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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Exidoor am 20.11.2019 18:31
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Hallo Zusammen,
als Quereinsteiger - Fachlehrer wurde ich in den Jahren 15/ 16, 16/17; 17/18 an einer Berufsschule in Bayern für Sozialpfleger eingesetzt. Dafür erhielt ich die Lohngruppe E9/ 5. Eine Verlängerung war nicht möglich.
Nun bin ich als Fachlehrer für Ernährung und Soziales (Bayern) an einer Förderschule und bekomme nur noch E9/2. Wieso?
Meine Anfrage an die Regierung blieb bis dato unbeantwortet.
Kann mir jemand einen guten Tipp, bzw. Rat geben?
Gruß
Exidoor
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Weil keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
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Was ist einschlägig denn? Und warum dann die Zurückstufung? Aus meiner fachlichen Einschätzung (Meister der Hauswirtschaft/ Betriebswirt) ist der Anspruch mindestens genauso anspruchsvoll, wie bei Sozialpflegern in spe.
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Die Tätigkeit führt ja auch in die selbe Entgeltgruppe. Förderschule und Berufsschule sind aber zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe, weshalb ich einschlägige Berufserfahrung verneinen würde. Bei Einstellung - und um eine solche handelt es sich - besteht nur Anspruch auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung.
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Wenn der AG wollte, dann könnte er förderliche Zeiten anerkennen, aber er will und muss es nicht.