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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: chammpi am 15.04.2024 21:14
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Hallo,
wie wird
"Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen." nach § 75 Abs. 4 HPVG definiert?
Reicht es, wenn die Dienststellenleitung solche Begründungen anführt, wie z. B.
- arbeitet langsam
- nicht teamfähig
- nicht einsatzbereit
oder müssen solche "Gründe" noch mit Leben gefüllt, ordentlich unterfüttert, begründet werden?
Falls Letzteres, woraus geht dieses bitte hervor?
Dankeschön.
LG
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Wenn der PR gut ist, wird er eine nachvollziehbare stichhaltige Begründung verlangen. Und wenn die Dienststellenleitung auch nur halbwegs etwas taugt, dann kann sie auch eine Begründung liefern. Man wird schon konkrete Vorkommnisse und / oder Minderleistung benennen können.
Bei Probezeitkündigungen ist der PR noch nicht mal in der Mitbestimmung. Er kann Bedenken mitteilen, wenn er denn überhaupt Bedenken hat.
Du wirst früher Seelenfrieden finden, wenn Du jetzt einen Haken dran machst. Aus Sicht der Dienststelle hast Du Dich nicht bewährt und bist raus.
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Wenn der PR gut ist, wird er eine nachvollziehbare stichhaltige Begründung verlangen. Und wenn die Dienststellenleitung auch nur halbwegs etwas taugt, dann kann sie auch eine Begründung liefern. Man wird schon konkrete Vorkommnisse und / oder Minderleistung benennen können.
Unabhängig davon, ob inner- oder außerhalb der Probezeit, worauf ich gar nicht hinauswollte, wenn der PR jetzt aber z. B. konkret bei einer Probezeitkündigung nicht in der Mitbestimmung ist, aber dennoch angehört werden muss, und ob er nun gut ist oder nicht und stichhaltige Begründungen fordert, reichen o. g. "einfache Gründe" aus oder muss ein Grund oder auch mehrere Gründe nicht nur aufzählungsmäßig in der Anhörung stehen, sondern ist die Dienststellenleitung dazu verpflichtet z. B. sowas zu schreiben: "Frau xyz ist nicht teamfähig, weil sie sich nicht ins Team einbringt. Sie arbeitet nur für sich alleine. Sie macht nur Dienst nach Vorschrift. Wenn sie keine Arbeit hat, kümmert sie sich nicht darum, etwas zu tun, sondern surft mit ihrem Smartphone. In der Zeit, wo die Kollegen mit 1:1 denselben Aufgaben, 250 Stück schaffen, schafft sie nur 75."?
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So sich diese Situation:
"Frau xyz ist nicht teamfähig, weil sie sich nicht ins Team einbringt. Sie arbeitet nur für sich alleine. Sie macht nur Dienst nach Vorschrift. Wenn sie keine Arbeit hat, kümmert sie sich nicht darum, etwas zu tun, sondern surft mit ihrem Smartphone. In der Zeit, wo die Kollegen mit 1:1 denselben Aufgaben, 250 Stück schaffen, schafft sie nur 75."?
... in der Probezeit auch für den PR belastbar dargestellt hat, werden keine Bedenken bei einer Kündigung anfallen.
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Also bei uns kommt so eine Kündigung nicht überraschend, sondern der PR kennt diese Situation schon vorher, weil die betroffene Bestandsbelegschaft, das dann schon kommuniziert hat und die Dienststelle es auch nicht mit der Kündigung kommuniziert.
Aber das war auch bei uns nicht immer so, alles eine Frage der Kultur.
Daher sind dann solche „Mitbestimmungen“ schon vorher geklärt.
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"Sie macht nur Dienst nach Vorschrift. Wenn sie keine Arbeit hat, kümmert sie sich nicht darum, etwas zu tun, sondern surft mit ihrem Smartphone.“
„Nur Dienst nach Vorschrift“? Nachher möchte die Gute noch Gehalt für ihre vertraglich vereinbarte und erbrachte Leistung?
“keine Arbeit hat“ und das soll ihr Problem sein? Soll sie jetzt den Hof fegen, weil der Arbeitgeber kein Organisatorisches Talent hat?
Das sind keine Gründe.
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Der PR ist umfassend zu unterrichten. Eine einfache Aufzählung mehrerer einfacher Gründe oder nur die Anführung eines einzelnen, reicht nicht. S. diverse Urteil von VGs, OVGs, BVerwG und auch AGs, LAGs und BAG.
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Der PR ist umfassend zu unterrichten. Eine einfache Aufzählung mehrerer einfacher Gründe oder nur die Anführung eines einzelnen, reicht nicht. S. diverse Urteil von VGs, OVGs, BVerwG und auch AGs, LAGs und BAG.
:o
Urteile? Aktenzeichen?
Wäre mir neu!
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Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden. Aber beim PR ist dann eine umfassende Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?
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Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden. Aber beim PR ist dann eine umfassende Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?
Soll wohl so sein?! Und die umfassende Begründung müsste dann wohl tatsächlich in der Anhörung an den PR stehen und somit in der PA sein.
Hab selbst noch nicht nach Urteilen gesucht. Wenn man aber nach HPVG, Anhörung, PR, umfassend googelt, findet man tatsächlich schon Suchergebnisse.
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Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden. Aber beim PR ist dann eine umfassende Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?
Soll wohl so sein?! Und die umfassende Begründung müsste dann wohl tatsächlich in der Anhörung an den PR stehen und somit in der PA sein.
Warum sollten Inhalte der Beteiligung in der PA stehen? Mehr als ein "PR stimmte am x.x.xxx der Massnahme zu braucht" es doch nicht, oder?
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Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden. Aber beim PR ist dann eine umfassende Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?
Soll wohl so sein?! Und die umfassende Begründung müsste dann wohl tatsächlich in der Anhörung an den PR stehen und somit in der PA sein.
Warum sollten Inhalte der Beteiligung in der PA stehen? Mehr als ein "PR stimmte am x.x.xxx der Massnahme zu braucht" es doch nicht, oder?
So, wie ich es verstanden habe, muss die Dienststellenleitung den PR nach dem HPVG umfassend bzgl. einer geplanten (Probezeit-)kündigung i. R. d. Anhörung unterrichten. Ein einfaches "passt nicht ins Team" z. B. reicht da nicht. Und dieses Anhörungsschreiben gehört in die PA.
Der PR kann entweder Bedenken anmelden oder nicht. Nur, wie soll der Bedenken anmelden oder nicht, wenn er nicht umfassend über die Kündigungsgründe unterrichtet wurde?
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Wieso sollte ein "passt nicht ins Team" nicht reichen?
Soll man da dann noch ein Psychogram mitliefern?
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Konterkariert das nicht ein wenig den Sinn einer Probezeitkündigung, wenn ich plötzlich Gründe anführen muss?
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also nach meinem Kenntnisstand reicht zumindest im Bereich des BetrVfG ein nicht näher zu begründendes Werturteil. Zu finden beispielsweise hier:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsratsanhoerung-bei-Kuendigung-in-der-Probezeit~.html
Das scheint aber auch für den Personalratsbereich zu gelten:
https://www.roessler-recht.de/das-mitwirkungsrecht-des-personalrats-bei-einer-probezeitkuendigung
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Danke für die Links, also ist kein Psychogram notwendig, subjektive Kriterien sind ausreichend.
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§ 61 HPVG und diverse Urteile von VGs. Umfassend bedeutet nicht nur ein Wort als Begründung!
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Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.
Links zu den VGs?
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Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.
Links zu den VGs?
Ich würde einfach mal in die Kommentierungen schauen. ;-)