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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Glasblume am 20.01.2021 14:29
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Zu meiner Frage habe ich nichts finden können, deshalb nun meine Frage an euch.
2016 fand bei mir eine Arbeitsplatzüberprüfung statt. Das BKM und eine Prüfgruppe des BVA haben nun nach 4 Jahren einen Abschlussbericht an meinen Dienstherren überreicht. Vor einigen Tagen bekam ich schriftliche Nachricht, das mein Arbeitsplatz höher bewertet wurde. Ich bin in eine höhere Entgeltgruppe gestiegen. Darüber freue ich mich natürlich sehr. Allerdings gilt die Eingruppierung erst ab 01.12.2020.
Meines Erachtens kann die lange Prüfdauer nicht dem Stelleninhaber zur Last gelegt werden. Kann da jemand von euch was dazu sagen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Glasblume
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Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
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Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
Du hättest nicht "Dienstherren" schreiben dürfen... ;)
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Oh...Ich bin Angestellte. Wo gehört die Frage dann hin?
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Wenn Du Angestellte bist, hast Du keinen Dienstherrn. Die Sachverhaltsschilderung war dahingehend inkonsistent.
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Waren die Aufgaben denn vorher schon offiziell übertragen oder handelt es sich rechtlich um eine Übertragung geänderter Aufgaben (dabei spielt es keine Rolle, wenn diese inoffiziell bereits vorher übernommen wurden sind).
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Offiziell übertragen wurde nichts. Die Aufgaben sind angefallen und ich habe sie übernommen. Was auch ok für mich war. Dann kam die Prüfung. Die Aufgaben die in meiner Arbeitsplatzbeschreibung stehen, habe ich weiterhin ausgeführt, es sind aber viele weitere dazugekommen, die jetzt zu der Höherstufung geführt haben.
Wenn die Überprüfung nicht 4 Jahre sondern nur ein paar Monate gedauert hätte, hätte ich schon früher mehr Gehalt gehabt. Das stößt bei mir auf Unverständnis.
Auf Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend durch Tarifautomatik in eine höhere Entgeltgruppe gekommen bin.
Wo könnte ich dazu was nachlesen? Lieben Dank für eine Antwort.
VG Glasblume
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Jobcrafting begründet keine Ansprüche. Du kannst froh sein, daß der AG Dich nicht abgemahnt hat, sondern Dir trotz Deiner Unbotmäßigkeit die Übertragung der Aufgaben angeboten hat.
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Okay. Danke für deine Einschätzung!
Viele Grüße Glasblume
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Offiziell übertragen wurde nichts. Die Aufgaben sind angefallen und ich habe sie übernommen. Was auch ok für mich war. Dann kam die Prüfung. Die Aufgaben die in meiner Arbeitsplatzbeschreibung stehen, habe ich weiterhin ausgeführt, es sind aber viele weitere dazugekommen, die jetzt zu der Höherstufung geführt haben.
Auf Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend durch Tarifautomatik in eine höhere Entgeltgruppe gekommen bin.
Wo könnte ich dazu was nachlesen? Lieben Dank für eine Antwort.
VG Glasblume
Im Tarifvertrag.
Du bist entsprechend der Dir übertragenen Aufgaben eingruppiert. Hier liest sich das so raus, dass mit der Arbeitsplatzbeschreibung die Aufgaben übertragen werden. Wenn sich die Arbeitsplatzbeschreibung nicht ändert, ändern sich auch nicht die übertragenen Aufgaben und somit auch nicht deine Eingruppierung.
Wenn dir nichts offiziell übertragen wurde, aber du dennoch zusätzliche Tätigkeiten übernimmst, ergibt sich kein tariflicher Anspruch.
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Herzlichen Dank an euch alle.
Viele Grüße Glasblume
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Guten Abend zusammen,
ich habe doch noch eine Frage an euch. Ich wurde hochgestuft aufgrund meiner vielseitigen Tätigkeiten. Diese sind ja aber nicht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung enthalten. Wie sollte ich jetzt vorgehen? Sollte ich meine Arbeitsplatzbeschreibung an mein Aufgabengebiet anpassen lassen? Oder ist das egal?
Viele Grüße Glasblume
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Guten Morgen,
ich aktualisiere meine Frage noch einmal. Wäre für eine Info dankbar. LG
"Ich habe doch noch eine Frage an euch. Ich wurde hochgestuft aufgrund meiner vielseitigen Tätigkeiten. Diese sind ja aber nicht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung enthalten. Wie sollte ich jetzt vorgehen? Sollte ich meine Arbeitsplatzbeschreibung an mein Aufgabengebiet anpassen lassen? Oder ist das egal?"
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Du bist entsprechend der Dir übertragenen Aufgaben eingruppiert.
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Guten Morgen,
ich aktualisiere meine Frage noch einmal. Wäre für eine Info dankbar. LG
"Ich habe doch noch eine Frage an euch. Ich wurde hochgestuft aufgrund meiner vielseitigen Tätigkeiten. Diese sind ja aber nicht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung enthalten. Wie sollte ich jetzt vorgehen? Sollte ich meine Arbeitsplatzbeschreibung an mein Aufgabengebiet anpassen lassen? Oder ist das egal?"
Schreib dein PA an und frage nach ob (lasse es bestätigen) dass deine auszuübenden Tätigkeiten sind.