Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: PeterMann90 am 04.10.2020 13:53

Titel: [Allg] Kurzfristiger Urlaub als Anwärter
Beitrag von: PeterMann90 am 04.10.2020 13:53
Hallo liebes Forum,

aktuell befinde ich mich in meiner Laufbahnausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst. Derzeit durchlaufe ich den praktischen Teil meiner Ausbildung in Berlin, wo ich auch gemeldet bin und wohne. Da meine Verlobte aber in Ingolstadt wohnt, pendel ich jedes Wochenende.

Nun wurde Berlin-Mitte (mein Wohnsitz) allerdings von Schleswig-Holstein zum Risikogebiet erklärt und ich befürchte, dass u.a. Bayern nachziehen könnte.

Leider hat meine Verlobte am Freitag einen wichtigen Arzttermin, bei dem ich sie gerne begleiten würde. Daher würde ich gerne wissen, ob ich den Fall so meinem Vorgesetzten vortragen sollte und ob es möglich ist, kurzfristig Urlaub für den Mittwoch, Donnerstag und Freitag zu beantragen (genügend Urlaubstage sind hierfür vorhanden).

Mit freundlichen Grüßen
Peter Mann

Titel: Antw:Kurzfristiger Urlaub als Anwärter
Beitrag von: Spid am 04.10.2020 13:54
Klar.
Titel: Antw:[Allg] Kurzfristiger Urlaub als Anwärter
Beitrag von: Garfield73 am 05.10.2020 11:45
In Ergänzung zur Spid'schen Antwort:
Natürlich kann man auch als Anwärter kurzfristig Urlaub beantragen.

Viel interessanter ist doch allerdings, ob dieser Urlaub auch genehmigt werden muss.

Und das ist IMO nicht der Fall. Insbesondere in der Ausbildung kann es feste Zeiträume geben, in denen Urlaub möglich ist und in den anderen Zeiten nicht.
Das sollte man mit dem zuständigen Ausbildungsleiter (oder wer auch immer dafür in Berlin zuständig ist) abklären. Das Forum kann hier nicht weiter helfen.
Titel: Antw:[Allg] Kurzfristiger Urlaub als Anwärter
Beitrag von: Wdd3 am 05.10.2020 12:21
Genau das hat Spid doch schon abschließend ausgeführt.
Welche Art Urlaub, der derart kurzfristig beantragt wird, muss denn genehmigt werden?
Titel: Antw:[Allg] Kurzfristiger Urlaub als Anwärter
Beitrag von: AndreasG am 06.10.2020 00:07
Welche Art Urlaub, der derart kurzfristig beantragt wird, muss denn genehmigt werden?

§ 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen
wäre ein Beispiel.
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen dass notwendige medizinische Behandlungen aufgeschoben werden.

Wobei das hier nicht greift.



https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html
Titel: Antw:[Allg] Kurzfristiger Urlaub als Anwärter
Beitrag von: Feidl am 06.10.2020 16:22
In meiner  Laufbahnausbildung im gehobenen technischen Dienst war auch kurzfristiger Urlaub kein Problem. Allerdings gab es Zeiten, wo kein Urlaub genehmigt wurde (während Lehrgängen), und Zeiten, wo es ungünstig war, (länger) Urlaub zu nehmen, weil man sonst gewisse Mindestzeiten in bestimmten Ausbildungsabschnitten nicht erreicht hätte und diese später nachholen müsste.