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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Maverick1404 am 27.09.2019 11:58

Titel: Aufgabenübertragung - Höhergruppierung - Grundlagen
Beitrag von: Maverick1404 am 27.09.2019 11:58
Hallo zusammen,

kann mir einer mal die rechtlichen Grundlagen bzgl. Höhergruppierung und Aufgabenübertragung nennen?

Aufgabenübertragung 20.08.2018 - schriftlich vom Dienststellenleiter!
Dienstverteilungsplan 30.01.2019 - vom Vorgesetzten eingereicht

Man hat mich mit der Septemberabrechnung zum 01.02.2019 höhergruppiert.
In der Stellenbewertungskomission ist besprochen, dass dies zum 20.08.2018, also vermutlich 01.09.2018 geschehen soll.

Im Anschreiben reitet die Personalabteilung darauf rum, dass mein Dienstverteilungsplan erst im Januar durch meinen Chef geändert wurde. Das sehe ich ein bißchen viel anders und war vom Dienststellenleiter auch anders zugesagt...

Hat daher einer mal rechtliche Grundlagen? Die ausgeschriebene Version vom TVöD-V gibt das Ganze nicht ganz her.

Danke und viele Grüße

Sascha
Titel: Antw:Aufgabenübertragung - Höhergruppierung - Grundlagen
Beitrag von: Spid am 27.09.2019 12:40
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Mit Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit durch den AG erfolgt auch unmittelbar die Eingruppierung. Alles andere ist tariflich unbeachtlich.