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#1
Beamte der Länder / Aw: [NW] Vaterschaftsurlaub au...
Letzter Beitrag von PushPull - Heute um 05:18
Zitat von: Stuhldreher26 in Gestern um 11:02In NRW gibt es einen Erlass vom Ministerium der Justiz, dass etwaige Anträge auf Vaterschaftsurlaub bis zum Abschluss der Berufungsinstanz ruhendgestellt werden sollen.

Mir wurde ja nicht einmal das Recht eingeräumt, Widerspruch einzulegen. Ich muss jetzt klagen.
#2
Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:47Es wird aber die Leitplanken durch Aussagen und Randnummer peu a peu weiter anziehen und einengen.

Dann ist das Partnereinkommen also aktuell noch nicht "tot". Sonst müsste Karlsruhe nicht peu a peu die Leitplanken weiter anziehen. Du widersprichst dir selbst. "Tot" ist etwas, wenn es tatsächlich (in der Praxis) nicht mehr zur Anwendung kommt bzw. Karlsruhe nicht mehr "nachsteuern" muss. Siehe Bayern...dort kommt das Partnereinkommen aktuell (trotz Urteil) zur Anwendung.
 
Ich könnte auch behaupten, du bist schon tot...aber lebst noch solange, bis du gestorben bist.
#3
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von daseinsvorsorge - Heute um 00:25
Zitat von: Bastel in Heute um 00:01Darf man dann auch nicht mehr die unfähige Bundesregierung kritisieren, wenn man nicht in der CDU/SPD ist?
Das Totschlagargument - aber Was soll Kritik an den Gewerkschaften bringen, wenn man als Nichtorganisierter für seine eigene Verhandlungen und dessen Ergebnisse verantwortlich ist?

Und nochmal für alle , die es nicht verstehen wollen: die Verhandlungen der Nichtorganisierten mit den AGs besteht  für 95%  darin: gehen oder bleiben- eine kurze Verhandlung - aber es bleibt eine Verhandlung.

Und für was ich mich auch immer entscheide; es bleibt die eigene Verantwortung und nicht die Verantwortung der Gewerkschaften.
#4
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von Muschebubu - Heute um 00:08
Zitat von: daseinsvorsorge in Gestern um 23:02Na dann können Sie und alle Gleichgesinnten Ihre Interessen auch in eigenen Verhandlungen mit dem AG auch selber vertreten und auch selber
verantworten.

Weil man aber keinen Arsch in der Hose hat oder es dem AG bei ca. 95% völlig gleich ist, ob diese mit Kündigung drohen, lässt man seinen Frust dann doch lieber an den Gewerkschaften aus, anstatt sich mit den eigenen Versagen auseinanderzusetzen.



Vielleicht machen das auch welche und kritisieren dennoch hier, weil die/wir das können? Ist das gerade so ein Ding von Gewerkschaftlern im Sinne von ,,Kundenakquise"? Der Versuch hier, Kommentatoren das Schreiben zu verbieten, weil das anstehende Ergebnis eben doch nicht das größte und tollste seit der Erfindung des Universums ist? Irgendwie seid ihr gerade mächtig nervös, scheint mir.
#5
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von Bastel - Heute um 00:01
Zitat von: Warnstreik in Gestern um 20:44Sorry, gleich platzt mir hier echt die Hutschnur. Ich kann dir sagen was "Die Gewerkschaftmitglieder" denken: Scheiß auf die Trittbrettfahrer, die sich nicht engagieren und dann nur meckern (die Erhöhungen trotzdem mitnehmen). Meist wird auf die geschimpft, die eh weniger haben und dafür, dass sie für eine bessere Bezahlung einstehen auch noch auf den Decken bekommen. Niemand - wirklich niemand - der nicht dazu beträgt sollte seine Klappe aufmachen. (die haben auch kein Anrecht auf die Verbesserungen)

Verdammte Axt - macht mit und ändert was oder haut ab. Wenn ihr beides nicht wollt dann seid zumindest ruhig. Dieses Gejammer, dieses Genöhle ist doch nicht mehr zu ertragen. Machts wie die Beamten, die schweigen zumindest wenn schon andere für sie streiken, zahlen und verhandeln.



Darf man dann auch nicht mehr die unfähige Bundesregierung kritisieren, wenn man nicht in der CDU/SPD ist?
#6
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von Iunius - Gestern um 23:50
Zitat von: daseinsvorsorge in Gestern um 23:38Genau- denn die Organisation des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich Aufgabe der Gewerkschaften und nicht der AGs. Was schreiben Sie für einen Schrott.

Die Organisation des eigenen Arbeitsplatzes ist zuvörderst die Aufgabe des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, welche im Normalfall (ich gebe zu im ÖD ist das nicht immer so) eine Übereinkunft (Arbeitsvertrag) getroffen haben.

Die Gewerkschaften (ich bin selbst Gewerkschafter) kommen bei den Rahmenverträgen ins Spiel -EGO/TV-L/TVöD-, und Kritik an den Gewerkschaften ist bei den Lohentwicklungen verdammt nochmal nicht nur erwünscht, sie ist Pflicht.
#7
Zitat von: Maximus in Gestern um 22:37Warum müssen die Beamten jetzt noch Widerspruch einlegen? Du hast immer behauptet, dass Partnereinkommen ist "tot". So kann man sich irren.

Ist es auch. Niedersachen modifiziert es jetzt, wie der Entwurf unschwer zeigt, eben weil es in der bisherigen Ausgestaltung tot war. Ganz einfach.

Die Behauptung NDS, dass das "Alleinverdiener-Prinzip" jetzt keine Geltung mehr habe, kann aus dem Beschluss nicht gelesen werden; ganz im Gegenteil

Und ja, ich habe auch immer gesagt, sollte das Reparaturgesetz kommen, kann und wird dieses auch beklagt werden müssen, da das BVerfG kein Ersatzbesoldungsgesetzgeber ist. Es wird aber die Leitplanken durch Aussagen und Randnummer peu a peu weiter anziehen und einengen.
#8
Für die Klagebegründung ...

Bewertung der Aussagen von MR Dr. Blissenbach im Vergleich zur BVerfG-Entscheidung

Die Aussagen von MR Dr. Blissenbach enthalten mehrere wesentliche Fehldarstellungen der BVerfG-Rechtsprechung, die einer kritischen Prüfung nicht standhalten:
1. Falsche Darstellung des Alleinverdienerprinzips ❌

Aussage im Protokoll:
"Bereits in seiner Entscheidung aus 2020 [...] habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Besoldung nicht so bemessen sein müsse, dass der Beamte die Familie als Alleinverdiener unterhalten können müsse."

Tatsächliche Rechtslage (BVerfG, Rn. 70, 114):
Das BVerfG stellt ausdrücklich fest:
"Das Bundesverfassungsgericht geht – jedenfalls auf der Grundlage des vom Berliner Besoldungsgesetzgeber für den Prüfungszeitraum gewählten Besoldungsmodells – grundsätzlich davon aus, dass der Gesetzgeber die Besoldung so bemessen wollte, dass eine vierköpfige Familie durch einen Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen unterhalten werden kann, ohne dass es weiterer Einkommensquellen – etwa einer Nebentätigkeit oder der Erwerbstätigkeit des Ehegatten – bedarf."

Diese Darstellung ist direkt widerlegt durch die Entscheidung – das BVerfG bestätigt gerade das Gegenteil.

2. Eigenmächtige Umdeutung der OECD-Gewichtung ❌

Aussage im Protokoll:
Das MF wolle "den Hinzuverdienst quasi als die Gewichtung des Ehegatten zu betrachten, das heißt, mit 0,5 anzusetzen. Dabei werde unterstellt, dass sich der Ehegatte innerhalb der vierköpfigen Familie finanziell selbst versorge."
Tatsächliche Rechtslage:
Die Gewichtung von 0,5 für den Ehegatten ergibt sich aus der modifizierten OECD-Äquivalenzskala (Rn. 68) zur Berechnung des Bedarfs einer vierköpfigen Familie – nicht aus der Annahme eines fiktiven Ehegatteneinkommens. Das BVerfG rechnet bei der Mindestbesoldung explizit mit dem Alleinverdienermodell (Rn. 70, 114). Eine automatische Anrechnung eines Ehegatteneinkommens ist nicht durch die Entscheidung gedeckt.
Diese Umdeutung senkt faktisch die Mindestbesoldung und entlastet den Haushalt – zu Lasten der Beamtenschaft.

3. Irreführende Darstellung zur Ehegattenerwerbstätigkeit ❌

Aussage im Protokoll:
"Das Bundesverfassungsgericht [...] habe ausgeführt, dass die Berücksichtigung einer der Lebenswirklichkeit entsprechenden Erwerbstätigkeit des Ehegatten nicht ausgeschlossen sei."
Tatsächliche Rechtslage (Rn. 114):

Das BVerfG stellt klar, dass es über die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Neuregelung zum Mehrverdienermodell (§ 40a BBesG BE 2024) "im vorliegenden Verfahren indes nicht zu entscheiden" sei. Das Gericht hat sich also bewusst nicht zur Zulässigkeit eines Mehrverdienermodells geäußert.

Gesamtbewertung

Die Vorgehensweise von MR Dr. Blissenbach ist problematisch, weil:
Sie zentrale Aussagen der BVerfG-Entscheidung verkehrt darstellt (insbesondere zum   Alleinverdienerprinzip)
Sie einen nicht durch das BVerfG gedeckten Interpretationsspielraum beansprucht (Anrechnung fiktiven Ehegatteneinkommens)

Diese Fehldarstellungen haben erhebliche finanzielle Konsequenzen: Durch die Annahme eines fiktiven Ehegatteneinkommens wird die berechnete Mindestbesoldung abgesenkt – was zu geringeren Ausgleichszahlungen führt

Fazit: Die Darstellung der BVerfG-Rechtsprechung durch MR Dr. Blissenbach dient offensichtlich der Rechtfertigung einer haushaltspolitisch günstigeren, aber verfassungsrechtlich fragwürdigen Berechnungsmethode – nicht einer korrekten Wiedergabe der Gerichtsentscheidung.
#9
Beamte Bayern / Aw: Ablehnung Widerspruch amts...
Letzter Beitrag von derSchorsch - Gestern um 23:41
Zitat von: Landsknecht in Gestern um 12:41Mein Dienstherr bescheidet jetzt jeden Widerspruch einzeln, d. h. von 2020 - 2026, 2020-2022 hab ich schon bekommen. In der Begründung bezieht man sich auf die mit dem Urteil von 2025 überholte 115%-Regel... D. h. ich muss jetzt für jeden der Fälle durch meine Anwältin Klage einlegen und darf bei meiner RSV nachfragen, ob die Deckungszusage für alle nötigen Klagen gilt. So wollen Sie wahrscheinlich die Kosten für die Kläger hochtreiben und viele zum Aufgeben bringen >:( Habe ich allerdings nicht vor. 1. Klage ist eingereicht, Begründung folgt.

Gleich mal beim Gericht Anfragen, ob die Klagen nicht zusammengefasst werden können. Klageerweiterungen waren in der Vergangenheit ja auch in vielen Fällen möglich.
So sparst du vielleicht Prozesskosten.
Das Gericht könnte auch vorschlagen, zukünftige Widersprüche nicht zu bescheiden.
Die Gerichte haben ja auch keinen Bock auf den Scheiss und echt Besseres zu tun.
#10
TV-L / Aw: Tarifrunde TV-L 2025 - Dis...
Letzter Beitrag von daseinsvorsorge - Gestern um 23:38
Zitat von: Iunius in Gestern um 23:20Selten so einen Unsinn gelesen.
Aber bestimmt kommt uner Personalmangel daher, dass es alle ihren Frust an den Gewerkschaften auslassen.
Sachen gibts, die gibts gar nicht!
Genau- denn die Organisation des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich Aufgabe der Gewerkschaften und nicht der AGs. Was schreiben Sie für einen Schrott.