nie Entgeltgruppe 7, sondern 5 oder maximal 6. Diese Argumentation funktioniert also nicht,
Komisches Argument.
Also ein AG hat eine Stelle für Tätigkeiten der EG7 und kann nach deiner Argumentation keinen Anfänger einstellen, weil er ja nie die 7 bekommt?
Warum sollte man nicht jemanden für die 7 einstellen, weil man diese Dinge erledigt haben will, auch wenn er keine Berufserfahrung hat?
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Im Normalfall stellt man dann den Anfänger ein, überträgt aber zunächst noch nicht den vollen Tätigkeitsumfang und gruppiert entsprechend niedriger ein. Es handelt sich ja hier schließlich um eine Angestelltetätigkeit und nicht um eine Beamtenplanstelle, die unbedingt gemäß Stellenplan besetzt und besoldet werden müsste.
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Und dann bleiben die höherwertigen Arbeitsvorgänge einfach liegen? Und keiner macht sie?
klingt nach nem Plan.
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Wer macht sie denn jetzt? Entweder gibt es erfahrene Kollegen, oder die Dienststelle ist derzeit geschlossen, weil ohne den gesuchten E7-Handwerker der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann.
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Also wird geschlossen, weil man einen neuen Handwerker diese Dinge nicht ausüben lassen will. Nur weil er Berufsanfänger ist.
Klingt nach einem Super Plan.
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Bist Du auf die Stelle angewiesen, oder hast Du noch andere Eisen im Feuer?
Sag einfach das Du nur für Stufe x kommst und Poker. Wenn ich nicht für Betrag arbeiten möchte, dann teile ich das dem AG mit und verhandele. Von alleine wird da nix passieren.
Kenne deinen eigenen Wert und hol das Beste für Dich raus.
Du musst Stufe 1 ja nicht annehmen!
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Bist Du auf die Stelle angewiesen, oder hast Du noch andere Eisen im Feuer?
Sag einfach das Du nur für Stufe x kommst und Poker. Wenn ich nicht für Betrag arbeiten möchte, dann teile ich das dem AG mit und verhandele. Von alleine wird da nix passieren.
Kenne deinen eigenen Wert und hol das Beste für Dich raus.
Du musst Stufe 1 ja nicht annehmen!
Und ganz wichtig, nicht auf irgendwelche mündlichen Zusagen für die Zukunft verlassen. Vor der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, muss es schriftlich geregelt sein. An alles andere hält sich später niemand bzw. lamentiert sich zB Verweise auf Kannregelungen raus. Gilt zwar für eigentlich alle Arbeitsverhältnisse, für den ÖD aber leider doppelt!
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Hallo,
die Sache ist das ich quasi auf dem platten Land wohne und die Auswahl an Jobs gerade hier in der Gegend einfach dünn ist. Wenn hier ein Landkreis zum Beispiel eine Stelle ausschreibt als ich sag mal Hausmeister dann wird diese höchstens nach TVÖD Gruppe 5 bezahlt und man erwartet darüber hinaus Teilnahme am Bereitschaftsdienst und Wohnort in der Stadt. Es würde also nix übrig bleiben.
Was ich damit sagen möchte: Ich kann natürlich das Jobangebot ablehnen und sagen nö mache ich nicht, heisst im Umkehrschluss, da ich ja gerade auf Jobsuche bin, die AfA schickt mich zwangsläufig in die Zeitarbeit. Es mag wohl das ein- oder andere Eisen noch im Feuer sein aber es ist auch so das ich in der freien Wirtschaft leider schon die ein- oder andere Insolvenz mitgemacht habe und ich suche nun in meinem Alter eine feste und dauerhafte Perspektive.
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Nun, dann ist deine Verhandlungsposition recht bescheiden, so wie sie auch in der pW es ist und du musst pokern, dass sie keinen anderen haben oder die Kröte schlucken.
Wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, bist du in der Stufe 3 (und musst das evtl. einklagen)
Wenn nicht, ist es reine Verhandlung.
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Ja, dann bleibt nur in den sauren Apfel beißen, Probezeit absolvieren und anschließend nachverhandeln und parallel bewerben.
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Ja, dann bleibt nur in den sauren Apfel beißen, Probezeit absolvieren und anschließend nachverhandeln und parallel bewerben.
Nein, es gibt tarifliche nur eine Möglichkeit nachzuverhandeln, eine Zulage von 2 Stufen (§16.5)
Die einschlägige Berufserfahrung ist nicht verhandelbar, sondern gerichtlich einklagbar.
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Hallo,
zunächst einmal vielen vielen Dank für euere Antworten.
Was mich nun wieder stutzig macht ist folgendes: Mir liegt jetzt mittlerweile der Vertrag vor und ich weiß immer noch nicht, in welcher Stufe ich eingruppiert bin. Verantwortlich sieht sich wohl niemand und man sagt mir, ich bekomme Bescheid vom niedersächsischen landesamt für bezüge und versorgung.
Man ist nicht ehrlich mir gegenüber weil es stellt sich mir nun folgende Frage: Wer entscheidet jetzt maßgeblich über meiner Eingruppierung?
Als ich seinerzeit bei einem anderen AG im ÖD war hatte ich diese Probleme nicht da alles klar und offen kommuniziert worden ist.
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Wartezeit für das KSchG abwarten und danach Einstufung gerichtlich überprüfen lassen. Das ist jederzeit möglich. Einzig wenn du gewinnst, bekommst du nur die letzten sechs Monate rückwirkend nachgezahlt.
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Man ist nicht ehrlich mir gegenüber weil es stellt sich mir nun folgende Frage: Wer entscheidet jetzt maßgeblich über meiner Eingruppierung?
Einzig und alleine ein Arbeitsgericht kann über deine Eingruppierung entscheiden.
Alles andere ist nur ein mal mehr mal weniger ausgewürfelte Rechtsmeinung vom Ag.
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Ich versuche mir mal aus Deinem Post zusammenzureimen, was möglicherweise bei Dir sein könnte:
Du hast als Elektriker im ÖD mal mit E7/3 gearbeitet und hast dann in der Privatwirtschaft (PW) eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker absolviert und Dich mit einem Jahr Berufserfahrung in der PW beim ÖD auf eine Stelle für einen Anlagenmechaniker beworben?
Ist das so richtig?
Wie viel Berufserfahrung hattest Du beim Elektriker als Du in die E7/3 gekommen bist?
Handwerksgesellen werden üblicherweise bei E5 bis E7 eingruppiert - je nach Tätigkeit. Meister E8 und E9a.
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Ich habe in der PW eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK gemacht.
Danach habe ich als Anlagenmechaniker SHK im ÖD gearbeitet mit E7/3.
Es erfolgte dann in der PW eine weitere Ausbildung zum Elektriker Fachrichtung Betriebstechnik.
Für die jetzige Stelle ist der Elektriker nicht gefragt sondern der Anlagenmechaniker SHK.
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§17 TV-L
2 Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden,... sind unschädlich; sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
3 Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung; die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme.
Die Unterbrechnung kommt durch die Ausbildung zum Elektriker. In der Zeit hast Du nicht als Anlagenmechaniker gearbeitet. Oben stehen die entsprechenden Auszüge aus dem TV-L. Die Frage ist jetzt wie lang die Unterbrechnung war: bis zu 3 Jahre oder mehr?!
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Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.
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Ich muss das ganze einmal etwas aufbröseln. Die Zeit der ausbildung zum Elektriker liegt vor der Tätigkeit als ich wieder als Anlagenmechaniker SHK gearbeitet habe.
Erst kam die Ausbildung zum Elektriker im Rahmen einer gesundheitlichen Rehabilitation also als Umschulung. Danach habe ich im ÖD gearbeitet als Anlagenmechaniker. Das war bis Mai 2020.
Dann habe ich 2,5 Jahre für ein Stadtwerk gearbeitet als Netzmonteur Gas Wasser.
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Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.
Jetzt denke ich genauso.
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Erstmal vielen vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen.
Wenn es wirklich bei der Stufe 1 bleiben sollte, dann muss ich leider zu dem Ergebnis kommen, das sich die Tätigkeit für mich finanziell nicht lohnt. Es hat auch damit zu tun das ich eine nicht ganz unerhebliche Anfahrtsstrecke habe.
Natürlich kann mann jetzt sagen, das hat man vorher alles gewusst aber es ist meiner Ansicht nach nicht richtig, das seitens des AG nicht ehrlich damit umgegangen wird welche Stufe es nun ist.
Das habe ich in meiner letzten Anstellung im ÖD so nicht gehabt da gab es einen Vertrag wo alles niedergeschrieben worden ist.
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Erstmal vielen vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen.
Wenn es wirklich bei der Stufe 1 bleiben sollte, dann muss ich leider zu dem Ergebnis kommen, das sich die Tätigkeit für mich finanziell nicht lohnt. Es hat auch damit zu tun das ich eine nicht ganz unerhebliche Anfahrtsstrecke habe.
Natürlich kann mann jetzt sagen, das hat man vorher alles gewusst aber es ist meiner Ansicht nach nicht richtig, das seitens des AG nicht ehrlich damit umgegangen wird welche Stufe es nun ist.
Das habe ich in meiner letzten Anstellung im ÖD so nicht gehabt da gab es einen Vertrag wo alles niedergeschrieben worden ist.
Nun, dann hättest oder solltest du auch nur einen solchen AV unterschreiben.
Und AGs meiden, die dazu nicht in der Lage sind, da gibt es nur Enttäuschungen, wenn der Ag noch nicht mal die Basics beherrscht.