Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: kk89nrw am 17.11.2020 13:43
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Hallo zusammen,
wir haben folgende Frage: Meine Frau ist seit Dezember 2019 im Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft (Arbeiten beide im Rettungsdienst).
Geboren wurde unser kleiner am 03.08.20
Besteht für sie der volle Anspruch auf die Jahressonderzahlung im November?
Solltet ihr noch weiter Informationen benötigen, einfach Bescheid geben.
Vielen Dank vorab!
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Sie ist Beamtin? In welchen Bundesland?
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Gleiche Frage bei TVöD
was ist denn nun zutreffend?
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Hier ist der Bereich für Beamte, aber trotzdem:
Beim TVöD VKA hat sie einen vollen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Das Kind ist in diesem Jahr geboren, daher keine Kürzung wegen der Elternzeit.
Ein Beschäftigungsverbot ist auch nicht relevant.
Zur ursprünglichen Frage:
Ohne genauere Infos (Beamtin in welchem Bundesland?) gibt es auch keine Antwort.