Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: XTinaG am 15.02.2022 10:03

Titel: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 15.02.2022 10:03
Wer muß sich eigentlich um die Versorgung von Abgesonderten kümmern, wenn diese niemanden haben, der das übernehmen könnte?

Wir hatten jetzt den Fall, daß ein Kollege sich in die häusliche Isolation begeben mußte. Dessen einzige lebenden Anverwandten sind seine Eltern, die ihren Lebensabend auf Menorca verbringen. Freunde scheint er keine zu haben, hier auf der Arbeit würden die meisten sich wohl eher mit einem spitzen Stock ins Auge stechen als ihm zu helfen. Und im privaten Umgang soll er noch unangenehmer sein. Ich glaube, bei ihm ist jetzt die Kirchengemeinde eingesprungen. Aber es muß doch irgendjemand verpflichtet sein, sich zu kümmern, wenn jemand sich in behördlich angeordneter Isolation befindet. Gibt es da eine Regelung zu?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 15.02.2022 10:19
Das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz veweist an das zuständige Gesundheitsamt
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 15.02.2022 10:52
Irgendwie ist der rest meines Kommentares Verschwunden...

Der Kollege kann ja nur äußerst eingeschränkt Selbstbestimmung warnehmen, ist in seiner Privatautonomie sehr stark eingeschränkt. Einer Logeik derer dem Subsidiaritätsprinzip folgend MUSS es eigentlich eine Verantwortung des Staates resp. Rechtsnorm geben diesen Menschen zu versorgen. Sei es unter Zuhilfname eines Betreuers, THW oder was weiss ich..
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Herbert Meyer am 15.02.2022 11:24
Für solche Konstellationen sollte Lauterbach Gutscheine für Lieferheld ausgeben. Das ist dann gleichzeitig noch ein Subventionsprogramm für einen angeschlagenen Dax-Konzern. Zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2022 11:25
...kann man bei Eltern von "Anverwandten" sprechen...oder ist das ein Mix aus Angehörigen und Verwandten?...oder nur falsch wie bei Unkosten?....auch den Begriff "Absonderung" bei häuslicher Isolation  zu verwenden, ist irgendwie ungewöhnlich...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 15.02.2022 11:33
Da man mit seinen Eltern verwandt ist, kann man bei diesen sehr wohl von Anverwandten sprechen. Schließlich handelt es sich dabei um ein Synonym zu "Verwandten".

Daß Du die Verwendung des korrekten Begriffes für ungewöhnlich hältst, läßt irgendwie tief blicken.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Garfield am 15.02.2022 12:18
Inzwischen bieten doch jede Menge Einzelhändler auch einen Lieferservice an. Ebenso wie Apotheken. Wieso braucht er denn jemanden, der sich kümmert? Das sollte doch heutzutage kein Problem mehr sein.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: yamato am 15.02.2022 12:19
Laut Duden selten verwendet, eher gehobene Sprache.
Bedeutung : verwandt, mit jemanden verwandt

Nicht hinter jedem Baum gleich einen Querdenker vermuten....
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 15.02.2022 12:26
Inzwischen bieten doch jede Menge Einzelhändler auch einen Lieferservice an. Ebenso wie Apotheken. Wieso braucht er denn jemanden, der sich kümmert? Das sollte doch heutzutage kein Problem mehr sein.

Weiß ich nicht. Mag aber sein, daß in Gimborn solche Infrastruktur eher unterdurchschnittlich gut entwickelt ist. Die TK-Infrastruktur ist jedenfalls so schlecht, daß er von dort nicht arbeiten kann.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Keeper83 am 15.02.2022 12:41
Inzwischen bieten doch jede Menge Einzelhändler auch einen Lieferservice an. Ebenso wie Apotheken. Wieso braucht er denn jemanden, der sich kümmert? Das sollte doch heutzutage kein Problem mehr sein.

Weiß ich nicht. Mag aber sein, daß in Gimborn solche Infrastruktur eher unterdurchschnittlich gut entwickelt ist. Die TK-Infrastruktur ist jedenfalls so schlecht, daß er von dort nicht arbeiten kann.

23 Einwohner kann man besser umsiedeln als sie zu erschließen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 15.02.2022 12:42
Es steht aber im Falle einer behördlich angeordneten Absonderung weder das eine noch das andere Mittel zur Verfügung.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 15.02.2022 13:28
Es gibt neben den kommerziellen Lieferservices in den meisten Kommunen Hilfangebote von Kirchengemeinden oder Sozialen Dienstleistern. Ist er soweit retardiert oder in seiner Misantrophie gefangen, dass er solche Angebote organisieren kann, kann ihn der örtliche ASD unterstützen. Als letztes Mittel bleibt die Unterbringung durch das Gesundheitsamt in einer staatlich organisierten Unterbringung, die auch für Personengruppen organisiert wird, denen eine Absonderung nicht möglich ist, wie etwa Obdachlosen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 15.02.2022 13:39
Interessant. Wäre also nicht die Kirchengemeinde eingesprungen, hätte er den oberbergischen ASD angerufen und die hätten ihm Hilfe organisiert? Entweder indem sich bspw. die Bürofachangestellte beim ASD ins Auto schwingt und für ihn einkauft oder indem er mit einem entsprechend ausgestatteten LMW/KTW/RTW in eine Absonderungseinrichtung verbracht und dort versorgt wird?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 15.02.2022 14:20
Unterstützen heißt Hilfe zur Selbsthilfe und nicht bestellen und geliefert bekommen. Wie eine solche Hilfe aussieht hängt von der Hilfebedürftigkeit der Person und den örtlichen Angeboten ab. Ich kann mir ehrlich gesagt keine Person vorstellen, die grundsätzlich arbeitsfähig ist und sich nicht mit einer Liste von Telefonnummern ausgestattet (die er wahrscheinlich vom ASD erhalten würde) sich selbst helfen könnte.

Dass jemand selbst mit diesen Hilfsangeboten nicht klarkommt, kann ich mir bei einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch weniger vorstellen. Dessen ungeachtet: Zu einer gesonderten Absonderungsunterkunft kann er selbst (in Absprache mit dem organisierenden Gesundheitsamt - jedenfalls in Niedersachsen) fahren, oder ist er bereits bettlägerig?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Gartenilse am 15.02.2022 14:21
Meines Wissens gibt es in jeder größeren Stadt Ehrenamtliche Helfer für eben diese Fälle. Einfach mal bei der gemeinde anrufen oder DRK, Caritas, AWO...
Ansonsten hilft es auch immer, sich mit den Nachbarn gut zu verstehen.  8)
Kümmern MUSS sich niemand, wir sind ja nicht in der DDR.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kommunalgenie am 15.02.2022 14:37
Unterstützen heißt Hilfe zur Selbsthilfe und nicht bestellen und geliefert bekommen. Wie eine solche Hilfe aussieht hängt von der Hilfebedürftigkeit der Person und den örtlichen Angeboten ab. Ich kann mir ehrlich gesagt keine Person vorstellen, die grundsätzlich arbeitsfähig ist und sich nicht mit einer Liste von Telefonnummern ausgestattet (die er wahrscheinlich vom ASD erhalten würde) sich selbst helfen könnte.

Dass jemand selbst mit diesen Hilfsangeboten nicht klarkommt, kann ich mir bei einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch weniger vorstellen. Dessen ungeachtet: Zu einer gesonderten Absonderungsunterkunft kann er selbst (in Absprache mit dem organisierenden Gesundheitsamt - jedenfalls in Niedersachsen) fahren, oder ist er bereits bettlägerig?

Das Haus bzw. Grundstück darf doch nicht verlassen werden, auch nicht alleine mit dem Auto.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 15.02.2022 14:47
...
Das Haus bzw. Grundstück darf doch nicht verlassen werden, auch nicht alleine mit dem Auto.
Soweit es sich nicht um das unverzügliche Begeben an einen geeigneten Absonderungsort handelt, ist die Unterbrechung des Aufenthaltes unter den in § 3 der Nds. Absonderungsverordnung genannten Voraussetzungen zulässig - dazu gehört auch die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 15.02.2022 17:16
Das ist eine klassische Regelungslücke. Nach aktuellem rechtlichen Stand besteht ein große Wahrscheinlichkeit einer langen Absonderung, da derjenige durch die Absonderung tot sein wird. Wobei man ohne Essen recht lange leben kann.

Es mangelnd bisher wohl an einer gerichtlichen/ politischen Klärung.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 15.02.2022 17:29
Meines Wissens gibt es in jeder größeren Stadt Ehrenamtliche Helfer für eben diese Fälle. Einfach mal bei der gemeinde anrufen oder DRK, Caritas, AWO...
Ansonsten hilft es auch immer, sich mit den Nachbarn gut zu verstehen.  8)
Kümmern MUSS sich niemand, wir sind ja nicht in der DDR.

Selbstverständlich muß sich staatlicherseits jemand kümmern, wenn eine staatliche Maßnahme dazu führt. Leute einsperren und verhungern lassen, ist weit eher „DDR“-like.

Gimborn fällt nach Deiner Wahrnehmung unter „größere Stadt“?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 15.02.2022 17:33
Unterstützen heißt Hilfe zur Selbsthilfe und nicht bestellen und geliefert bekommen. Wie eine solche Hilfe aussieht hängt von der Hilfebedürftigkeit der Person und den örtlichen Angeboten ab. Ich kann mir ehrlich gesagt keine Person vorstellen, die grundsätzlich arbeitsfähig ist und sich nicht mit einer Liste von Telefonnummern ausgestattet (die er wahrscheinlich vom ASD erhalten würde) sich selbst helfen könnte.

Dass jemand selbst mit diesen Hilfsangeboten nicht klarkommt, kann ich mir bei einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch weniger vorstellen. Dessen ungeachtet: Zu einer gesonderten Absonderungsunterkunft kann er selbst (in Absprache mit dem organisierenden Gesundheitsamt - jedenfalls in Niedersachsen) fahren, oder ist er bereits bettlägerig?

Die Frage ist doch auch, wer würde ihm helfen?

Meines Wissens nach verfügt er über keinen PKW. Er fährt sonst wohl immer mit dem E-Bike nach Marienheide und von dort mit dem Zug weiter. Ist eine Mitfahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht das genaue Gegenteil von Isolation?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 15.02.2022 21:49
Das ist eine klassische Regelungslücke. Nach aktuellem rechtlichen Stand besteht ein große Wahrscheinlichkeit einer langen Absonderung, da derjenige durch die Absonderung tot sein wird. Wobei man ohne Essen recht lange leben kann.

Es mangelnd bisher wohl an einer gerichtlichen/ politischen Klärung.
Jipp, wenn ein verhungerter Abgesonderter zur Telefonzelle läuft um sich bei Lieferando was zu bestellen und dann ne Strafe bekommt, wird da wohl anders geurteilt werden, als wenn er in der Kneipe sein (Feierabend) Bier trinkt.

Das eine könnte ALTERNATIVLOS sein, das andere nicht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 06:48
...das scheint ja ein ganz besonderer Sonderling zu sein, der anscheinend nicht in der Lage ist, einmal ohne fremde Hilfe für eine Woche im eigenem Haushalt zu überleben...

...anscheinend arbeitet XTinaG in der Psychiartrie?  8)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 07:35
Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 07:51
...ach du bist der ominöse Fall... ;D

...auch ohne zu den Preppern zu gehören, wäre mein Wasser, Bier und Weinvorrat nach einer Woche noch nicht erschöpft...auch wäre dann mein Külschrank bzw. meine Tiefkühltruhe nicht ausgeräumt und online bin ich ebenfalls...also woran haperts denn bei Dir?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 08:09
Nein. Ich wohne sicher nicht in Gimborn. Mir würden dennoch nach wenigen Tagen die Lebensmittel ausgehen. Was an Fisch, Fleisch und Gemüse soll sich denn länger halten? TK habe ich nur Pommes da, ansonsten wird mit frischen Lebensmitteln gewirtschaftet. Ich hätte zwar Leute, die mich versorgen könnten und würden, aber davon ist doch nicht auszugehen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: stingmb am 16.02.2022 08:19
Vielleicht sollte man euren eigenen Maßstab, ähnlich der verweigerten Behandlung von Ungeimpften auf ITS, anlegen.  ;)

Man muss also prüfen, ob dieser "Sonderling" eventuell seinen Booster-Termin nicht rechtzeitig wahrgenommen hat und so quasi selber Schuld an der Situation ist.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Lars73 am 16.02.2022 08:24
Ich koche ebenfalls überwiegend mit frischen Zutaten. Ich habe Vorräte die im Notfalls für uns ca. 2 Wochen reichen. Aber das entspricht nicht dem Anspruch unter Normalbedingungen. Ich sehe es auch so wie XTinaG, dass der Staat die Versorgung der Personen in behördlich angeordneter Absonderung sicherstellen muss.

Soweit erkennbar ist man sich dessen auch bewusst. Man versucht aber die Leute davon abzubringen dies einzufordern. Auch ist der Verweis auf Angebote von anderen Akteuren durchaus zulässig ist.
Natürlich könnte der Staat dieser Pflicht auch nachkommen in dem er Maßzeiten liefern lässt. (Oder Personen in Sammeleinrichtungen zusammenführt und dort versorgt.) Ich würde darauf verzichten und lieber im eigenen Haus blieben und selber kochen und könnte auch die Lieferung der notwendigen Zutaten sicherstellen. Aber ich finde es schon wichtig sich darüber klar zu sein, dass der Staat bei solchen Maßnahmen grundsätzlich Pflichten hat. Gut ist, dass es dezentral diverse Angebote gibt an die man sich wenden kann, wenn man keine hinreichenden privaten Netzwerke hat. Aber nur weil diese Möglichkeiten bestehen braucht der Staat keine Notversorgung einzurichten.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 08:34
...ich gehöre nunmal nicht zu den Menschen, die bei jeder Gelegenheit nach staatlicher Hilfe und Unterstützung schreien...und selbst wenn der Staat mir bei einer "Absonderung" Speis und Trank ala Essen auf Rädern liefern möchte, würde ich darauf dankend verzichten...

...mein Leben bestimme immer noch ich selbst...auch mich impfen und boostern zu lassen, war letztendlich meine egoistische Entscheidung, mich vor einem schwerem Verlauf zu schützen...der Schutz der Allgemeinheit oder des Gesundheitswesens war dabei für mich eher zweitrangig..
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 08:39
Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 16.02.2022 08:50
Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
Also geht es ums Recht haben und nicht um die Lösung eines Problemes?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Lars73 am 16.02.2022 08:52
Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.

Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 09:00
Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

...im Übrigen verliere ich nicht die Selbstbestimmung über mein leben, wenn ich an einer roten Ampel stehen bleiben muss...

...um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, gehört natürlich die Fähigkeit zum abstrakten Denken...diese Fähigkeit geht bei Einigen bei dem Bestreben, immer und überall Recht haben zu wollen, mitunter mal verloren...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 09:04
Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.

Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
Sehe ich 100% genauso.
Ich bleib auch bei meiner ersten Aussagen: Dass muss doch irgendwo/-wie normiert sein oder sich aus dem GG ableiten.
Wo und wenn man sich nicht mehr selbst "versorgen" (lassen) kann, hat der Staat die Pflicht.
Knast, Betreuung geschäftsunfähiger Personen, Familienhilfe, PsychKG etc. Ist doch auch geregelt...

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 09:17
Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

...im Übrigen verliere ich nicht die Selbstbestimmung über mein leben, wenn ich an einer roten Ampel stehen bleiben muss...

...um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, gehört natürlich die Fähigkeit zum abstrakten Denken...diese Fähigkeit geht bei Einigen bei dem Bestreben, immer und überall Recht haben zu wollen, mitunter mal verloren...

Durch Deine Wahlentscheidung hast Du in den genannten Fällen nur dann über Dein Leben bestimmt, wenn die von Dir gewählte Partei allein oder mit anderen die Mehrheit stellte. Da klafft eine Lücke groß wie ein Scheunentor in Deiner Argumentation.

Die Absonderung ist ein staatlicher Zwangsakt mit freiheitsentziehendem Charakter. Wenn Du das nicht als Einschränkung Deiner Selbstbestimmung siehst, bist Du wohl der Sonderling.

Ich sehe es wie Lars73 und Kaiser80, der Staat ist bei einem solchen Zwangsakt in der Verantwortung. Ich finde es bedenklich, daß hier keine explizite Regelung getroffen worden ist. Bis man bei den völlig überforderten Ortsbehörden überhaupt jemand auch nur erreichte und dann auch noch ne Entscheidung herbeigeführt hätte, wäre man wohl längst verhungert.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 16.02.2022 09:45
Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.

Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
Sehe ich 100% genauso.
Ich bleib auch bei meiner ersten Aussagen: Dass muss doch irgendwo/-wie normiert sein oder sich aus dem GG ableiten.
Wo und wenn man sich nicht mehr selbst "versorgen" (lassen) kann, hat der Staat die Pflicht.
Knast, Betreuung geschäftsunfähiger Personen, Familienhilfe, PsychKG etc. Ist doch auch geregelt...
Die Kosten einer Unterbringung nach dem PsychKG trägt der/die Betroffene selbst, ebenso wie einen Betreuer - in beiden Fällen trägt der Staat Kosten nur subsidiär. Gleiches trifft für die verschuldensunabhängige Haftung als Zustandsstörer im Ordnungsrecht zu.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Herbert Meyer am 16.02.2022 09:52
Zitat
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

Meine homöopathische, kaum messbare und zumeist wirkungslose Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung würde ich ohne zu Zögern gegen einen höheren Grad der Selbstbestimmung eintauschen. Denn dann kann ich tatsächlich über mein Leben selbst bestimmen und muss mich nicht über sinnlose Gängelungen ärgern - beginnend, bei einer für mich nutzlosen Rentenzwangsversicherung bis hin zur Entscheidung, wann ich mein Gesicht verhüllen möchte und wann nicht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 09:53
Stimmt ja alles. Aber wo ging es um Kosten? Es geht um die Frage ob aus Zwang eine Pflicht resultiert.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 16.02.2022 10:03
Ich sehe es wie Lars73 und Kaiser80, der Staat ist bei einem solchen Zwangsakt in der Verantwortung. Ich finde es bedenklich, daß hier keine explizite Regelung getroffen worden ist. Bis man bei den völlig überforderten Ortsbehörden überhaupt jemand auch nur erreichte und dann auch noch ne Entscheidung herbeigeführt hätte, wäre man wohl längst verhungert.
Ich sehe es ganz pragmatisch.
Wenn jemand abgesondert wird und er sich nicht selbst versorgen kann oder konnte (wg. fehlende Infrastruktur, sprich keine sozialen Kontakt und keine Möglichkeit etwas geliefert zu bekommen) und dann zum einkaufen geht, dann dürfte das im Nachgang straffrei ausgehen, da ja der Staat ihm die Unterstützung verwehrt hat.

Wenn der Staat jemanden in den Knast steckt, muss er auch (im Zweifel) die Versorgung organisieren.

Aber da - wie so oft - der Staat halbgare Verordnungen von sich gibt, müssen es halt die Verwaltungsgerichte wieder ordnen.

Wäre zumindest für mich ein Großer Spaß, wenn ich vom Gesundheitsamt angerufen werden würde und die mich in die Absonderung schicken wollen.:
GA: "Sie müssen jetzt 14Tage zuhause bleiben und dürfen das Haus nicht verlassen."
ICH: " Alles klar: Also ich hätte dann gerne Montag morgens Eier und Speck, Mittags die Pizza Alberto, abends Obstsalat, Dienstag Müsli und frisch gepressten O-Saft, Gnocci a la Chef, ... wann werden hierfür die Zutaten geliefert, oder bereiten sie das Mahl für mich zu, oder wie kommen die Waren zu mir?"
GA: "????"
ICH:" Ach so, das organisieren sie nicht, ok, dann bitte ich sie den Bäcker Müller von 7:20-7:30 für den öffentlichen Verkehr für mich zu sperren, 8:00-8:30 den REWE , .... damit ich da Risikofrei einkaufen kann"
GA: "????"

Mal sehe was die darauf antworten  8)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Johann am 16.02.2022 10:39
Mal sehe was die darauf antworten  8)

Das Problem dabei wäre ja, dass du erst ca. 14 Tage nach der bestätigten Infektion kontaktiert werden würdest und darauf hingewiesen wirst, dass du dich in den letzten 14 Tagen in häusliche Isolation hättest begeben müssen. ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 10:40

Wenn der Staat jemanden in den Knast steckt, muss er auch (im Zweifel) die Versorgung organisieren.


Wenn ich an meine Kumpel denke die im Strafvollzug gearbeitet habe, meine ich mich erinnern zu können, dass es (bundesweit??) sogar geregelt und durch Ärzte überwacht wird, WIE (Nährwerte etc.) mit Nahrung zu versorgen ist.

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 10:46
Die Absonderung ist ein staatlicher Zwangsakt mit freiheitsentziehendem Charakter. Wenn Du das nicht als Einschränkung Deiner Selbstbestimmung siehst, bist Du wohl der Sonderling.
...wie gesagt, nicht jeder stattliche Akt zerstört meine persönliche Selbstbestimmung...

...ich kann mich zu Hause selbst versorgen und selbst Essen kochen oder mich -so wie du es offensichtlich tätest- mich hinsetzen und heulen und nach staatlicher Versorgung rufen und mit den Füßen auf den Boden stampfen, weil das ja schließlich dein Recht ist, versorgt zu werden...

...jeder eben so, wie er seine individuelle Slbstbestimmung definiert...manche krachen auch nur in einen Unfall, weil sie ja Vorfahrt haben und im Recht sind...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 10:50
Durch Deine Wahlentscheidung hast Du in den genannten Fällen nur dann über Dein Leben bestimmt, wenn die von Dir gewählte Partei allein oder mit anderen die Mehrheit stellte. Da klafft eine Lücke groß wie ein Scheunentor in Deiner Argumentation.

..das demokratische Grundprinzip, das zu akzeptieren, was die Mehrheit beschließt, berührt - auch wenn ich persönlich anders entschieden hätte - nicht mein Recht auf Selbstbestimmung...

...wenn ich natülich verquert denke und mich schon morgens, wenn ich aus dem Haus heraus in den öffentlichen Raum komme, von staatlichen Maßnahmen verfolgt fühle, ist das selbstverständlich anders.. ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Keeper83 am 16.02.2022 10:51
Zitat
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

Meine homöopathische, kaum messbare und zumeist wirkungslose Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung würde ich ohne zu Zögern gegen einen höheren Grad der Selbstbestimmung eintauschen.

Du siehst also die Möglichkeit, das ein Einschränken demokratischer Strukturen zu einem höheren Grad an Selbstbestimmung führt?
Gibt es da eventuell eine Beispiel oder ein System an dem du dich da orientieren würdest?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 10:52
Die Absonderung ist ein staatlicher Zwangsakt mit freiheitsentziehendem Charakter. Wenn Du das nicht als Einschränkung Deiner Selbstbestimmung siehst, bist Du wohl der Sonderling.
...wie gesagt, nicht jeder stattliche Akt zerstört meine persönliche Selbstbestimmung...

...ich kann mich zu Hause selbst versorgen und selbst Essen kochen oder mich -so wie du es offensichtlich tätest- mich hinsetzen und heulen und nach staatlicher Versorgung rufen und mit den Füßen auf den Boden stampfen, weil das ja schließlich dein Recht ist, versorgt zu werden...

...jeder eben so, wie er seine individuelle Slbstbestimmung definiert...manche krachen auch nur in einen Unfall, weil sie ja Vorfahrt haben und im Recht sind...
Dieser tut es. Oder wäre es Dir erlaubt, während der Absonderung die häusliche Isolation zu verlassen?

Der Staat ist in der Pflicht, wenn er dergestalt ins Leben eines Menschen eingreift. Und diese Pflicht gehört ordentlich geregelt, denn sonst ist absehbar, daß es nicht funktioniert. Dafür ist es völlig egal, ob Du irgendwas kannst, könntest oder behauptest, es zu können.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 10:57
Durch Deine Wahlentscheidung hast Du in den genannten Fällen nur dann über Dein Leben bestimmt, wenn die von Dir gewählte Partei allein oder mit anderen die Mehrheit stellte. Da klafft eine Lücke groß wie ein Scheunentor in Deiner Argumentation.

..das demokratische Grundprinzip, das zu akzeptieren, was die Mehrheit beschließt, berührt - auch wenn ich persönlich anders entschieden hätte - nicht mein Recht auf Selbstbestimmung...

...wenn ich natülich verquert denke und mich schon morgens, wenn ich aus dem Haus heraus in den öffentlichen Raum komme, von staatlichen Maßnahmen verfolgt fühle, ist das selbstverständlich anders.. ;D

Es geht nicht um die Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen. Du hast behauptet, durch Deinen Wahlakt selbst über Dein Leben bestimmt zu haben. Und dann gilt das von mir geschriebene.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 10:58
...es geht hier einzig und allein darum, dass du Recht haben möchtest...

...den Gefallen wirst du von mir nicht bekommen :D

...und, um es mit Schröder zu sagen: "Basta"!
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 11:02
Ich bin in keiner Weise von Deiner Zustimmung abhängig. Ich messe Dir diesbezüglich keine Bedeutung zu. Du schwurbelst einfach rum.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 11:03
...ja, ist schon gut... ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 11:05
Und weiter geht’s mit dem Geschwurbel…
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 11:07
Ja gut, das XTinaGs Kollege scheinbar ein Schmock ist steht wohl ausser Frage. Es steht auch (für mich) ausser Frage, dass der weit überwiegene Teil der Bevölkerung seine Versorgung in angeodneter Isolatin selbst organisieren kann und will.

Aber wat macht denn die alte Witwe in der Uckermark? Der Rentner in Gimborn? Die Leute aus dem Eifeldörfchen? Sozial Isolierte in den Hochhausburgen? Da kann sich der Staat doch nicht aus der Verantwortung stehlen!

@edit: Meine Funktastatur/Notebook braucht dringend ein USB Hub. Furchtbar ...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 16.02.2022 11:07
...ich kann mich zu Hause selbst versorgen und selbst Essen kochen oder mich -so wie du es offensichtlich tätest- mich hinsetzen und heulen und nach staatlicher Versorgung rufen und mit den Füßen auf den Boden stampfen, weil das ja schließlich dein Recht ist, versorgt zu werden...
Weder XTinaG noch die meisten anderen würden sich da anders als du verhalten und Ihre Versorgung selbst organisieren, weil wir es eben können und auch so machen würden (ich zumindest)
Aber die armen Seelen die es nicht können sollen also deiner Meinung nach, durch diesen ungeregelten Quark, den der Staat dort verordnet, auf ihren Lederschuhen rum kauen, weil sie das Haus nicht verlassen dürfen?
Es ist einfach nur asozial, wie der Staat Dinge verordnet und nur bis zum ersten Viertel die Konsequenzen bedenkt, weil da so viele Kalkrieseldeppen (die es auch außerhalb der Personalabteilungen gibt) rumpfuschen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 11:09
@XTG
...wenn du mir keinerelei Bedeutung zumisst, dann kannst du mich Schwurbler ja ruhigen Gewissens ignorieren...aber selbst dazu bist nicht fähig...

...ich hingegen kann dich ignorieren...du wirst es (nicht)sehen...

https://www.ebay.de/itm/144409226256?hash=item219f75ec10:g:LVgAAOSwBX1h4V8Z
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 11:15
Und weiter geht’s mit dem Geschwurbel…
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 16.02.2022 11:36

Man muss also prüfen, ob dieser "Sonderling" eventuell seinen Booster-Termin nicht rechtzeitig wahrgenommen hat und so quasi selber Schuld an der Situation ist.

Es gibt Leute, so wie ich, die waren einige Tage ungebooster, durften sich aber noch nicht impfen lassen (90 Tage vs. drei Monate).

Davon ab: Lebensmittel ist vielleicht nicht das Problem, aber verschreibungspflichtige Medikamente? Ich denke, die Problematik ist nicht ganz so sachte zu sehen. Allerdings mehr formaljuristisch als im praktischen Alltag.

Gäbe es hier eine Art "salvatorische Klausel" im Rechtsbereich? Bleibt die ganze Absonderungsregelung bestehen, wenn sie - auch nur in Randfällen- praktisch nicht umsetzbar ist?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 16.02.2022 11:45

Man muss also prüfen, ob dieser "Sonderling" eventuell seinen Booster-Termin nicht rechtzeitig wahrgenommen hat und so quasi selber Schuld an der Situation ist.

Es gibt Leute, so wie ich, die waren einige Tage ungebooster, durften sich aber noch nicht impfen lassen (90 Tage vs. drei Monate).

Davon ab: Lebensmittel ist vielleicht nicht das Problem, aber verschreibungspflichtige Medikamente? Ich denke, die Problematik ist nicht ganz so sachte zu sehen. Allerdings mehr formaljuristisch als im praktischen Alltag.

Gäbe es hier eine Art "salvatorische Klausel" im Rechtsbereich? Bleibt die ganze Absonderungsregelung bestehen, wenn sie - auch nur in Randfällen- praktisch nicht umsetzbar ist?
Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 16.02.2022 11:50

Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.

Die regelhafte Verschreibung von Medikamenten ist defintiv kein Notfall.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 16.02.2022 11:53
Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
Ich würde mir schon anmaßen, das von anderen zu erwarten. Eine Woche mal minimum, lieber auch zwei. Denn eine solche Lage kann nicht nur durch behördliche/staatliche Absonderungswünsche entstehen, sondern auch wenn der Sturm diese Woche zu heftig sein sollte, länger anhaltende Stromausfälle, Sturmfluten, Münsterländer Schneechaos, Ahrtal,... Eine dauerhafte Nutzung von frischen Lebensmitteln (und lebensnotwendigen Medikamenten) ist aus vielen Gründen absolut nachvollziehbar zu befürworten, aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler. Wem in einer behördlich angeordneten Absonderung umgehend daheim die Lebensmittel ausgehen, hat diesen Fehler vorher eben auch schon gemacht. Das man dann direkt nach dem Staat schreit, und das in diesem Fall evtl. auch rechtlich begründen könnte, ändert nichts daran, dass man selbst auch schon genug Vorarbeit zu dieser "Notlage" geleistet hat.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 11:54

Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.
Tja, in NRWdarfst du sogar beim Hausbrand raus... (§17 CoronaTestQuarantäneVO)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 16.02.2022 11:57

Tja, in NRWdarfst du sogar beim Hausbrand raus... (§17 CoronaTestQuarantäneVO)

Darf die Feuerwehr vorher schon rein zur Bergung?  ;) ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 12:00
Klar, mit Maske
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 16.02.2022 12:07
Klar, mit Maske

Dann stellt sich die Frage, wieso es der Hausarzt wohl nicht darf.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Johann am 16.02.2022 12:10
@XTG
...wenn du mir keinerelei Bedeutung zumisst, dann kannst du mich Schwurbler ja ruhigen Gewissens ignorieren...aber selbst dazu bist nicht fähig...

...ich hingegen kann dich ignorieren...du wirst es (nicht)sehen...

https://www.ebaypunktde/itm/144409226256?hash=item219f75ec10:g:LVgAAOSwBX1h4V8Z

Ich wünschte, dass ich nicht vom Arbeitsrechner aus auf diesen Link geklickt hätte.  ;D

aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler.

Na hör mal, die Rente ist sicher. Dass sie kaum zum Leben reicht, ist doch egal. Der Staat hat gesagt, sie ist sicher, also ist sie sicher. Ich vertraue dem Staat.  8)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 12:13
Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
Ich würde mir schon anmaßen, das von anderen zu erwarten. Eine Woche mal minimum, lieber auch zwei. Denn eine solche Lage kann nicht nur durch behördliche/staatliche Absonderungswünsche entstehen, sondern auch wenn der Sturm diese Woche zu heftig sein sollte, länger anhaltende Stromausfälle, Sturmfluten, Münsterländer Schneechaos, Ahrtal,... Eine dauerhafte Nutzung von frischen Lebensmitteln (und lebensnotwendigen Medikamenten) ist aus vielen Gründen absolut nachvollziehbar zu befürworten, aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler. Wem in einer behördlich angeordneten Absonderung umgehend daheim die Lebensmittel ausgehen, hat diesen Fehler vorher eben auch schon gemacht. Das man dann direkt nach dem Staat schreit, und das in diesem Fall evtl. auch rechtlich begründen könnte, ändert nichts daran, dass man selbst auch schon genug Vorarbeit zu dieser "Notlage" geleistet hat.

„Absonderungswünsche“ ist aber ein schöner Euphemismus für eine strafbewehrte staatliche Zwangsmaßnahme zum Freiheitsentzug. Ob ich in meiner persönlichen Lebensführung aus Deiner Sicht einen Fehler mache, ist mir überlassen. Deine Anspruchshaltung ist auch nicht maßgeblich für staatliche Verpflichtung und Verantwortung aus einer solchen Zwangsmaßnahme heraus. Wenn ich in den Knast muß, bin ich gewöhnlich sogar selbst schuld daran. Dennoch muß ich mir keinen Jahresvorrat Trockenfleisch anlegen, um im Knast zu überleben, sondern ich werde dort versorgt. Das ist explizit geregelt. Und eine solche explizite Regelung fehlt bei der hier inredestehenden weniger scharfen freiheitsentziehenden Maßnahme. Stattdessen bekommt man laut Hain eine Liste nichtstaatlicher Angebote, die im Einzelfall vielleicht, vielleicht auch nicht bereit sind, das zu übernehmen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 16.02.2022 12:27
Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
Ich würde mir schon anmaßen, das von anderen zu erwarten. Eine Woche mal minimum, lieber auch zwei. Denn eine solche Lage kann nicht nur durch behördliche/staatliche Absonderungswünsche entstehen, sondern auch wenn der Sturm diese Woche zu heftig sein sollte, länger anhaltende Stromausfälle, Sturmfluten, Münsterländer Schneechaos, Ahrtal,... Eine dauerhafte Nutzung von frischen Lebensmitteln (und lebensnotwendigen Medikamenten) ist aus vielen Gründen absolut nachvollziehbar zu befürworten, aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler. Wem in einer behördlich angeordneten Absonderung umgehend daheim die Lebensmittel ausgehen, hat diesen Fehler vorher eben auch schon gemacht. Das man dann direkt nach dem Staat schreit, und das in diesem Fall evtl. auch rechtlich begründen könnte, ändert nichts daran, dass man selbst auch schon genug Vorarbeit zu dieser "Notlage" geleistet hat.
Interessant, warum kommt mir da nur das hundertjährige Huhn in den Kopf.
Aber nichts von den dir oben aufgeführten Dingen bedingt eine 14 Tägige Vorratshaltung, die man machen kann.
Umgehend ohne Futter, tja, da hat man dann halt selbstgemachten Stress, aber nach 3-7 Tage könnte es bei vielen eng werden, zu Recht und mit Recht.

Aber darum geht es ja nicht, sondern darum, dass der Staat etwas anordnet und nicht Naturgewalten über einen hereinbrechen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 16.02.2022 13:00
Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 13:14
Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?
Und sind die an oder mit Corona verhungert/verstorben?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 16.02.2022 13:42
Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?
Zu wenige als dass der Staat die Qualität seines Handels verbessert hätte.

Es ist doch eher z.B. die Frage wieviel Strafzettel hat der Staat schon fälschlicherweise verteilt für Dinge die er wegen fehlerhafte Verordnung ausgestellt hat und es so arme Menschen gibt, die sich nicht trauen sich gegen den Staat zu wehren, wenn er Fehler macht und die nicht automatisch ihre Kohle wiederkriegen, wenn sie bezahlt haben, aber nicht hätten bezahlen müssen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 16.02.2022 13:45
...in NRW wurde für alle Schulen der morgige Unterricht abgesagt, wegen des heranziehenden Sturmtiefs...hoffentlich haben alle genug zum Essen zuhause 8)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 13:49
Die damit verbundene Beschränkung auf die eigene Wohnung muß ich wohl überlesen haben…
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 13:54
...in NRW wurde für alle Schulen der morgige Unterricht abgesagt, wegen des heranziehenden Sturmtiefs...hoffentlich haben alle genug zum Essen zuhause 8)
Sch... Home Office. Hab ich die Plagen schon wieder am Hals...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 16.02.2022 14:21
Welches Problem soll eigentlich angesprochen werden?

Ist es die Absonderung? Oder eher die prinzipiell schlechten Gesetze? Bei letzterem hat das alles selbstredend eine große Tragweite. Auch im Praktischen.

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 16.02.2022 14:43
Für mich letzteres, die dilettantischen Verordnungen (noch nicht mal die Gesetze)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 16.02.2022 14:51
Es geht mir nunmehr um die Regelungslücke. Zu Beginn ging es mir darum zu erfahren, wie es geregelt ist. Erschütternderweise ja gar nicht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 16.02.2022 15:04
Ja, wir haben doch jetzt alle diese "Eigenverantwortung"oder?.
Staatlicherseits soll das aber eigentlich bedeuten: "Komm halt selbst klar, lieber Bürger, kein Anschluss unter dieser Nummer"
Man kloppt sich auf die Schulter, Kitas und Schulen sind ja offen, der Staat hat Wort gehalten. Gut,  Wegen Ansteckungen und Quarantäne werden Gruppen und Klassen geschlossen, aber was solls. Ist ja Eigenverantwortung des Bürgers unverschämterweise auch noch  Kinder zu haben. Digitalisiert ist immer noch ein Alter Fliegenschiss...

Um dein Frage zu beantworten:
Welches Problem soll eigentlich angesprochen werden?

Ist es die Absonderung? Oder eher die prinzipiell schlechten Gesetze? Bei letzterem hat das alles selbstredend eine große Tragweite. Auch im Praktischen.

Schlechte Gesetze, Schlechte Verordungen und ganz beschissenes Management!
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 16.02.2022 16:06
Ja, wir haben doch jetzt alle diese "Eigenverantwortung"oder?.
Staatlicherseits soll das aber eigentlich bedeuten: "Komm halt selbst klar, lieber Bürger, kein Anschluss unter dieser Nummer"
Man kloppt sich auf die Schulter, Kitas und Schulen sind ja offen, der Staat hat Wort gehalten. Gut,  Wegen Ansteckungen und Quarantäne werden Gruppen und Klassen geschlossen, aber was solls. Ist ja Eigenverantwortung des Bürgers unverschämterweise auch noch  Kinder zu haben. Digitalisiert ist immer noch ein Alter Fliegenschiss...

Um dein Frage zu beantworten:
Welches Problem soll eigentlich angesprochen werden?

Ist es die Absonderung? Oder eher die prinzipiell schlechten Gesetze? Bei letzterem hat das alles selbstredend eine große Tragweite. Auch im Praktischen.

Schlechte Gesetze, Schlechte Verordungen und ganz beschissenes Management!
Und einerseits alles mögliche regeln wollen und dann nichts regeln.
Da hätte man ja auch Abstand/Personenanzahl etc. mit der Eigenverantwortung regeln können :o
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 16.02.2022 16:48
Das Problem wirkt sich doch gar nicht zuvörderst auf den Einzelnen aus.

Vielmehr haben wir ein sehr schlechtes Testregime in D. Und ein größerer Teil der Bevölkerung - ich nehme mich da nicht aus - versucht tunlichst jeglichen Tests aus dem Weg zu gehen. Weil die Konsequenzen für den Einzelnen schwer tragbar sind, sei es die hier angesprochene Versorgungsnotlage, vor allem aber arbeitsrechtliche Konsequenzen (alle Möglichkeiten nutzen auch aus der Quarantäne zu arbeiten).
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 17.02.2022 06:16
Ich kann das für mich (leider) nur bestätigen. Erst die Kids in Isolaion, dann meine Frau. Ich war durchgehend Symptomfrei, wat soll ich mich da testen und ggf. auch noch einsperren lassen. Das war schlicht kein tragbare Option/Konsequenz für mich. Ausser mim Hund raus, Online Einkäufe abholen und die kleine (nach Geneseung) in die KITA hab ich mich allerings auch nicht rausbewegt
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 17.02.2022 09:15
Auch mit Symptomen gibt es keinen Test bei mir.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 17.02.2022 09:43
Die Absonderung in BW hat in der Regel in einer Wohnung oder einer sonstigen im Sinne des § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geeigneten Einrichtung (Absonderungsort) zu erfolgen.
Möglicherweise lässt dieser besondere Einzelfall eine Absonderung im örtlichen Krankenhaus zu. Dort könnte die Versorgung mit lebenserhaltenden Nahrungsmitteln sowie einem Mindestmaß an Körperhygiene erfolgen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 18.02.2022 06:12

Vielmehr haben wir ein sehr schlechtes Testregime in D.

Meine NRW Schulministerin hat mir geschrieben. PCR Pooltest in der Schule ist dann mal ab 28.02. passe, die Eltern der nicht immunisierten Kinder dürfen dann jetzt 3 Selbsttest die Woche bei den Kids durchführen. Und man muss einmalig versichern dass man das auch gaaanz brav macht. Das wird bestimmt ganz prima klappen...

Aber da ist sie endlich wieder (Zitat aus dem Elternbrief):
Ich vertraue auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Alien1973 am 18.02.2022 08:21
So bringt man die Fallzahlen halt auch runter, ist doch so gewollt...

Die Testerei muss jetzt dann auch irgendwann mal aufhören, nur mehr bei Symptomen sinnvoll und angebracht. Altenheime, Krankenhäuser und dgl. kann man trotzdem nach wie vor schützen indem man bei Besuchen Tests vorschreibt. Was spricht da bitte dagegen?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 18.02.2022 09:13

Meine NRW Schulministerin hat mir geschrieben. PCR Pooltest in der Schule ist dann mal ab 28.02. passe, die Eltern der nicht immunisierten Kinder dürfen dann jetzt 3 Selbsttest die Woche bei den Kids durchführen. Und man muss einmalig versichern dass man das auch gaaanz brav macht. Das wird bestimmt ganz prima klappen...


In Deutschland ist nach Statistik nicht derjenige positiv, der infiziert ist, sondern derjenige der einem zwingenden Testregime unterworfen ist. Bzw. deren nahe Angehörige.

Und das nicht wirklich gut. Zumal ich befürchte, das man das nicht extrapolieren kann. Wäre in allen Bereichen ein schlechtes Testregime könnte man es recht zuverlässig hochrechnen.

Es ist also innerhalb der Fehlkonstruktion noch ein Fehler.

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 18.02.2022 09:15
So bringt man die Fallzahlen halt auch runter, ist doch so gewollt...

Die Testerei muss jetzt dann auch irgendwann mal aufhören, nur mehr bei Symptomen sinnvoll und angebracht. Altenheime, Krankenhäuser und dgl. kann man trotzdem nach wie vor schützen indem man bei Besuchen Tests vorschreibt. Was spricht da bitte dagegen?

Z. B. das die Tests, die gut sind, nie implementiert wurden. Hunde. Wird für alle Heime und Spitäler schwierig, aber ein PCR ist verglichen mit einem Hund schlicht Müll.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 18.02.2022 09:23
So bringt man die Fallzahlen halt auch runter, ist doch so gewollt...

Die Testerei muss jetzt dann auch irgendwann mal aufhören, nur mehr bei Symptomen sinnvoll und angebracht. Altenheime, Krankenhäuser und dgl. kann man trotzdem nach wie vor schützen indem man bei Besuchen Tests vorschreibt. Was spricht da bitte dagegen?

Z. B. das die Tests, die gut sind, nie implementiert wurden. Hunde. Wird für alle Heime und Spitäler schwierig, aber ein PCR ist verglichen mit einem Hund schlicht Müll.
...Komoronwarane sollen auch gut sein...die kriegen dann ne blaue Zunge, wenn sie Infizierte ablecken...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 18.02.2022 09:28


...Komoronwarane sollen auch gut sein...die kriegen dann ne blaue Zunge, wenn sie Infizierte ablecken...
Der Komodowaran  unterliegt aber einem Einfuhrverbot
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: LizzyB am 18.02.2022 17:18
Wo ist denn eigentlich das Problem, die ohnehin angeratenen 10 Tage Vorrat Zuhause zu haben? Und nein, damit ist man kein Prepper, sondern einfach nicht naiv. Also mich stellt es jetzt nicht vor unüberwindbare Hindernisse nach 2 Jahren Pandemie so weit zu denken, dass man zumindest diese Mindestanforderung an Selbstverantwortung erfüllt. Ist ja nicht so, dass man nicht damit rechnen könnte, dass einen mal eine Quarantäne erwischt.

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 18.02.2022 17:30
Bloß daß es keine Mindestanforderung an Selbstverantwortung ist, sich für 10 Tage zu bevorraten, was Deinen gesamten Vortrag sinnentleert und wertlos macht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 18.02.2022 17:31
Sicherlich, wozu auch eine Polizei? Kann doch jeder massig Schlagringe und Pistolen bevorraten.

Bitte einmal nachdenken, nur einmal. Auch mit Verweis auf medizinische Notwendigkeiten.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 18.02.2022 17:49
Wo ist denn eigentlich das Problem, die ohnehin angeratenen 10 Tage Vorrat Zuhause zu haben? Und nein, damit ist man kein Prepper, sondern einfach nicht naiv.
Oder schlichtweg normal? Ich meine, wenn ich in unsere Vorräte schaue, obwohl wir relativ viel frische Sachen verarbeiten, eine Woche kommen wir auch locker so hin, 10 Tage dürften auch kein Problem werden. Das gibt dann nicht jeden Tag Festtagsmenüs, aber es würde auch keine kriegsähnliche Notversorgung ausbrechen. Ganz ohne BBK-Empfehlung, ohne Corona, ohne Prepper.

Ich glaube, bei ihm ist jetzt die Kirchengemeinde eingesprungen.
Was tut diese denn?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 18.02.2022 18:02
Und wenn ich unsere Vorräte anschaue, reichen sie drei Tage. Meine Schwester und ihr Mann haben 3 Kinder im Teenageralter. Die kommen nicht mal auf drei Tage, die müssen generalstabsmäßig planen, wenn Samstag oder Montag Feiertag ist.

Ich nehme an, die Kirchengemeinde kauft für ihn ein.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: LizzyB am 19.02.2022 11:40
Bloß daß es keine Mindestanforderung an Selbstverantwortung ist, sich für 10 Tage zu bevorraten, was Deinen gesamten Vortrag sinnentleert und wertlos macht.
Einfache BBK Empfehlung, wenn es die eigene Vernunft schon nicht her gibt. Von daher halte ich Leute, die nicht mal das Umsetzen können- was Schmitti hier auch zu Recht als normal klassifiziert- für schlicht nicht lebensfähig. Das ist eine ganz komische Vollkaskomentalität. Der Staat ist doch nicht dein Kindergärtner.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 19.02.2022 11:45
Mir sind BBK-Empfehlungen völlig egal. Für Katastrophen bevorraten muß sich nur der, der zu schwach zum plündern ist. Hier geht es aber nicht um eine Katastrophe, sondern um eine staatlich angeordnete Freiheitsbeschränkung. Für die ist der Staat im Gegensatz zu Katastrophen verantwortlich, denn er hat sie im Gegensatz zu Katastrophen angeordnet. Wer das verkennt, ist intellektuell nicht satisfaktionsfähig.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 19.02.2022 14:28
...es gibt Menschen, die in dem Moment, wo sie dringend aufs Klo müssen, vor einer roten Ampel stehen bleiben und dann vom Staat erwarten, dass er mit ner Rolle Scheisshauspapier bereit steht... ::)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 19.02.2022 14:32
Bestimmt gibt es sie. Wo ist der Zusammenhang zum diskutierten Sachverhalt?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 19.02.2022 16:17
Es ist die gleich Denkweise, wie jene, welche die Gurtpflicht als legitim bezeichnen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 19.02.2022 16:34
...ok...aber der greift der Staat zumindest mit seinen Feuerwehrbeamten ein, wenn die einen Körper, der durch die Windschutzscheibe gegen einen Baum gelandet ist, weider zusammensuchen...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 19.02.2022 16:50
...ok...aber der greift der Staat zumindest mit seinen Feuerwehrbeamten ein, wenn die einen Körper, der durch die Windschutzscheibe gegen einen Baum gelandet ist, weider zusammensuchen...

Wieder Thema verfehlt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Keeper83 am 21.02.2022 08:38
...ok...aber der greift der Staat zumindest mit seinen Feuerwehrbeamten ein, wenn die einen Körper, der durch die Windschutzscheibe gegen einen Baum gelandet ist, weider zusammensuchen...

In der Regel handelt es sich bei den Feuerwehrleuten allerdings um Menschen die dies Freiwillig tun und nicht um Staatsbedienstete.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 21.02.2022 11:11
Mir sind BBK-Empfehlungen völlig egal. Für Katastrophen bevorraten muß sich nur der, der zu schwach zum plündern ist. Hier geht es aber nicht um eine Katastrophe, sondern um eine staatlich angeordnete Freiheitsbeschränkung. Für die ist der Staat im Gegensatz zu Katastrophen verantwortlich, denn er hat sie im Gegensatz zu Katastrophen angeordnet. Wer das verkennt, ist intellektuell nicht satisfaktionsfähig.

Sich in der Katastrophe über 125a eine staatliche Verpflegung zu sichern ist natürlich auch ein Weg...

Davon abgesehen habe ich hier nichts gesehen, woraus rechtlich die uneingeschränkte Versorgungspflicht des Staates abzuleiten wäre.

Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.

Anderes Beispiel: Der Staat legt eine Schulpflicht fest. Junge Menschen müssen für einen Zeitraum einen Ort aufsuchen, um beschult zu werden. Trotz einer umfangreichen Rechtsprechung in diesem Feld kenne ich kein Urteil, dass daraus ein Pflicht ableitet, dass der Staat ab Haustür eine Beförderung für alle Schüler stellen muss. Schüler müssen ihren Beitrag leisten, soweit nicht Haltestelle oder Start der Sonderbeförderung an der Haustür liegen.

Weiteres Beispiel: Grundstückseigentümer haften als Zustandsstörer beispielsweise im Umweltrecht, wenn ein Verhaltensstörer nicht ermittelt werden kann. Zwar nicht ganz uneingeschränkt, aber soweit, dass die Rechte aus Artikel 14 nicht ungeingeschränkt bleiben.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 21.02.2022 11:19
Mir sind BBK-Empfehlungen völlig egal. Für Katastrophen bevorraten muß sich nur der, der zu schwach zum plündern ist. Hier geht es aber nicht um eine Katastrophe, sondern um eine staatlich angeordnete Freiheitsbeschränkung. Für die ist der Staat im Gegensatz zu Katastrophen verantwortlich, denn er hat sie im Gegensatz zu Katastrophen angeordnet. Wer das verkennt, ist intellektuell nicht satisfaktionsfähig.

Sich in der Katastrophe über 125a eine staatliche Verpflegung zu sichern ist natürlich auch ein Weg...

Entschuldigender Notstand.

Zitat
Davon abgesehen habe ich hier nichts gesehen, woraus rechtlich die uneingeschränkte Versorgungspflicht des Staates abzuleiten wäre.

Eine uneingeschränkte Versorgungspflicht hat auch niemand behauptet.

Zitat
Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.

Da gibt es also Versorgung?

Zitat
Anderes Beispiel: Der Staat legt eine Schulpflicht fest. Junge Menschen müssen für einen Zeitraum einen Ort aufsuchen, um beschult zu werden. Trotz einer umfangreichen Rechtsprechung in diesem Feld kenne ich kein Urteil, dass daraus ein Pflicht ableitet, dass der Staat ab Haustür eine Beförderung für alle Schüler stellen muss. Schüler müssen ihren Beitrag leisten, soweit nicht Haltestelle oder Start der Sonderbeförderung an der Haustür liegen.

Weiteres Beispiel: Grundstückseigentümer haften als Zustandsstörer beispielsweise im Umweltrecht, wenn ein Verhaltensstörer nicht ermittelt werden kann. Zwar nicht ganz uneingeschränkt, aber soweit, dass die Rechte aus Artikel 14 nicht ungeingeschränkt bleiben.

Ich sehe in keinem der Beispiele einen Zusammenhang zum Diskussionsgegenstand. Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 21.02.2022 11:57
Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.
Und, das bedeutet, dass, wenn das Gesundheitsamt das Verbot ausspricht, dass man nicht mehr außer Haus gehen darf, dass dann wer angesprochen werden kann, damit man versorgt wird?

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 21.02.2022 12:52
Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 21.02.2022 12:52

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.

Und aus diesem Grund ist die Regelungslücke nicht wirklich zuvörderst von individuellem Interesse, sondern aus Gründen des Infektionsschutzes wichtig.

Wer jedoch bei laufenden Kontaktbeschränkungen zig Millionen Menschen in Apotheken schickt, weil es das Zertifikat nicht direkt in der Impfstation gibt, nimmt es wohl damit ehe nicht so ernst.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 21.02.2022 12:59
Für einen Teil der TBC Kranken und deren Kontaktpersonen gibt es diese Maßnahmen schon sehr lange und auch in der Abstufung Einschränkung der Freiheit durch Absonderung und bei fehlender Einsicht Entziehung der Freiheit (auch geschlossene Unterbringung). Ersteres mit Hilfsangeboten die zugegeben engmaschiger sind als im Kontext Corona (dauern länger an, aber erfolgen auch dort von Sozialarbeitern und nicht von Caterern), zweiteres in speziellen Einrichtungen.
Und, das bedeutet, dass, wenn das Gesundheitsamt das Verbot ausspricht, dass man nicht mehr außer Haus gehen darf, dass dann wer angesprochen werden kann, damit man versorgt wird?

Davon ab: Wenn ich in Q geschickt werden würde, würde ich halt einkaufen fahren und mir den notwendigen Kram für die nächsten Woche besorgen.
Und wenn ich dann eine Strafzettel erhalten sollte, dann würde ich mit der Bezahlung desselben warten, bis das Verwaltungsgericht diesen bestätigt.
Bei TBC ist bei Absonderungswilligen der nächste Schritt die Unterbringung in einer abgeschlossenen Einrichtung nach § 30 II iVm dem FamFG.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 21.02.2022 13:00
Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

Inwiefern führte sie nicht dazu? Wenn im Sachverhalt die Kirchengemeinde nicht eingetreten wäre, welche Wege der Selbstversorgung hätten denn noch bestanden?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 21.02.2022 13:14
Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

Inwiefern führte sie nicht dazu? Wenn im Sachverhalt die Kirchengemeinde nicht eingetreten wäre, welche Wege der Selbstversorgung hätten denn noch bestanden?

Wie ich schon schrieb: Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt, ist die Unterkunft anscheinend nicht für die Absonderung geeignet. Wie bei manchen für die Absonderung ungeeigneten Sammelunterkünften sollte das Gesundheitsamt Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten (wo es dann sehr wahrscheinlich eine Verpflegung gibt). Und die Nothilfemöglichkeit ist auch immer noch gegeben (mit Regeln zum Schutz Dritter die Quarantäne zu unterbrechen, wenn eine zwingende Notwendigkeit zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich sind).
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 21.02.2022 13:24
Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt
Ist der ominöse Kollege denn etwa der Mann im Mond, oder wo soll so ein Ort sonst noch sein? Dann würde das mit der Absonderung immerhin vortrefflich funktionieren.
Lebensmittel kann man sich nicht nur fix und fertig und lauwarm vom Pizzadienst u.ä. liefern lassen, sondern auch ganz einfach per Post (wenn nicht irgendein Supermarkt/Laden/Bauer in der Gegend zum Anliefern bereit ist). Sollte in dem zurechtgestrudelten Sachverhalt die Kirchengemeinde eingekauft haben, müsste der arme Kollege sich das ja auch noch selbst zubereiten. Die Annahme, eine Absonderung würde einem vollständigen Verbot der Selbstversorgung gleichzusetzen sein, ist Quatsch.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 21.02.2022 13:30
Ein Verbot der Selbstversorgung hat niemand behauptet. Lediglich deren Unmöglichkeit aufgrund der Absonderungsanordnung. Was an einem unbeliebten Eigenbrötler in Gimborn ist jetzt "zusammengestrudelt"?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 21.02.2022 13:52

Wie ich schon schrieb: Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt, ist die Unterkunft anscheinend nicht für die Absonderung geeignet. Wie bei manchen für die Absonderung ungeeigneten Sammelunterkünften sollte das Gesundheitsamt Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten (wo es dann sehr wahrscheinlich eine Verpflegung gibt). Und die Nothilfemöglichkeit ist auch immer noch gegeben (mit Regeln zum Schutz Dritter die Quarantäne zu unterbrechen, wenn eine zwingende Notwendigkeit zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich sind).

Und dort kommt der Arzt nun - im Gegensatz zur eigenen Wohnung -  vorbei mit den Rezepten für Bluthochdruck oder Krebs?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 21.02.2022 13:56
Ein Verbot der Selbstversorgung hat niemand behauptet. Lediglich deren Unmöglichkeit aufgrund der Absonderungsanordnung.
Stimmt. Ich muss mich also berichtigen: Die Annahme, durch eine Absonderung würde eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich, ist Quatsch. Auch in Gimborn.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 21.02.2022 14:10
..es sei denn, es wohnen noch mehr Sonderlinge dort und der Lieferdienst weigert sich in einem Gebiet auszuliefern, wo vermehrt psychisch Auffälige wohnen ;D..
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 21.02.2022 14:43
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 21.02.2022 14:51
Auch das wird sie nicht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 21.02.2022 15:20
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 21.02.2022 15:42

Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o
Nein, nicht in Gimborn(NRW). Da hast du dich ohne Wenn und Aber oder gar rechtsmittelfähigen Bescheid nämlich in Isolation resp. Quarantäne zu begeben.
Sorry, für die Wiederholung: Sicher sind die Maßnahmen zur Selbstversorgung durch >90% der Betroffenen zu erledigen und man will es auch. Aber eben nicht durch jeden!

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 21.02.2022 16:16
Auch das wird sie nicht.

Doch, durchaus.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 21.02.2022 16:19
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

Über die was_guckst_du´schen Unbeachtlichkeiten habe ich mich bereits eingelassen. Er hat es zumindest unterlassen, sich intellektuell zu entlaiben. Für die Pflicht zur Absonderung bedarf es nämlich keiner gesonderten Aufforderung durch das Gesundheitsamt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 21.02.2022 16:23

Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o
Nein, nicht in Gimborn(NRW). Da hast du dich ohne Wenn und Aber oder gar rechtsmittelfähigen Bescheid nämlich in Isolation resp. Quarantäne zu begeben.
Sorry, für die Wiederholung: Sicher sind die Maßnahmen zur Selbstversorgung durch >90% der Betroffenen zu erledigen und man will es auch. Aber eben nicht durch jeden!

Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht aus einer besonderen Anordnung des Gesundheitsamtes, sondern unmittelbar aus den Umsetzungsverordnungen der Länder zu § 30 IfsG.

Ich gehe auch davon aus, daß die Masse der Bevölkerung im Falle der Absonderung in der Lage sein wird, sich zu versorgen oder versorgen zu lassen. Es wird aber auch immer eine Anzahl von Fällen geben, die das nicht können wird. Und für die hätten Gesetz- und Verordnungsgeber rechtliche Vorsorge treffen müssen, anstatt es völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 22.02.2022 06:28
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

Über die was_guckst_du´schen Unbeachtlichkeiten habe ich mich bereits eingelassen. Er hat es zumindest unterlassen, sich intellektuell zu entlaiben. Für die Pflicht zur Absonderung bedarf es nämlich keiner gesonderten Aufforderung durch das Gesundheitsamt.

Intellektuelle Entleibungen zeigen sich mitunter in der Unfähigkeit des verstehenden Lesens...oder an welcher Stelle habe ich geschrieben das eine Quarantänepflicht eine Aufforderung durch das Gesundheitsamt benötigt?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 22.02.2022 06:40
Schon allein die Eröffnungsfrage ist absurd. Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
Ganz davon abgesehen das es sich dabei i.d.R. nicht um pflegebedürftige handelt.
Dieses "Rundherum Wohlfühlprogamm" erwarten auch nur die klassischen Baumanns und Causens des öD. ;)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2022 07:04
Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
1. Die "vielen Alten" tun das ja mehr oder weniger freiwillig und werde nicht staatlicherseits von heute auf morgen dazu verpflichtet.
2. Nun in vielen Fällen werden diese "sozialen Institutionen" dafür bezahlt. Der Pflegedienst meiner Schwiegereltern wird jedenfalls aus der (direkt/indirekt) Pflegeversicherung finanziert.
3. Ja, das ist grundsätzlich möglich. Dann soll der Staat dafür sorgen, dass die "sozialen Institutionen" das tun und die dafür bezahlen oder selbst was auf die Beine stemmen. In meiner Wohnortgemeinde waren in KW5-7 stets über 25% aller Einwohner in Isolation bzw. Q. Ob das die sozialen Institutionen gestemmt bekämen...

Solltest du mit den "soziale Institutionen" ehrenamtliche meinen, so ist das wieder mal nur ein weiteres Beispiel wie schäbig der Staat an vielen Stellen mit Hilfebedürftigen umgeht!
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 07:08
Schon allein die Eröffnungsfrage ist absurd. Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
Ganz davon abgesehen das es sich dabei i.d.R. nicht um pflegebedürftige handelt.
Dieses "Rundherum Wohlfühlprogamm" erwarten auch nur die klassischen Baumanns und Causens des öD. ;)
Deine selbstgegebene Antwort auf Dein "Warum" ist (natürlich) falsch. Die korrekte Antwort ist: Es gibt dazu gesetzliche Regelungen, u.a. im SGB XI. Daß Du das nicht wußtest, war natürlich klar. Du wußtest ja auch nicht, daß es für die Pflichtzur Absonderung keiner Mitteilung durch das Gesundheitsamt bedarf. Da kommst Du auch mit Deinem Genöle nicht heraus. Du weißt also ziemlich wenig, deshalb verstehst Du auch ziemlich wenig und deshalb kommen Dir recht simple Sachverhalte leicht mal "absurd" vor. Denn tatsächlich geht es ja genau um das Fehlen einer Regelung im Sachverhalt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 07:23
Ist die Versorgung während der Absonderung denn ein tatsächliches Problem?
Jeder vernunftbegabte Erwachsene sollte in der Lage sein sich auch zu versorgen, wenn er das Haus nicht verlassen darf. Wer das nicht kann, sollte sowieso in Betracht ziehen, ob es nicht sinnvoll wäre einen Betreuer einzusetzen.

Ich verstehe auch nicht warum gefordert wird, dass der Staat hier einspringen müsse. Es folgt doch klar dem Subsidiaritätsprinzip, dass er das eben nicht tut, solange es andere Möglichkeiten gibt. Und seien wir ehrlich, die gibt es zu Hauf.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 07:41
Ich kann an meinem Wohnort zwischen gut 50 Lieferdiensten wählen, 3 Vollsortimenter/Supermärkte bieten einen Lieferdienst an, zudem balgen sich Caritas, DRK, Johanniter, AWO usw. mit gleich mehreren Ortsvereinen um die Versorgung Hilfebedürftiger. Zudem wohnen meine Eltern, die meines Mannes sowie meine Schwester mit ihrer Familie in der Nähe. Und dann gibt es eben Orte in Deutschland, an die Lieferdienste nicht oder bestenfalls mal an nachfrageschwachen Tagen liefern, wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt, wo es bestenfalls in der weit entfernten Kreisstadt eine der karitativen Organisationen gibt (und die Ehrenamtlichen Helfer keine ewig lange Fahrt auf sich nehmen). Orte, an denen auch das Internet nicht schnell genug ist für die Zwei-Faktor-Authentifizierung und wo sich die typische Webshop-Seite eher in Minuten als in Millisekunden aufbaut. Und Menschen, die weitab ihrer Familie wohnen und sich mit Nachbarn zerstritten haben. Bist Du unter solchen Umständen immer noch der Auffassung, eine Versorgung sei in Absonderung problemlos möglich? Der Staat hat die Freiheitsbeschränkung verfügt, also ist er auch dafür verantwortlich, wenn aufgrund eben dieser Freiheitsbeschränkung Selbstversorgung nicht mehr funktioniert. Dafür hat er Vorsorge mindestens durch eine Regelung zu treffen und das nicht etwa den ohnehin völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 07:50
Man muss das Problem aber nicht größer machen als es ist. Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.

Es gibt doch zig Sachverhalte, bei denen man unverschuldet der Störer ist und keine entsprechende Kompensation für daraus resultierende Aufwendungen erhält, wieso sollte das hier anders sein?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 08:01
Man ist aber kein in Anspruch genommener Störer, man ist das Objekt einer freiheitsbeschränkenden (oder, falls man sich nicht freiwiliig absondert, freheitsentziehenden) Maßnahme. Man muß sich zwar in dem einen oder anderen mexikanischen Gefängnis selbst versorgen, hierzulande liegt das aber naheliegenderweise in staatlicher Verantwortung. Auch wenn man per Zwangseinweisung in die Geschlossene kommt, ist der Staat für die Versorgung verantwortlich. Es geht ja auch nicht darum, daß der Staat die Kosten dafür tragen soll. Der Versorgte soll dafür sehr wohl in Anspruch genommen werden. Das ändert aber nichts an der staatlichen Verantwortung.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 08:18
Man muss das Problem aber nicht größer machen als es ist. Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.
Es geht im Kern darum, dass einmal mehr der Staat versagt mit seinen Verordnungen, weil er die Dinge nicht zu Ende denkt und regelt.
Ob es relevant ist, sei dahin gestellt, es zeigt aber nur die Qualität die wir inzwischen in diesem Bereich haben.
(und nach 2 Jahren Erfahrung mit der "extrem" Situation immer noch haben)

Und wenn ich als H4er plötzlich 20% mehr für mein Futter bezahlen muss, weil der Staat mich nicht einkaufen lässt, dann ist das durchaus relevant.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 08:30
Der Staat überlässt die Menschen der Selbstverantwortung in einem Bereich in dem das problemlos möglich ist. Denn auch wenn die Absonderung eine freiheitsbeschränkende Maßnahme ist, ist sie bei weitem nicht vergleichbar mit der Situation eine Gefängnisses oder einer geschlossenen Anstalt, da der Kontakt zur "Außenwelt" weiterhin sehr einfach möglich ist.

Ich sehe das so, dass der Staat sich hier endlich mal aus einer Sache raushält, bei der der Mensch ganz gut selbst klar kommt. Sollte er meiner Meinung nach viel öfter und in viel mehr Bereichen tun.
Schafft es jemand nicht sich so adäquat zu versorgen, wie er es vor der Absonderung getan hat, liegt hier in meinen Augen mehr selbstverschuldetes Leid als Staatsversagen vor.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 22.02.2022 08:35
Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.
Ich bleibe dabei, dass genau die gleichen Versorgungsengpässe auch aus Gründen eintreten können, die der Staat nicht verursacht hat. Ja, gleich kommt wieder blablaunbeachtlichblabla, aber wenn die Konsequenz die gleiche ist wie für die staatliche Maßnahme, kann Staat sehr wohl davon ausgehen, dass der Bürger in irgendeiner Form vorgesorgt hat/versorgt wird. Wer darin durch seine individuelle Ausprägung der Vollkaskomentalität oder des Sozialverhaltens zu stark eingeschränkt ist, hat mit einem 23-Einwohner-Ort im Übrigen auch eine exzellente Wohnsitzwahl getroffen. Wenn man solche Fälle in staatlichen Verordnungen vollständig geregelt haben will, verdoppeln wir den ö.D. und unser Bürokratismus explodiert.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 08:46
Der Staat überlässt die Menschen der Selbstverantwortung in einem Bereich in dem das problemlos möglich ist. Denn auch wenn die Absonderung eine freiheitsbeschränkende Maßnahme ist, ist sie bei weitem nicht vergleichbar mit der Situation eine Gefängnisses oder einer geschlossenen Anstalt, da der Kontakt zur "Außenwelt" weiterhin sehr einfach möglich ist.

Ich sehe das so, dass der Staat sich hier endlich mal aus einer Sache raushält, bei der der Mensch ganz gut selbst klar kommt. Sollte er meiner Meinung nach viel öfter und in viel mehr Bereichen tun.
Schafft es jemand nicht sich so adäquat zu versorgen, wie er es vor der Absonderung getan hat, liegt hier in meinen Augen mehr selbstverschuldetes Leid als Staatsversagen vor.
Auch im Gefängnis oder in der Geschlossenen kann man mit der Außenwelt in Kontakt treten.

Der Staat hat sich hier aber nicht herausgehalten. Seine Maßnahme ist ja ursächlich für die Situation. Schildere mir doch gern einmal, was der Kollege an seiner Situation selbstverschuldet hat. Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 08:49
Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.
Ich bleibe dabei, dass genau die gleichen Versorgungsengpässe auch aus Gründen eintreten können, die der Staat nicht verursacht hat. Ja, gleich kommt wieder blablaunbeachtlichblabla, aber wenn die Konsequenz die gleiche ist wie für die staatliche Maßnahme, kann Staat sehr wohl davon ausgehen, dass der Bürger in irgendeiner Form vorgesorgt hat/versorgt wird. Wer darin durch seine individuelle Ausprägung der Vollkaskomentalität oder des Sozialverhaltens zu stark eingeschränkt ist, hat mit einem 23-Einwohner-Ort im Übrigen auch eine exzellente Wohnsitzwahl getroffen. Wenn man solche Fälle in staatlichen Verordnungen vollständig geregelt haben will, verdoppeln wir den ö.D. und unser Bürokratismus explodiert.

Die einzige Frage ist: hat der Staat durch seine freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahme dafür gesorgt, daß jemand sich nicht mehr selbst versorgen kann? Wenn die Antwort "Ja" lautet, ist er auch in der Verantwortung dafür.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 08:51

Ich sehe das so, dass der Staat sich hier endlich mal aus einer Sache raushält, bei der der Mensch ganz gut selbst klar kommt. Sollte er meiner Meinung nach viel öfter und in viel mehr Bereichen tun.
Schafft es jemand nicht sich so adäquat zu versorgen, wie er es vor der Absonderung getan hat, liegt hier in meinen Augen mehr selbstverschuldetes Leid als Staatsversagen vor.

Er hält sich ja nicht raus, er schafft Regelungen. Und du findest es prosperierend, wenn man sich innerhalb von "neuen" Regelungen in Teilbereichen raushält? Und dies nicht offen kommuniziert? Kein Wunder, das es mit diesem Land bergab geht. ;)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 22.02.2022 09:11
Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.
Ja sicher. Und zwar soviele, dass ich damit auch mal ne Woche so über die Runden kommen würde, egal aus welchem Grund das erforderlich wird.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 09:13
Wenn Du die entsprechenden Lebensmittel daheim hast, ist das ja toll. Dann braucht der Staat sich ja nicht um Dich zu kümmern. Dann können wir ja wieder den Fokus auf diejenigen legen, die das nicht haben. Denn um die geht es hier.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 09:14
Der Staat hat sich hier aber nicht herausgehalten. Seine Maßnahme ist ja ursächlich für die Situation. Schildere mir doch gern einmal, was der Kollege an seiner Situation selbstverschuldet hat. Ich denke, in einem winzigen Kaff am Arsch der Welt mit 56k-Internet fernab von der Familie und ohne soziale Binungen vor Ort würdest Du kleinere Brötchen backen.

Genau das hat der Kollege ja selbstverschuldet, seine Situation. Die "Ich habe niemanden den ich um Hilfe bitten kann"-Situation fasse ich unter selbstverschuldetes Leid.


Es wurde eine Regelung getroffen, bei der eine Konsequenz ungeregelt blieb. Hier hat der Staat sich rausgehalten, wie der Einzelne mit seiner Absonderung umgeht. Die Konsequenz die sich hieraus ergibt ist in meinen Augen sehr erträglich. Die Einzelschicksale für die das Probleme bedeutet bewegen sich in einem vernachlässigbaren Bereich. Und auch der H4-Empfänger muss keinen 20% mehr bezahlen, wenn er den netten Jungen aus der Nachbarschaft, die Caritas, den Lokalpolitiker auf Stimmenfang oder halt die verrückte Schreckschraube von nebenan fragt, ob er/sie für ihn einkaufen geht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 09:27
Das ist ja interessant. Man lädt also Schuld auf sich, wenn man bspw. fernab der Eltern lebt? Oder weil man wenige soziale Kontakte hat? Welche Zahl an sozialen Kontakten ist denn so die behrödliche Vorgabe, um keine Schuld auf sich zu laden? Merkste selber, oder?

Dein zweiter Absatz beginnt mit "Es wurde eine Regelung getroffen..." Das ist das Gegenteil von "sich raushalten". Die Regelung ist schlicht nicht zu Ende gedacht.

Wie nimmt man denn in Absonderung Kontakt zu "netten Jungen aus der Nachbarschaft" oder "verrückten Schreckschrauben" auf? Dazu müßte man ja zuvor die Kontaktdaten von denen gehabt haben. Aber wahrscheinlich ist Deine Kontaktiste voll mit "netten Jungen aus er Nachbarschaft". Ich habe so etwas nicht. Und das Problem ist: alle von Dir genannten können ganz einfach "nein" sagen. So wie wir das beim Kollegen gemacht haben, als seine E-Mailanfrage kam. Das wollte sich keiner antun.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 09:38
Wenn man scheinbar ein so netter Zeitgenosse ist, dass man von seinen Mitmenschen nicht mal mit Lebensmitteln versorgt werden will hat man daran sehr wahrscheinlich auch eine gewisse Schuld. Und ich verstehe den Begriff "Schuld" nicht als kategorisch negativ. Aber seine Entscheidungen sind ursächlich dafür, dass er fernab der Eltern und ohne soziale Bindungen lebt.

Natürlich muss man keine Bindungen haben und natürlich muss auch niemand einen mögen - das kann keine Grundlage für die Versorgung spielen, wenn es eine Zuständigkeit hierfür gibt. Gibt es aber nicht, also muss man dann auch mit diesen Konsequenzen leben.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 09:43
Nein, im Zweifelsfall muß er aufgrund dieser Konsequenzen sterben. Ursächlich verursacht durch eine staatliche freiheitsbeschränkende oder -entziehende Regelung, die nicht zu Ende gedacht worden ist.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 09:57
Vor dem verhungern beendet man die Quarantäne selbstständig und wird im Zweifel mit einer Freiheitsstrafe bestraft, während der man bestens versorgt wird
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 10:05
Großartig. Also völlig durchdacht und in Konsequenz zu Ende gedacht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 22.02.2022 11:09
Und weiter geht’s mit dem Geschwurbel…
Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 22.02.2022 11:09
Denn tatsächlich geht es ja genau um das Fehlen einer Regelung im Sachverhalt.

Das blockiert uns. Ein fehlender Sachverhalt, das falsch gesetzte Gendersternchen, der Passierschein A38...anstatt einfach mal pragmatisch zu sein muss alles staatlich geregelt sein.

3 Vollsortimenter/Supermärkte bieten einen Lieferdienst an, zudem balgen sich Caritas, DRK, Johanniter, AWO usw. mit gleich mehreren Ortsvereinen um die Versorgung Hilfebedürftiger. Zudem wohnen meine Eltern, die meines Mannes sowie meine Schwester mit ihrer Familie in der Nähe. Und dann gibt es eben Orte in Deutschland, an die Lieferdienste nicht oder bestenfalls mal an nachfrageschwachen Tagen liefern, wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt, wo es bestenfalls in der weit entfernten Kreisstadt eine der karitativen Organisationen gibt (und die Ehrenamtlichen Helfer keine ewig lange Fahrt auf sich nehmen). Orte, an denen auch das Internet nicht schnell genug ist für die Zwei-Faktor-Authentifizierung und wo sich die typische Webshop-Seite eher in Minuten als in Millisekunden aufbaut. Und Menschen, die weitab ihrer Familie wohnen und sich mit Nachbarn zerstritten haben. Bist Du unter solchen Umständen immer noch der Auffassung, eine Versorgung sei in Absonderung problemlos möglich? Der Staat hat die Freiheitsbeschränkung verfügt, also ist er auch dafür verantwortlich, wenn aufgrund eben dieser Freiheitsbeschränkung Selbstversorgung nicht mehr funktioniert. Dafür hat er Vorsorge mindestens durch eine Regelung zu treffen und das nicht etwa den ohnehin völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.

Die Antwort hast du selbst gegeben oder kann man die Lieferdienste der Supermärkte nicht per Telefon erreichen?

Außerdem hast du gelogen was den Sinn meiner vorhergehenden Aussage betrifft.
Auch wenn du noch so fest mit deinen Füßchen auf den Boden stapfst wird aus deiner Lüge keine Wahrheit.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 11:14
Was genau an "wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt" hast Du nicht verstanden? Ach ja, Du verstehst ja sowieso nichts und kannst auch nichts. Dafür bist Du ja forenbekannt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 11:15
Vor dem verhungern beendet man die Quarantäne selbstständig und wird im Zweifel mit einer Freiheitsstrafe bestraft, während der man bestens versorgt wird
Also geht man am zweiten Tag einkaufen, und legt gegen die Strafe Widerspruch ein und bezahlt nichts, da man ja nicht verhungern darf und der Gesetzgeber hier eine Regelunglücke hat.
So einfach ist das.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 11:16
Die Gefahr für Leib und Leben besteht aber erst nach einigen Tagen ohne Nahrung.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 11:16
Den Ort wo kein Lebensmitteldienstleister hinfährt musst du mir mal zeigen. Ist dann vllt nicht der REWE um die Ecke, aber die meisten Online-Lieferdienste fahren überall hin, und wenn man sein Essen über Amazon bestellt.
Und jetzt komm nicht wieder mit dem langsamen Internet - das ist zwar lästig, aber derjenige hat in der Absonderung genug Zeit der Seite beim laden zuzusehen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 11:23
Die Gefahr für Leib und Leben besteht aber erst nach einigen Tagen ohne Nahrung.
Folter ist in D Verboten  :D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 11:27
Den Ort wo kein Lebensmitteldienstleister hinfährt musst du mir mal zeigen. Ist dann vllt nicht der REWE um die Ecke, aber die meisten Online-Lieferdienste fahren überall hin, und wenn man sein Essen über Amazon bestellt.
Und jetzt komm nicht wieder mit dem langsamen Internet - das ist zwar lästig, aber derjenige hat in der Absonderung genug Zeit der Seite beim laden zuzusehen.
Das ist nicht "lästig", sondern verunmöglicht Zahlungsvorgänge und manchmal sogar Bestelltvorgänge. Ich glaube, Dir ist gar nicht klar, wie langsam 56k tatsächlich sind. Die Amazon-Startseite hat 7,4 MB. Nur das Aufrufen dieser Seite dauert 1057 Sekunden, wenn alles glatt läuft. Suche ich nach "Lebensmittel", erscheint bei mir eine Seie, die 24Mb groß ist, das dauert knapp 3500 Sekunden, also fast eine Stunde. Nur bis die erste Suchseite aufgebaut ist.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 22.02.2022 11:36
Was genau an "wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt" hast Du nicht verstanden? Ach ja, Du verstehst ja sowieso nichts und kannst auch nichts. Dafür bist Du ja forenbekannt.

Stapf, Stapf, Stapf die kleine Christina mit dem G versucht ihre Lügen wieder mit Überheblichkeit zu kaschieren.
Fakt ist doch nur das ich dich zum wiederholten Mal beim Lügen ertappt habe.

....die Menschen die in solch einsamen Gegenden leben wie du sie beschreibst leben als Selbstversorger in unzugänglichen Tälern und haben nur Kontakt zu anderen im gleichen Haushalt befindlichen Menschen 8) 

Den Ort wo kein Lebensmitteldienstleister hinfährt musst du mir mal zeigen. Ist dann vllt nicht der REWE um die Ecke, aber die meisten Online-Lieferdienste fahren überall hin, und wenn man sein Essen über Amazon bestellt.
Und jetzt komm nicht wieder mit dem langsamen Internet - das ist zwar lästig, aber derjenige hat in der Absonderung genug Zeit der Seite beim laden zuzusehen.
Das ist nicht "lästig", sondern verunmöglicht Zahlungsvorgänge und manchmal sogar Bestelltvorgänge. Ich glaube, Dir ist gar nicht klar, wie langsam 56k tatsächlich sind. Die Amazon-Startseite hat 7,4 MB. Nur das Aufrufen dieser Seite dauert 1057 Sekunden, wenn alles glatt läuft. Suche ich nach "Lebensmittel", erscheint bei mir eine Seie, die 24Mb groß ist, das dauert knapp 3500 Sekunden, also fast eine Stunde. Nur bis die erste Suchseite aufgebaut ist.

Also bist du in Quarantäne, hast keine Freunde, Streit mit den Nachbarn und deine Verwandten betsreiten dich zu kennen.  ???
Ja, das kann ich nachvollziehen. ;D
Hast du Zugang zu Trinkwasser? 10 Tage ohne Nahrung kannst du überstehen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 11:39
Du kannst rumnölen, soviel Du willst. Das kennt man von Dir. Man weiß aber auch, daß ansonsten nichts kommt. Und wenn doch, dann ist es eh falsch, weil Du Dich mit nichts auskennst, zu dem Du Dich äußerst,
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 11:40
Hast du Zugang zu Trinkwasser? 10 Tage ohne Nahrung kannst du überstehen.
Folter ist in D Verboten  :D

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 11:46
Es kommen durchaus solche Anfragen im hiesigen Corona-Zentrum an. Die Validität der Aussagen kann natürlich zeitlich nicht geprüft werden.

Es wird ein Hinweis gegeben, dass die Kontrolldichte in D doch sehr gering wäre.

Ja, diese Regelungslücke ist im laufenden Krisenbetrieb eher ärgerlich. Zumal sich Hilfsdienste teils mit mündlich erteilten procuru sehr schwer tun. Es gilt weiterhin - so scheint mir in Vergessenheit zu sein - eine allgemeine Kontaktvermeidung, welche auch selbst bei Haustürkontakten als grenzwertig anzusehen ist. Bzw. bei der Generierung zusätzlicher Mobilität.

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 22.02.2022 11:48
Hast du Zugang zu Trinkwasser? 10 Tage ohne Nahrung kannst du überstehen.
Folter ist in D Verboten  :D


Das Trinkwasser soll auch nicht für Waterboarding verwendet werden und ein paar Kilo weniger tun den meisten gut. ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: FGL am 22.02.2022 12:04
Stapf, Stapf, Stapf die kleine Christina mit dem G versucht ihre Lügen wieder mit Überheblichkeit zu kaschieren.
Fakt ist doch nur das ich dich zum wiederholten Mal beim Lügen ertappt habe.
Was darf Satire?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: OrganisationsGuy am 22.02.2022 12:12
@Wdd3 Hast du Spid, ääähhhhh... ich meine Tina ... bald wieder soweit, dass die Moderation eingreift und der Rückzug durch Löschung eingeleitet wird?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2022 12:13

....die Menschen die in solch einsamen Gegenden leben wie du sie beschreibst leben als Selbstversorger in unzugänglichen Tälern und haben nur Kontakt zu anderen im gleichen Haushalt befindlichen Menschen 8) 


Warst du mal in Teilen der Eifel? In Prignitz? In der Uckermark? Es gibt Kreise/Orte in D, da ist die Hausziege der nächste Anverwandte und der Ochs der Nachbar. Kannst dir ja mal den "Zukunftsatlas" ansehen. Es gibt eben Ort da gibt's kein Internet, kein Handyempfang. Nach ner Woche Q läuft dir da die 3-Kammer-Grube über...

Es geht doch im Kern wieder um schlechte Verordnungen und Gestze. Es wird wieder nur von 12:00 bis Mittags gedacht. Es geht doch um "Notfälle" und die gibt es nun mal unbestreitbar.




Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Floki am 22.02.2022 12:15
Es ist wirklich interessant, wie sehr bei diesem Thema aneinander vorbei diskutiert wird.

Ebenfalls ist auch die Annahme interessant, dass jeder die Möglichkeit hätte Lebensmittel zu bestellen und diese direkt verfügbar wären und auch noch am nächsten Morgen vor der Tür stehen.

Es ist zwar unbeachtlich, aber ich könnte auch nur irgendwelche Konserven oder 30er Packs an Brühe von Amazon bestellen, die wären dann in ein paar Wochen da :). Frische Lebensmittel gibt es erst gar nicht.

Absolut unbegreiflich, weshalb manche der hier Anwesenden diesen ganz einfachen Zustand (es können eben nicht alle Lebensmittel so einfach bestellen) nicht in den Kopf bekommen. Die eigene Verantwortung oder die des Staates bleiben mal dahingestellt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 22.02.2022 12:16
..ich habe ehrlich gesagt, noch nie von einem solchen Notfall gehört...nichtmal vom "Hörensagen", geschweige denn in den sonst so aufgeregten Medien...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Floki am 22.02.2022 12:18
Aber wahrscheinlich auch nur, wie bereits am Anfang geschildert, andere Vereine einspringen, die dafür gar nicht erst zuständig wären.
Das hier trifft es ganz gut:
Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
1. Die "vielen Alten" tun das ja mehr oder weniger freiwillig und werde nicht staatlicherseits von heute auf morgen dazu verpflichtet.
2. Nun in vielen Fällen werden diese "sozialen Institutionen" dafür bezahlt. Der Pflegedienst meiner Schwiegereltern wird jedenfalls aus der (direkt/indirekt) Pflegeversicherung finanziert.
3. Ja, das ist grundsätzlich möglich. Dann soll der Staat dafür sorgen, dass die "sozialen Institutionen" das tun und die dafür bezahlen oder selbst was auf die Beine stemmen. In meiner Wohnortgemeinde waren in KW5-7 stets über 25% aller Einwohner in Isolation bzw. Q. Ob das die sozialen Institutionen gestemmt bekämen...

Solltest du mit den "soziale Institutionen" ehrenamtliche meinen, so ist das wieder mal nur ein weiteres Beispiel wie schäbig der Staat an vielen Stellen mit Hilfebedürftigen umgeht!
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 22.02.2022 12:26


Warst du mal in Teilen der Eifel? In Prignitz? In der Uckermark? Es gibt Kreise/Orte in D, da ist die Hausziege der nächste Anverwandte und der Ochs der Nachbar. Kannst dir ja mal den "Zukunftsatlas" ansehen. Es gibt eben Ort da gibt's kein Internet, kein Handyempfang. Nach ner Woche Q läuft dir da die 3-Kammer-Grube über...

Es geht doch im Kern wieder um schlechte Verordnungen und Gestze. Es wird wieder nur von 12:00 bis Mittags gedacht. Es geht doch um "Notfälle" und die gibt es nun mal unbestreitbar.

Wenn ich an einsame Gegenden denke fallen mir als erstes Langeneß, Hooge, Nordstrandischmoor, Oland, Gröde, Habel, Norderoog, Süderoog, Südfall und Hamburger Hallig ein. Auf die trifft vorgenanntes Szenario immer Mal ein. Die Menschen dort wissen das und haben einfach mal eine Konserve mehr im Regal. Das tun sie ganz ohne den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen. Ganz pragmatisch wie ich schon einmal angemerkt habe...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: ProfTii am 22.02.2022 12:28
Aber wahrscheinlich auch nur, wie bereits am Anfang geschildert, andere Vereine einspringen, die dafür gar nicht erst zuständig wären.

Das ist ja im Kern die zu klärende Frage. Folgen wir dem Subsidiaritätsprinzip ist die erste Anlaufstelle für die persönliche Fürsorge die örtliche Gemeinschaft, somit auch die anliegenden Hilfsorganisationen. Ein Anspruch auf Hilfe begründet sich jedoch nicht.

Zur Versorgung mit Lebensmitteln habe ich nie davon gesprochen sich mit frischen Delikatessen einzudecken, sondern dass das Lebensnotwendige verfügbar ist. Und hier erfüllen die Konserven von Amazon klar ihren Zweck.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 12:31
Neben dem was wdd3 sagt:

Die Absonderung in BW hat in der Regel in einer Wohnung oder einer sonstigen im Sinne des § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geeigneten Einrichtung (Absonderungsort) zu erfolgen.
Möglicherweise lässt dieser besondere Einzelfall eine Absonderung im örtlichen Krankenhaus zu. Dort könnte die Versorgung mit lebenserhaltenden Nahrungsmitteln sowie einem Mindestmaß an Körperhygiene erfolgen.

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Floki am 22.02.2022 12:33
Aber wahrscheinlich auch nur, wie bereits am Anfang geschildert, andere Vereine einspringen, die dafür gar nicht erst zuständig wären.

Das ist ja im Kern die zu klärende Frage. Folgen wir dem Subsidiaritätsprinzip ist die erste Anlaufstelle für die persönliche Fürsorge die örtliche Gemeinschaft, somit auch die anliegenden Hilfsorganisationen. Ein Anspruch auf Hilfe begründet sich jedoch nicht.

Zur Versorgung mit Lebensmitteln habe ich nie davon gesprochen sich mit frischen Delikatessen einzudecken, sondern dass das Lebensnotwendige verfügbar ist. Und hier erfüllen die Konserven von Amazon klar ihren Zweck.

Nein die im Kern zu klärende Frage ist, weshalb es diverse Verordnungen und Gesetze gibt, aber dieser Punkt nicht geregelt worden ist. Wenn ich schon Verordnungen verfasse, dann muss ich mir zumindest mal Gedanken über diesen Umstand gemacht haben. Und das ist schlichtweg nicht erfolgt.
Ob es andere Möglichkeiten gibt, ich für 2 Wochen vorgesorgt habe oder ähnliches bleibt dabei zunächst unbeachtlich.

Im Übrigen habe ich hier auch keine "örtliche" Gemeinschaft. Das ist die gleiche Problematik, wie mit dem Internet und Lieferdiensten.

Die Konserven, wie ich bereits schrieb, bekomme ich dann ne Woche später. Bringt mir also genau was?

Es geht im Kern einfach nur darum, dass es Menschen gibt, die eben keinerlei Möglichkeiten haben sich selbst zu versorgen. Die Gründe oder Schuldfragen sind doch dabei völlig unbeachtlich.
An diese Menschen wurden nicht gedacht.

Klar, der Staat muss nicht alles regeln. Bin ich sofort mit dabei. ABER der Staat hat schon angefangen Regelungen zu treffen! Dann bitte aber auch konsequent.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 22.02.2022 12:35
Du kannst rumnölen, soviel Du willst. Das kennt man von Dir. Man weiß aber auch, daß ansonsten nichts kommt. Und wenn doch, dann ist es eh falsch, weil Du Dich mit nichts auskennst, zu dem Du Dich äußerst,

Da muss ich dir widersprechen. Ich bin bereits seit meiner Kindheit mit der Funktion und Bedienung von Telefonen vertraut.
Ich könnte auch ohne Internet überleben.

Schon zwei Dinge die ich dir voraus habe. Plus Verwandte, Freunde, Nachbarn, Bekannte und auch Arbeitskollegen auf die ich mich verlassen kann.  ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 12:42
Kleiner Schwank dazu:
Im Supermarkt wurde von einer Kundin ein Absonderling entdeckt. Die Kundin meldet das der Filialleitung. Die Filialleitung ruft die Polizei. Die Polzei kommt und es wird im Laden ausgerufen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, dass sich im Laden Personen rechtswidrig wg. Quarantäne aufhalten. Die Polizei ist vor Ort. Finden Sie sich bitte eigenverantwortlich am Infoschalter ein."

Im Ergebnis standen da am Ende 8 (!!!) Personen, die nichts miteinander zu tun hatten  ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Floki am 22.02.2022 12:43
Kleiner Schwank dazu:
Im Supermarkt wurde von einer Kundin ein Absonderling entdeckt. Die Kundin meldet das der Filialleitung. Die Filialleitung ruft die Polizei. Die Polzei kommt und es wird im Laden ausgerufen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, dass sich im Laden Personen rechtswidrig wg. Quarantäne aufhalten. Die Polizei ist vor Ort. Finden Sie sich bitte eigenverantwortlich am Infoschalter ein."

Im Ergebnis standen da am Ende 8 (!!!) Personen, die nichts miteinander zu tun hatten  ;D

Je öfter ich diese Geschichte, auch hier im Forum, gelesen habe, desto mehr Personen standen da am Ende.

Aber es wird da wahrscheinlich eine extrem hohe Dunkelziffer geben
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 12:46
Fast so wie die Dunkelziffer bei Autoversicherungen, die - wenn man nach ihren Systemen ginge - allein für die Bundesrepublik Deutschland sicher an die 200 Mio. verschließbare Einzelgaragen ausweisen würden.  ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 13:13
Also soll es Sinn der Absonderungsregelungen sein, daß dagegen verstoßen wird?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2022 13:14
..ich habe ehrlich gesagt, noch nie von einem solchen Notfall gehört...nichtmal vom "Hörensagen", geschweige denn in den sonst so aufgeregten Medien...
Ich schon, aber das ist halt anekdotisch...
 
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 13:15
Du kannst rumnölen, soviel Du willst. Das kennt man von Dir. Man weiß aber auch, daß ansonsten nichts kommt. Und wenn doch, dann ist es eh falsch, weil Du Dich mit nichts auskennst, zu dem Du Dich äußerst,

Da muss ich dir widersprechen. Ich bin bereits seit meiner Kindheit mit der Funktion und Bedienung von Telefonen vertraut.
Ich könnte auch ohne Internet überleben.

Schon zwei Dinge die ich dir voraus habe. Plus Verwandte, Freunde, Nachbarn, Bekannte und auch Arbeitskollegen auf die ich mich verlassen kann.  ;D

Das sind bloße Behauptungen, die jeder, der sich anhand Deiner Forenbeiträge ein Bild von Dir machen konnte, lachend ins Land der Legenden verweist.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2022 13:16
Wenn ich an einsame Gegenden denke fallen mir als erstes Langeneß, Hooge, Nordstrandischmoor, Oland, Gröde, Habel, Norderoog, Süderoog, Südfall und Hamburger Hallig ein. Auf die trifft vorgenanntes Szenario immer Mal ein. Die Menschen dort wissen das und haben einfach mal eine Konserve mehr im Regal. Das tun sie ganz ohne den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen. Ganz pragmatisch wie ich schon einmal angemerkt habe...
Genau, IMMER MAL. Sturmfluten sind i.dR. ja auch nicht staatlicherseits angeordnet.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 13:47

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.

Das Gegenteil ist hier der Fall. Eine Erhöhung der Kontakte löge damit vor, was nicht im Interesse des Infektionsschutzes ist.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 22.02.2022 14:07
...das ist doch im Grunde hier nur eine rein akademische Diskussion, die zu keinem Ergebnis führt...es geht nur um Prinzipienreiterei...

...wie soll denn der Staat z.B. überhaupt wissen, wer aufgrund seiner Absonderungsverfügung in eine der beschriebenen Notlage gerät?...ich hör die Datenschützer schon schreien...vielleicht sollte er an jeder Milchkanne einen Melder stationieren, um einer Fürsorgeverpflichtung - wenn diese überhaupt besteht - nachzukommen?...

...hat der Ehemann oder die Ehefrau, die aufgrund von Gewalttätigkeiten eine polizeiliches Hausverbot erteilt bekommen, dann auch Anspruch auf Hotelzimmer und Stulle?...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 14:17
Hä, ist doch ganz einfach.

Die Regelungen bestehen doch. Man muss sie nur kurzfristig aktivieren, also die 90er Fachbereiche nach KGST. Was es da so alles gibt: Ernährungsamt, "Wasenplätze", etc.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2022 14:20
...das ist doch im Grunde hier nur eine rein akademische Diskussion, die zu keinem Ergebnis führt...es geht nur um Prinzipienreiterei...

...wie soll denn der Staat z.B. überhaupt wissen, wer aufgrund seiner Absonderungsverfügung in eine der beschriebenen Notlage gerät?...ich hör die Datenschützer schon schreien...vielleicht sollte er an jeder Milchkanne einen Melder stationieren, um einer Fürsorgeverpflichtung - wenn diese überhaupt besteht - nachzukommen?...

...hat der Ehemann oder die Ehefrau, die aufgrund von Gewalttätigkeiten eine polizeiliches Hausverbot erteilt bekommen, dann auch Anspruch auf Hotelzimmer und Stulle?...
Nein. Es ist doch eine Diskussion zu einem real existierendem Ereignis. Auch wenn es selten ist.

Der Staat könnte es wissen, er ist schlicht nicht gut genug dafür aufgestellt. Ob man möchte, dass der/ein Staat dafür gut genug aufgestellt ist und alles regeln soll ist natürlich auch hier zu recht hinterfragt und kritisiert worden.

Nein hat er/sie nicht. Hat aber auch mit dem SV so viel zu tun wie ne Kuh mim Radfahren...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 14:23

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.

Das Gegenteil ist hier der Fall. Eine Erhöhung der Kontakte löge damit vor, was nicht im Interesse des Infektionsschutzes ist.
Versteh ich nicht. Wo wäre da die Erhöhung der Kontakte und inwiefern wäre das in jeder anderen Form der Versorgung durch egal welche Dritte nicht der Fall?
Oder willst du etwa sagen, dass man im Krankenhaus keine medizinisch einwandfreie Absonderung organisiert kriegt und alle, die dazu verdonnert sind und waren im Namen der Kontaktreduzierung jämmerlich dort verreckt sind?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 14:32
Wenn die Offensichtlichkeit in Bezug auf Kontakte "allein zu Hause" und Unterbringung im KH dir nicht zugänglich ist, würde ich eher eine Beschäftigung mit Kinderspielzeug anheimstellen. Gerade auch um einer intellektuellen Überforderung entgegenzutreten.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 15:00
Also behauptest du, dass ein Krankenhaus nicht in der Lage wäre eine medizinisch einwandfreie Absonderung zu organisieren.
Um welchen Intellekt es jetzt wie genau bestellt ist kann meinetwegen dahingestellt bleiben.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 15:18
Neben dem was wdd3 sagt:

Die Absonderung in BW hat in der Regel in einer Wohnung oder einer sonstigen im Sinne des § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geeigneten Einrichtung (Absonderungsort) zu erfolgen.
Möglicherweise lässt dieser besondere Einzelfall eine Absonderung im örtlichen Krankenhaus zu. Dort könnte die Versorgung mit lebenserhaltenden Nahrungsmitteln sowie einem Mindestmaß an Körperhygiene erfolgen.

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.
Fein, dann werde ich nicht zum Einkaufsladen gehen um mich zu bevorraten, sondern 112 wählen mit der Bitte sie mögen mich ins Krankenhaus buchsieren.
Und mit wem rechnet das KH dann ab?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 15:21
Also behauptest du, dass ein Krankenhaus nicht in der Lage wäre eine medizinisch einwandfreie Absonderung zu organisieren.


Eine Unterbringung besteht nicht nur aus einer Unterbringung, sondern auch aus dem Transport.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 15:25
Ja, und?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2022 15:44

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.
Fein, dann werde ich nicht zum Einkaufsladen gehen um mich zu bevorraten, sondern 112 wählen mit der Bitte sie mögen mich ins Krankenhaus buchsieren.
Und mit wem rechnet das KH dann ab?
[/quote]
Insbesondere da das höchste Ziel doch ist die KH nicht zu überlasten
Die Kosten und wer sie trägt sind doch zweitrrangig.
Warum organisiert denn der Staat nicht den Notvorrat an Konserven, Frischen Lebensmitteln und Getränken einmalig, nach den gleichen ärztlich festgelegten Standards wie im Maßregelvollzug und beauftragt den Ümit vom Anatolien-Grill, Den Orden der Schwestern von Schloss Dosenschreck oder wen auch immer dies an die Adresse x zu liefern? 
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 15:56
Zitat
Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.
Fein, dann werde ich nicht zum Einkaufsladen gehen um mich zu bevorraten, sondern 112 wählen mit der Bitte sie mögen mich ins Krankenhaus buchsieren.
Und mit wem rechnet das KH dann ab?
Insbesondere da das höchste Ziel doch ist die KH nicht zu überlasten
Die Kosten und wer sie trägt sind doch zweitrrangig.
Warum organisiert denn der Staat nicht den Notvorrat an Konserven, Frischen Lebensmitteln und Getränken einmalig, nach den gleichen ärztlich festgelegten Standards wie im Maßregelvollzug und beauftragt den Ümit vom Anatolien-Grill, Den Orden der Schwestern von Schloss Dosenschreck oder wen auch immer dies an die Adresse x zu liefern?
Oder macht eine Kooperation mit HelloFresh  :D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Max am 22.02.2022 15:59
Im öffentlichen Dienst sollte das Vorgehen in einem solchen Fall doch schon reflexhaft erfolgen. Man macht sein Problem zum Problem eines anderen ;D
Mitteilung an das Gesundheitsamt, dass man am verhungern ist und dann wird sich schon eine Lösung finden.

Otto Normalverbraucher wird auch mit Familie,  Freunden,  Bekannten, Kollegen, Nachbarn,  Lieferdiensten, Taxi oder Gemeindeaktionen die paar Tage über die Runden kommen.

Auf die Idee einer Bevorratung würde ich aber auch nicht kommen. Nach 0 bis 3 Tagen wäre bei uns Schicht im Schacht, je nachdem auf welchen Tag es fällt. Aber bei uns gibt es auch genügend Restaurants mit Lieferung, so dass man sich ganz gut ohne den Aufwand eines Supermarkteinkaufs versorgen lassen kann.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 16:45
Ja, und?

Also. In der Mathematik gibt es ganze Zahlen. Das geht so über 1, dann die 2, dann die 3 und noch ganz viele weiteren. Die kann man auch bunt anmalen, um sie zu unterscheiden.

Von einer Erhöhung spricht man im Allgemeinen, wenn etwas mehr wird. Eine 1 ist mehr als 0, eine 2 ist mehr als eins. Das gilt auch für die bunten Zahlen.

Was bitte ist daran nicht zu verstehen, wenn man von einer Erhöhung spricht, wenn man nicht zu Hause (0 Kontakte) ist, sondern transportiert wird (+1) - untergebracht wird (+2) zurück transportiert wird (+3), etc. -?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 16:54
die 3 ist irrelevant, da man dann ja genesen ist 8)

Kriegt man im KH dann eigentlich ein Einzelzimmer? Sonst ist ja auch dort ein +3 zu sehen und die Bunten zahlen gehen weiter.

Aber der Staat ist ja so klug:
Oh positiv getestet: Geh sofort nach Hause zu deiner Familie, die freuen sich von dir angesteckt zu werden.


Ach ja, wir leben ja alle in 6 Zimmer Wohnungen.....da kann nichts passieren.

Und dann kommt das RKI mit der Statistik: die meisten Ansteckungen finden zu hause statt, da müssen wir aber die Kontakte eindämmen  :-X :o

Das sind so die Dinge wo man merkt das von 12 bis Mittag gedacht wird.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 17:00
Die Annahme, wir wüssten, wer infiziert ist, halte ich zumindest für gewagt.  ;)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Keeper83 am 22.02.2022 17:07
Aus aktuellem Anlass.
Staatliches Handeln wird dazu führen, dass ich ab 1. März das dreifache für mein Erdgas bezahlen muss.
Hat Olaf da was nicht zu Ende gedacht heut Mittag oder ist da was geregelt?   
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 17:25
Ja, und?

Also. In der Mathematik gibt es ganze Zahlen. [...]
Witziger Beitrag.
Leider völlig irrelevant und am Thema - zu dem du bisher außer Geschwurbel und Genöle nichts beigetragen hast - völlig vorbei.
Sei's drum
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2022 18:05
die 3 ist irrelevant, da man dann ja genesen ist 8)
Ein Zertifikat kriegst aber nur wenn es ein positiver PCR Test war.

Ach so ach nein, die EU hat ja heute gesagt, dass selbst ein positiver Schnelltest ausreicht, wenn er denn auf der entsprechenden Liste der zugelassenen Tests ist und nach dem 31.10.21 durchgeführt wurde.

Ach so. Muss noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Ach so. Mach medizinisch keinen Sinn. Soll aber wenigstens die Testinfrastruktur entlasten.

Is einfach alles nur noch ein Zirkus
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 18:25
Aus aktuellem Anlass.
Staatliches Handeln wird dazu führen, dass ich ab 1. März das dreifache für mein Erdgas bezahlen muss.
Hat Olaf da was nicht zu Ende gedacht heut Mittag oder ist da was geregelt?

Nein, Olaf und seine Vorgänger haben dafür gesorgt, das Zahlungsverkehr - auch unter behördlicher Aufsicht - in Deutschland geregelt und jedem zugänglich ist.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 22.02.2022 18:30

Leider völlig irrelevant und am Thema - zu dem du bisher außer Geschwurbel und Genöle nichts beigetragen hast - völlig vorbei.
Sei's drum

Mit Verlaub, wer hat die Erhöhung der Kontakte durch Krankenhauseinweisung ins Spiel gebracht?

Aber du hast ja erkannt, das dieser Nebenstrang schlichter Unfug war.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 22.02.2022 18:35
die 3 ist irrelevant, da man dann ja genesen ist 8)
Ein Zertifikat kriegst aber nur wenn es ein positiver PCR Test war.

Ach so ach nein, die EU hat ja heute gesagt, dass selbst ein positiver Schnelltest ausreicht, wenn er denn auf der entsprechenden Liste der zugelassenen Tests ist und nach dem 31.10.21 durchgeführt wurde.

Ach so. Muss noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Ach so. Mach medizinisch keinen Sinn. Soll aber wenigstens die Testinfrastruktur entlasten.

Is einfach alles nur noch ein Zirkus

Das geht doch noch besser: bei der IfsG-Novelle hat man eine Testpflicht in medizinischen Einrichtungen für alle Besucher eingeführt, die die Einrichtungen umzusetzen hatten. Nach einem riesigen Aufschrei wurde das kurz drauf geändert, daß bestimmte Personengruppen, die sich nur kurz aufhalten, nicht als Besucher gelten. Laumann gibt ne Allgemeinverfügung raus, daß Mitarbeiter von Krankentransportdiensten doch als Besucher gelten. Jetzt müssen Krankentransport und Rettungsdienst, die Menschen in die Einrichtung bringen, getestet werden. Fahrer von Taxen und Mietwagen, auch von LMW und BTW, die genau das gleiche machen, hingegen nicht. Auch total durchdacht.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 22.02.2022 21:08
Aus aktuellem Anlass.
Staatliches Handeln wird dazu führen, dass ich ab 1. März das dreifache für mein Erdgas bezahlen muss.
Hat Olaf da was nicht zu Ende gedacht heut Mittag oder ist da was geregelt?
Nee, das war vor Olaf, als man einen freien Markt beim Gas haben wollte.
Jetzt hat man ihn den Markt und auch wieder scheisse.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 22.02.2022 21:11
Mit Verlaub, wer hat die Erhöhung der Kontakte durch Krankenhauseinweisung ins Spiel gebracht?

Du:

Das Gegenteil ist hier der Fall. Eine Erhöhung der Kontakte löge damit vor, was nicht im Interesse des Infektionsschutzes ist.

Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 23.02.2022 07:57
Du kannst rumnölen, soviel Du willst. Das kennt man von Dir. Man weiß aber auch, daß ansonsten nichts kommt. Und wenn doch, dann ist es eh falsch, weil Du Dich mit nichts auskennst, zu dem Du Dich äußerst,

Da muss ich dir widersprechen. Ich bin bereits seit meiner Kindheit mit der Funktion und Bedienung von Telefonen vertraut.
Ich könnte auch ohne Internet überleben.

Schon zwei Dinge die ich dir voraus habe. Plus Verwandte, Freunde, Nachbarn, Bekannte und auch Arbeitskollegen auf die ich mich verlassen kann.  ;D

Das sind bloße Behauptungen, die jeder, der sich anhand Deiner Forenbeiträge ein Bild von Dir machen konnte, lachend ins Land der Legenden verweist.

Nein, ich hab dich beim Lügen erwischt und du glaubst mit Füßchen stampfen und Diskreditierungen davon ablenken zu können.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 23.02.2022 07:59
Nein. Da liegst Du falsch. Wie üblich.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 23.02.2022 08:02
Also behauptest du, dass ein Krankenhaus nicht in der Lage wäre eine medizinisch einwandfreie Absonderung zu organisieren.


Eine Unterbringung besteht nicht nur aus einer Unterbringung, sondern auch aus dem Transport.

Die Fahrer/Sanitäter sind durch FFP2 Masken geschützt, im KH gibt es gesonderte Covid Stationen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 23.02.2022 08:22

Insbesondere da das höchste Ziel doch ist die KH nicht zu überlasten


Das Ziel ist es die Intensivstationen nicht zu überlasten. Die meisten an Covid Erkrankten liegen auf normalen (separierten) Stationen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 23.02.2022 08:27
Es ist doch eine Diskussion zu einem real existierendem Ereignis. Auch wenn es selten ist.
Gehen wir einfach mal von dieser realen Existenz aus, und auch von der Seltenheit der Gesamtfälle. Auch dieser Kandidat ist ja entgegen aller kollegialen Bemühungen nicht verhungert, sondern es haben sich offenbar welche von denen, die als Nachbarn o.ä. keinerlei Bezug zum Abgesonderten haben, daran erinnert, dass sie für gute Taten auch wieder mehr sündigen dürften, und haben sich als "Kirchengemeinde" dann doch noch um den armen Mann gekümmert (oder es war eine bezahlte Kraft dieser Gemeinde, auch egal). Also wurde das vom Staat angeblich ausgeblendete Szenario doch ausreichend bewältigt, zwar durch eine externe Organisation, aber ja doch einer solchen, die sich in derartigen Szenarien doch gerne einspannen lässt (zur Anfangszeit der Pandemie sind die hier praktisch für alle über 70 einkaufen gerannt, nur damit die daheim blieben), und für die der Staat ansonsten ja auch das ein oder andere aus Organisationssicht positive übernimmt, alleine schon monetär. Also blenden wir die Frage, wie sich jeder selbst vorbereiten sollte, mal aus, und fragen, ob man als Staat angesichts der Anzahl zu erwartender Problemfälle davon ausgehen kann, dass irgendwelche kirchlichen/sozialen Initiativen das schon soweit aufgefangen bekommen, dass sich der Staat damit schon nicht weiter beschäftigen muss, auch nicht durch Ausklügeln irgendwelcher detailierter Regelungen. Ich meine ja.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Keeper83 am 23.02.2022 08:31
Aus aktuellem Anlass.
Staatliches Handeln wird dazu führen, dass ich ab 1. März das dreifache für mein Erdgas bezahlen muss.
Hat Olaf da was nicht zu Ende gedacht heut Mittag oder ist da was geregelt?
Nee, das war vor Olaf, als man einen freien Markt beim Gas haben wollte.
Jetzt hat man ihn den Markt und auch wieder scheisse.

Ich bin mir relativ sicher, dass die Gaspreise Richtung Frühling-Sommer mit Beruhigung der Pandemiesituation, sowie der Inbetriebnahme von Nord-Stream 2 wieder sinken würden. Das hätte mit meinem jetzt auslaufenden günstigen Vertrag einigermaßen gepasst.

Der "freie Markt" hat Nordstream 2 hervorgebracht. Der Staat mischt sich jetzt ein. Die Kosten für diese Einmischung trage ich?
Ach ja sicher. Ich beziehe ja kein Wohngeld oder ALII, daher kann ich mir eine Verdreifachung der Heizkosten ja locker leisten.
Außerdem könnte ich ja die 100 Jahre alte Hütte auch mal eben energetisch sanieren. Die fertige Finanzierung hat auch der Staat kurz mal über Nacht zerschossen. Wieder umplanen. Wieder Zeit verloren um vor dem nächsten Winter mit der Sanierung fertig zu sein.

Aber dafür habe ich mit dazu beigetragen, dass wir im Januar Rekordsteuereinnahmen hatten. #HeldderArbeit



Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 23.02.2022 08:34
In Deutschland werden nicht behandlungsbedürftige Personen nicht in Krankenhäusern abgesondert. Hier wurden für Personen, die in einer für die Absonderung ungeeigneten Unterkunft wohnen oder keine Unterkunft haben, Objekte angemietet.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 23.02.2022 08:47
Der "freie Markt" hat Nordstream 2 hervorgebracht. Der Staat mischt sich jetzt ein. Die Kosten für diese Einmischung trage ich?
Was hat den Nordstream 2 mit der derzeitigen Gaspreislage zu tun.
Der freie Markt hat es versäumt sich rechtzeitig um Bevorratung zu kümmern und / oder entsprechende ausreichende längerfristige Lieferverträge abzuschließen, nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 23.02.2022 08:51
Es ist doch eine Diskussion zu einem real existierendem Ereignis. Auch wenn es selten ist.
Gehen wir einfach mal von dieser realen Existenz aus, und auch von der Seltenheit der Gesamtfälle. Auch dieser Kandidat ist ja entgegen aller kollegialen Bemühungen nicht verhungert, sondern es haben sich offenbar welche von denen, die als Nachbarn o.ä. keinerlei Bezug zum Abgesonderten haben, daran erinnert, dass sie für gute Taten auch wieder mehr sündigen dürften, und haben sich als "Kirchengemeinde" dann doch noch um den armen Mann gekümmert (oder es war eine bezahlte Kraft dieser Gemeinde, auch egal). Also wurde das vom Staat angeblich ausgeblendete Szenario doch ausreichend bewältigt, zwar durch eine externe Organisation, aber ja doch einer solchen, die sich in derartigen Szenarien doch gerne einspannen lässt (zur Anfangszeit der Pandemie sind die hier praktisch für alle über 70 einkaufen gerannt, nur damit die daheim blieben), und für die der Staat ansonsten ja auch das ein oder andere aus Organisationssicht positive übernimmt, alleine schon monetär. Also blenden wir die Frage, wie sich jeder selbst vorbereiten sollte, mal aus, und fragen, ob man als Staat angesichts der Anzahl zu erwartender Problemfälle davon ausgehen kann, dass irgendwelche kirchlichen/sozialen Initiativen das schon soweit aufgefangen bekommen, dass sich der Staat damit schon nicht weiter beschäftigen muss, auch nicht durch Ausklügeln irgendwelcher detailierter Regelungen. Ich meine ja.

Also soll sich der Staat zurücklehnen und einfach hoffen, daß es schon irgendwie glattgeht. Wird schon jeder ohne sonstige soziale Kontakte Mitglied in irgendeiner Kirche sein, die sich kümmert. Und ansonsten wird man ja wohl eh lange brauchen, bis man denjenigen findet.

Es werden Gesetze, Verordnungen und Verfügungen ohne Sinn und Verstand erlassen, von damaligen Ausgangssperren, bei denen man raus durfte, um Tiernahrung zu kaufen, aber nicht, um Babynahrung zu kaufen, über Verordnungen, an denen im Tagesrhythmus herumgedoktert wird, über die genannte Allgemeinverfügung des MAGS NRW bis hin zum IfsG, dessen Covid-Novelle ja auch bereits wenige Tage nach dem Inkrafttreten in wesentlichen Teilen abgeändert werden mußte. Trotz permanentem Krisenmodus und aufgeblähter Ministerialbürokratie bekommt man es nicht hin, vernünftige Regelungen zu treffen, die einem nicht sofort auf die Füße fallen. Und genau das ist das Problem. Und zwar auch in dem hier diskutierten Sachverhalt!
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 23.02.2022 08:58
...Ich meine ja.
Ich meine auch nicht grundsätzlich nein, in den weit überwiegenden Teil der Fälle regelt sich das.
Es ist dennoch falsch, dass der Staat sich damit nicht beschäftigen muss und die Konsequenzen seiner angeordneten, freiheitsentziehenden Maßnahmen (ungeachtet einer gegebenen medizinischen Notwendigkeit) auf Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtler abwälzt oder gar dem Zufall überlässt. Und bei der freiheitsentziehenden Maßnahme "Knast" beschäftigt man sogar Ärzte mit der Zusammenstellung der Nahrungsversorgung...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 23.02.2022 09:01


Die Fahrer/Sanitäter sind durch FFP2 Masken geschützt, im KH gibt es gesonderte Covid Stationen.

Wann also eine Erhöhung der Kontakte scheinbar nicht so problematisch ist, warum dann eine staatlich angeordnete Quarantäne?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 23.02.2022 09:04
ob man als Staat angesichts der Anzahl zu erwartender Problemfälle davon ausgehen kann, dass irgendwelche kirchlichen/sozialen Initiativen das schon soweit aufgefangen bekommen, dass sich der Staat damit schon nicht weiter beschäftigen muss, auch nicht durch Ausklügeln irgendwelcher detailierter Regelungen. Ich meine ja.

Darum geht es nicht. Zumindest mir fehlt die Kommunikation zum Sujet. Es wäre schon weit befriedigender nur den klar ausgesprochenen Satz zu haben: "wir regeln da bewusst nichts". Den dies lässt dem Bürger zumindest erkennen, daß man hinschaut und nachdenkt.

Allerdings ist hier die Versorgung in Q denke ich das kleinste Problem.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 23.02.2022 09:05
In Deutschland werden nicht behandlungsbedürftige Personen nicht in Krankenhäusern abgesondert. Hier wurden für Personen, die in einer für die Absonderung ungeeigneten Unterkunft wohnen oder keine Unterkunft haben, Objekte angemietet.

Die bei uns nicht mit einer Versorgung der Untergebrachten unterfüttert sind.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 23.02.2022 09:08

Trotz permanentem Krisenmodus und aufgeblähter Ministerialbürokratie bekommt man es nicht hin, vernünftige Regelungen zu treffen, die einem nicht sofort auf die Füße fallen. Und genau das ist das Problem. Und zwar auch in dem hier diskutierten Sachverhalt!

Krisenmodus und vernünftige Regelungen schließen sich mE aus. Daher habe ich bis Herbst 2020 keine Regelungen offen kritisiert. Aber spätestens nach ein oder zwei Jahren erwarte ich belastbare und reliiable Regelungen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Hain am 23.02.2022 09:23
In Deutschland werden nicht behandlungsbedürftige Personen nicht in Krankenhäusern abgesondert. Hier wurden für Personen, die in einer für die Absonderung ungeeigneten Unterkunft wohnen oder keine Unterkunft haben, Objekte angemietet.

Die bei uns nicht mit einer Versorgung der Untergebrachten unterfüttert sind.
Es gibt dort nicht die Möglichkeit gegen Geld Verpflegung zu erhalten?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 23.02.2022 09:27

Es gibt dort nicht die Möglichkeit gegen Geld Verpflegung zu erhalten?

Bisher ist dort mW keiner untergebracht worden. Das ist eine ganz normale Wohnung. Kein Telefon, keine Nahrung, kein sonst was.

(ich denke aber, wenn da jemand reinkommt, würde man von hier aus zwei Kisten Bier und 10 Tüten Chips auf dem kleinen Dienstweg reinstellen)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.02.2022 09:33
..in Europa herrscht akute Kriegsgefahr und ihr fetzt Euch weiter über Konserven ja oder nein bzw. wer die besorgen muss und wer dafür bezahhlt   ::)

...wahrscheinlich erwartet Ihr jetzt auch, dass Putin für Euch die explodierenden Energiepreise zahlt...weil er ja der Verursacher ist... 8)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 23.02.2022 09:36
Hätten wir längst Putins Impfstoff im Einsatz, läge unsere Impfquote 10 % höher. Guter Mann ;)

Wir haben hier allerdings massig Schlachthof. Alles Osteuropäer, die nehmen kein Biontech/ Moderna, etc. - das ist aber schon lange bekannt. Mit zusätzlich Totimpfstoff wären wir schon Wochen aus der Pandemie.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.02.2022 09:40
...schon bei Spid wurde gemutmaßt, er/sie würde in den Pausenzeiten immer den Laptop vom Direktor kapern... ;D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.02.2022 09:42
Hätten wir längst Putins Impfstoff im Einsatz, läge unsere Impfquote 10 % höher. Guter Mann ;)

Wir haben hier allerdings massig Schlachthof. Alles Osteuropäer, die nehmen kein Biontech/ Moderna, etc. - das ist aber schon lange bekannt. Mit zusätzlich Totimpfstoff wären wir schon Wochen aus der Pandemie.

..in Russland haben sie Putins Impfstoff im Einsatz...allerdings lässt die Impfquote dort sehr zu wünschen übrig...reiche Russen haben sich gerne im europ. Ausland mit Biontech impfen lassen...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: yamato am 23.02.2022 09:44
..in Europa herrscht akute Kriegsgefahr und ihr fetzt Euch weiter über Konserven ja oder nein bzw. wer die besorgen muss und wer dafür bezahhlt   ::)


Wenn unsere Regierung und unser Parlament es nach zwei Jahren Pandemie nicht schafft ordentliche und durchdachte Verordnungen und Gesetze zu machen, lässt das für den Verteidigungsfall schlimmes erwarten.
Da wird dann vermutlich erstmal diskutiert wieviel CO2 ein Eurofighter ausstoßen darf bevor man ihn starten lässt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.02.2022 09:53
...zumindest die Kopierfunktiom hat sie drauf... :D
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 23.02.2022 11:49

..in Russland haben sie Putins Impfstoff im Einsatz...allerdings lässt die Impfquote dort sehr zu wünschen übrig...reiche Russen haben sich gerne im europ. Ausland mit Biontech impfen lassen...

Wie auch immer. Wir sind uns doch wohl einig, dass hier irgendwo mal der Knoten gelöst werden muss. Derzeit kommen wir nicht weiter. Entweder man nimmt Abstand von einer hohen Impfquote, verfügt eine Impflicht und nutzt nebenbei alle Möglichkeiten die statistische Quote der Immunisierten zu erhöhen (flächendeckende Antikörpertests).

Ansonsten fließt der Rubikon wohl derzeit in der Ostukraine...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 23.02.2022 12:18

Schlechtere Werte hat nur K/Reiner erreicht.

Irgendwie fehlt er mir :'( Oder Armerknecht. Oder Mond6...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Wdd3 am 23.02.2022 12:35
Ja, im Alter wird man sentimental und denkt an die dahingegangenen... :'(
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 23.02.2022 13:16
Falls noch jemand das Fazit des Themas sucht: Putin kümmert sich um die Absonderung, und einer liegt falsch. Wie üblich.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.02.2022 13:46
Fazit:
Manche haben den Mut, sich hier selbst bloßzustellen und der Lächerlichkeit preiszugeben...zumindest das ist beachtenwert 8)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.02.2022 15:38
...oh...da hat der Mod wohl "überflüssiges" gelöscht.. ;)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 23.02.2022 17:00
Bis zum nächsten Mal. Wie üblich.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 24.02.2022 08:41
Wir hatten gestern Bombenentschärfung in einer Gemeinde, von 4500 Betroffenen waren 114 Abgesonderte, die kamen gemeinsam in eine besondere Turnhalle. ;)

Versorgung mit Nahrung bei allen Evakuierten bereits bei unter 2 Stunden rechtlicher Einschränkung.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 24.02.2022 09:10
Lief die Versorgung, weil 1. eine rechtliche Verpflichtung bestand oder 2. politische Führungsköpfe sich um ihr Volk kümmern wollten oder 3. die Vorratshaltung der KatS-Einheiten eh mal ausgetauscht werden musste?

2 habe ich mehrfach erlebt, 3 auch schonmal, 1 wäre mir neu.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 24.02.2022 09:18
Das ist egal. Die Versorgung gab es nur für die nicht Abgesonderten.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 24.02.2022 09:23
Lief die Versorgung, weil 1. eine rechtliche Verpflichtung bestand oder 2. politische Führungsköpfe sich um ihr Volk kümmern wollten oder 3. die Vorratshaltung der KatS-Einheiten eh mal ausgetauscht werden musste?

2 habe ich mehrfach erlebt, 3 auch schonmal, 1 wäre mir neu.

Weil Du keine Verpflichtung siehst, weil Du keine Verpflichtung kennst oder weil sich nicht um Verpflichtungen gekümmert wird?

Das BVerfG stellt im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2005
- 2 BvR 447/05 - bei Maßnahmen i.S.d. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG einen "verfassungsrechtlichen Mindeststandard" im Hinblick auf die Verpflegung, der sich aus Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 24.02.2022 09:54
Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 24.02.2022 09:56
Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?

Die Frage ist unlauter, da die Länge der Maßnahme bei Evakuierung regelhaft nicht absehbar ist. So auch im von mir genannten Fall, die Zeit hat sich hier um 200 % verlängert.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: XTinaG am 24.02.2022 10:12
Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?

Woher soll ich das wissen?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 01.03.2022 11:51
Ich bin ein wenig überrascht. Wir haben hier gerade einen Fall mit Quarantäne, der keine Kontakte hat, die ihn versorgen. Es ist scheinbar nicht möglich, einen Lieferservice in einer 35.000 Einwohner-Stadt zu finden! Habe mich nie mit der Thematik beschäftigt, aber dachte schon, daß diese über REWE und Konsorten echt kein Problem ist.

Läuft aber gerade über FB, da haben sich Leute zur Versorgung bereit erklärt.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 01.03.2022 12:26
Sachen gibt's...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Keeper83 am 01.03.2022 13:51
Hat der Kollege von @XTinaG denn überlebt? Eventuell kann der jetzt mit Tipps helfen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 01.03.2022 14:02
Es ging doch nie um das reale Geschehen. Es ging um die Regelungslücke und nunmehr auch um offensichtliche Fake News.  ;)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 06.04.2022 19:11
Spinnt der Lauterbach jetzt? Die Absonderung bleibt, damit nicht der Eindruck entsteht, die Krise sei vorbei?

Da hat man schon mal einen Wissenschaftler und er redet solch einen Unsinn.  :P
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 07.04.2022 11:53
Die Pflicht zur Absonderung sollte ja (u.a.) weg, weil viele Gesundheitsämter mit den Anordnungen längst (mal wieder) nicht mehr hinterherkommen, von Kontrollen ganz zu schweigen. Da fällt der positive Test, wird gemeldet, und der Bescheid liegt zwei Wochen später im Briefkasten, wenn überhaupt.
Das ist mal wieder ein Paradebeispiel, wie sich die politischen Vorgaben um die Umsetzungsmöglichkeiten der Verwaltung scheren. Ob es diese Pflicht gibt oder nicht, macht bei den derzeitigen Zahlen flächendeckend gar keinen Unterschied, aber Hauptsache großen politischen Kindergarten drumherum veranstaltet.
Und wenn die große ewige Impfpflichtdebatte gleich (erstmal) endet, wird genauso eine dusselige Regelung dabei rumkommen.
So lief es in der alten Regierung, so läuft es in der neuen, siehe das (Zitat BMF) "schnelle und spürbare Entlastungspaket". Da muss sich der Lauterbach natürlich auch anpassen  ::)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Kaiser80 am 07.04.2022 12:39
Ich durchblicke das nicht mehr. Bin offensichtlich wohl zu blöd...
Die Pflicht zur Absonderung ergab/ergibt sich, zumindest in NRW, aus dem Gesetz. Es bedarf gar keiner gesonderten Anordnung durch GA.  Wie hätte derlei also für eine Entlastung der GÄ geführt?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 07.04.2022 13:08
Materiell werden die Absonderungsbescheide nur wegen der Arbeitgeber erstellt.

Und genau das war ja auch - meiner Meinung nach - der richtige Kritikpunkt (von der IHK?) an der für 40 Stunden geltenden Absicht, sich freiwillig abzusondern. Welcher Arbeitgeber lässt das zu?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schokobon am 12.04.2022 08:27
Wie sich in Shanghai gekümmert wird:

https://www.theguardian.com/world/video/2022/apr/11/this-cannot-last-residents-in-locked-down-shanghai-scream-from-their-balconies-video (https://www.theguardian.com/world/video/2022/apr/11/this-cannot-last-residents-in-locked-down-shanghai-scream-from-their-balconies-video)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 12.04.2022 08:41
In solchen Wohnsilos würde ich auch ohne anderen Anlass schreien.  ;)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Schmitti am 13.04.2022 10:27
Die Pflicht zur Absonderung ergab/ergibt sich, zumindest in NRW, aus dem Gesetz. Es bedarf gar keiner gesonderten Anordnung durch GA.  Wie hätte derlei also für eine Entlastung der GÄ geführt?
Soweit das rein formale, richtig. Es hat sich aber vermutlich dann doch in vielen Ämtern die Erkenntnis durchgesetzt, dass das reine Entwerfen und Veröffentlichen von Gesetzen einen Großteil der Bevölkerung schlicht nicht interessiert, erst recht nicht wenn sich das mit der Schlagzahl ändert wie in der Pandemie. Da muss beim Bürger was persönlich adressiertes im Briefkasten liegen, wenn man realistisch erwarten will, dass sich auch noch einer dran hält.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: DiVO am 13.04.2022 10:32
Die Pflicht zur Absonderung ergab/ergibt sich, zumindest in NRW, aus dem Gesetz. Es bedarf gar keiner gesonderten Anordnung durch GA.  Wie hätte derlei also für eine Entlastung der GÄ geführt?
Soweit das rein formale, richtig. Es hat sich aber vermutlich dann doch in vielen Ämtern die Erkenntnis durchgesetzt, dass das reine Entwerfen und Veröffentlichen von Gesetzen einen Großteil der Bevölkerung schlicht nicht interessiert, erst recht nicht wenn sich das mit der Schlagzahl ändert wie in der Pandemie. Da muss beim Bürger was persönlich adressiertes im Briefkasten liegen, wenn man realistisch erwarten will, dass sich auch noch einer dran hält.

Meine Tochter hatte vor drei Wochen einen poitiven PCR-Test. Einen Quarantänebescheid haben wir bis heute nicht erhalten. Unser Gesundheitsamt hat das Thema Corona inzwischen an einen externen Dienstleister übergeben, der uns täglich eine Email mit einem Symptomtagebuch zum Ausfüllen geschickt hat.

Auf meine telefonische Nachfrage beim GA ab wann die Quarantäne/Isolation offiziell beginnt und wann sie endet bekam ich keine finale Aussage, sondern nur, dass wir das selbst eben irgendwie berechnen sollen...
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 13.04.2022 11:05
Mein örtlicher Frisör teilte mir mit, das nicht nur etliche Kunden die Quarantäne als Sonderurlaub nutzen, sondern diesen teils bewusst herbei geführt haben.  ;)

Wir fahren jetzt über Ostern nach England. Corona ist kein Thema, weder bei Einreise, beim ÖPNV, im Stadion, in den Kneipen und Pubs. Aber für das örtliche Kleinkonzert in D wird ein Test verlangt. Kuriose Welt ::)
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2022 11:38
Mein örtlicher Frisör teilte mir mit, das nicht nur etliche Kunden die Quarantäne als Sonderurlaub nutzen, sondern diesen teils bewusst herbei geführt haben.  ;)

Wir fahren jetzt über Ostern nach England. Corona ist kein Thema, weder bei Einreise, beim ÖPNV, im Stadion, in den Kneipen und Pubs. Aber für das örtliche Kleinkonzert in D wird ein Test verlangt. Kuriose Welt ::)
Das erinnert mich daran, dass ich meinen Reisepass verlängern muss, den braucht man ja jetzt wieder.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: Organisator am 13.04.2022 11:53
Mein örtlicher Frisör teilte mir mit, das nicht nur etliche Kunden die Quarantäne als Sonderurlaub nutzen, sondern diesen teils bewusst herbei geführt haben.  ;)

Wir fahren jetzt über Ostern nach England. Corona ist kein Thema, weder bei Einreise, beim ÖPNV, im Stadion, in den Kneipen und Pubs. Aber für das örtliche Kleinkonzert in D wird ein Test verlangt. Kuriose Welt ::)

Und in England gibt es eine Sperrstunde - hier nicht. Andere Länder, andere Sitten.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2022 11:57
Mein örtlicher Frisör teilte mir mit, das nicht nur etliche Kunden die Quarantäne als Sonderurlaub nutzen, sondern diesen teils bewusst herbei geführt haben.  ;)

Wir fahren jetzt über Ostern nach England. Corona ist kein Thema, weder bei Einreise, beim ÖPNV, im Stadion, in den Kneipen und Pubs. Aber für das örtliche Kleinkonzert in D wird ein Test verlangt. Kuriose Welt ::)

Und in England gibt es eine Sperrstunde - hier nicht. Andere Länder, andere Sitten.
Auch diese Tradition ist doch schon längst Vergangenheit.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 13.04.2022 12:00

Und in England gibt es eine Sperrstunde - hier nicht. Andere Länder, andere Sitten.

Also das gilt auch für andere Urlaubsziele. Niederlande, Schweden. Keinerlei Regelungen. Wir machen uns da so langsam zum Affen. Vor allem auch in der Begründung so einiger Maßnahmen.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2022 12:49

Und in England gibt es eine Sperrstunde - hier nicht. Andere Länder, andere Sitten.

Also das gilt auch für andere Urlaubsziele. Niederlande, Schweden. Keinerlei Regelungen. Wir machen uns da so langsam zum Affen. Vor allem auch in der Begründung so einiger Maßnahmen.
Also bei uns kann ich derzeitig keine Maßnahmen mehr vermelden in der Gastronomie.
Weder Sperrstunden noch irgendwelche anderen Dinge wie Eingangskontrollen oder Gesichtsverhüllungen..
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 13.04.2022 13:32

Also bei uns kann ich derzeitig keine Maßnahmen mehr vermelden in der Gastronomie.
Weder Sperrstunden noch irgendwelche anderen Dinge wie Eingangskontrollen oder Gesichtsverhüllungen..

Wurde das Hausrecht lokal abgeschafft?
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2022 13:32

Also bei uns kann ich derzeitig keine Maßnahmen mehr vermelden in der Gastronomie.
Weder Sperrstunden noch irgendwelche anderen Dinge wie Eingangskontrollen oder Gesichtsverhüllungen..

Wurde das Hausrecht lokal abgeschafft?
Nein, aber die Eingriffe ins Hausrecht wurden abgeschafft.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 13.04.2022 13:34
Mmh. Also ich hatte jetzt zwei Veranstaltungen mit Testpflicht und eine mit 3G. Alles Hausrecht. Du Glücklicher ;)

Zudem ist das ja ehe Kleinkram. Die Quarantäne ist der schärfste Eingriff und verbleibt wohl auf Jahrhunderte.
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2022 13:36
Mmh. Also ich hatte jetzt zwei Veranstaltungen mit Testpflicht und eine mit 3G. Alles Hausrecht. Du Glücklicher ;)
Diverse Konzerte:
Alles ohne Test oder Handy vorzeigen, auch wenn im Foyer 80% Maske getragen haben.

Zitat
Zudem ist das ja ehe Kleinkram. Die Quarantäne ist der schärfste Eingriff und verbleibt wohl auf Jahrhunderte.
Ist bei euch halt alle härter....siehe SonntagsShopping
Titel: Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Beitrag von: BAT am 13.04.2022 13:39
Härter auf dem Papier, zur Praxis hat mein Frisör ja Auskunft gegeben.  :D

Und die beiden Veranstaltungen mit Test habe ich gemieden, da ich Alternativen ohne Test hatte.  ;)