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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: meibelei am 26.11.2019 20:16

Titel: Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: meibelei am 26.11.2019 20:16
Hallo zusammen,

bin neu hier ( seit 33 Jahre im öffentlichen Dienst) und hätte gleich eine Frage:
Habe am Sonntag Überstunden geleistet, und wollte damit mir der Überstundenzuschlag nicht wegfällt, am darauffolgendem Mittwoch noch vorhanden Reisezeitenstunden abfeiern.
Nun hieß es, daß das nicht möglich wäre, da ich wegem dem Wochenausgleich nur Überstunden abfeiern darf.
Ist das rechtens ?

Vielen Dank für Eure Info

meibelei
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 26.11.2019 20:57
Wie meinen?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 06:29
Die Zeitzuschläge für die geleisteten angeordneten Überstunden stehen dir nach §8 zu.
Gibt es ein Arbeitszeitkonto (§ 10)?
Wie sieht die Dienstvereinbarung aus?
Was wird da dir weggenommen? Zeit oder Geld?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Lars73 am 27.11.2019 06:44
Nicht wenn es zum rechtzeitigen Zeitausgleich kommt.

Ich halte es für rechtens, dass dee Arbeitgeber erst dien Abbau der Überstunden verlangt.

Reisezeitstunden sind die anteiligen Stunden für viel Reisezeit die nicht als Arbeitszeit angerechten werden?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 06:56
Die Sonntagszuschläge sind ja davon auf alle Fälle ausgenommen.
Bzw. wann sind dann Überstunden, Überstunden?
Dann würden angeordnete Überstunden hinter zu Gleitzeit gewandelt?
Kann der AG dann verlangen, dass man Gleitzeit nimmt?
Kann dann der AN sagen, nein, diese Mehrarbeit mache ich nicht?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 07:01
Was Überstunden sind, ist doch klar geregelt. Und natürlich kann der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und den Ausgleich herbeiführen, bevor es Überstunden werden.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 07:28
Konkrete Beispiele:
AN 39h Wochenarbeitszeit E8. 
Fall A:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Hat er jetzt eine Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 2,2h ?
Fall B:
Hat bis Freitag 42h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Hat er jetzt 4 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 5,2h ?
Fall c:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 39h. Hat er jetzt 5 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 6,2h ?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 07:34
Die Beispiele sind wenig konkret. Es fehlt ja schon an Basisinformationen, wie z.B. ob der AN die Faktorisierung geltend macht. Jedenfalls ist es so, wenn angeordnete Mehrarbeitsstunden in der Folgewoche ausgeglichen werden, es keine Überstunden sind und dafür auch entsprechend keine Überstundenzuschläge anfallen.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: meibelei am 27.11.2019 07:36
Zuerst mal vielen Dank für Eure Antworten.

Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !
Zeitkonto haben wir keines.
Eigentlich ging es darum, ob im TVöD es vorgeschrieben ist,
(oder es jede Behörde handeln kann wie sie will)
ob ein Zeitausgleich vorgeschrieben ist, bzw. ob der AN sich nicht
aussuchen darf welche Stunden (Reisezeit oder Überstunden) er abfeiern will.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 07:40
Der TVÖD sieht ja bereits keine „Reisezeitenstunden“ vor. Derlei gibt es mithin tariflich nicht.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 08:05
Die Beispiele sind wenig konkret. Es fehlt ja schon an Basisinformationen, wie z.B. ob der AN die Faktorisierung geltend macht.
Faktorisierung meint §8 Absatz 1 Satz 4 und 5. also die Wandlung in Zeitguthaben? Dann sage ich ja, wurde umgewandelt und es gibt eine Arbeitszeitkonto nach §10.
Keine Wechselschichten, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste. Arbeitszeit ist von Mo-Freitag. Funktionszeit (oder Kernarbeitszeit) ist von 9-12 und von 14-16.
Was fehlt noch?
Zitat
Jedenfalls ist es so, wenn angeordnete Mehrarbeitsstunden in der Folgewoche ausgeglichen werden, es keine Überstunden sind und dafür auch entsprechend keine Überstundenzuschläge anfallen.
Wo ist das geregelt?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 08:06
Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !
Es gibt keine 25% Überstundenzuschlag im TVöD Bund. Das klingt eher nach Sonntagszuschlag.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 08:10
§7 Abs. 7 TVÖD legt fest, was Überstunden sind. Werden die Stunden bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen, sind es keine Überstunden. Überstunden sind zwingende Voraussetzung für Überstundenzuschläge. Damit kannst Du Dir Deine Fallbeispiele selbst beantworten.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 08:23
So korrekt?
AN 39h Wochenarbeitszeit E8. 
Fall A:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Er hat jetzt eine Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, keine 2,2h
Fall B:
Hat bis Freitag 42h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Er hat  jetzt 4 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, keine 5,2h
Fall c:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 39h. Er hat kein 5 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, sondern 6,2h
Fall D:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 37h. Er hat kein 3 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto, sondern 3,6h


PS:  :-[ :-[ Peinlich das ich §7 Abs. 7 TVÖD überlesen hab, sollte dann mal lieber arbeiten gehen, damit mein Hirn anfängt zu funktionieren.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 08:28
Ja.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: meibelei am 27.11.2019 08:35

Autor: WasDennNun
« am: 27.11.2019 08:06 »

    Insert Quote


Zitat von: meibelei am 27.11.2019 07:36

    Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !

Es gibt keine 25% Überstundenzuschlag im TVöD Bund. Das klingt eher nach Sonntagszuschlag.


??????
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: meibelei am 27.11.2019 08:40
Wenn ich die ganze Woche schon 39 Stunden gearbeitet habe und dann am Sonntag nochmals 4 Stunden, sind das keine Überstunden ?? Wenn ich dann die 4 Stunden nicht innerhalb 2 Wochen abfeiere (ausgleiche), gibt es 25 % Überstundenzuschlag ???
PS: bin Tarifbeschäftigter
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 08:49
Überstunden sind grundsätzlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Für diese gibt es dann Überstundenzuschläge.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Lars73 am 27.11.2019 09:20
Was mich interessieren würde.
Gibt es bei euch eine Regelung zur Anerkennung von Reisezeit über § 44 (2) Satz 3 hinaus?
"Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag
25 v. H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet."

Bzw. greift der Besondere Teil Verwaltung für euch nicht bzw. dein Arbeitgeber hat eine private Rechtsform?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: meibelei am 27.11.2019 09:27
Danke Spid und Lars 73 für die klaren Antworten.
Jedoch bleibt meine Frage für mich immer noch unbeantwortet:
Darf ich mir aussuchen, was ich als Freizeitausgleich nehme (Übersunden oder Reisezeiten).

Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 09:29
Habe ich doch längst beantwortet:
Was Überstunden sind, ist doch klar geregelt. Und natürlich kann der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und den Ausgleich herbeiführen, bevor es Überstunden werden.
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 10:22
Wenn ich die ganze Woche schon 39 Stunden gearbeitet habe und dann am Sonntag nochmals 4 Stunden, sind das keine Überstunden ?? Wenn ich dann die 4 Stunden nicht innerhalb 2 Wochen abfeiere (ausgleiche), gibt es 25 % Überstundenzuschlag ???
PS: bin Tarifbeschäftigter
Es gibt keine 25% Überstundenzuschlag!
Den 25% Sonntagszuschlag, den kann man dir nicht nehmen!
Die 15%/30% Überstundenzuschlag kannst du dir selber nehmen (in dem du in der Folgewoche weniger arbeitest)
oder der AG, in dem er anordnet, dass du die Stunden entsprechend weniger arbeitest.
Und woher stammen jetzt die 2 Wochen? Wie ich lernen durfte bezieht sich der Überstundenausgleich nur auf die Folgewoche.

in deinem Fall ist es so, dass wenn du weniger arbeitest erstmal deine Überstunden abgeschmolzen werden.
Da hast du keine Wahlfreiheit.
Hast die Herkunft und Zusammensetzung meiner Beispielfälle verstanden?

@Lars
Es gibt ja Bereiche, die haben eine Reisezeit=(50%) Arbeitszeit Regelung, die eine Besserstellung gegenüber der tariflichen Regelung ist. Das sind dann ganz normale Mehrarbeitszeiten/Gleitzeitstunden ...
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Lars73 am 27.11.2019 10:39
@WasDennNun
Was m.E. aber nur unten den genannten Voraussetzungen zulässig ist. Für Bundesbeamte ist die Regelung in § 11 AZV bindend. Für Tarifgeschäftigte im Anwendungsbereich des § 44 (2) BT-V wäre eine solche Dienstvereinbarung ebenfalls unzulässig. Ob eine Bundesbehörde selber übertarifliche Regelungen treffen darf erscheint mir fraglich. Auch eine Besserstellung von beamten geht nicht ohne weiteres. Ja die Regelung gehört geändert und ist bei den Gewerkschaften auch auf der Liste, aber bis dahin würde mich interessieren wie man es geschafft hat die Vorgaben zu umgehen. (Von § 44 (3) BT-V abgesehen.)
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: WasDennNun am 27.11.2019 10:46
(Von § 44 (3) BT-V abgesehen.)
Kollektives Wegschauen? Kein Kläger, kein Gericht?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Spid am 27.11.2019 11:43
Grob fahrlässiges Handeln -> Haftung?
Titel: Antw:Überstunden-Reisezeit
Beitrag von: Hain am 28.11.2019 10:36
(Von § 44 (3) BT-V abgesehen.)
Kollektives Wegschauen? Kein Kläger, kein Gericht?
Kein Gericht? https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rathausaffaere-Prozess-beginnt-am-10-Dezember,schostok364.html