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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tunfischer am 24.02.2019 11:51
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Hallo zusammen, folgendes Szenario.
Ich wurde 05/16 Als Rettungsasisstent in EG 5 Stufe 3 eingestellt.
In 06/18 wurden Rettungsassistenten umgruppiert in EG 6.
In 04/19 werde ich in P8 eingruppiert weil ich eine Prüfung zum Notfallsanitäter bestanden habe.
Wann komme ich in Stufe 4?
Hier die aussage meines Arbeitgebers: Es müssen 3 Jahre in Stufe 3 verbracht werden.
Nach jeder änderung der EG beginnt die Laufzeit neu.
Aktuell (ohne aufstieg in P8 würde ich in 06/21 in Stufe 4 gelangen).
Da die Laufzeit jetzt neu beginnen soll werde ich erst in 05/22 in Stufe 4 gelangen.
Ist das so richtig?
Wenn es nicht richtig ist, wo steht das?
Danke
Thomas
Kann das sein?
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Ach ja, ich habe bereits dieses hier gefunden:
1. Stellen sind tariflich unbeachtlich und haben somit auch keine Auswirkungen auf die Tarifautomatik. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übertragung einer anderen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.
2. Bei einer Höhergruppierung erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
3. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Aufgrund der Tarifautomatik ist der TB entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist aber nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt, bedarf also der mindestens impliziten Zustimmung des AN oder einer Änderungskündigung.
4. Der Stufenaufstieg erfolgt nach Ablauf der Stufenlaufzeit, weshalb dieser bei einer vermeintlichen Gleichzeitigkeit in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung stattfindet.
Leider hilft es mir nicht, da ich es nicht verstehe. Bitte nur ein einfaches: Ja die Stufe beginnt von vorn oder Nein.
Danke
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Ja, bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit grundsätzlich von vorn. Notfallsanitäter sind nicht in P8 sondern in N eingruppiert.
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Herzlichen Dank, das ist ja blöd. Hat die Verwaltung die möglichkeit einen AN auf Antrag hochzustufen?
für irgendwas muß der fachkräftemangen ja da sein.
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Bei erheblich überdurchschnittlichen Leistungen kann die Stufenlaufzeit verkürzt werden.