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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Legal am 22.06.2020 07:23
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Sv:
Stelle ist ausgeschrieben mit Profil usw. Nach Fristende wird nun seitens AG verlangt , das man eine dienstliche Beurteilung die nicht älter als 6 Monate ist, nachreichen soll, um weiter im Verfahren zu bleiben. Es wurde eine kurze Frist gegeben, die man vielleicht nicht einhalten kann. Da sind die Personaler ja hin und wieder doch ein wenig langsam. Und dann bin ich aus dem Verfahren.
Riecht für mich nach Grund für Konkurrentenklage im Anschluss.
Habt Ihr Erfahrungswerte?
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Wie lang sind Sie denn schon im öD? Sie leiten Alles fristgerecht in die Wege. Wenn Ihre Administration nicht aus dem Puffer kommt ist das Organisationsverschulden und kann am Ende auch zur privatrechtlichen Haftungsansprüchen führen.
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Was definieren Sie unter ...aus dem Puffer kommen...…? Es gibt keine genauen Fristen , in welchen Zeitraum er diese erstellen muss. Das ist auch nicht der Kern meiner Frage. Es geht darum, ob der neue AG im nachhinein dieses verlangen kann.
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In der Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, daß es mehr als einen AG gibt.
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Wie lang sind Sie denn schon im öD? Sie leiten Alles fristgerecht in die Wege. Wenn Ihre Administration nicht aus dem Puffer kommt ist das Organisationsverschulden und kann am Ende auch zur privatrechtlichen Haftungsansprüchen führen.
Was heißt hier in die Wege leiten? Eine dienstliche Beurteilung mag es bei Beamten geben und bei Angestellten werden viele Arbeitgeber sicherlich auch eine Beurteilung schreiben, sowas gibt es zum Beispiel bei uns leider überhaupt nicht (ich denke mal, aus guten Gründen - man erhält zwar selber nie ein Feedback vom Vorgesetzten, umgekehrt muss sich auch keiner der völlig inkompetenten Vorgesetzten einer Kritik stellen).
Natürlich kann man ein Zwischenzeugnis beantragen. Aber das kann einerseits auch mal ein wenig länger dauern und bei uns bekommt man das auch nur bei einer entsprechenden Begründung. Eine Bewerbung wäre natürlich so eine trifftige Begründung, aber sehr oft will man auch dem Chef nicht auf die Nase binden, dass man sich offensichtlich weg bewirbt, gerade wenn völlig unklar ist, dass man die Stelle auch wirklich bekommen kann.
Es erscheint mir deshalb völlig hirnrissig von diesem Arbeitgeber, zwingend so eine "dienstliche Beurteilung" zu verlangen und das auch noch mit einer sehr knappen Frist nur um im Bewerbungsverfahren überhaupt weiter berücksichtigt zu werden.
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Hallo es kann auch Absicht sein, nur wenige Bewerber haben zu wollen.
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Ja das ist auch mein erster Gedanke gewesen....Danke
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In der Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, daß es mehr als einen AG gibt.
Und da ist der Kleine wieder. Wie so oft mit seinem stereotypen inhaltslosem Geschwafel welches nicht weiterhilft.
Hauptsache er macht sich wie ein kleines Kind bemerkbar.
Schaut alle her. Ich bin auch noch da. Beachtet mich doch. :P
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Klasse Selbsterkenntnis.