Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: dienona am 06.09.2020 07:17
-
Hallo,
ich habe folgende Frage und kann dazu keine klare Antwort im TVÖD bzw. im Netz finden.
Ich arbeite bei der Gemeinde im TVÖD Sue mit insgesamt 39 Stunden und habe einen Arbeitsvertrag mit 19,5 h unbefristet. Die restlichen Stunden sind im gleichen Arbeitsvertrag (Änderungsvertrag) befristet bis zur Rückkehr von zwei Kolleginnen, die in Elternzeit sind.
Ich möchte kündigen, weiß nun aber jetzt nicht, ob die Kündigungsfrist für einen befristeten oder unbefristeten Vertrag gelten, da es ja sozusagen eine Mischung ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Lg
Kann mir da jemand weiterhelfen?
-
TVöD - Kündigungsfristen
unbefristete Arbeitsverhältnisse
Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
weniger als 6 Monate 2 Wochen zum Monatsende
bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre 4 Monate zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre 5 Monate zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre 6 Monate zum Quartalsende
Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
befristete Arbeitsverhältnisse
Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
bis Ablauf der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende
mehr als 6 Monate 4 Wochen zum Monatsende
mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Monatsende
mehr als 2 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
mehr als 3 Jahre 4 Monate zum Quartalsende
Es kommt darauf an, ob Dein Arbeitsvertrag befristet, oder unbefristet ist. Nicht die wöchentliche Arbeitszeit.
-
Im Arbeitsvertrag steht 19,5 std unbefristet und die restlichen std befristet.
Also habe ich sowohl einen befristeten als auch einen unbefristeten Vertrag oder nicht?
Die Beschäftigung mit den unbefristeten Stunden habe ich im September 2017 begonnen. Dann kamen nach und nach befristete Stunden dazu, die im Änderungsvertrag festgehalten wurden.
D.h. Kündigungsfrist wäre für die unbefristeten Stunden 6 Wochen zum Quartalsende.
Für die befristeten aber 4 Monate zum Quartalsende?
Es steht alles in einem Vertrag drin.
-
Nein, Du befindest Dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Daß darin befristete Vertragsbestandteile enthalten sind, ist dafür unschädlich.