Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Exidoor am 20.11.2019 18:31

Titel: Zurückstufung in andere Gruppierung
Beitrag von: Exidoor am 20.11.2019 18:31
Hallo Zusammen,
als Quereinsteiger - Fachlehrer wurde ich in den Jahren 15/ 16, 16/17; 17/18 an einer Berufsschule in Bayern für Sozialpfleger eingesetzt. Dafür erhielt ich die Lohngruppe E9/ 5. Eine Verlängerung war nicht möglich.

Nun bin ich als Fachlehrer für Ernährung und Soziales (Bayern) an einer Förderschule und bekomme nur noch E9/2. Wieso?

Meine Anfrage an die Regierung blieb bis dato unbeantwortet.

Kann mir jemand einen guten Tipp, bzw. Rat geben?

Gruß
Exidoor
Titel: Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 18:36
Weil keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Titel: Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
Beitrag von: Exidoor am 20.11.2019 20:00
Was ist einschlägig denn? Und warum dann die Zurückstufung? Aus meiner fachlichen Einschätzung (Meister der Hauswirtschaft/ Betriebswirt) ist der Anspruch mindestens genauso anspruchsvoll, wie bei Sozialpflegern in spe.
Titel: Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 20:12
Die Tätigkeit führt ja auch in die selbe Entgeltgruppe. Förderschule und Berufsschule sind aber zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe, weshalb ich einschlägige Berufserfahrung verneinen würde. Bei Einstellung - und um eine solche handelt es sich - besteht nur Anspruch auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung.
Titel: Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 21.11.2019 07:05
Wenn der AG wollte, dann könnte er förderliche Zeiten anerkennen, aber er will und muss es nicht.