Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: BBeamter69 am 28.05.2019 13:48
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was passiert eigentlich, wenn ich vor der beabsichtigten Elternzeit bereits meinen kompletten Jahresurlaub genommen habe?
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dann kannst Du keinen Urlaub mehr nehmen.
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wird der bei Beamten nicht anteilig gekürzt?
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Für Arbeitnehmer würde der zu viel gewährte Urlaub ggf. nach der Elternzeit gekürzt. Ich vermute für Beamte läuft es ähnlich.
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Natürlich wird das im Nachhinein (ggf. mit zukünftigen Urlaubsansprüchen) verrechnet/gekürzt um 1/12 je vollen Kalendermonat der unbezahlten Abwesenheit. Das macht die Sache ein Stück weit interessant, wenn man z.B. bloß 2 kürzere EZ-Phasen nehmen möchte ("Papa-Monate"; wie ich sie gerne nenne).
Kind am 13.09.2018 geboren,
Papa nimmt Elternzeit bei gleichzeitiger Freistellung vom Dienst (für 2 Lebensmonate des Kindes),
nämlich vom 13.09.2018 bis 12.11.2018.
In diesem Fall wird der Grundanspruch auf Erholungsurlaub um 1/12 gekürzt,
da der Monat 10/2018 total abstinent gewesen ist.
Für September und November erfolgt keinerlei Kürzung, da an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Besoldung bestanden hat, so dass für diese Monate... bla bla bla... ihr habt's verstanden ;D
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Noch interessanter wird es wenn man die Elternzeitmonate einzeln nimmt (z. Bsp. Juni, August, Okrtober). Dann erfolgt gar kein Abzug bei den Urlaubstagen.