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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: anette811 am 28.03.2019 11:08

Titel: Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 28.03.2019 11:08
Guten Tag miteinander!

Ich bin seit 10 Jahren Betreuerin (ungelernt im Erziehungsbereich, Ausbildung zur Bürokauffrau) in der Nachmittagsbetreuung einer Grundschule und verdiene hier schon viel zu lange einen zu gerringen Stundenlohn. Würde mich gerne dafür einsetzen das anzupassen für die Arbeit, die ich tagtäglich erbringe. Nun zu meiner Frage: In welcher Entgeltgruppe müsste ich das bei meinem Arbeitgeber begründen um mich dort einzugruppieren? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke schonmal!

Viele Grüße!
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 28.03.2019 11:46
S2
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Hain am 28.03.2019 13:46
Moin,
Guten Tag miteinander!

Ich bin seit 10 Jahren Betreuerin (ungelernt im Erziehungsbereich, Ausbildung zur Bürokauffrau) in der Nachmittagsbetreuung einer Grundschule und verdiene hier schon viel zu lange einen zu gerringen Stundenlohn. Würde mich gerne dafür einsetzen das anzupassen für die Arbeit, die ich tagtäglich erbringe. Nun zu meiner Frage: In welcher Entgeltgruppe müsste ich das bei meinem Arbeitgeber begründen um mich dort einzugruppieren? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke schonmal!

Viele Grüße!

Wer ist denn Arbeitgeber (Land, Kommune oder Verein)?

Grüße
Hain
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 08.04.2019 10:07
Hallo!
Arbeitgeber ist eine Kommune, Verbandsgemeindeverwaltung!
Danke!
Viele Grüße!
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 08.04.2019 10:16
S2
Welche Stufe bei 10 Jahren?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 08.04.2019 10:23
Bei Einstellung in Stufe 1 befindet man sich nach 10 Jahren Tätigkeit in der S2 beim selben AG in Stufe 4.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 09.04.2019 11:38
Bei Einstellung in Stufe 1 befindet man sich nach 10 Jahren Tätigkeit in der S2 beim selben AG in Stufe 4.
Ja, beim selben Arbeitgeber. Auch ohne Ausbildung in dem Bereich? Habe wie schon erwähnt eine Ausbildung als Bürokauffrau, aber keine im Bereich der Erziehung. Bringe "nur" die nun erreichten 10 Jahre Berufserfahrung mit.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 09.04.2019 11:53
Deshalb ja nur S2.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 10.04.2019 09:21
Deshalb ja nur S2.
Fühl mich völlig veräppelt...und bin total entsetzt! Bei 6 Jahren beim selben AG in der Anstellung, welche Stufe ist da zu Grunde zu legen? Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MGM am 10.04.2019 09:56
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 10.04.2019 10:01
Deshalb ja nur S2.
Fühl mich völlig veräppelt...und bin total entsetzt! Bei 6 Jahren beim selben AG in der Anstellung, welche Stufe ist da zu Grunde zu legen? Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Wenn man vor 6 Jahren in der S2 mit der Stufe 1 angefangen hat, dann schätze ich das man jetzt in der Stufe 4 ist.

23,75 geteilt durch 39 ist die Prozentzahl, wenn die Wochenarbeitszeit in der Kommune 39h ist.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 12.04.2019 08:18
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?
Möchte gern den Stundenlohn errechnen, weil hier nur auf Stunde gezahlt wird, was auch tatsächlich gearbeitet wird! Der liegt momentan bei 10€ pro Stunde brutto, viel zu wenig für die Arbeit, die geleistet wird täglich! Möchte gern angemessen bezahlt werden für meine Arbeit mij den Kindern! Besser spät als nie!
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2019 08:30
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?
Möchte gern den Stundenlohn errechnen, weil hier nur auf Stunde gezahlt wird, was auch tatsächlich gearbeitet wird! Der liegt momentan bei 10€ pro Stunde brutto, viel zu wenig für die Arbeit, die geleistet wird täglich! Möchte gern angemessen bezahlt werden für meine Arbeit mij den Kindern! Besser spät als nie!
Da mußt du aber anders Rechnen:
Monatsbrutto geteilt durch Monatsstunden (und die sind  4,348 mal Wochenstunden)
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 25.04.2019 12:34
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?
Möchte gern den Stundenlohn errechnen, weil hier nur auf Stunde gezahlt wird, was auch tatsächlich gearbeitet wird! Der liegt momentan bei 10€ pro Stunde brutto, viel zu wenig für die Arbeit, die geleistet wird täglich! Möchte gern angemessen bezahlt werden für meine Arbeit mij den Kindern! Besser spät als nie!
Da mußt du aber anders Rechnen:
Monatsbrutto geteilt durch Monatsstunden (und die sind  4,348 mal Wochenstunden)

Gibt es da auch ein Gesetz, dass wir hier im TVÖD eingruppiert werden müssen, worauf kann ich mich da rechtlich drauf berufen? Da wir ja im öffentlichen Dienst arbeiten, in meinen Verwaltungsjobs werde ich ja auch hiernach bezahlt, gehe ich mal davon aus das das irgendwo im Gesetz geregelt sein müsste oder liege ich da falsch?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MGM am 25.04.2019 12:39
Der Geltungsbereich ist im TVöD selbst festgelegt.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Lars73 am 25.04.2019 12:55
Du musst nach TVöD eingruppiert werden wenn dein Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du Mitglied einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist. (Daneben dürfen keine der Ausschlüsse vom Anwendungsbereich zutreffen.)

Ansonsten ergibt sich die Anwendung des TVöD aus dem Arbeitsvertrag (oder eben nicht).
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 25.04.2019 13:13
Der Geltungsbereich ist im TVöD selbst festgelegt.
Ok, dann werd ich mich mal durchlesen was da zu uns passt! Danke!
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 25.04.2019 13:20
Du musst nach TVöD eingruppiert werden wenn dein Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du Mitglied einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist. (Daneben dürfen keine der Ausschlüsse vom Anwendungsbereich zutreffen.)

Ansonsten ergibt sich die Anwendung des TVöD aus dem Arbeitsvertrag (oder eben nicht).

Da ich ja für die Verwaltungsjobs nach TVöD bezahlt werde, gehe ich davon aus, dass das so ist mit dem AGverband, aber in einer Gewerkschaft bin ich nicht. In meinem Arbeitsvertrag ist nur der Stundenlohn festgelgt, die wöchentliche Arbeitszeit und das solange die Betreuende Grundschule besteht, ich hier angestellt bin.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Lars73 am 25.04.2019 13:27
Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und im Arbeitsvertrag nichts zur Anwendung des TVöD steht hast du keinen Anspruch auf Anwendung des TVöDs.

Es gibt unzählige Arbeitgeber die den TVöD Arbeitsvertraglich vereinbaren aber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Allerdings dürften die meisten Kommunen Mitglied sein.

Du könntest Mitglied in einer Gewerkschaft werden und dann ggf. entsprechende Ansprüche durchsetzen. Du könntest im ersten Schritt beim Personalrat nachfragen wie es mit der Anwendung TVöD ist. Daneben ggf. was in der Personalmaßnahme zu deiner Einstellung stand.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 25.04.2019 13:37
Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und im Arbeitsvertrag nichts zur Anwendung des TVöD steht hast du keinen Anspruch auf Anwendung des TVöDs.

Es gibt unzählige Arbeitgeber die den TVöD Arbeitsvertraglich vereinbaren aber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Allerdings dürften die meisten Kommunen Mitglied sein.

Du könntest Mitglied in einer Gewerkschaft werden und dann ggf. entsprechende Ansprüche durchsetzen. Du könntest im ersten Schritt beim Personalrat nachfragen wie es mit der Anwendung TVöD ist. Daneben ggf. was in der Personalmaßnahme zu deiner Einstellung stand.

Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Lars73 am 25.04.2019 13:57
Bei ca. 10 € Stundenlohn könnte sich ein Gewerkschaftsbeitritt ggf. recht schnell lohnen. Deshalb wirklich mal beim Personalrat nachfragen ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Statt des Beitritts zur Gewerkschaft kann man ja auch nur erwähnen, dass man es plant soweit der Arbeitgeber nicht einen entsprechenden Arbeitsvertrag schließen will.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: RsQ am 25.04.2019 14:40
Liegt denn hier eigentlich ein "richtiger" Arbeitsvertrag zugrunde? D.h. wo ist die Tätigkeit bisher tariflich an- und eingebunden?

Könnte es sein, dass es sich "nur" um eine Art Honorarvertrag handelt?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: dmmx am 29.04.2019 07:04
Könnte es sein, dass es sich "nur" um eine Art Honorarvertrag handelt?

Was rechtlich u. U.  sehr kritisch wäre....
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 07:48
Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 29.04.2019 08:55
Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

Die TE hat doch dargelegt, sie sei kein Gewerkschaftsmitglied. Da keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt und eine einzelvertragliche Bezugnahme auf den TVÖD nicht stattgefunden hat, bestehen weder tarifliche Ansprüche noch die Verpflichtung, tariflich zu entgelten.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 10:08
Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

Die TE hat doch dargelegt, sie sei kein Gewerkschaftsmitglied. Da keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt und eine einzelvertragliche Bezugnahme auf den TVÖD nicht stattgefunden hat, bestehen weder tarifliche Ansprüche noch die Verpflichtung, tariflich zu entgelten.
Ja, und?
Fordern kann man immer. Ohne fordern ist es auf alle Fälle futsch, mit fordern höchstwahrscheinlich und oder aber man bringt etwas ins laufen.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Flausi am 29.04.2019 10:16
Ich gehe davon aus es handelt sich bei deiner Tätigkeit um die Mittagsbetreuung.

Häufig wird bei Kommunen folgendermaßen vorgegangen: Man vereinbart dass die Mitarbeiter/innen nicht mehr wie 450 EUR im Monat verdienen, im wesentlichen deshalb weil die Mitarbeiter/innen dies wegen den (nicht anfallenden) Abgaben so wollen.
Der AG gruppiert die Mitarbeiter/innen so ein, dass ein Stundenlohn von z.B. ca. 10 EUR (NETTO! bei 450 EUR Job) dabei heraus kommt. Meist in E1 oder E2.
Ist dies in deinem Fall so? Wenn ja kannst du ja mal mit deinem Arbeitgeber reden, dass du weniger Stunden arbeitest und dadurch den Stundenlohn erhöhst.
Wenn du allerdings über die 450 EUR hinaus kommst musst du berücksichtigen dass du Abgabenpflichtig (Steuer, Rente, ArbeitslosenVers. etc) wirst und sich dein Job dann noch weniger lohnt.

Manchmal wird bei Kommunen auch die Variante gewählt dass die Gemeinde der Auftraggeber ist und es so scheint als wäre es dein Arbeitgeber. Häufig ist aber noch eine Einrichtung dazwischengeschaltet, speziell um das mit der Entlohnung unbürokratischer regeln zu können.

Wenn du keinen 450 EUR Job hast, scließe ich mich den Vorredener an
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 10:24
Dumme Frage: Sind 450€ Jobs von der tariflichen Bezahlung / Regelung (hier Anwendung der EGO für die Ermittelung des Stundenlohns) ausgenommen ?
(Für Spid: Natürlich unter der Voraussetzung das AG und AN tarifgebunden sind... 8) )
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Lars73 am 29.04.2019 10:29
450€ Jobs fallen ggf. auch unter den TvöD. Lediglich kurzfristige Beschäftigungen sind ggf. ausgenommen.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 29.04.2019 14:49
Guten Tag alle zusammen!

Vielen Dank erstmal für eure Tipps und Ratschläge.

Ich hab mal ausgerechnet, allein in Entgeltgruppe S 2 und Stufe 1 würde ich allein schon 14,48 € verdienen. 39 Wochenstunden * 4 Wochen = 156 Monatsstunden, bei 2.258,49 € Grundgehalt/156=14,48 €. Ist das richtig gerechnet?

Bei einer Teilzeitangabe von 61%(die 23,75 Wochenstunden entsprechen) in Gruppe S 2 und Stufe 4 wäre es ein Grundgehalt von 1550,30 €?!

Hier handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, also mit 10 € netto wäre ich noch "gut" bedient. Ich arbeite 23,75 Stunden in der Woche, täglich also 4,75 Stunden. Meine Kollegin ist seit Feb 2018 auf 450 €-Basis angestellt, sie ist nur ein paar Stunden in der Woche als Unterstützung bei mir (das war auch ein harter Kampf mit dem Schulträgerausschuss, davor war ich 1,25 Jahre! ganz alleine jeden Nachmittag mit bis zu 15 Kindern und auch alleine im Gebäude!). Bevor meine Kollegin kündigte waren wir beide sozialversicherungpflichtig und beide den ganzen Nachmittag in der Betreuung für 10 € Stundenlohn, danach folgte keine weiter Einstellung für die erwähnten 1,25 Jahre Kampf um wenigstens eine 450 €-Kraft.

Ich zittiere nun aus meinem Arbeitsvertrag:
"Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
Für die Tätigkeit als Betreuungskraft in der GS ... erhält Frau ... einen Stundnelohn von 10,00 €/bruttto. Die Vergütung wird, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorschreiben, nur für angeordnete und tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt. Frau ... hat Nachweise über die tatsächlich gebrachte Arbeitszeit zu führen und von der Schulleitung bestätigen zu lassen."

Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.

Viele Grüße!

Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 14:57
Guten Tag alle zusammen!

Vielen Dank erstmal für eure Tipps und Ratschläge.

Ich hab mal ausgerechnet, allein in Entgeltgruppe S 2 und Stufe 1 würde ich allein schon 14,48 € verdienen. 39 Wochenstunden * 4 Wochen = 156 Monatsstunden, bei 2.258,49 € Grundgehalt/156=14,48 €. Ist das richtig gerechnet?
Wie ich schon weiter oben geschrieben habe:
39 Wochenstunden *  4,348  Wochen (365,25/12/7) = Monatsstunden

Oder haben wir nur 48 Wochen im Jahr?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: RsQ am 29.04.2019 15:11
Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.
Kann es sein, dass diese Information bislang fehlte, d.h. dass es schon eine bestehende (Haupt-)Position gibt?

Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 15:21
Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?
Inwiefern ist das Relevant?

Ich würde den tariflich angemessen Lohn verlangen und die Eltern fragen wie sie es finden, dass die Grundschule nur knapp über Mindestlohn zahlt und nicht gewillt ist den tariflichen Lohn zu zahlen.
Die Eltern werden sich sicher freuen, wenn die Kinder plötzlich auf der Matte stehen, weil die Hilfskraft einen Schwächeanfall hat.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 29.04.2019 15:25
Schwächeanfälle entstehen also, wenn jemand die vereinbarte anstelle einer nicht zustehenden tariflichen Vergütung zahlt? Interessant, hat dieses Leiden eine IDC-Nummer?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 15:30
Schwächeanfälle entstehen also, wenn jemand die vereinbarte anstelle einer nicht zustehenden tariflichen Vergütung zahlt? Interessant, hat dieses Leiden eine IDC-Nummer?
ICD-10  F43.0 glaube ich.
Bin aber kein Mediziner.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 29.04.2019 15:31
Und die schwere Belastung liegt jetzt worin?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 29.04.2019 15:33
Für meine Verwaltungstätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin werde ich nach TVÖD Entgeltgruppe 5 bezahlt.
Kann es sein, dass diese Information bislang fehlte, d.h. dass es schon eine bestehende (Haupt-)Position gibt?

Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?

Nein, hatte das schon erwähnt. Es handelt sich hier aber nur um ca. 8 Stunden in der Woche. Die Hauptarbeit, also wo ich am Meisten Stunden arbeite, ist die in der Nachmittagsbetreuung mit 23,75 Stunden in der Woche.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: andi1504 am 29.04.2019 15:34
Monatsentgelt durch 169,57 Stunden (durchschnittliche Monatsstunden bei 39-Stundenwoche) teilen, dann hast Du das Stundenentgelt. Beispiel S2, Stufe 1: 2.258,49 € / 169,57 Std. = 13,32 €.

Zur Ermittlung Deiner Monatsvergütung teilst Du das Vollzeitmonatsentgelt durch 39 und multiplizierst das Ergebnis mit Deiner Wochenstundenzahl. Beispiel S2 Stufe 1: 2.258,49 / 39 x 23,75 Wochenstunden = 1.375,36 € Monatsentgelt.

Neben der höheren Stundenvergütung ist zu beachten, dass Du beim TVöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (knapp 80 % der Monatsvergütung), auf Leistungsentgelt, auf 30 Tage Urlaub/p.a., auf Zusatzversorgung und und und hast. Aber das solltest Du ja von Deiner Stelle als Sekretärin im ÖD kennen.

Ein letzter Tipp: Personalrat kontaktieren und diesen mit einbinden.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 29.04.2019 15:44
Dass hier im AV ein Stundenlohn gezahlt wird, lässt doch m.E. auf eine Honorarvereinbarung schließen, die nach Aufwand vergütet wird. Es handelt sich dann also eher um einen Zweit-/Zusatz-/Nebenjob?
Inwiefern ist das Relevant?

Ich würde den tariflich angemessen Lohn verlangen und die Eltern fragen wie sie es finden, dass die Grundschule nur knapp über Mindestlohn zahlt und nicht gewillt ist den tariflichen Lohn zu zahlen.
Die Eltern werden sich sicher freuen, wenn die Kinder plötzlich auf der Matte stehen, weil die Hilfskraft einen Schwächeanfall hat.

Die Eltern haben dafür keine Zeit, haben es ja kaum für ihre Kinder... Als ich um eine weitere Kraft kämpfen musste, haben hier auch nur 2 Mütter zu mir gehalten und mich in den Sitzungen unterstützt, die es überhaupt interessiert hat, was ich alles alleine leisten musste in den 1,25 Jahren. Fühlte und fühle mich immernoch sehr alleingelassen von meinem Arbeitgeber. Leider hatte ich damals auch keine Schulleitung die mich unterstützt hat. Das sieht heute anders aus.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 29.04.2019 15:47
Monatsentgelt durch 169,57 Stunden (durchschnittliche Monatsstunden bei 39-Stundenwoche) teilen, dann hast Du das Stundenentgelt. Beispiel S2, Stufe 1: 2.258,49 € / 169,57 Std. = 13,32 €.

Zur Ermittlung Deiner Monatsvergütung teilst Du das Vollzeitmonatsentgelt durch 39 und multiplizierst das Ergebnis mit Deiner Wochenstundenzahl. Beispiel S2 Stufe 1: 2.258,49 / 39 x 23,75 Wochenstunden = 1.375,36 € Monatsentgelt.

Neben der höheren Stundenvergütung ist zu beachten, dass Du beim TVöD Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (knapp 80 % der Monatsvergütung), auf Leistungsentgelt, auf 30 Tage Urlaub/p.a., auf Zusatzversorgung und und und hast. Aber das solltest Du ja von Deiner Stelle als Sekretärin im ÖD kennen.

Ein letzter Tipp: Personalrat kontaktieren und diesen mit einbinden.

Den Personalrat kann ich knicken, der hat mir auch 0 Unterstützung gegeben bei der Forderung nach einer weiteren Kraft, die mir hilft...! Obwohl ich bei einigen Mitgliedern mein Leid geklagt hab, die ich auch privat kenne...
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Lars73 am 29.04.2019 15:54
Was soll ein PR hinsichtlich einer weiteren Kraft machen?

Der PR kann Dir aber sagen ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Dann brauchst du ggf. nur noch einer einschlägigen Gewerkschaft beitreten und kannst dann deinen Anspruch auf eine entsprechende Bezahlung durchsetzen. Allerdings vermutlich nur Stufe 3.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 29.04.2019 16:46
Was soll ein PR hinsichtlich einer weiteren Kraft machen?

Der PR kann Dir aber sagen ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Dann brauchst du ggf. nur noch einer einschlägigen Gewerkschaft beitreten und kannst dann deinen Anspruch auf eine entsprechende Bezahlung durchsetzen. Allerdings vermutlich nur Stufe 3.

Unterstützung dabei es durchzusetzen oder einem sagen welche Schritte man in die Wege leiten kann, weil es viel zu viel war für eine Person alleine? Wofür sind die sonst da? Um das Personal zu beraten oder? Das sagt doch schon der Name!?
Aber ist ja auch egal, ist ja erledigt.

Möchte nur jetzt wissen wie ich es am Besten mache, dass ich angemessen bezahlt werde, für die Arbeit die ich mache! Und welche Rechte ich habe. Bei meinen Vorgesetzten muss ich da gut argumentieren können, sonst geht man da komplett unter. Hatte ich alles schon! Brauch ich nicht mehr! Da ich meine Arbeit sehr gerne mache, möchte ich dort bleiben.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 29.04.2019 16:49
Nein, um das Personal in seiner Gesamtheit zu vertreten.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: anette811 am 29.04.2019 16:52
Nein, um das Personal in seiner Gesamtheit zu vertreten.

Achso, bin aber alleine und nun?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Spid am 29.04.2019 17:03
Wenn Du alleine bist, aus wem besteht dann der PR?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: MoinMoin am 29.04.2019 17:06
Möchte nur jetzt wissen wie ich es am Besten mache, dass ich angemessen bezahlt werde, für die Arbeit die ich mache! Und welche Rechte ich habe. Bei meinen Vorgesetzten muss ich da gut argumentieren können, sonst geht man da komplett unter. Hatte ich alles schon! Brauch ich nicht mehr! Da ich meine Arbeit sehr gerne mache, möchte ich dort bleiben.
Wurde eigentlich ja schon alles gesagt:
Folgendes klären (mit Personalrat?!) Ist dein AG jetzt tarifgebunden JA/NEIN?
Falls JA: Eintreten in die Gewerkschaft und das tariflich dir zustehenden gerichtlich einklagen, sofern dein AG nicht gewillt ist seinen Verpflichtungen Nachzukommen. Denn dann hast Du Rechte.

Falls Nein: Mehr Geld fordern und Öffentlichkeit über diesen Zustand herstellen, insbesondere bei den Eltern machen, ansonsten hast du da keine Rechte mehr als Mindestlohn zu verlangen, außer das Recht zu kündigen.


Titel: Antw:Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Beitrag von: Idefix am 30.04.2019 16:38
Eine Freundin von mir ist in BW seit 2003 in der Grundschulkinderbetreuung tätig und ist derzeit in der Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Nach ihrer Aussage waren die Betreuungskräfte anfangs in BAT IX, dann ab 2005 in E2, im Jahre 2010 in S2 und dann seit dem Jahr 2014 in E3 eingruppiert.