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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Merle am 04.06.2019 08:10

Titel: [HE] Verbeamtung - Stufenzuordnung Hessen
Beitrag von: Merle am 04.06.2019 08:10
Guten Morgen,

ich bin zum 01.06. verbeamtet worden, und frage mich, ob meine Stufenzuordnung in A9 Stufe 1 soweit passt.
In Stufe 2 soll ich in genau einem halben Jahr kommen, d.h. ich habe 1,5 Jahre Erfahrung angerechnet bekommen.

Hintergrunddaten:

Ich habe mehrfach vor der Verbeamtung nachgefragt, wie die Stufenzuordnung sein wird, das konnte erst jetzt, mehrere Tage nach meiner Ernennung geklärt werden. Bei 5 Jahren Erfahrung ging ich davon aus, mindestens 2, im Optimalfall 5 Jahre an Erfahrung angerechnet zu bekommen.
Auch jetzt erhalte ich leider keine Aussage von unserem Personalamt, daher frage ich hier nach...

Im hessischen Gesetz finde ich leider nicht, wie es sich genau als anderer Bewerber verhält. Sind es wirklich 3,5 Jahre, die für die Befähigung abgezogen werden? Ich dachte, dass ich aufgrund der Akkreditierung des Studiums laufbahnbefähigt sei.

Vielen Dank vorab für Antworten :)
Titel: Antw:Verbeamtung - Stufenzuordnung Hessen
Beitrag von: Tagelöhner am 04.06.2019 08:31
Also in meinem Bundesland ist ein Abzug von 3 Jahren für die Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst üblich. Das Studium wird nicht angerechnet, sondern bildet nur die Grundlage.

Belustigend finde ich, dass scheinbar auch Hessen Interessenten der Beamtenlaufbahn verklickert, die Stufenzuordnung könne erst nach erfolgter Verbeamtung (also geschaffenen Tatsachen) erfolgen.

Das ist mir aus meinem Bundesland auch bekannt und dient aus meiner Sicht definitiv dazu, dass der Interessent nicht kurz vor knapp noch abspringt, weil die Besoldung durch die niedrige Stufe die Verbeamtung doch uninteressant(er) macht (dies kann vor allem bei jungen, unverheirateten Beamten ohne Familie der Fall sein).

Es stehen ja immer vor der Verbeamtung alle Informationen (Werdegang, Berufserfahrung, Wehr-/Zivildienstzeiten usw.) für eine fiktive Stufenzuordnung zur Verfügung.

Die öffentlichen Arbeitgeber unterliegen wegen abkühlender Konjunktur, bald inkrafttretender Schuldenbremsen und bevorstehenden horrenden Ausgaben durch Pensionsansprüche mittel-/langfristig wieder ordentlichen Einsparzwängen. Die Verbeamtung junger Mitarbeiter kann da einen guten Beitrag leisten.