Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dust am 12.11.2019 17:25

Titel: Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 12.11.2019 17:25
Hallo Leute,

ich hatte ja vor geraumer Zeit eine Frage bezüglich des Problems mit der Konstellation E9b und E9c  (Antragstellung). Ich hatte seinerzeit (ich meine 2017 war es) keinen Antrag auf Überleitung in die E 9c gestellt, da es sich für mich nicht gelohnt hätte. Jetzt liegt mir eine neue Stellenbeschreibung zur Unterschrift vor. In unserem SG wurden nun alle mit E9c bewertet. Nun bekomme ich ja weiterhin die E9b. Hab ich mit der neuen Stellenbeschreibung irgendwelche Möglichkeiten in die E9c zu kommen? . Geändert hat sich an den Tätigkeiten ja nichts, nur das sie "aktualisiert" wurden für alle im SG. Oder kann ich die Stellenbeschreibung getrost wegheften?

MfG
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 17:33
Die Tätigkeiten sind ohnehin irrelevant. Es kommt auf die unverändert auszuübende Tätigkeit an. Bedeutet „aktualisiert“ nunmehr eine inhaltliche Änderung oder ist es lediglich eine redaktionelle Überarbeitung, in der bspw. Archaismen durch aktuellen Sprachgebrauch ersetzt wurden?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 12.11.2019 17:44
Es ist nur eine Überarbeitung. Inhaltlich habe ich sie noch nicht mit der alten verglichen. Also kommt es auf inhaltliche Änderungen an? Hätte ich damit einen Anspruch auf e9c? Da ich ja wie gesagt damals den Antrag bewusst nicht gestellt habe.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 17:49
Ja.
Ja, jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit führt dazu, daß es sich nicht mehr um die unverändert auszuübende Tätigkeit handelt. Dadurch endet der Bestandsschutz des §29a Abs. 1 TVÜ-VKA und Du bist entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 12.11.2019 18:25
Vielen Dank. Also erstmal vergleichen auf inhaltliche Änderungen und denn ggf. Ansprüche geltend machen. Wie macht man das?  ???
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 18:54
Wenn es nur für die Zukunft ist, genügt es, das Entgelt der zutreffenden Entgeltgruppe zu fordern.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 12.11.2019 19:27
Okay, vielen Dank Spid.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: MrRossi am 13.11.2019 09:10
Die Tätigkeiten sollten natürlich auch entsprechend übertragen sein.....
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 13.11.2019 16:22
Hallo,

ja die Tätigkeiten sind übertragen. Laut Orga ist es die E9c , diese hat es an das Personalamt weitergeleitet, mit der Bitte um Prüfung der entsprechenden neuen Eingruppierung, aufgrund der inhaltlichen Änderungen
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: nichts_tun am 13.11.2019 20:57
Haben sich denn die Tätigkeiten gegenüber der alten Stellenbeschreibung inhaltlich geändert?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.11.2019 07:34
Ja, eine Sache ist hinzugekommen, die aber keine E10 rechtfertigt.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 14.11.2019 07:42
Es muß ja auch nicht zur E10 reichen. Stufengleich in die E9c ist doch auch nicht schlecht. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin Deiner Zustimmung. Im Falle des Bestandsschutzes nach §29a Abs. 1 TVÜ-VKA ist jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit eingruppierierungsrelevant. Mit Deiner mindestens impliziten Zustimmung bist Du entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.11.2019 08:00
Ich wäre auch vollkommen zufrieden wenn es so kommt mit der E 9c. Das entscheidet jetzt das Personalamt, aber laut Orga müsste ich stufengleich in die E9c eingruppiert werden.aber auf mdl. Aussagen gebe ich nicht viel, erst wenn es schwarz auf weiß steht. Die Stellenbeschreibung habe ich unterschrieben und zurück an die Leitung gegeben.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 14.11.2019 08:10
Das Personalamt entscheidet nicht über Deine Höhergruppierung. Es äußert möglicherweise die Rechtsmeinung des AG, auf die Eingruppierung hat es keinen Einfluß.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.11.2019 08:20
Ja okay, sie haben auf jeden Fall den Auftrag zu prüfen und das Ergebnis denn der Orga oder AG Mitzuteilen.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 14.11.2019 08:23
Auch der AG entscheidet nicht über Deine Höhergruppierung. Der AG äußert hinsichtlich Deiner Eingruppierung nur eine Rechtsmeinung, der keine höhere Bedeutung zukommt als Deiner eigenen. Die Eingruppierung von TB ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 28.11.2019 17:55
Hallo,

ich muss nochmal nachfragen. Die Stellenbeschreibung hat ja eine neue Aufgabe dazu bekommen, diese macht allerdings nur 3 % der Zeitanteile aus. Bleibt es trotzdem bei einer inhaltlichen Änderungen? Die Zeitanteile haben sich generell verschoben. Von 70% ,27% und 3% jetzt auf 52%,  42%, 3%,3%. Spricht man hier von einem neuen Eingruppierungsvorgang oder hat es keine Auswirkungen.

Vielen Dank und noch einen schönen Abend.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 18:06
Jede Veränderung der auszuübenden Tätigkeit führt zu einem Eingruppierungsvorgang, weil es sich nicht mehr um eine unverändert auszuübende Tätigkeit handelt. Hätten die Tarifparteien die notwendige Änderung für eine dann nicht mehr unverändert auszuübende Tätigkeit näher qualifizieren wollen, hätten sie es getan. Da sie dies nicht getan haben, führt jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit gleich welcher Natur und gleich welchen Umfangs zum Ende der unverändert auszuübenden Tätigkeit. Abweichende Rechtsmeinungen haben bislang nicht darlegen können, warum die Tarifparteien mit „unverändert“ etwas anderes hätten meinen wollen als eben unverändert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 28.11.2019 18:39
Okay, also hab ich damit den Anspruch auf die E9c, da ja die Ausschlussfrist aufgehoben ist mit der Änderung?? Danke Spid
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 18:55
Der Bestandsschutz ist aufgehoben, nicht die Ausschlußfrist.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 28.11.2019 19:06
Ja oder so, aber auf jedem Fall ergibt sich der Anspruch.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 10:47
Hallo,

also ich muss das Thema nochmal aufgreifen, weil vor kurzem die Rückmeldung kam, das es sich um keine maßgebliche Änderung handelt und es somit bei der E 9b bleibt. :-[ Also die Änderung macht nur 3 Prozent aus, und ist daher nicht maßgeblich. Die Stelle ist also weiterhin mit E9c bewertet, ich bekomme aber weiterhin die E9b aufgrund des nicht gestellten Antrags von 2017.

Ist das so korrekt?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 14.01.2020 10:53
Nein. Die Tarifvertragsparteien haben Bestandsschutz für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit vereinbart - nicht für weitestgehend unverändert auszuübende Tätigkeit, nicht für nur geringfügig verändert auszuübende Tätigkeit, sondern für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Lars73 am 14.01.2020 10:56
Das ist nach meinen wissen bisher nicht höchstrichterlich entschieden. Ggf. müsste man es bis zum BAG tragen. Grundsätzlich kennt die tarifliche Regelung keine Bagatellgrenze für die Aufgabenänderung.

Wobei hier ja nicht nur die 3% sondern auch die Verschiebung der Zeitanteile von 70% und  27% zu 52% und 43% zu beachten sind. Spätestens dort wird man kaum mehr von einer nicht relevanten Änderung sprechen können. (Natürlich auch Abhängig was es für Arbeitsvorgänge sind.)
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 10:59
Oh man, das hab ich auch versucht zu erklären. Nur es wird darauf bestanden, das die Änderung, auch die Änderung der Zeitanteile, nicht maßgeblich ist und es weiterhin bei einer E9c bleibt. Das ist ja auch in Ordnung, nur wollen die mich weiterhin mit der E9b eingruppieren.  Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Lars73 am 14.01.2020 11:03
Schriftlich die Bezahlung einfordern.
(Wenn es nicht hilft) Klage.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 11:06
Na erstmal bekomm ich jetzt die Ablehnung schriftlich. Wo kann ich das mit der maßgeblichen Änderung nachlesen?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 14.01.2020 11:13
§29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA lautet: „Die Überleitung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit.“ Da steht nichts von maßgeblich, da steht unverändert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 11:14
Und wo kommt denn das maßgeblich her? :( Das muss doch auch irgendwo stehen oder?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: TV-Ler am 14.01.2020 11:15
Und wo kommt denn das maßgeblich her? :( Das muss doch auch irgendwo stehen oder?
Oder!
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 11:22
Und wo kommt denn das maßgeblich her? :( Das muss doch auch irgendwo stehen oder?
Oder!

 ::) ::) ::)
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 11:35
III.2.4 Wegfall des Bestandsschutzes durch Änderung der auszuübenden Tätigkeit
Der Bestandschutz der bisherigen Eingruppierung nach § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA findet nur für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit Anwendung. Er entfällt, wenn sich die auszuübende Tätigkeit der Beschäftigten ändert. Wann dies der Fall ist, richtet sich nach § 12 TVöD. Ist der Bestandschutz aufgrund einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit entfallen, sind die Beschäftigten in diejenige Entgeltgruppe eingruppiert, deren Anforderungen die von ihr / ihm auszuübende Tätigkeit nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) erfüllt.
Die Übertragung eines anderen Arbeitsplatzes (Umsetzung) führt grundsätzlich zu einem neuen Eingruppierungsvorgang, so dass keine unverändert auszuübende Tätigkeit mehr vorliegt. Dies gilt ebenfalls auch dann, wenn auf dem neuen Arbeitsplatz Tätigkeiten übertragen sind, die zu einer Eingruppierung in die gleiche Entgeltgruppe wie bisher führen.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 11:37
Das habe ich gerade noch gefunden. § 12 TVÖD sagt allerdings nicht viel aus über eine Änderung der Zeitanteile oder über eine maßgebliche Änderung.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Lars73 am 14.01.2020 11:45
Unter E 1.2.5 finden sich Hinweise des BMI zur ähnlichen Regelung des Bundes.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190709.pdf
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 14.01.2020 11:49
Beides ist ohnehin ohne jedwede tarifliche Bedeutung. Es besteht kein Anlass zur Vermutung, die Tarifvertragsparteien hätten mit „unverändert“ etwas anderes vereinbaren wollen als unverändert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.01.2020 12:43
Ich werde jetzt mal das Schreiben abwarten. Von maßgeblich konnte ich in allen Paragrafen nichts lesen. Es wird immer nur auf die unverändert auszuübende Tätigkeit hingewiesen. Die sich m.M.n, auch wenn geringfügig, geändert hat. Ausserdem wurde durch die neue Stellenbeschreibung seitens der Orga, ein neuer Eingruppierungsprozess begonnen. Es muss ja somit eine Änderung geben.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: nichts_tun am 14.01.2020 14:00
Mir sind solche Aussagen bezüglich einer "Maßgeblichkeitsschwelle" auch schon über den Weg gelaufen, das haben meist KAVs oder der Bund als Auslegung so befunden. Ob das rechtens ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier, insofern ist der Klageweg @Dust anzuraten. Zumal du nicht darlegen musst, dass du Tätigkeiten auszuüben hast, die der EG 9c entsprechen, sondern nur, was unter einer "unverändert auszuübenden Tätigkeit" im Tarifsinne zu verstehen ist.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 11.02.2020 18:09
Hallo, ich muss das Thema leider nochmal aufgreifen. Mein AG hat die E9c abgelehnt. Begründung : Die Stelle ist im stellenplan mit e9c ausgewiesen, aufgrund des fehlenden Antrages bin ich in der e9b verblieben. Die anteilsverhaltnisse haben sich 2019 geändert. Es wird festgestellt das der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird,auch mit veränderten zeitanteilen. Es wurden keine Tätigkeiten übertragen die einen neuen eingruppierungsvorgang auslösen.

Tja, hat der AG Recht?? Was kann ich weiter machen?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 11.02.2020 18:10
Eingruppierungsfeststellungsklage
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 11.02.2020 18:21
Hätte die denn Erfolg??
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 11.02.2020 18:32
Am juristischen Katzentisch ist das immer ein Glücksspiel, weil häufig ein Würfelwurf höhere Entscheidungsqualität bietet - aber dafür gibt es ja die LAGs und das BAG. Spätestens letzteres wird nach meiner Einschätzung zu dem Ergebnis kommen, daß die TVP mit „unverändert“ auch unverändert meinen und etwas anderes vereinbart hätten, wenn sie etwas anderes hätten vereinbaren wollen.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2020 18:50
Die anteilsverhaltnisse haben sich 2019 geändert. Es wird festgestellt das der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird,auch mit veränderten zeitanteilen.
Also hast du eine verändert Tätigkeitszuschnitt!
Zitat
Es wurden keine Tätigkeiten übertragen die einen neuen eingruppierungsvorgang auslösen.
Wie Spid ja schon so schön sagt: Es sind doch veränderte Tätigkeiten. Ergo<: nicht mehr unverändert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 11.02.2020 19:00
Na es gab ja 2019 sogar die neue stellenbeschreibung. Aber die löst wohl keinen neuen eingruppierungsvorgang aus, aufgrund der v. g. Argumentation vom AG. Obwohl ja selbst geschrieben wird das sich was geändert hat. Aber es wird sich denn wieder auf den nicht gestellten Antrag von 2017 gestützt  ???
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2020 19:32
Wenn sich deine Auszuübenden Tätigkeiten ändern und sie waren vorher welche die zur 9c führten und jetzt weiterhin zur 9c führen. Dann erscheint es zwar dem AG so , dass es keinen neuen Eingruppierungsvorgang bedingt, aber er irrt sich, da es ja keine unveränderten Tätigkeiten mehr sind, und die lösen nun einmal bei Menschen die keinen Antrag 2017 gestellt haben sehr wohl einen Eingruppierungsvorgang aus.
Nur weil die Personaler denken, dass mit unverändert gemeint sein soll, das es bzgl. der Eingruppierung unverändert heißen sollte, haben sie wohl genau dass ja nicht in den TV geschrieben, wie Spid ja so schön aufdeckte.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 14.02.2020 12:45
Hallo Leute,

nach mehreren Rücksprachen gehen die Meinungen zu diesem Thema auseinander.

Fakt ist: - keine Antragstellung 2017 - E 9b für die Dauer der unverändert auszuübenden  Tätigkeit
             - neue Stellenbeschreibung 2019 - Verschiebung Zeitanteile, +3 % einer neuen Aufgabe

Die Tätigkeiten bleiben insofern gleich, bis auf die Verschiebung der Zeitanteile, die nicht eingruppierungsrelevant sind. Lt. Personaler

Somit bleibt es bei der unverändert auszuübenden Tätigkeit und weiterhin der E 9b.

Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde jetzt noch den Personalrat zu Rate ziehen und eventuell den Rechtsweg bestreiten.


Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 12:56
Halt das Forum bei Beschreiten des Rechtsweges bitte auf dem laufenden, die Rechtsprechung wird ggfs. richtungsweisend sein.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 18.02.2020 15:32
Ich sage mal: keine Chance, weil am Sinn und Zweck der Regelung vorbei. Bestandsschutz, der sich so leicht aushebeln ließe, ist keiner. Einvernehmlich oder mit Änderungskündigung geht das, aber nicht im Direktionsrechtsweg. Insofern ist Beispiel 3 aus den DFH des Bundes (E 1.2.5) schlicht ein Spezialfall, wenn die Eingruppierung beide Male EG6 ist (hoffentlich). Sollte nach "Entzug" die Eingruppierung EG5 sein, ist dem AG kein Direktionsrecht gegeben. Steht auch im folgenden Abschnitt der DFH.... schlechte Redaktion. :)

Ich sehe das BAG mindestens bei "rechtlich erheblichem Umfang", wenn nicht bei "eingruppierungsrelevant".

Aber in der Tat wäre das sehr interessant. So oder so.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 15:36
Wo wird denn der Bestandsschutz ausgehebelt? Die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist ja nur einvernehmlich möglich - und das wäre jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit, die in eine andere Entgeltgruppe führte. Mithin gibt es nichts, was darauf hindeutet, daß „unverändert“ etwas anderes bedeuten sollte als unverändert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Hain am 19.02.2020 09:56
Wo wird denn der Bestandsschutz ausgehebelt? Die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist ja nur einvernehmlich möglich - und das wäre jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit, die in eine andere Entgeltgruppe führte. Mithin gibt es nichts, was darauf hindeutet, daß „unverändert“ etwas anderes bedeuten sollte als unverändert.
Das notwendige Einvernehmen würde ich bei dieser Regelung allerdings zumindest als rechtlich nicht problemfrei ansehen. Es gibt ausreichend Konstellationen, die auch bei unserem Personalkörper schon zum Tragen gekommen sind, in denen weder Arbeitgeberin noch Beschäftigte die Veränderung der Tätigkeit beeinflussen/verhindern konnten (Aufgaben nach Gesetzesänderung entfallen oder hinzugekommen, selbstständige Leistungen erforderlich geworden oder entfallen).
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 19.02.2020 10:22
Es geht ja nicht um die Tätigkeit, es geht um die auszuübende Tätigkeit. Gesetzesänderungen haben keinen unmittelbaren Einfluß, sL ergeben sich nur, wenn entsprechende Ermessensspielräume u.ä. übertragen werden.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 19.02.2020 11:21
Hallo,

ich muss auch nochmal stören, das es ja nun kompliziert ist in diesem Fall ist ja hinreichend bekannt. Wie die Chancen auf Erfolg stehen kann ich auch nicht sagen, es weiß leider keiner so richtig. Die Meinungen gehen da tatsächlich auseinander.

Eine Sache hätte ich gerne noch erklärt, und ob sich daraus eventuell noch Ansprüche ableiten lassen.

Es sind ja nun mehrere Stellenausschreibungen erfolgt, zu jeweils 4 Stellen, alle mit der gleichen Tätigkeit.

Die ersten beiden vom Januar und April 2019 mit der E9b ausgeschrieben.

Die anderen beiden vom Juni und September 2019 mit der E9c ausgeschrieben.

Es handelt sich um die gleichen Stellenbezeichnungen und Tätigkeiten, in keiner Ausschreibung sind Abweichungen. Es muss doch irgendwas gewesen sein, das auf einmal anders ausgeschrieben wird??

Ergeben sich daraus eventuelle Ansprüche auf die E9c? ???

Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 19.02.2020 11:24
Aus dem geschilderten Sachverhalt lassen sich keine Ansprüche ableiten. Sie sind tariflich völlig unbeachtlich.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 19.02.2020 11:39
Merkwürdig finde ich es dennoch. Was ist denn mit denjenigen die sich Anfang des Jahres auf die E 9b Stelle beworben haben und den Kollegen gegenüber sitzen, die sich Ende des Jahres auf die E9c beworben haben?

Haben die keine Möglichkeit?
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 19.02.2020 11:40
Die 2.  Frage wurde doch schon beantwortet.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 19.02.2020 11:44
Ja ich weiß, ich kann es mir nur nicht vorstellen das es da keine Möglichkeit gibt. Da muss die die entgeltordnung irgendwas vorsehen  ???
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Lars73 am 19.02.2020 12:41
Entscheidend ist ob die Aufgaben die übertragen wurden nach E9b oder E9c zu bewerten sind. Wenn es Aufgaben nach E9c sind (und eventuelle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind) kann die Bezahlung nach E9c schriftlich geltend gemacht werden. Wenn dies nicht hilft könnte Klage eingereicht werden.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 19.02.2020 13:01
Es sind ja nun mehrere Stellenausschreibungen erfolgt, zu jeweils 4 Stellen, alle mit der gleichen Tätigkeit.
Gleich aber nicht identisch!? Also gleich in den Zeitanteilen und AVs?
Falls ja, guckste was Lars schrieb, falls nein, dann hätte man sich ja auf die Stellen bewerben können.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 19.02.2020 13:42
Sind identisch. Ich hätte mich darauf bewerben können, allerdings hatte ich Spid in einem anderen thread so verstanden, das eine Bewerbung auf eine inhaltsgleiche Stelle keine Auswirkungen hätte
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 19.02.2020 13:45
Das ist zutreffend. Eine identische auszuübende Tätigkeit ist nunmal der Inbegriff einer unverändert auszuübenden Tätigkeit und somit ungeeignet, den Bestandsschutz aus der Überleitung zu beenden.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: nichts_tun am 19.02.2020 21:54
Sind identisch. Ich hätte mich darauf bewerben können, allerdings hatte ich Spid in einem anderen thread so verstanden, das eine Bewerbung auf eine inhaltsgleiche Stelle keine Auswirkungen hätte

Es wäre aber dann widersprüchlich gewesen, wenn dein AG dir die EG 9c nach der erfolgreichen Bewerbung zugesteht, da sich ja an deinen Tätigkeiten nichts geändert hätte.

Wie ausgeführt, eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist dir zu raten.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 20.02.2020 07:53

Wie ausgeführt, eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist dir zu raten.

Ja eben NICHT. Oder ich hab was überlesen? Die auszübende Tätigkeit des TE ist doch unverändert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Lars73 am 20.02.2020 07:56
Aber Arbeitsaufnahme in 2019. Besitzstand kann also nicht vorliegen. Wobei offen ist ob die auszuübenden Tätigkeiten tatsächlich völlig die gleichen sind.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 08:03
Der TE wurde übergeleitet und hat 2017 einen möglichen Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt. 2019 hat eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit stattgefunden. Der Bestandsschutz aus der Überleitung galt nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit. Sofern die nunmehr geänderte auszuübende Tätigkeit der E9c entspricht, ist er seit Änderung der auszuübenden Tätigkeit in E9c höhergruppiert.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Kaiser80 am 20.02.2020 08:05
Dann hab ich dies (Änderung 2019) tatsächlich überlesen. Sorry für die Verwirrung
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 20.02.2020 11:37
Der TE wurde übergeleitet und hat 2017 einen möglichen Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt. 2019 hat eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit stattgefunden. Der Bestandsschutz aus der Überleitung galt nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit. Sofern die nunmehr geänderte auszuübende Tätigkeit der E9c entspricht, ist er seit Änderung der auszuübenden Tätigkeit in E9c höhergruppiert.

Bin ich eben nicht, da meine Stelle der Verg.Gr. IV b FG 1 a BAT entsprach, somit der EG 9 und damit der EG 9c zuzuordnen ist, ich aber den Antrag nicht gestellt hatte, wurde ich korrekt in die E9b übergeleitet. Anfang 2019 waren Ausschreibungen der identischen oder inhaltsgleichen Stelle mit E9b. Mitte 2019 kam die BK dazu, das die Stelle mit e9b nicht korrekt bewertet ist und bewertete die Stelle neu mit E9c. Die darauffolgenden Ausschreibungen enthielten die E9c. Danach kamen denn die neuen Stellenbeschreibungen, mit Änderungen der Zeitanteile und 3% einer neuen Aufgabe. Da der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird, auch mit veränderten Zeitanteilen, bleibt es bei der E9b .

Soweit zum Sachstand.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 20.02.2020 11:40
Die neuen Stellenbeschreibungen sind übrigens alle mit E9c bewertet und im Stellenplan ausgewiesen.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 12:03
Der TE wurde übergeleitet und hat 2017 einen möglichen Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt. 2019 hat eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit stattgefunden. Der Bestandsschutz aus der Überleitung galt nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit. Sofern die nunmehr geänderte auszuübende Tätigkeit der E9c entspricht, ist er seit Änderung der auszuübenden Tätigkeit in E9c höhergruppiert.

Bin ich eben nicht, da meine Stelle der Verg.Gr. IV b FG 1 a BAT entsprach, somit der EG 9 und damit der EG 9c zuzuordnen ist, ich aber den Antrag nicht gestellt hatte, wurde ich korrekt in die E9b übergeleitet. Anfang 2019 waren Ausschreibungen der identischen oder inhaltsgleichen Stelle mit E9b. Mitte 2019 kam die BK dazu, das die Stelle mit e9b nicht korrekt bewertet ist und bewertete die Stelle neu mit E9c. Die darauffolgenden Ausschreibungen enthielten die E9c. Danach kamen denn die neuen Stellenbeschreibungen, mit Änderungen der Zeitanteile und 3% einer neuen Aufgabe. Da der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird, auch mit veränderten Zeitanteilen, bleibt es bei der E9b .

Soweit zum Sachstand.

Doch, bist Du - der AG befindet sich mutmaßlich im Irrtum.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 20.02.2020 12:37
Der TE wurde übergeleitet und hat 2017 einen möglichen Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt. 2019 hat eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit stattgefunden. Der Bestandsschutz aus der Überleitung galt nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit. Sofern die nunmehr geänderte auszuübende Tätigkeit der E9c entspricht, ist er seit Änderung der auszuübenden Tätigkeit in E9c höhergruppiert.

Bin ich eben nicht, da meine Stelle der Verg.Gr. IV b FG 1 a BAT entsprach, somit der EG 9 und damit der EG 9c zuzuordnen ist, ich aber den Antrag nicht gestellt hatte, wurde ich korrekt in die E9b übergeleitet. Anfang 2019 waren Ausschreibungen der identischen oder inhaltsgleichen Stelle mit E9b. Mitte 2019 kam die BK dazu, das die Stelle mit e9b nicht korrekt bewertet ist und bewertete die Stelle neu mit E9c. Die darauffolgenden Ausschreibungen enthielten die E9c. Danach kamen denn die neuen Stellenbeschreibungen, mit Änderungen der Zeitanteile und 3% einer neuen Aufgabe. Da der maßgebliche Teil der ursprünglichen Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird, auch mit veränderten Zeitanteilen, bleibt es bei der E9b .

Soweit zum Sachstand.

Doch, bist Du - der AG befindet sich mutmaßlich im Irrtum.

Kannst du nicht mal mit ihm sprechen?  ;D ich sehe es ja genauso, nur leider gibt es in meinem Fall keine Definition, ob die bloße Änderung der Zeitanteile bzw. die Hinzufügung einer minimalen Tätigkeit eine Änderung darstellt und den Bestandsschutz nach §29b TVÜ aufhebt. Da ja weiterhin der überwiegende Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird. Die Änderungen sind anscheinend nicht eingruppierungsrelevant.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: WasDennNun am 20.02.2020 13:33
Kannst du nicht mal mit ihm sprechen?  ;D ich sehe es ja genauso, nur leider gibt es in meinem Fall keine Definition, ob die bloße Änderung der Zeitanteile bzw. die Hinzufügung einer minimalen Tätigkeit eine Änderung darstellt und den Bestandsschutz nach §29b TVÜ aufhebt. Da ja weiterhin der überwiegende Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird. Die Änderungen sind anscheinend nicht eingruppierungsrelevant.
Klage, dann bekommst du einen Definition. Wenn du das nicht willst, dann beklage dich nicht.
Es ist doch nicht schlimm, dass der AG seine Rechtsmeinung hat und du die deinige.
Titel: Antw:Neue Stellenbeschreibung
Beitrag von: Dust am 20.02.2020 13:37
Kannst du nicht mal mit ihm sprechen?  ;D ich sehe es ja genauso, nur leider gibt es in meinem Fall keine Definition, ob die bloße Änderung der Zeitanteile bzw. die Hinzufügung einer minimalen Tätigkeit eine Änderung darstellt und den Bestandsschutz nach §29b TVÜ aufhebt. Da ja weiterhin der überwiegende Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird. Die Änderungen sind anscheinend nicht eingruppierungsrelevant.
Klage, dann bekommst du einen Definition. Wenn du das nicht willst, dann beklage dich nicht.
Es ist doch nicht schlimm, dass der AG seine Rechtsmeinung hat und du die deinige.

Das wäre der nächste Schritt, den ich auch nicht ausschließe. ich werde es nur vorher prüfen lassen ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte oder eben nicht.