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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: webst am 13.08.2019 20:13
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Leider finde ich zu dem Thema nichts, welche Kündigungsfrist gilt seitens des Arbeitnehmers? TVÖD-V
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Und der Blick in den Tarifvertrag, in dem man mit §34 einen recht eindeutig mit „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“ überschriebenen Paragraphen findet, war jetzt inwiefern fernliegend?
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??? Bei Manchen fragt man sich, wie sie es geschafft haben, den AV zu unterschreiben ???
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr - ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr - 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren - 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren - 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren - 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren - 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Dafür hat man doch euch, die von früh bis abends in dem Forum unterwegs sind ;)
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Dafür hat man doch euch, die von früh bis abends in dem Forum unterwegs sind ;)
Stimmt, warum sollte man auch selber suchen, wenn man fragen kann..... ::)