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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Studienrat am 10.12.2023 15:15
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Moin,
hat jemand von euch Infos hinsichtlich der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der gestrigen Ergebnisse auf den Beamtenbereich in Mecklenburg Vorpommern?
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https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gdp-mv-landesregierung-legt-gesetzesentwurf-zur-besoldung-und-versorgung-vor (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gdp-mv-landesregierung-legt-gesetzesentwurf-zur-besoldung-und-versorgung-vor)
Letzter Punkt. Ist aber erstmal nur der Entwurf. Am 19.12.2023 wird final darüber entschieden.
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Das ist das 3-2-1-Gesetz. Das ist neben den Tarifverhandlungen
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Dennoch haben sowohl GdP MV und dbb MV mehrfach im Zuge des 3-2-1 Gesetzes berichtet, dass die Landesregierung den Gewerkschaften zugesichert hat, dass der Tarifabschluss zeit- und systemgerecht auf die Beamten übertragen werden soll. Systemgerecht kann natürlich einiges heißen.
"Im Übrigen hat die Landesregierung im zurückliegenden Besoldungsdialog immer wieder betont, dass sie sich dem Koalitionsvertrag verpflichtet fühlt, wonach künftige Tarifabschlüsse mit der TdL zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen übertragen werden sollen."
https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/
"Die Landesregierung hat den Gewerkschaften die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung im Rahmen der Gespräche erneut zugesagt."
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/DE_GdP-MV--Amtsangemessene-Alimentation-Besoldungsstrukturgesetz-wird-im-Dezember-im-Kabinett-besc?open&ccm=000
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Danke euch!
Ich gehe davon aus, dass hinsichtlich der Übernahme des gestrigen Ergebnisses eine definitive Zusage erst am 19.12. erfolgt.
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Ich wette mal dagegen und sage, dass das schon heute, spätestens aber morgen verkündet wird!
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Ich lass mich gern überraschen.
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Falls es nicht bekannt sein sollte: Im Koalitionsvertrag haben sich Linke und SPD darauf verständigt die Tarifergebnisse weiterhin zeit- und systemgerecht zu übernehmen. Das wird für die gesamte Legislatur gelten, denke ich.
Hier nachzulesen:
https://spd-mvp.de/uploads/spdLandesverbandMecklenburgVorpommern/Downloads/Koalitionsvertrag-SPD-DIE-LINKE-MV-2021-2026.pdf
(Teil I Absatz 29 / Zeile 252)
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Falls es nicht bekannt sein sollte: Im Koalitionsvertrag haben sich Linke und SPD darauf verständigt die Tarifergebnisse weiterhin zeit- und systemgerecht zu übernehmen. Das wird für die gesamte Legislatur gelten, denke ich.
Hier nachzulesen:
https://spd-mvp.de/uploads/spdLandesverbandMecklenburgVorpommern/Downloads/Koalitionsvertrag-SPD-DIE-LINKE-MV-2021-2026.pdf
(Teil I Absatz 29 / Zeile 252)
Danke und Respekt!
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Koalitionsverträge sind geduldig. >:(
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gdp-mv-landesregierung-legt-gesetzesentwurf-zur-besoldung-und-versorgung-vor steht am 19.12.2023 nicht auf der Tagesordnung des Landtages. Lässt also auch auf sich warten
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Koalitionsverträge sind geduldig. >:(
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gdp-mv-landesregierung-legt-gesetzesentwurf-zur-besoldung-und-versorgung-vor steht am 19.12.2023 nicht auf der Tagesordnung des Landtages. Lässt also auch auf sich warten
Es soll da ja auch gar nicht in den Landtag sondern in das Kabinett gehen.
Hatte ich beim ursprünglichen Post auch falsch geschrieben.
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Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf Zeit spielt?
Sollen noch Jahre vergehen, bis Termine hinsichtlich der Alimentation festgelegt und Informationen bezüglich der Tarifübernahme auf die Beamten mitgeteilt werden?
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Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf Zeit spielt?
Sollen noch Jahre vergehen, bis Termine hinsichtlich der Alimentation festgelegt und Informationen bezüglich der Tarifübernahme auf die Beamten mitgeteilt werden?
Kennen wir das denn anders? Zumindest wird seit Jahren so verfahren, dass per Erlass vom Finanzministerium angewiesen wird, die Erhöhung bereits vor der entsprechenden Gesetzesänderung auszuzahlen. Natürlich unter Vorbehalt ;) Ich könnte ja schon fast wetten, dass es dieses mal genauso sein wird.
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Wann können wir denn frühestens mit einer Zahlung rechnen?
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Wenn der Gesetzentwurf erst mal in das Kabinett geht dauert es noch. Dann muss alles noch als Gesetz durch den Landtag >:(
Zum jetzigen TDL Abschluss hat sich aus diesem Land noch keiner geäußert. Ich bezweifle eine wirkungsgleiche Übernahme. Man wird das wieder in das nächste Jahr schieben. Warum auch sollte ein Beamter oder Beamtin aus MV einen Inflationsausgleich bekommen? :-\
>:(
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https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
MV schweigt
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Wenn der Gesetzentwurf erst mal in das Kabinett geht dauert es noch. Dann muss alles noch als Gesetz durch den Landtag >:(
Zum jetzigen TDL Abschluss hat sich aus diesem Land noch keiner geäußert. Ich bezweifle eine wirkungsgleiche Übernahme. Man wird das wieder in das nächste Jahr schieben. Warum auch sollte ein Beamter oder Beamtin aus MV einen Inflationsausgleich bekommen? :-\
>:(
Das ist die nordische Ruhe...wir bekommen schon alles...zeit- und wirkungsgleich^^
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Wenn der Gesetzentwurf erst mal in das Kabinett geht dauert es noch. Dann muss alles noch als Gesetz durch den Landtag >:(
Zum jetzigen TDL Abschluss hat sich aus diesem Land noch keiner geäußert. Ich bezweifle eine wirkungsgleiche Übernahme. Man wird das wieder in das nächste Jahr schieben. Warum auch sollte ein Beamter oder Beamtin aus MV einen Inflationsausgleich bekommen? :-\
>:(
Sollte dies nicht der Fall sein, kann ich nur dazu ermuntern, nach Bayern zu emigrieren.
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Im Intranet hat der Minister in einem Video gesagt, wird zeit- und wirkungsgleich übernommen
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Ein Leser hat uns dies zugeschickt [siehe Anhang unter diesem Beitrag]. Interessant der letzte Abschnitt:
"Die vorgesehenen Maßnahmen erfolgen unabhängig von der zeit- und systemgerechten
Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung. Die Landesregierung
hat den Gewerkschaften die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergeb-
nisses auf die Besoldung und Versorgung im Rahmen der Gespräche erneut zugesagt."
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Moin,
prinzipiell ist doch nur die Frage, wann die zeit- und systemgerechte Übertragung auf die Beamten erfolgt. Aus welchem Grund sollte das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, womöglich dann als einziges gegen den Strom schwimmen. Vom Ausmaß des Widerstandes mal ganz zu schweigen.
Und auf der Seite des FM M-V bei Facebook hat der Minister doch direkt zu weiteren Weihnachtseinkäufen aufgerufen...oder meint er dabei nur die Tarifangestellten? Mal im ernst, wartet noch ein paar Tage ab und wenn wir mal wieder die letzten bei der Verkündung sind, wird das LAF, zeitnah unter Vorbehalt des noch zu verabschiedenden Gesetzes die Auszahlungen veranlassen. Denke ab Februar 2024 wird das Geld fließen.
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Im Intranet hat der Minister in einem Video gesagt, wird zeit- und wirkungsgleich übernommen
In dem Video selbst sagt der Minister es nicht. Das ist der gleiche Beitrag, der auch öffentlich auf der Instagram oder Facebook Seite des FM M-V zu finden ist. Oder gab es noch einen anderen Beitrag?
Allerdings steht im Intranet im letzten Satz unter dem Video folgendes: "Die Einigung soll zeit- und systemgerecht auf die Beamt*innen übertragen werden."
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wir betrachten das als ausreichende Grundlage für eine Prognose zu den neuen Besoldunsgtabellen. Diese sind nun auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
zu finden.
Basis ist die gepante Tabelle nach dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Im Intranet hat der Minister in einem Video gesagt, wird zeit- und wirkungsgleich übernommen
In dem Video selbst sagt der Minister es nicht. Das ist der gleiche Beitrag, der auch öffentlich auf der Instagram oder Facebook Seite des FM M-V zu finden ist. Oder gab es noch einen anderen Beitrag?
Allerdings steht im Intranet im letzten Satz unter dem Video folgendes: "Die Einigung soll zeit- und systemgerecht auf die Beamt*innen übertragen werden."
Bedeutet dies nun, dass auch Beamte im Dezember noch die Inflationspauschale bekommen?
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Im Intranet hat der Minister in einem Video gesagt, wird zeit- und wirkungsgleich übernommen
In dem Video selbst sagt der Minister es nicht. Das ist der gleiche Beitrag, der auch öffentlich auf der Instagram oder Facebook Seite des FM M-V zu finden ist. Oder gab es noch einen anderen Beitrag?
Allerdings steht im Intranet im letzten Satz unter dem Video folgendes: "Die Einigung soll zeit- und systemgerecht auf die Beamt*innen übertragen werden."
Bedeutet dies nun, dass auch Beamte im Dezember noch die Inflationspauschale bekommen?
Ich vermute mal stark, dass es frühestens mit dem Februarbezügen kommt. Ende der Woche ist im LAF Zahlungsstop. Bedeutet, dass bis dahin die Januarbezüge feststehen müssen. Dennoch denke ich, dass es parallel zu den Tarifbeschäftigten gezahlt wird.
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In diesem Bundesland wird man einfach immer an der Nase herumgeführt. 3-2-1 Regel wurde anders als vereinbart nicht umgesetzt.
https://www.landtag-mv.de/dpa-ticker?tx_w3dpa_dpa%5Baction%5D=detail&tx_w3dpa_dpa%5Bcontroller%5D=Dpa&tx_w3dpa_dpa%5Buid%5D=72279&cHash=c379531e11a62fa8031d54364e98e86e
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Tricksen und „Hintenherum“ ist in der „Ich kann mich nicht erinnern-Partei“ ein probates Mittel.
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Und der dbb-mv schweigt wieder mal.....
Naja, auch der ursrüngliche von den Gewerkschaften mitgetragene Entwurf war schon rechtswidrig. Da stand für mich schon fest, dass ich Widerspruch gegen die Besoldung einlege.
Der Richterbund hatte diesen übrigens auch schon kritisiert: https://www.richterbund.info/fileadmin/Mecklenburg-Vorpommern/Dokumente/Stellungnahmen/2023/Stellungnahme_Richterbund_BesoldungsstrukturG_2023.pdf
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Man könnte ja sagen, dass man etwas anderes erwartet hat. Dies würde aber nicht stimmen.
Von dem Geschwurbel von Herrn Dr. Geue auf Personalversammlungen und der angeblichen Wertschätzung der Bediensteten bleibt genau das übrig, was alle eh schon vermutet haben: garnichts.....
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Mit der nun geplanten Umsetzung muss die hier im Rechner hinterlegte Prognose 2023b leider korrigiert werden, da nur die jeweils ersten drei Stufen einer Besoldungsgruppe von einer prozentualen Anhebung profitieren.
Die Überschrift der Pressemitteilung passt allerdings: "Kabinett sichert Lohnabstand für Beamte" ...damit mein man doch bestimmt den Lohnabstand (nach unten) gegenüber den Besoldungsempfängern anderer Bundesländer?!
Ich frage mich warum DGB und DBB solange die Füße stillgehalten haben bzgl. der Aufrufe zu Widersprüchen. Es stand von vornherein fest, dass der Termin am 19.12. eben nur der Termin im Kabinett ist und nicht der Landtagsbeschluss und damit das Besoldungsstrukturgesetz nicht 2023 beschlossen werden kann, genau damit begründet aber z.B. die GEW ihren Aufruf zu Widersprüchen.
Vielleicht ist es ein Versuch der Gesichtswahrung, da DBB und DGB ja schließlich beim Entwurf des sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Besoldungsstrukturgesetzes beteiligt waren und diesen Entwurf mit getragen haben.
Merkwürdig im Entwurf scheint mir auch das komplette Ignorieren der B-Besoldung, das schreit doch auch schon wieder nach Verfassungsbruch.
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=197412&processor=processor.sa.pressemitteilung
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Von A4 nach A5 sind’s in Stufe 1 lockere 19 Euro brutto … da knallen sicher überall die sektkorken … 😂
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Von A4 nach A5 sind’s in Stufe 1 lockere 19 Euro brutto … da knallen sicher überall die sektkorken … 😂
Du vergisst die dreiprozentige Erhöhung, da knallen schon beinahe die Champagnerkorken.
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Mit der nun geplanten Umsetzung muss die hier im Rechner hinterlegte Prognose 2023b leider korrigiert werden, da nur die jeweils ersten drei Stufen einer Besoldungsgruppe von einer prozentualen Anhebung profitieren.
Gibt es hierzu bereits ein Schriftstück? Z.B. einen Refrentenentwurf?
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Mit der nun geplanten Umsetzung muss die hier im Rechner hinterlegte Prognose 2023b leider korrigiert werden, da nur die jeweils ersten drei Stufen einer Besoldungsgruppe von einer prozentualen Anhebung profitieren.
Gibt es hierzu bereits ein Schriftstück? Z.B. einen Refrentenentwurf?
Öffentlich scheinbar noch nicht. Lediglich die Pressemitteilung des Finanzministeriums sowie die Erläuterung des Finanzministers im Intranet. Alle ursprünglichen Änderungen aus dem ersten Gesetzentwurf bleiben erhalten. Nur die 1% Erhöhung auf die restlichen Stufen nach der jeweils dritten Erfahrungsstufe entfällt.
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Auf der Seite des Landesamtes für Finanzen M-V stehen folgende Informationen zu den Auszahlungsterminen der IAP:
"Die Tarifvertragsparteien haben am 9.12.2023 eine Einigung für die Tarifbeschäftigten erzielt. Danach wird es zum 1.11.2024 eine Entgelterhöhung von 200 Euro und ab 1.2.2025 eine prozentuale Erhöhung um 5,5 Prozent geben. Zur Abmilderung der Inflation wird eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro gezahlt. Diese wird aufgeteilt auf eine Einmalzahlung von 1.800 Euro und zehn monatlichen Raten zu je 120 Euro. Das LAF wird die Einmalzahlung zum Zahlungstermin 29.02.2024 zur Auszahlung bringen. Die laufende monatliche Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 120 EUR wird mit Zahlungstermin 29.03.2024 erstmals umgesetzt (rückwirkend zum 01.01.24), danach laufend mit den monatlichen Bezügen bis einschließlich Oktober 2024."
Aufgrund der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme auf den Beamtenbereich wird das vermutlich auch für die Beamten gelten.
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Dann dauert es bei den Beamten mindestens noch bis Mai.
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https://nord.dgb.de/themen/++co++b0c978ee-abaa-11ee-8f8c-001a4a160123
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hier der Abschlagserlass zum Gesetzentwurf
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20f%C3%BCr%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Abschlagserlass_vom_02.01.2024_zum_Besoldungsstrukturgesetz_-_BesStrG_M-V.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20f%C3%BCr%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Abschlagserlass_vom_02.01.2024_zum_Besoldungsstrukturgesetz_-_BesStrG_M-V.pdf)
-
...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf)
S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."
Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.
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...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf)
S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."
Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.
Der dbb M-V hat bereits angekündigt, den zuständigen Fachausschuss sowie die Fraktionsvorsitzenden im Landtag über das einseitig von der Landesregierung geänderte Verhandlungsergebnis zu informieren.
Quelle: https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/landesregierung-legt-geaenderten-gesetzentwurf-vor/
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...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf)
S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."
Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.
Der dbb M-V hat bereits angekündigt, den zuständigen Fachausschuss sowie die Fraktionsvorsitzenden im Landtag über das einseitig von der Landesregierung geänderte Verhandlungsergebnis zu informieren.
Quelle: https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/landesregierung-legt-geaenderten-gesetzentwurf-vor/
Glaubt ihr daran, dass der Fachausschuss dies lesen wird?
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wir haben die MV Prognosen nun entsprechend angepaßt.
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...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf)
S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."
Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.
Der dbb M-V hat bereits angekündigt, den zuständigen Fachausschuss sowie die Fraktionsvorsitzenden im Landtag über das einseitig von der Landesregierung geänderte Verhandlungsergebnis zu informieren.
Quelle: https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/landesregierung-legt-geaenderten-gesetzentwurf-vor/
Glaubt ihr daran, dass der Fachausschuss dies lesen wird?
Lesen, bzw. zur Kenntnis nehmen wird er es. Irgendwelche Reaktionen oder Hinweise des Ausschusses an die Landesregierung erwarte ich nicht. Mit Ausnahme der AfD und FDP erwarte ich auch eine komplette Zustimmung des Landtages.
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wir haben die MV Prognosen nun entsprechend angepaßt.
Im Rechner ist jetzt sowohl für mD als auch für gD zweimal die Stellen- bzw. Strukturzulage enthalten. Da sich mit dem Besoldungsstrukturgesetz die Strukturzulage nicht geändert hat müssten lediglich die Werte aus dem ursprünglichen Rechner erhalten bleiben.
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Kurze Frage. ich erhalte nur den familienbezogenen Anteil zum Familienzuschlag, also nicht den Familienzuschlag selbst, weil eine andere Person in meinem Haushalt (auch Beamte) den Familienzuschlag für Ihre Kinder (nicht gemeinsame) erhält. Ich bekomme somit nur den familienbezogenen Anteil für meine Kinder, welche vorübergehend in unserem Haushalt leben. Steht mir mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der wahrscheinlich späteren Zustimmung im Landtag somit auch die Anhebung des Sonderzuschlags bei der Jahressonderzahlung für jedes berücksichtigungsfähige Kind von 25,56 Euro auf 300 Euro zu?
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Wenn in deiner Dezember Abrechnung die 25,.. EUR standen, solltest du demnächst 275 EUR brutto nachgezahlt bekommen. Nach meiner letzten Info mit dem März Sold.
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Die Tagesordnung der Landtagssitzung MV ist online…einen Punkt, der die Besoldung regeln soll, finde ich da jedoch nicht :(
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Die Tagesordnung der Landtagssitzung MV ist online…einen Punkt, der die Besoldung regeln soll, finde ich da jedoch nicht :(
Es gibt allerdings sowohl für das Besoldungsstrukturgesetz als auch für das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgestz 2024 und 2025 und das Verpraucherpreis-Sonderzahlungsgesetz bereits Abschlagserlasse. Das macht eine Zahlung dann bereits vorab möglich.
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"vorab" ist übrigens auch schön in diesem Zusammenhang. Das LAF hat bekanntgegeben, dass die
Abschlagszahlungen für das Strukturgesetz voraussichtlich mit den Bezügen ab dem Monat Mai 2024 aufgenommen werden.
Hinsichtlich der Inflationsprämie soll wohl mit einer Auszahlung Ende Februar 2024 zu rechnen sein.
Das sind wahnsinnige Bearbeitungsgeschwindigkeiten, vor allem bei dem Strukturgesetz.
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Nach dem gestern veröffentlichten und uns heute zugesandten Mitarbeiterbrief der Ministerpräsidentin und des Finanzministers haben wir nun die Seite
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/mv/
aktualisiert.
"Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden späteren Entscheidung des Parlaments erhalten sowohl die Tarifbeschaftigten als auch die [...] Beamten sowie die [...] Richter bereits zum 29. Februar 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabmilderungs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro bzw. in der Ausbildung in Höhe von 1.000 Euro. Hinzu kommt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabmilderungszahlung in Höhe von jeweils 120 Euro in den Monaten Januar bis Oktober 2024 bzw. in der Ausbildung in Höhe von je 50 Euro, die ab Ende März 2024 monatlich ausgezahlt wird. Zum 1. November 2024 werden darüber hinaus in einem ersten Schritt die Tabellenentgelte um 200 Euro und die Amts- und Stellenzulagen sowie Familienzuschläge analog zum Tarifergebnis um 4,76 Prozent erhöht. In einem zweiten Schritt erfolgt dann zum 1. Februar 2025 eine generelle Erhöhung um weitere 5,5 Prozent. Im Bereich der Ausbildung erfolgt zum 1. November 2024 eine Erhöhung um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro."
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Der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt nun vor. Vielen Dank dem Einsender!
https://oeffentlicher-dienst.info/g/mv-anpg-2024-2025
Die MV-Seite wird im Laufe des Tages entsprechen angepaßt.
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welche Besoldungstabelle bzw Familienzuschlagstabelle kommt eigentlich derzeit in MV bei Landesbeamten tatsächlich zur Auszahlung? - Kandidaten sind:
* die derzeit amtlich noch gültige Tabelle seit 01.12.2022
* die Tabelle rückwirkend ab dem 01.01.2023 nach dem noch im Entwurfsstadium befindlichen Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
* die o.g. Tabelle ab 01.01.2023 mit dem Familienzuschlag ab 01.01.2024 nach dem Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern
?
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welche Besoldungstabelle bzw Familienzuschlagstabelle kommt eigentlich derzeit in MV bei Landesbeamten tatsächlich zur Auszahlung? - Kandidaten sind:
* die derzeit amtlich noch gültige Tabelle seit 01.12.2022
* die Tabelle rückwirkend ab dem 01.01.2023 nach dem noch im Entwurfsstadium befindlichen Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
* die o.g. Tabelle ab 01.01.2023 mit dem Familienzuschlag ab 01.01.2024 nach dem Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern
?
Aktuell richten sich die Auszahlungen noch nach der Tabelle die seit dem 01.12.2022 gültig ist. Die Erhöhungen aus dem Besoldungsstrukturgesetz werden wahrscheinlich erstmals Ende April mit dem Mai-Gehalt umgesetzt.
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Wenn ich mir die neuen Tabellen von Thüringen und Sachsen anschaue.....
MV hängt sich mal wieder von selbst ab. Kein Wunder, dass Bewerber kurzfristig absagen, um woanders anzufangen. Traurig...
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Wenn ich mir die neuen Tabellen von Thüringen und Sachsen anschaue.....
MV hängt sich mal wieder von selbst ab. Kein Wunder, dass Bewerber kurzfristig absagen, um woanders anzufangen. Traurig...
...oder Sachsen-Anhalt oder, oder, oder. Hinzu kommt der wenig karriereförderliche Stellenkegel mit einem im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr geringem Anteil an Beförderungsämtern. Dazu Sperrfristen usw. Da hilft es auch nicht, wenn der FM sich hinstellt und es sich irgendwie zurechtrechnet, dass MV in Bezug auf die Besoldung im Mittelfeld liegt. Das Gesamtpaket ist einfach grottig und dies wurde mit der verpassten Chance eines fairen, verfassungsgemäßen Besoldungsstrukturgesetzes leider erneut zementiert.
Es bleibt die Erkenntnis, dass MV leider die falsche Wahl war.
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Dafür haben wir hier saubere Luft, Seen und das Meer.
Wenn ich mir vorstelle 100-300€ mehr zu haben, dafür aber in der Pampa von Sachsen Anhalt oder Thüringen zu leben: Nein danke!
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Stimmt. Anklam, Pasewalk und Loitz etc. sind wunderbare Perlen in MV. Da nehme ich gerne weniger Geld, höheres Deputat und widrige Rahmenbedingungen in Kauf. ;)
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Anklam und Pasewalk liegen vor den Toren Usedoms.
Der Quadratmeter Miete kostet 1,50 €.
Im Café kannst du noch mit Ostmark bezahlen und in Polen billig tanken
Jeder Berliner beneidet dich darum!
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;D
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Anklam und Pasewalk liegen vor den Toren Usedoms.
Der Quadratmeter Miete kostet 1,50 €.
Im Café kannst du noch mit Ostmark bezahlen und in Polen billig tanken
Jeder Berliner beneidet dich darum!
So viel Sarkasmus in einem Post traut man uns Nordköpfen doch garnicht zu :D
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https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/59812/amtsangemessene_alimentation_der_landesbeamtinnen_und_landesbeamten.pdf
Vielleicht gibts ja bald Neuigkeiten^^
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Langsam sollte unser Finanzminister überlegen, ob der aktuelle Gesetzentwurf überarbeitet werden sollte. Die anderen Länder haben es wohl besser verstanden, wie zu verfahren ist. Unabhängig davon ist die Besoldung auch mit diesen Schritten weit von einer amtsangemessenen Besoldung entfernt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122333.msg342495.html#msg342495
Newbie
*
Beiträge: 18
Antw:[BB] Besoldungsrunde 2023-2025 Brandenburg
« Antwort #18 am: 19.02.2024 23:01 »
Zitat
Ich zitiere mal den DBB Brandenburg zu den Planungen im Land Brandenburg bezüglich einer amtsangemessenen Besoldung:
"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.
Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.
Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
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Unglücklicherweise geht der Blick des Finanzministers in Richtung HH, NS und SH. Alles Bundesländer, die das zweifelhafte Modell der Mehrverdienerfamilie als Berechnungsgrundlage nehmen und allesamt Bundesländer, die unterdurchschnittlich besolden. Offenbar soll hier ein gemeinschaftlicher norddeutscher Besoldungskeller geschaffen werden.
In Sachsen hat man offenbar auch verstanden und besoldet laut Prognose 2025 teilweise besser als Bayern...plus 90% Beihilfeanspruch für Kinder und Lebenspartner.
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Hallo an alle aus MV in dieser Runde.
Ich habe eine Frage zum aktuellen Weitergang des ganzen Besoldungskomplexes,
leider erhalte ich von der Gewerkschaft und den offiziellen Kanälen keine Information wie es nun mit der amtsangemessenen Alimentation in MV weitergeht.
Wird nun der Entwurf vom 12.01.2024 durch die Gewerkschaften geprüft?
Beim DGB findet sich eine STE, von den anderen Gewerkschaften ist nichts zu finden. Wann das Gesetz beschlossen werden soll, lässt sich auch nicht herausfinden, ebensowenig ob es doch noch eine Wendung zum "Guten" geben könnte...
Vielleicht weiß ja hier jemand mehr. Die Kommunikation der Gewerkschaften ist jedenfalls mehr als dürftig.
Besten Gruß
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Ich werde gegen die Ablehnung des Widerspruchs 2023 Klage einlegen. Empfehle ich auch allen anderen
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Hallo an alle aus MV in dieser Runde.
Ich habe eine Frage zum aktuellen Weitergang des ganzen Besoldungskomplexes,
leider erhalte ich von der Gewerkschaft und den offiziellen Kanälen keine Information wie es nun mit der amtsangemessenen Alimentation in MV weitergeht.
Wird nun der Entwurf vom 12.01.2024 durch die Gewerkschaften geprüft?
Beim DGB findet sich eine STE, von den anderen Gewerkschaften ist nichts zu finden. Wann das Gesetz beschlossen werden soll, lässt sich auch nicht herausfinden, ebensowenig ob es doch noch eine Wendung zum "Guten" geben könnte...
Vielleicht weiß ja hier jemand mehr. Die Kommunikation der Gewerkschaften ist jedenfalls mehr als dürftig.
Besten Gruß
Die letze dbb Stellungnahme ist diese https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/aktuelle-informationen-zur-besoldungsanpassung/ (https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/aktuelle-informationen-zur-besoldungsanpassung/). Offenbar wurde der Entwurf geprüft, man hat sich versöhnlicherweise und lammfromm darauf geeinigt, dass es „Mindeststandards“ sind und weitere Maßnahmen wohl folgen werden…
Ab 11. März ist wieder Sitzungswoche im Landtag, vlt. kommt es dann zum Beschluss. Ich habe leider bisher kein positives Signal vernommen, welches mich hoffnungsvoll stimmt, dass eventuell doch der ursprüngliche Entwurf zur Umsetzung kommt bzw. eine vorgezogene Erhöhung im Schritt 1, so wie z.B. in Brandenburg, Sachsen oder Thüringen. Auch der Sockel bleibt wohl auch leider ein Sockel und wird nicht gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben als prozentuale Anpassung vorgenommen.
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Ich werde gegen die Ablehnung des Widerspruchs 2023 Klage einlegen. Empfehle ich auch allen anderen
Wurde denn da schon beschieden? Ich warte noch.
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Das LAF sagt hierzu:
Zum Jahresende haben eine größere Zahl von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter Antrag bzw. Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 erhoben.
Mit der Bearbeitung der Anträge bzw. Widersprüche kann erst begonnen werden, wenn der von der Landesregierung am 19.12.2023 beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom Landtag verabschiedet worden ist. Damit wird im ersten Halbjahr 2024 gerechnet.
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Die letze dbb Stellungnahme ist diese https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/aktuelle-informationen-zur-besoldungsanpassung/ (https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/aktuelle-informationen-zur-besoldungsanpassung/). Offenbar wurde der Entwurf geprüft, man hat sich versöhnlicherweise und lammfromm darauf geeinigt, dass es „Mindeststandards“ sind und weitere Maßnahmen wohl folgen werden…
Guten Morgen,
wenn dem so ist, wäre es in meinen Augen eine Bankrotterklärung des dbb mv. Da bringt das ganze Gerede vom Vertrauensverlust ins FM und die Absprachen nichts, im Gegenteil, das Vertrauen der zahlenden Mitglieder in die Gewerkschaft ist massiv geschädigt. MV-der Besoldungslohnkeller der Republik.... :-X
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Vielleicht haben die Damen und Herren des dbb‘s noch politische Ambitionen.
Dann müssen natürlich Klinken geputzt werden;)
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Also zumindest bei mir als Kommunalbeamter gab es heute mit der Besoldung keinen Cent Inflationsausgleichsprämie. War zwar groß angekündigt worden aber nix. Finde ich schon frech.
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Kommunalbeamte und Landesbeamte sind 2 Paar Schuhe mit ihren jeweiligen Tarifverträgen. Kommunal- und Bundesbeamte haben die Inflationsprämie bereits bekommen, soweit ich weiß. Die 1.800€ sind für die Landesbeamten vorgesehen.
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Kommunalbeamte und Landesbeamte sind 2 Paar Schuhe mit ihren jeweiligen Tarifverträgen. Kommunal- und Bundesbeamte haben die Inflationsprämie bereits bekommen, soweit ich weiß. Die 1.800€ sind für die Landesbeamten vorgesehen.
Das ist nicht korrekt… da Kommunalbeamte mittelbare Landesbeamte sind, ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der TV-L die Richtschnur… die Festlegungen des TVÖD-VKA gelten nur für die Beschäftigten der Kommunen
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Okay, das war mir neu. Danke.
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Wenn ich mir grad ansehe wie sich die Besoldung von Brandenburg und Sachsen entwickelt krieg ich beim direkten Vergleich nur das Kopfschütteln...
Auch der Besoldungsgesetzgeber in MV kann die Entscheidungen des BVerfG, die kommen werden, nicht ausblenden. Aber ich schätze es läuft auf eine blanke Verzögerungstaktik hinaus...
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Landtagswahlen Brandenburg + Sachsen = 2024!
Landtagswahl MV = 2026!
Also müssen wir auf die nächsten großzügigen Gaben unserer Dienstherrin noch etwas warten.
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Ohne explizites BVerG-Urteil läuft nix; nichtmal 2026.
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Bitte nicht an den Weihnachtsmann glauben.
Ich geh dann mal mein Einhorn füttern.
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Die Gesetzentwürfe sind online:
1. Erhöhung um 3%, 2% und 1% für erste, zweite bzw. dritte Stufe: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/vorgang/41150
2. Inflationsausgleich und Übernahme Tarifabschluss: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/vorgang/41149
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https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/59812/amtsangemessene_alimentation_der_landesbeamtinnen_und_landesbeamten.pdf
Bin da noch auf eine Antwort gespannt, diese kommt hoffentlich in einer Woche.
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Ich zitiere mal S. 159 des Gesetzesentwurfes
Zwar führt der Familienergänzungszuschlag wegen seiner Orientierung am Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau dazu, dass sich die Gesamtbesoldung über mehrere Besoldungsgruppen angleicht. Hierin liegt allerdings keine erletzung des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen, da im Rahmen dessen (nur) auf die Grundgehälter und gegebenenfalls Amtszulagen als Ausdruck der Wertigkeit der Ämter untereinander abzustellen ist.
Und ich Idiot dachte immer, dass die Ämterwertigkeit sich (bei gleichem Dienstalter und Familienkonstellation) aus der Höhe der Gesamtbesoldung ergibt. Die unterschiedlichen Ämterwertigkeiten können also bei gleicher Gesamtsumme der Besoldung auch über Unterschiede in deren Zusammensetzung abgebildet werden :o
Diese bloße Behauptung (ohne jede weitere fachliche Begründung!) schreit geradezu: "Verklag mich doch!"
Unabhängig vom Inhalt des Gesetzes finde ich es schon im Rahmen einer Gewaltenteilung eine Frechheit, was das FiMi hier dem Landtag vorsetzt. Jetzt stelle man sich mal vor, man hätte selbstbewusste Parlamentarier, welche auch in den Regierungsfraktionen Ihr Recht als erste Gewalt selbstständig auszuüben würden. In London oder Washington würde dieser Regierungsentwurf, welcher ausschließlich mit einer unbelegten Behauptung begründet wird, parteiübegreifend in der Luft zerissen werden.
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Mich würde mal interessieren wie es nun mit den zahlreichen Widersprüchen weitergeht. Es sollte wohl geprüft werden, ob ein Musterklageverfahren durchgeführt werden kann. Von den Gewerkschaften ist bisher nichts zu hören....
Weiterhin hörte ich dass die im Gesetzesentwurf zu Grunde gelegten Zahlen so hingerechneten wurden, dass die 115% durch das Hinzuverdienermodell eingehalten werden. Nebenbei bemerkt dürfen sich auch beide Bürgergeldempfänger bis zu 100€/Monat abzugsfrei dazuverdienen. Das wurde so nicht berücksichtigt.
Gibt es eine Einschätzung der Rechtsexpeerten dieses Forums was den Gesetzesentwurf und das Hinzuverdienermodell angeht?
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Das Besoldungsstrukturgesetz sowie das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz wird nächste Woche im Landtag behandelt.
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Tagesordnung_Plenum/TO-75-76-77-Sitzung-2024.pdf
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Mich würde mal interessieren wie es nun mit den zahlreichen Widersprüchen weitergeht. Es sollte wohl geprüft werden, ob ein Musterklageverfahren durchgeführt werden kann. Von den Gewerkschaften ist bisher nichts zu hören....
Weiterhin hörte ich dass die im Gesetzesentwurf zu Grunde gelegten Zahlen so hingerechneten wurden, dass die 115% durch das Hinzuverdienermodell eingehalten werden. Nebenbei bemerkt dürfen sich auch beide Bürgergeldempfänger bis zu 100€/Monat abzugsfrei dazuverdienen. Das wurde so nicht berücksichtigt.
Gibt es eine Einschätzung der Rechtsexpeerten dieses Forums was den Gesetzesentwurf und das Hinzuverdienermodell angeht?
Existiert in Mecklenburg eine ernstzunehmende Gewerkschaft?
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Stimmt ja, Studienrat.
Aber mal hypothetisch: wenn die Gesetze so durchgehen (wovon ich ausgehe), es aber im Laufe des Jahres Entscheidungen z. B. des BVerG gibt, welche auch die dann aktuelle Rechtslage in MV widerlegen, dann heisst es zum Ende des Jahres wieder Widerspruch einlegen?
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Aber mal hypothetisch: wenn die Gesetze so durchgehen (wovon ich ausgehe), es aber im Laufe des Jahres Entscheidungen z. B. des BVerG gibt, welche auch die dann aktuelle Rechtslage in MV widerlegen, dann heisst es zum Ende des Jahres wieder Widerspruch einlegen?
Nicht nur dann, sondern auf jeden Fall.
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Guten Morgen,
hat jemand die gestrige Landtagssitzung verfolgt?
Dort sollte der Gesetzesentwurf behandelt werden.
Gibt es Infos zur kleinen Anfrage Drucksache 8/3428? Beantwortungsfrist war der gestrige 13.03.24, wann wird sowas veröffentlicht?
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Guten Morgen,
hat jemand die gestrige Landtagssitzung verfolgt?
Dort sollte der Gesetzesentwurf behandelt werden.
Gibt es Infos zur kleinen Anfrage Drucksache 8/3428? Beantwortungsfrist war der gestrige 13.03.24, wann wird sowas veröffentlicht?
Der Gesetzentwurf wird laut Zeitplan erst heute behandelt.
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ah, okay, wurde verschoben.
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Wurde gerade im Landtag beraten. Lediglich FDP und Grüne haben auch auf das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungsgefüges hingewiesen und den vorliegenden Entwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Der Gesetzentwurf wurde nunmehr an den Finanzausschuss und den Innenausschuss verwiesen. Hier wollen FDP und Grüne diese Thematik nochmal diskutieren. Da die Mehrheiten aber bei SPD und Linke liegen ..... :P
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Wurde gerade im Landtag beraten. Lediglich FDP und Grüne haben auch auf das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungsgefüges hingewiesen und den vorliegenden Entwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Der Gesetzentwurf wurde nunmehr an den Finanzausschuss und den Innenausschuss verwiesen. Hier wollen FDP und Grüne diese Thematik nochmal diskutieren. Da die Mehrheiten aber bei SPD und Linke liegen ..... :P
Mit anderen Worten: Die sozialsten Parteien mal wieder die asozialsten?
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Habs auch nebenbei mitverfolgen können. Ich denke auch das nichts Weltbewegendes bei rauskommen wird.
Solange das BVerfG nichts bekanntgeben wird und unsere Landespolitiker darauf aufmerksam gemacht werden, bleibt es bei § 1 Landesverfassung MV: "Es bleibt erstmal alles so, wie es ist".
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Wurde gerade im Landtag beraten. Lediglich FDP und Grüne haben auch auf das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungsgefüges hingewiesen und den vorliegenden Entwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Der Gesetzentwurf wurde nunmehr an den Finanzausschuss und den Innenausschuss verwiesen. Hier wollen FDP und Grüne diese Thematik nochmal diskutieren. Da die Mehrheiten aber bei SPD und Linke liegen ..... :P
Mit anderen Worten: Die sozialsten Parteien mal wieder die asozialsten?
SPD, Linke und AfD fanden den Entwurf richtig gut. Die CDU hat offensichtlich den Gesetzestext nicht verstanden. Keiner ist darauf eingegangen, dass nunmehr ein "Partnereinkommen" angerechnet werden soll. Die FDP meinte, wie es sein kann, dass in der untersten Besoldungsgruppe über ein Abstand zur Grundsicherung diskutiert werden muss. Die FDP war auch die einzige Partei, welche angemerkt hat, dass das gesamte Besoldungsgefüge (Abstand innerhalb) betrachtet werden muss. Die Grünen haben auch daraufhingewiesen, dass der mit den Gewerkschaften abgestimmet Entwurf (das war schon von den Gewerkschaften eine Frechheit) nochmal zu Ungunsten der Beamten geändert wurde. MV hängt sich damit ab (s. Sachsen). Der Finanzminister hat sich letztens in einem inertnen Video damit gebrüstet, dass MV lediglich Gesamtpersonalaugaben in Höhe von 22 Prozent der Landeseinnahmen hat. Der Durchschitt liegt m.E. bei 34 Prozent. O-Ton: Mit mehr Geld könnte man mehr Personal einstellen und einige Prozess beschleunigen. Das liegt aber nicht in seinem Interesse. MV schafft sich ab. - Leider. :-\
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Habs auch nebenbei mitverfolgen können. Ich denke auch das nichts Weltbewegendes bei rauskommen wird.
Solange das BVerfG nichts bekanntgeben wird und unsere Landespolitiker darauf aufmerksam gemacht werden, bleibt es bei § 1 Landesverfassung MV: "Es bleibt erstmal alles so, wie es ist".
Man könnte auch Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht MV einreichen. Bei der Partnereinkommengeschichte sehe ich die Chancen da nicht so schlecht. Man braucht nur jemanden, der davon in absurder Weise betroffen ist.
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Habs auch nebenbei mitverfolgen können. Ich denke auch das nichts Weltbewegendes bei rauskommen wird.
Solange das BVerfG nichts bekanntgeben wird und unsere Landespolitiker darauf aufmerksam gemacht werden, bleibt es bei § 1 Landesverfassung MV: "Es bleibt erstmal alles so, wie es ist".
Man könnte auch Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht MV einreichen. Bei der Partnereinkommengeschichte sehe ich die Chancen da nicht so schlecht. Man braucht nur jemanden, der davon in absurder Weise betroffen ist.
Wenn man 20 Jahre Zeit hat, wäre dies möglich.
Aber sagt, sind unsere Gewerkschaften zu schwach?
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Der Finanzminister hat sich letztens in einem inertnen Video damit gebrüstet, dass MV lediglich Gesamtpersonalaugaben in Höhe von 22 Prozent der Landeseinnahmen hat. Der Durchschitt liegt m.E. bei 34 Prozent. O-Ton: Mit mehr Geld könnte man mehr Personal einstellen und einige Prozess beschleunigen. Das liegt aber nicht in seinem Interesse. MV schafft sich ab. - Leider. :-\
Ja, wäre auch fast vom Stuhl gefallen. Wir haben bei der Besoldung die roter Laterne und unser Minister findet es supi.... DAS ist wohl die Wertschätzung von der er auf den Personalversammlungen immer geredet hat. ;)
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Der Finanzminister hat sich letztens in einem inertnen Video damit gebrüstet, dass MV lediglich Gesamtpersonalaugaben in Höhe von 22 Prozent der Landeseinnahmen hat. Der Durchschitt liegt m.E. bei 34 Prozent. O-Ton: Mit mehr Geld könnte man mehr Personal einstellen und einige Prozess beschleunigen. Das liegt aber nicht in seinem Interesse. MV schafft sich ab. - Leider. :-\
Ja, wäre auch fast vom Stuhl gefallen. Wir haben bei der Besoldung die roter Laterne und unser Minister findet es supi.... DAS ist wohl die Wertschätzung von der er auf den Personalversammlungen immer geredet hat. ;)
Im NDR-Nordmagazin wurde es als die große Sensation verkauft, die nunmehr den Landesbeamten durch die Großzügigkeit der Landesregierung mehr Geld beschert. Grandios recherchiert von den GEZ finanzieren „Journalisten“.
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Es liegt nunmehr die Antwort der Landesregierung zur kleinen Anfrage bzgl. des "3-2-1-Gesetzes" vor. Mitunter wurden die folgenden Fragen drei und vier zusammenfassend beantwortet:
"3. Wie unterscheidet sich der am 19. Dezember 2023 im Kabinett beschlossene Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes von dem Entwurf, der den Gewerkschaften drei Monate zuvor zur Stellungnahme übersandt worden war?
4. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung dafür entschieden, von den mit den Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen abzuweichen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet.
Der in die verbundene Ressortanhörung und Verbändebeteiligung gegebene Gesetzentwurf, der für die weiteren Grundgehälter sowie die Amts- und Stellenzulagen mit Ausnahme der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts eine Anhebung um 1 Prozent vorsah, wurde mit Blick auf verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Herausnahme der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts, die sich im Ergebnis der durchgeführten Anhörungen erhärtet haben, nicht mehr verfolgt."
Mir kommt da folgender Gedanke:
Die Herausnahme der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts aus dem ursprünglichen Entwurf begegne verfassungsrechtlichen Bedenken, die Herausnahme aller Stufen bis auf die jeweils ersten drei hingegen nicht?
Mir fehlt an dieser Stelle der Rechtfertigungsgrund für eine solche Ungleichbehandlung in Bezug auf beide v. g. Varianten. Müsste nicht - um eine verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten - das Besoldungsgefüge in Gänze in einem entsprechenden Abstand zum Grundsicherungsniveau angehoben werden, um nicht auch innerhalb des Gefüges ein Ungleichgewicht zu erzeugen? Der jetzt eingeschlagene Weg würde doch auf Dauer zur Folge haben, dass gewisse Besoldungsgruppen in den jeweiligen Erfahrungsstufen keinen eindeutigen Aussagewert zum Erfahrungsdienstalter eines Beamten (mehr) haben.
Es wird langsam Zeit, dass sich das BVerfG mit der A-Besoldung final auseinandersetzt und konkrete Vorgaben macht, an denen die Länder sich zu halten haben. ::)
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Guten Morgen Beamter auf Schlafentzug,
ich habe die Antwort auch mit Interesse gelesen, diesen Aspekt habe ich bisher noch nicht bedacht. Aus dem Kreis der Kollegenschaft die sich mit dem Thema beschäftigt haben kommt auch keine Zustimmung zu dieser Art Ungleichbehandlung.
Wahrlich erstaunlich fand ich die Anzahl der Widersprüche, hätte ich nicht mit gerechnet.
Weiß jemand wann das Thema in den Ausschüssen behandelt wird?
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Wann es in die Ausschüsse kommt, weiß ich leider nicht, die 2. Lesung der ausgearbeiteten und hoffentlich korrigierten Entwürfe im Landtag soll in der 24KW stattfinden, wenn ich mich nicht verhört habe, also 10.-15. Juni....
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Kann mir irgendjemand sagen, warum bei uns alle Kommunalbeamten in der Behörde noch nicht die 1800 Euro Inflationsprämie bekommen haben? Woran könnte das liegen oder geht es jemandem genauso? Die Landesbeamten haben meines Wissens nach diesen Teil schon erhalten. Sind Kommunalbeamte Beamte 2. Klasse?
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Guten Morgen Beamter auf Schlafentzug,
ich habe die Antwort auch mit Interesse gelesen, diesen Aspekt habe ich bisher noch nicht bedacht. Aus dem Kreis der Kollegenschaft die sich mit dem Thema beschäftigt haben kommt auch keine Zustimmung zu dieser Art Ungleichbehandlung.
Wahrlich erstaunlich fand ich die Anzahl der Widersprüche, hätte ich nicht mit gerechnet.
Weiß jemand wann das Thema in den Ausschüssen behandelt wird?
Unabhängig vom politisch fragwürdigen Gehalt solcher Regelungen, indizieren sie die Vermutung einer ggf. verfassungswidrigen Regelung, müssen aber nicht per se verfassungswidrig sein, vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 45 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html).
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Kann mir irgendjemand sagen, warum bei uns alle Kommunalbeamten in der Behörde noch nicht die 1800 Euro Inflationsprämie bekommen haben? Woran könnte das liegen oder geht es jemandem genauso? Die Landesbeamten haben meines Wissens nach diesen Teil schon erhalten. Sind Kommunalbeamte Beamte 2. Klasse?
Das müssen Sie ihren Dienstherrn fragen……
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Kann mir irgendjemand sagen, warum bei uns alle Kommunalbeamten in der Behörde noch nicht die 1800 Euro Inflationsprämie bekommen haben? Woran könnte das liegen oder geht es jemandem genauso? Die Landesbeamten haben meines Wissens nach diesen Teil schon erhalten. Sind Kommunalbeamte Beamte 2. Klasse?
Da viele wahrscheinlich am Rechenzentrum (komm.one) hängen, und die mit der technischen Umsetzung wohl nicht so schnell hinterher kommen.
Jetzt bin ich kein Programmierer, könnte mir aber vorstellen, dass man den Code der Corona-Prämie einfach kopieren könnte und statt Summe X die Summe Y einsetzt. Aber ja, muss wohl furchtbar kompliziert sein. Soll aber nächste Woche ausbezahlt werden.
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Danke für deine Antwort. Naja das Landesamt für Finanzen hat es ja auch hinbekommen, finde es hinlänglich frech, dass irgendein kommunaler Versorgungsverband, welcher mit der Berechnung der Besoldung betraut ist, anscheinend damit hart überfordert ist.
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Weiß jemand, ob die beiden Gesetzesentwürfe zusammen verabschiedet werden ober ob die Hoffnung besteht, dass die Tariferhöhung früher verabschiedet wird?
Weil bei dem Gesetz zur Tariferhöhung sind die höheren Familienzuschläge ja auch schon drin, dann wäre es ja wenigstens für den Zeitraum ab 01.01.2024 schon mal mehr.
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Höheren Familienzuschläge sollen rückwirkend ab dem 01.01.2023 gezahlt werden. Angeblich kommt die gesamte Summe zum nächsten Monat.
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https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Finanzausschuss/FA-Mitt-062-Sitzung-11-04-2024.pdf
Am 11.04.24 berät der Finanzausschuss...wir dürfen gespannt bleiben...wäre ja schön, wenn die 1% wieder auf alle Besoldungsstufen angewandt werden...
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In der Theorie müsste da raus kommen, dass wir im Ländervergleich Besoldungsschlusslicht sind und die 1% mehr nichts daran ändern wird; mal abgesehen von der zu niedrigen, nicht amtsangemessenen Grundalimentation in allen BL.
Rauskommen wird, dass alles i. O. ist, damit der Minister sich weiter mit den geringen Personalausgaben brüsten kann.
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Guten Morgen,
vielen Dank für die neuen Informationen, Mitleser!
Eine Frage zu dem Prozedere: Welche Rolle spielen die Sachverständigen und wer beantwortet die Fragen bzw. wie werden diese beachtetet?
Eine sonnigen Tag wünsche ich!
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https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Finanzausschuss/FA-Mitt-062-Sitzung-11-04-2024.pdf
Am 11.04.24 berät der Finanzausschuss...wir dürfen gespannt bleiben...wäre ja schön, wenn die 1% wieder auf alle Besoldungsstufen angewandt werden...
Gibt es diesbezüglich schon Infos?
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Ja, die kommen 15:30 Uhr zusammen^^
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Ja, die kommen 15:30 Uhr zusammen^^
Und darüber hinaus?
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Ja, die kommen 15:30 Uhr zusammen^^
Und darüber hinaus?
Zumindest die Stellungnahme des DGB Nord zum Fragenkatalog des Finanzausschusses ist veröffentlicht.
https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6
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Man ist immer wieder verwundert, wie gemäß Gewerkschaft durch die Erhöhumng um 1% die amtsangemessene Alimentation hergestellt wird.... Irgendwie rechnen die anders. :o
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Der Unterzeichner der DGB Stellungnahme ist seit Jahren SPD Mitglied.
Was soll man da groß an Kritik erwarten können.
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Der Unterzeichner der DGB Stellungnahme ist seit Jahren SPD Mitglied.
Was soll man da groß an Kritik erwarten können.
Ein schönes Beispiel für Unterwanderung oder Infiltration.
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Ein bisschen komplexer scheint mir die Stellungnahme schon. Wenn ich es richtig lese (s. insbesondere die an verschiedenen Stellen wiederkehrenden Darlegungen zu den genannten Verhandlungen), haben sich die Landesregierung und die Mitgliedsgewerkschaften des DGB in umfangreichen Verhandlungen im Jahr 2023 auf verschiedene Eckpunkte geeinigt, die Anfang 2024 in einem entsprechenden Eckpunktepapier festgehalten worden sind. Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften dabei von der Verfassungswidrigkeit des neu einzuführenden Doppelverdienermodells ausgehen und diese Prüfung den Gerichten überlassen wollen (sie dürften damit m.E. vor ihren Mitgliedern in der Pflicht stehen, alsbald nach der Verabschiedung der Gesetze Musterklagen anzustrengen). Das dürfte Teil der in der Stellungnahme wiederholt hervorgehoben Verinbarungen gewesen sein, schätze ich, also gewerkschaftlich im Gesetzgebungsverfahren den verfassungswidrigen Gehalt der Familienergänzungszuschläge zwar anzuzweifeln, sie aber nicht als das zu kritisieren, was sie offensichtlich sind, nämlich eindeutig verfassungswidrig, um dafür im Sinne der Vereinbarung Verbesserungen für alle Beamte zu erzielen, die gleichfalls nicht ausgereicht hätten, um zu einer verfassungskonformen Alimentation zurückzukehren, die aber immerhin als Einstieg in den Austieg aus der Unteralimentation aller Beamten in Mecklenburg-Vorpommern hätten gelesen werden können.
Die Landesregierung hat nun diesen Teil der Vereinbarung gebrochen und ist stattdessen dazu übergegangen, nur untere Erfahrungsstufen anzuheben und so weiterhin große Teile der Beamtenschaft von Verbesserungen auszuschließen, die über die Tarifeinigung hinausgegangen wären. Man darf davon ausgehen, dass das gewerkschaftsseitig zu einem Vertrauensverlust führt (insbesondere in Teilen der Mitgliedsgewerkschaften des DGB), den die Stellungnahme auch wiederholt anspricht.
Die Verhandlungen des letzten Jahres dürften ein zähes Ringen gewesen sein, schätze ich, in dem es den Gewerkschaften immerhin gelungen war, erste Verbesserungen für alle Besoldungsggruppen und Erfahrungsstufen zu erreichen. Man hätte dieses Ergebnis als unzureichend kritisieren können, weil es nicht zu einer amtsangemessenen Alimentation geführt hätte - aber dabei müsste man, denke ich, ebenso in Rechnung stellen, dass die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation recht begrenzt ist. Das ist für die von solchen Verhandlungen unmittelbar Betroffene (also für alle Beamten) ärgerlich, aber leider Teil unseres Themas: Keine (Landes-)Regierung muss hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation mit irgendeiner Gewerkschaft verhandeln, sodass hier die Machtverhältnisse eindeutig sind - anders als im Tarifbereich.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sehen sich nun (das wird wiederholt hervorgehoben) auch vor ihren vielen Mitgliedern als brüskiert, da die Landesregierung sich nicht an getätigte Vereinbarungen hält, die für sich genommen auf's Ganze gesehen zu nur geringen Verbesserungen für alle Landesbeamten geführt hätten. Man darf davon ausgehen, dass das das Klima zwischen der Regierung Schwesig und zumindest Teilen der Gewerkschaften nachhaltig beschädigen wird: Mit Politikern, die sich nicht einmal an - auf's Ganze gesehen - geringe Vereinbarungen halten können bzw. wollen und das auch noch öffentlich zelebrieren, ist kein Staat zu machen und sind folglich keine sachlichen Verhandlungen zu führen. Denn sie sind nicht diskursfähig, stehen also anderen Standpunkten näher.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden sich dabei qua ihrer Funktion dennoch alsbald schon wieder gezwungen sehen, auch mit jener wortbrüchigen Landesregierung verhandeln zu müssen, weil das die Funktion von Gewerkschaften ist - vergessen wird das, was jene Landesregierung nun vollzieht, ihr keiner der unmittelbar betroffenen Gewerkschaftsfunktionäre, davon darf man ausgehen.
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https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Finanzausschuss/FA-Mitt-064-Sitzung-18-04-2024.pdf
Am 18.04.24 gehts dann in die nächste Runde...
Mal schauen, was dann dabei herauskommt^^
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Die Beratungen sind ja nun vorbei, jemand was gehört?
Bis die Beschlussempfehlungen veröffentlicht werden, wirds ja noch ne Weile dauern...
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Guten Morgen,
gibt es schon Neuigkeiten bezüglich der Beratungen?
Seitens der Gewerkschaft hört man wie immer nix....
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Also ich bin (als Gewerkschaftsmitglied) vom dbb mv auch enttäuscht.
Erst die große Empörung und dann Funkstille.
GdP MV ist deutlich lauter. Die Vertreter dort sind aber offenbar auch der Meinung, in MV wird (bald) amtsangemessen alimentiert.
Mal irgendwo eine tiefgreifende Beschäftigung zur gesamten Thematik?
Fehlanzeige! Zumindest nicht zu erkennen.
Aber mit den Nordossis konnte man schon immer sein Schindluder treiben. Die rühren sich nicht.
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Kennst doch die Geschichte mit Bismarck und Mecklenburg, wo selbst die Welt 25 Jahre später untergeht.
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Anbei die Stellungnahmen zur Anhörung (Finanzausschusses vom 11.04.2024).
https://www.landtag-mv.de/landtag/ausschuesse/ausschuesse/finanzausschuss#c18931 (https://www.landtag-mv.de/landtag/ausschuesse/ausschuesse/finanzausschuss#c18931)
Leider nichts zur Sitzung vom 18.04.2024 gefunden. Und auf die Tagesordnung der Sitzungen des Landtages in dieser Woche scheint der Gesetzentwurf es auch nicht geschafft zu haben.
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Die 2. Lesung der ausgearbeiteten und hoffentlich korrigierten Entwürfe im Landtag soll in der 24KW stattfinden, wenn ich mich nicht verhört habe, also 10.-15. Juni....