Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Florina am 05.09.2020 16:27
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Hallo ihr Lieben,
Meine Elternzeit ist im Oktober vorbei und ich möchte mich aufgrund der aktuellen Lage, gerne danach freistellen lassen nach Par. 28 TVöD.
Ich habe 2 kleine Kinder und gehöre auch zur aktuellen Risikogruppe. Als wichtiger Grund wären beide Optionen aus meiner Sicht angebracht oder?
Könnt ihr mir ggf. ein Muster empfehlen, wo ich mich dran orientieren kann?
Mir ist auch noch nicht ganz klar, ob ich schon ein Ende angeben muss oder das erstmal offen lassen kann.
Ich danke euch.
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und gehöre auch zur aktuellen Risikogruppe
M. E. gibt es aktuell keine "offiziellen" Risikogruppen mehr. Zudem ist ein Ende der Pandemie nicht in Sicht - was also soll eine Freistellung bewirken?
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Anspruch auf Elternzeit ist aufgebraucht?
Grundsätzlich könnten es Gründe sein um unbezahlten Sonderurlaub zu erlauben. Letztlich muss man darüber ja sowieso mit dem Arbeitgeber sprechen. Dabei wird vermutlich ein Enddatum (ggf. mit der Möglichkeit der Verlängerung) gefordert werden.
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Ich war bisher der Meinung, dass es im öffentlichen Dienst kein Problem wäre nach der Elternzeit länger unbezahlt zu Hause zu bleiben. Täusche ich mich da?
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Man kann das sicher machen, keine Frage. Aber dann finde ich den Bezug auf die "aktuelle Lage" nur bedingt plausibel - diese wird sich absehbar nicht ändern. Wie lange soll die Freistellung gehen?
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Ein großes Problem ist es meist nicht. Aber man muss halt schon sagen für wie lang und es rechtzeitig klären.
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Ich war bisher der Meinung, dass es im öffentlichen Dienst kein Problem wäre nach der Elternzeit länger unbezahlt zu Hause zu bleiben. Täusche ich mich da?
Hast du einen Antrag bei deinem AG gestellt? Wenn der frühzeitig bescheid weiß kann er leichter planen und ist eher bereit dem Antrag zuzustimmen.
Bitte denk auch daran das es im Haushalt jedes Jahr zu über 2 500 000 Unfällen kommt bei denen mehr als 8000 Menschen sterben. Setze dich keinem Risiko aus!