Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Buero 72 am 09.01.2024 16:31

Titel: Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Buero 72 am 09.01.2024 16:31
Gibt es das Jubiläumsgeld einfach so, oder muss ich das bei der Bezügestelle beantragen? Weiß das jemand?
VG
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: MoinMoin am 09.01.2024 16:41
Bei uns gibt es das so, inkl. Kaffee und Kuchen beim Chef.
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Tiffy am 09.01.2024 16:48
Hoffentlich ohne Teilnahmepflicht!
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: McOldie am 09.01.2024 17:23
Das Jubiläumsgeld ist ein tariflicher Anspruch, der nicht beantragt werden muss. Der Arbeitgeber muss allerdings darauf achten, das der Arbeitgeber die auszahlung nicht vergisst.

Es gibt Arbeitgeber, die teilen ihren Beschäftigten nach der Einstellung die Beschäftigungszeit und damit auch das Datum der Jubiläen mit.
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: MoinMoin am 09.01.2024 19:50
Hoffentlich ohne Teilnahmepflicht!
bei uns ist das Nett mit dem Präsi zu klönen.

ergänzend zu @mcoldi
es sollte alle die aus dem Bat übergeleitet wurden mal genau hinschauen, ob denen evtl. vorzeiten gestrichen wurden.
Hatte wir neulich bei uns
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Buero 72 am 10.01.2024 14:27
Danke Euch Allen!
Meine Zeiten stehen ordentlich in der Bezügemitteilung drin, soweit dürfte das klar gehen. Es gibt bei uns noch einen Tag Sonderurlaub, den muss ich mit Sicherheit beantragen.
Ich gehe auch gern zum Oberboss zum Kaffee (Sekt? Kekse?), er ist ausgesprochen nett und klug.

VG
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: MoinMoin am 10.01.2024 15:00
Danke Euch Allen!
Meine Zeiten stehen ordentlich in der Bezügemitteilung drin, soweit dürfte das klar gehen. Es gibt bei uns noch einen Tag Sonderurlaub, den muss ich mit Sicherheit beantragen.
Ich gehe auch gern zum Oberboss zum Kaffee (Sekt? Kekse?), er ist ausgesprochen nett und klug.

VG
Alkoholfreier Sekt *bäh*
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Johann am 10.01.2024 15:39
Alkoholfreier Sekt *bäh*
Nach Feierabend? Wer trinkt da so ne Plörre?
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Garfield am 10.01.2024 16:55
Auch einer der traurigsten Paragraphen im TV-L.
Wenn da wenigstens ein halbes Monatsgehalt stehen würde. Aber hier fixe Beträge reinzuschreiben die inzwischen mehr als lächerlich wirken, ist wirklich blamabel.
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Faunus am 10.01.2024 17:16
Gibt es eigentlich noch zufriedene Menschen im ÖD/in Deutschland?!
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: TV-Ler am 11.01.2024 08:03
Gibt es eigentlich noch zufriedene Menschen im ÖD/in Deutschland?!
<Hand_heb>
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Johann am 11.01.2024 08:08
Auch einer der traurigsten Paragraphen im TV-L.
Wenn da wenigstens ein halbes Monatsgehalt stehen würde. Aber hier fixe Beträge reinzuschreiben die inzwischen mehr als lächerlich wirken, ist wirklich blamabel.

Aus Sozialismussicht ist es gut. So hat jeder das Gleiche (wenige). Wäre es prozentual, würden ja die da oben wieder überproportional bevorteilt.
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: TV-Ler am 11.01.2024 08:13
Auch einer der traurigsten Paragraphen im TV-L.
Wenn da wenigstens ein halbes Monatsgehalt stehen würde. Aber hier fixe Beträge reinzuschreiben die inzwischen mehr als lächerlich wirken, ist wirklich blamabel.

Aus Sozialismussicht ist es gut. So hat jeder das Gleiche (wenige). Wäre es prozentual, würden ja die da oben wieder überproportional bevorteilt.
Ich halte es für selbstverständlich, das für denselben Sachverhalt (hier: Betriebszugehörigkeit) eine für alle Beschäftigten identische Prämie ausgezahlt wird. Da ist die Sozialismus_Bashing_Keule ausnahmsweise mal unangebracht  ;)
Die Beträge haben sich nur leider seit BAT-Zeiten nicht geändert und wirken heuten dementsprechend lächerlich...
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Johann am 11.01.2024 08:22
Wurden die 6,65€ Vermögenswirksame Leistungen eigentlich seit Beginn TV-L mal angepackt?
Ansonsten habe ich hier noch (außertariflich) 23,01€ Programmierzulage, die es wohl auch im BAT gab und dann freundlicherweise von meiner Behörde mit dem TV-L weitergeführt wurde. Erhöht wurde die aber auch nie.

Sozialismus-Bashing ist wichtig und macht Spaß.
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: TV-Ler am 11.01.2024 09:07
Wurden die 6,65€ Vermögenswirksame Leistungen eigentlich seit Beginn TV-L mal angepackt?
Ansonsten habe ich hier noch (außertariflich) 23,01€ Programmierzulage, die es wohl auch im BAT gab und dann freundlicherweise von meiner Behörde mit dem TV-L weitergeführt wurde. Erhöht wurde die aber auch nie.

Sozialismus-Bashing ist wichtig und macht Spaß.
Nein, die 6,65 Euro stammen auch aus BAT-Zeiten. Die sind ja aber auch erst kürzlich zu Ende gegangen (ist ja nicht mal 20 Jahre her...  8) )

Außerdem ist das Thema Vermögensbildung der Arbeitnehmer inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen - macht ja auch gar keinen Sinn mehr, denen geht's doch gut, wenn nicht zu gut...  ;)

Die Programmierzulage wird im übrigen nicht freundlicherweise von deiner Behörde weitergeführt, sondern weil das im TV-L so vorgesehen ist.

Sozialismus-Keulen sind immer gut, wenn sie angebracht sind - hier war das nur nicht der Fall  ;D
Titel: Antw:Jubiläumsgeld § 23 TV-L, muss das beantragt werden?
Beitrag von: Buero 72 am 12.01.2024 10:28
Danke Euch Allen!
Meine Zeiten stehen ordentlich in der Bezügemitteilung drin, soweit dürfte das klar gehen. Es gibt bei uns noch einen Tag Sonderurlaub, den muss ich mit Sicherheit beantragen.
Ich gehe auch gern zum Oberboss zum Kaffee (Sekt? Kekse?), er ist ausgesprochen nett und klug.

VG
Alkoholfreier Sekt *bäh*

Nö, der Oberboss weiß was sich gehört! Bevor ich alkoholfreien Sekt trinke, nehme ich lieber einen O-Saft! Ja, die 350 Euro sind mittlerweile etwas lächerlich, aber immerhin werden sie nicht nach Teilzeitanteilen gekürzt!
Und ich bin nach Wechsel vor paar Jahren auch sehr zufrieden mit "meiner" Behörde, am Gehalt bin ich dran. ich mache etwas sehr sinnvolles Fachliches, was es so in der freien Wirtschaft nicht gibt. hab eine super Chefin und eine Handvoll tolle Kollegen, mit den anderen kann ich auch leben.
Homeoffice, keine Kernzeit, Gleitzeit 6 bis 22 Uhr. Zu meiner vorherigen Stelle quasi das Paradies!