Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: maja am 16.11.2020 14:47

Titel: Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: maja am 16.11.2020 14:47
Hallo,

ich wechsel ab dem 01.01.21 von TV-L 11 in TV-L 13.

In TV-L 11 habe ich 3,5 Jahre gearbeitet und bin nun in Stufe 3 (Im April 2021 wäre ich in Stufe 4 gekommen), zuvor war ich einmal 3 Monate lang in TV-L 13 angestellt. Ich habe einen Masterabschluss und promoviere auch nebenher. Nun wechsel ich die Stelle (andere Uni) und werde dort endlich nach TV-L 13 bezahlt. Zu meiner Überraschung wurde mir nun gesagt, dass man mich nur in Stufe 1 einordnen kann. Ich hatte mindestens mit Stufe 2 gerechnet :(, aber mir fehlten da einfach die Argumente und ich befürchte, dass es tarifrechtlich auch so in Ordnung so ist.

In meiner Anstellung in der TV-L 11 habe ich auch wissenschaftliche Arbeit geleistet und wurde schlichtweg auch ungerecht vergütet.

Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße!
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: Spid am 16.11.2020 14:54
Sofern Du in E11 eingruppiert warst, handelt es sich nicht um einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit in E13, mithin besteht lediglich Anspruch auf die Zuordnung zu Stufe 1.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: Organisator am 16.11.2020 14:56
Die bisherigen Tätigkeiten können aber als förderlich bei der Stufenzuordnung anerkannt werden. Dies wäre vor der Vertragsunterschrift anzusprechen / zu verhandeln.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2020 14:56
Wenn jedoch dein AG bei der E11 geirrt hat (oder dich veräppelt hat) und du in der EG13 eingruppiert warst/bist (und nur falsch bezahlt wurdest) dann hättest du evtl. ein Anrecht auf die höhere Einstufung.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: maja am 16.11.2020 15:01
Vielen Dank! Ich habe noch keinen Vertrag unterschrieben und bisher nur meine Einstellungsunterlagen verschickt. Über die Stufeneinordnung hatte ich mich heute bloß telefonisch informiert, da wurde es mir so erklärt. Den Arbeitsvertrag bekomme ich erst in den nächsten Tagen zugeschickt.

Es ist schon so, dass es eine TV L-11 Stelle war/ist (bis zum 31.12. bin ich noch in TV-L 11 angestellt bevor ich den Arbeitgeber wechsel und in TV-L 13 komme) und ich auch technische Arbeiten ausgeführt habe. Dennoch wurde ich insbesondere in den letzten beiden Jahren auch zu wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Das steht jedoch nicht im Arbeitsvertrag der TV-L 11 Stelle selbst so drin, daher kann ich es eigentlich nicht nachweisen. Außer ich lasse mir noch ein Zeugnis, wo diese Tätigkeiten aufgeführt sind, ausstellen.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2020 15:06
Stellen sind unbeachtlich:
Wenn dir EG 13 Tätigkeiten übertragen wurden und sie min 50% der Zeit ausmachten, dann hättest du auch nach EG13 bezahlt werden müssen!

Rede mit deinem zukünftigen Chef und den Personaler, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen.
(zumindestens so dass du Stufe 2 bekommst
Wenn sie nicht wollen, dann bleibt dir nur
a) Kröte schlucken
b) Anderen Job suchen
c) Eingruppierungsfeststellungsklage beim aktuellen AG zwecks Feststellung der falschen Eingruppierung.
d) Den aktuellen AG darauf hinweisen, dass er doch niederschreiben soll, dass du EG13er Tätigkeiten zu 49% der Zeit ausgeübt hast, damit fällt es evtl. den neuen PA leichter dir die fZ zu zugestehen.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: maja am 16.11.2020 15:17
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: Organisator am 16.11.2020 15:17
Die Diskussion, ob du bereits jetzt schon nach E 13 eingruppiert bist und dein Arbeitgeber mit der Zahlung nach E 11 irrt, halte ich für schwierig.

Zielführender wäre es mit deinem jetzigen AG zu sprechen und auszuloten, ob und in welchem Umfang er deine bisherige Tätigkeiten als fürderlich (für die Stufe) anerkennt. Hier würde ich mir Zeit nehmen und Argumente zurechtlegen, warum dies aus deiner Sicht der Fall ist.
Auch Argumente (Auszüge aus dem Tarifvertrag), dass es überhaupt möglich ist, förderliche Zeiten anzuerkennen. Leider ist es nicht allen Personalstellen bekannt, was tariflich möglich ist.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2020 15:29
Leider ist es nicht allen Personalstellen bekannt, was tariflich möglich ist.
Ganz genau! habe da schon öfters denen erklären müssen, wie sie meinen Wünschen entsprechen können.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: maja am 19.11.2020 09:52
Leider konnte ich die Frau vom Personal mit folgendem Argument nicht umstimmen:

"Nach §16 Satz 4 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder 
(TV-L) können bei Neueinstellungen - unabhängig von der vorherigen 
einschlägigen Berufserfahrung - Zeiten einer beruflichen Tätigkeit 
ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden, 
wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Gerade kam diese Antwort:


"Neben der Prüfung einer eventuellen förderlichen Berufserfahrung setzt § 16 Absatz 4 des TV-L eine besondere Personalbedarfssituation voraus, die nach interner Rücksprache im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt werden kann.

Insofern eröffnet auch § 16 Absatz 4 des TV-L leider keine Möglichkeit einer höheren Einstufung.

 

Leider kann ich Ihnen keine günstigere Mitteilung machen. Wie bereits mitgeteilt ist dies nicht als Abwertung Ihrer bisherigen Leistungen zu verstehen."


Muss ich das so hinnehmen?

Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: Spid am 19.11.2020 10:14
Nein, Du kannst auch darauf verzichten, unter den geschilderten Bedingungen den Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: WasDennNun am 19.11.2020 10:46
Oder die Zulage nach 16.5. fordern, Bindung Qual Pers.
Aber das werden sie aus gleichen Grund ablehnen.

da ja nach Meinung deines AGs er ratz fatz die Stelle mit einem anderen ähnlich geeigneten Bewerber besetzen kann.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: maja am 19.11.2020 14:19
Vielen Dank! Hier noch ein Update. Das hat leider auch nicht geklappt und das wars dann auch.

"es tut mir wirklich schrecklich leid, aber die Regelung nach § 16 Absatz 5 des TV-L wird an der Universität generell nicht angewendet. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Kann-Regelung, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht."

Sehr objektiv kommt mir die Begründung nicht vor. Man kann es nicht machen, weil man es generell nicht macht. Und was man nicht machen musss, warum sollte man das denn dann auch tun. Ja nach diesem Motto sollte ich dann wohl auch in der Stelle arbeiten.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: Spid am 19.11.2020 14:23
Dann lass es doch einfach bleiben. Ein mögliches Ergebnis von Vertragsverhandlungen ist, daß man zu keiner Einigung kommt.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: WasDennNun am 19.11.2020 14:56
Vielen Dank! Hier noch ein Update. Das hat leider auch nicht geklappt und das wars dann auch.

"es tut mir wirklich schrecklich leid, aber die Regelung nach § 16 Absatz 5 des TV-L wird an der Universität generell nicht angewendet. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Kann-Regelung, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht."

Sehr objektiv kommt mir die Begründung nicht vor. Man kann es nicht machen, weil man es generell nicht macht. Und was man nicht machen musss, warum sollte man das denn dann auch tun. Ja nach diesem Motto sollte ich dann wohl auch in der Stelle arbeiten.
Doch das ist einer sehr objektive Begründung.
Übersetzt heißt sie:
Wir haben kein Bedarf diese Kann Regeln anzuwenden, weil wir unseren Bedarf an Personal auch ohne die Anwendung der Regeln decken können.
Und du kannst dich jetzt für oder gegen diese Bedingungen entscheiden.

Ist halt so, dass dein Chef eben den AG nicht klar machen konnte, wie wichtig du für diese Stelle bist und das es niemanden anderen gibt, der die Stelle besetzen kann.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: maja am 19.11.2020 15:12
Danke, dann hatte ich es falsch verstanden. Gut, es ist jetzt nunmal so und ich kann es nicht ändern. Es beruhigt mich, dass es doch noch irgendwie seine Richtigkeit hat und ich es zumindest versucht habe da etwas auszuhandeln.

Vielen Dank für die Antworten und sorry, falls ich meinen Frust da etwas durchklingen lassen habe.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: Organisator am 19.11.2020 15:37
Nunja, das ist Teil von Verhandlungen: Auszuloten was die andere Seite bereit ist zu tun bzw. zu geben.

Nun hast du die Gewissheit und kannst entscheiden ob du das Verhandlungsergebnis akzeptierst. Ich teile allerdings deine Skepsis, ob ein so unflexibler Arbeitgeber der Richtige ist.
Titel: Antw:Einstufung bei Wechsel von TV-L 11 in TV-L 13
Beitrag von: WasDennNun am 19.11.2020 16:28
Du kannst da anfangen, bisserl abreiten, deinen Chef von dir überzeugen und ihm klar machen, dass du eine Neue Stelle suchst, sofern du nicht die Zulage bekommst.

Am Besten unterfüttert mit Einladungen zum VG.

Kann ja sein, dass dann ein Umdenken in der PA stattfindet.