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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Energineer am 19.08.2019 10:15

Titel: Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Energineer am 19.08.2019 10:15
Hallo Zusammen,
ich beziehe momentan die den TvöD Bund mit der Endgeldstufe E10 Stufe 3 befristet auf 5 Jahre.
Zur meiner Tätigkeit:
Ich bin Ingenieur der Automatisierungstechnik und trage durch das Automatisieren von komplexen Anlagen sehr viel Maschinenverantwortung.

Letzten Monat erhielt ich eine Entfristung mit der selben Gehaltsstufe. Die würde ich ablehnen mit der Begründung, da ich es nicht einsehe so viel Verantwortung für diese Gehaltsstufe zu übernehmen. Hierzu muss ich einen Brief an die Personalabteilung verfassen.

Kann mir bei dem Thema jemand einen Tipp geben wie ich den Brief verfassen könnte oder hatte da schon mal jemand einen ähnlichen Fall?

LG
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 10:18
Die Stufen der Entgelttabelle stehen in keinem Zusammenhang zur Tätigkeit oder zur damit verbundenen Verantwortung.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 19.08.2019 11:08
Kann mir bei dem Thema jemand einen Tipp geben wie ich den Brief verfassen könnte oder hatte da schon mal jemand einen ähnlichen Fall?
Wenn man wüsste was du willst....außer mehr Geld...

Du möchtest also übertariflich bezahlt werden?

Oder bist du der Meinung, dass du nach der falschen Entgeltgruppe bezahlt wirst, weil es höherwertige Tätigkeiten sind und forderst Geld einer höheren Entgeltgruppe?

Oder willst du eine Vorabgewährung einer höheren Stufe der EG10?
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Bastel am 19.08.2019 11:54

Letzten Monat erhielt ich eine Entfristung mit der selben Gehaltsstufe. Die würde ich ablehnen mit der Begründung, da ich es nicht einsehe so viel Verantwortung für diese Gehaltsstufe zu übernehmen. Hierzu muss ich einen Brief an die Personalabteilung verfassen.


Aktuell:     Du machst Tätigkeit X und bist befristet auf 5 Jahre in der E10.
Zukünftig: Du machst Tätigkeit X und bist unbefristet.

Es ändert sich doch nichts an deiner Verantwortung? Was ist dein Problem?
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Energineer am 19.08.2019 12:02
Ich müsste eigentlich nach meinen Tätigkeiten und Verantwortung der Endgeldstufe E12 eingeordnet werden. Meine Vorgesetzten unterstützen mich bei der Eingruppierung.

Aktuell:     Bin befristet auf 5 Jahre in der E10. (Noch 2 Jahre bis der Vertrag abläuft)
Zukünftig: Soll unbefristet in der E12
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 12:06
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das gilt auch für TB, deren Arbeitsverhältnis mit einer auflösenden Bedingung versehen ist. Auf welche Basis stützt sich Deine Annahme, Dein AG würde über die Eingruppierung irren?
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Energineer am 19.08.2019 12:28
Weil ich als Ingenieur momentan die niedrigste Eingruppierungsstufe beziehe. Zudem ist die Leistung, Verantwortung und die Tätigkeit die ich ausführe, höher gewertet als E10.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 12:35
Das sagt Dir jetzt Dein enormes Fachwisen als Spezialist für das Eingruppierungsrecht des öD? Nachdem Du hier eindrucksvoll bewiesen hast, daß es da eher ganz, ganz mau ausschaut?
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: heidi80 am 19.08.2019 12:52
Ich müsste eigentlich nach meinen Tätigkeiten und Verantwortung der Endgeldstufe E12 eingeordnet werden.
Warum warst du dann bereits 3 von 5 Jahren in der 10?

Meine Vorgesetzten unterstützen mich bei der Eingruppierung.
Und?

Aktuell:     Bin befristet auf 5 Jahre in der E10. (Noch 2 Jahre bis der Vertrag abläuft)
Zukünftig: Soll unbefristet in der E12
Aktuell: entweder "stimmt" hier die E10, dann bleibt die aber auch bei nem unbefristeten, solange sich nix ändert
Zukünftig: Soll 12? Dann wäre doch aber die jetzige 10 schon falsch, da sich ja scheinbar nix ändert.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 19.08.2019 13:34
Oder bist du der Meinung, dass du nach der falschen Entgeltgruppe bezahlt wirst, weil es höherwertige Tätigkeiten sind und forderst Geld einer höheren Entgeltgruppe?
Also trifft dieses zu und du bist derzeit bereit untertariflich bezahlt zu werden, solange du befristet bist.

Wenn du also deine Entfristung durch hast, dann brauchst du doch nur dein dir zustehendes Entgelt vom AG einfordern und sofern er es nicht zahlen will, musste du es einklagen.
Dumm nur wenn sich dann heraus stellt, dass du gar nicht E12 bist, sondern E10 korrekt ist.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Energineer am 19.08.2019 15:35
Also ich habe dieses Thema nicht verfasst, weil ich meine Skills rechtfertigen will (Meine Vorgesetzten wollen sowieso eine Entgeldüberprüfung einleiten. Anscheinend sind meine Skills doch nicht so mau das sie sogar zum Entwickeln von Teilchenbeschleunigern reichen), sondern eher eine Absage an die Personalabteilung zu senden mit der Begründung das ich den unbefristeten Vertrag unterschreiben werde nur unter der Bedingung zur Gehaltseingruppierung E12.

Die E12 habe ich mit meiner Leistung, Vorraussetzung und Verantwortung verdient.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: TV-Ler am 19.08.2019 15:40
Die E12 habe ich mit meiner Leistung, Vorraussetzung und Verantwortung verdient.
Dann schreibe doch einfach genau das!
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Bastel am 19.08.2019 15:41
Du kapierst es einfach nicht...

Im Öff. Dienst wird nach dem Wert der Tätigkeit entlohnt. Deine dir übertragenen auszuübenden Tätigkeiten müssen denen der E12 entsprechen. Entweder tun Sie das bereits jetzt -> dann bist du falsch eingruppiert; oder deine Tätigkeiten entsprechen nur der E10; oder deine Vorgesetzten geben dir Aufgaben, die du nicht erledigen dürftest.

Edit: Warum lässt du dich aktuell mit einer E10 überhaupt abspeisen, wenn du so geil bist?
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 19.08.2019 15:45
Also ich habe dieses Thema nicht verfasst, weil ich meine Skills rechtfertigen will (Meine Vorgesetzten wollen sowieso eine Entgeldüberprüfung einleiten. Anscheinend sind meine Skills doch nicht so mau das sie sogar zum Entwickeln von Teilchenbeschleunigern reichen), sondern eher eine Absage an die Personalabteilung zu senden mit der Begründung das ich den unbefristeten Vertrag unterschreiben werde nur unter der Bedingung zur Gehaltseingruppierung E12.

Die E12 habe ich mit meiner Leistung, Vorraussetzung und Verantwortung verdient.

Deine Skills, Deine Leistung und grundsätzlich sogar Deine Voraussetzung sind schlicht völlig unbeachtlich. Deine neuerliche Vorbringung unterstreicht meine Bewertung.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 19.08.2019 16:07
Die E12 habe ich mit meiner Leistung, Vorraussetzung und Verantwortung verdient.
Nun ich würde der Personalabteilung folgendes schreiben:
 Sofern mir zukünftig Tätigkeiten, die zu der Entgeltgruppe E12 führen, übertragen werden, werde ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Energineer am 19.08.2019 16:15
Danke WasDennNun!
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: MrRossi am 20.08.2019 08:01
Kurze Frage:
Was automatisierst du den ständig für Anlagen?
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Laemat am 20.08.2019 08:01
Dann wird die die Personalabteilung sagen, der Maurer hat dort ein Loch in der Wand gelassen.

Der öD ist sehr dickfällig, erpressen lässt er sich schon einmal garnicht, egal was für ein Überflieger du bist...das merkst du sicher auch noch.

Ich mein Airbus oder Cern suchen auch ab und zu Leute.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2019 10:06
Dann wird die die Personalabteilung sagen, der Maurer hat dort ein Loch in der Wand gelassen.

Der öD ist sehr dickfällig, erpressen lässt er sich schon einmal garnicht, egal was für ein Überflieger du bist...das merkst du sicher auch noch.
Es gibt inzwischen einen Teil im öD der läst sich zwar nicht erpressen, der sorgt aber dafür, dass die Menschen die gewillt sind im öD zu bleiben auch eine dem pW angemessene Bezahlung erhalten.
Natürlich nur unter Ausnutzung der tariflichen Möglichkeiten, sofern notwendig.
Manchmal auch durch Übertragung von Tätigkeiten, die dann nicht ausgeübt werden.
Man könnte auch sagen, der für den AN positive Fall, dass man nicht nach seinen ausgeübten Tätigkeiten bezahlt wird, sondern nach seinen auszuübenden.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Laemat am 20.08.2019 10:20
Echt? Nicht bei uns, hier wird maximal gefragt welches Datum auf dem Aufhebungsvertrag stehen soll.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 20.08.2019 10:24
Dann wird die die Personalabteilung sagen, der Maurer hat dort ein Loch in der Wand gelassen.

Der öD ist sehr dickfällig, erpressen lässt er sich schon einmal garnicht, egal was für ein Überflieger du bist...das merkst du sicher auch noch.
Es gibt inzwischen einen Teil im öD der läst sich zwar nicht erpressen, der sorgt aber dafür, dass die Menschen die gewillt sind im öD zu bleiben auch eine dem pW angemessene Bezahlung erhalten.
Natürlich nur unter Ausnutzung der tariflichen Möglichkeiten, sofern notwendig.
Manchmal auch durch Übertragung von Tätigkeiten, die dann nicht ausgeübt werden.
Man könnte auch sagen, der für den AN positive Fall, dass man nicht nach seinen ausgeübten Tätigkeiten bezahlt wird, sondern nach seinen auszuübenden.

Es ist ein Unterschied, ob man sagt, unter E12 macht man es nicht, oder sich entblödet zu behaupten, ohne irgendwelche Kenntnisse des Tarifrechts und ohne daß sich auch nur der Hinweis darauf ergäbe, die auszubende Tätigkeit entspreche der E12.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2019 11:55
Es ist ein Unterschied, ob man sagt, unter E12 macht man es nicht, oder sich entblödet zu behaupten, ohne irgendwelche Kenntnisse des Tarifrechts und ohne daß sich auch nur der Hinweis darauf ergäbe, die auszubende Tätigkeit entspreche der E12.
Jipp, und es scheint ja so, dass dem TE das Tarifgefüge schnuppe ist und er stumpf mehr Geld will, weil er der Meinung ist, dass er es Wert ist, es zu bekommen. Unabhängig davon ob die Tarifparteien auch der Meinung sind.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2019 11:57
Echt? Nicht bei uns, hier wird maximal gefragt welches Datum auf dem Aufhebungsvertrag stehen soll.
Ist in Ordnung und legitim.
Aber echte Leistungsträger in den "Mangelberufen" habt ihr nicht mehr viele in euren Reihen, oder?
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Laemat am 20.08.2019 13:32
Jetzt muss ich schmunzeln :)

Seit wann wird im öD nach Leistung bezahlt?


Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2019 16:18
Seit wann wird im öD nach Leistung bezahlt?
Seid dem es Bereiche im öD gibt, in denen erkannt wurde, dass Leistung was wert ist und ein Mehrwert für den öD produziert. Und es Entscheidungsträger gibt, die es sich nciht leisten wohlen auf die Arbeitsleistung guter Mitarbeiter zu verzichten.

Aber das ist nichts neues, gab es schon immer.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: yamato am 21.08.2019 06:42
Ich verstehe das Problem nicht, wenn der TE der Meinung ist seine jetzige Tätigkeit entspricht in den Anforderungen und Tätigkeiten der E12 dann soll er den unbefristeten Vertrag unterschreiben und danach eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Wenn er Recht hat gut, wenn nicht halten sich die Gerichtskosten in der ersten Instanz in Grenzen, obwohl natürlich ein fachlich versierter Anwalt zu empfehlen wäre, der dann doch wieder was kostet.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 21.08.2019 06:53
Ich verstehe das Problem nicht, wenn der TE der Meinung ist seine jetzige Tätigkeit entspricht in den Anforderungen und Tätigkeiten der E12 dann soll er den unbefristeten Vertrag unterschreiben und danach eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Und was wenn der TE keine Ahnung hat, ob seine auszuübenden Tätigkeiten der E12 entsprechen?
 Oder wenn er glaubt das seine ausgeübten Tätigkeiten der E12 entsprechen, nicht aber seine auszuübenden?

Dann läuft dein Tipp ins Leere.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 07:09
Was heißt da „wenn“? Der Schluß, daß er keine Ahnung hat, ist angesichts seiner Ausführungen zwingend.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 21.08.2019 07:27
Ich kann nur den Schluss ziehen, dass er keine Ahnung hatte. Aber vielleicht hast du ja mehr Informationen über seinen aktuellen Wissensstand.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 21.08.2019 07:34
Gibt irgendetwas Anlaß zu der Vermutung, daß der TE aka das bockige Kind, das offenkundig ein Übermaß an positiver Bestätigung erhalten hat, irgendetwas getan hätte, um etwas an seinem Wissensstand zu ändern? So lange es diesen Anlaß nicht gibt, muß der Wissensstand als unverändert gelten.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Nobody am 21.08.2019 13:02
Mich würde ja interessieren, ob er tatsächlich den Begriff "Entgeldgruppe" in seinem Schreiben verwendet hat.  ;D
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: yamato am 22.08.2019 06:55
Und was wenn der TE keine Ahnung hat, ob seine auszuübenden Tätigkeiten der E12 entsprechen?
 Oder wenn er glaubt das seine ausgeübten Tätigkeiten der E12 entsprechen, nicht aber seine auszuübenden?

Dann läuft dein Tipp ins Leere.

Wie ich bereits schrieb die Gerichtskosten halten sich in Grenzen, nur ein Anwalt wäre ggf. etwas teurer, aber immernoch bezahlbar mit einer E10. Wenn ich so überzeugt von meiner Meinung wäre wie der TE würde ich klagen.

Vielleicht würde ihm ein versierter Anwalt auch von der Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten abraten, dann hätte er auch noch eine Meinung außerhalb des Forums
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 22.08.2019 08:04
Und was wenn der TE keine Ahnung hat, ob seine auszuübenden Tätigkeiten der E12 entsprechen?
 Oder wenn er glaubt das seine ausgeübten Tätigkeiten der E12 entsprechen, nicht aber seine auszuübenden?

Dann läuft dein Tipp ins Leere.

Wie ich bereits schrieb die Gerichtskosten halten sich in Grenzen, nur ein Anwalt wäre ggf. etwas teurer, aber immernoch bezahlbar mit einer E10. Wenn ich so überzeugt von meiner Meinung wäre wie der TE würde ich klagen.

Vielleicht würde ihm ein versierter Anwalt auch von der Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten abraten, dann hätte er auch noch eine Meinung außerhalb des Forums
Warum sollte er? Tarifliche Regelungen sind doch vollkommen unbedeutend und spiegel ja nur einen Verhandlungsrahmen wieder, bei dem ggfls. der AG sich ein zu enges Korsett geschnürt hat.

Der TE hat eine Meinung darüber wie hoch er zu bezahlen ist und bietet unter diesen Bedingungen seine Festanstellung an. Der AG kann darauf eingehen oder im signalisieren, dass man ihm nur ein niedrigeres Angebot anbieten will (kann). Dann geht man getrennter Weg oder bleibt zusammen, das ist doch normales Geschäftsverhalten.
Dazu muss man sich nicht mit Tarifrecht beschäftigen, damit kann sich der AG beschäftigen, wenn der AG meint (oder muss) es in seinem Tarifkorsett einzupassen.
Insbesondere wenn der Fachvorgesetzte signalisiert, dass er den AN behalten möchte.

Das ist weder bockig noch blöde, ich habe es nicht anders gemacht. Der öD ist ja nicht der einzige AG auf dem Markt.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 08:10
Nein, das ist weder bockig noch blöde. Es ist völlig okay zu sagen: "Das ist meine Arbeitskraft wert, darunter mache ich es nicht". Das hat der TE aber nicht getan. Er hat unter eindrucksvoller Demonstration seiner diesbezüglichen Unzulänglichkeiten behauptet, die auszuübende Tätigkeit entspräche der E12. Das ist etwas völlig anderes.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: WasDennNun am 22.08.2019 08:32
Nein, das ist weder bockig noch blöde. Es ist völlig okay zu sagen: "Das ist meine Arbeitskraft wert, darunter mache ich es nicht". Das hat der TE aber nicht getan.
Die E12 habe ich mit meiner Leistung, Vorraussetzung und Verantwortung verdient.
Nun ich würde der Personalabteilung folgendes schreiben:
 Sofern mir zukünftig Tätigkeiten, die zu der Entgeltgruppe E12 führen, übertragen werden, werde ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Danke WasDennNun!
Wenn ich dieses Danke richtig deute, und er eine meiner Empfehlung entsprechendes Schreiben geschrieben hat, dann hat er es doch getan.
Titel: Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 08:34
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Was er jedenfalls getan hat, ist das:
Er hat unter eindrucksvoller Demonstration seiner diesbezüglichen Unzulänglichkeiten behauptet, die auszuübende Tätigkeit entspräche der E12.
Und das ist bockig und blöde.