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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Laura2015 am 15.09.2021 12:02

Titel: Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beitrag von: Laura2015 am 15.09.2021 12:02
Hallo,

wie ist es zu handhaben wenn ein AN (oder Beamter) seine Arbeitszeit unterjährig verändert (Tage bleiben gleich) Stundenzahl verändert sich, muss er seinen anteiligen Jahresurlaub vorab einbringen.

Änderungsvertrag zum 01.10.2021 - anteiliger Jahresurlaub bis 30.09.2021 wurde berechnet und muss bis zu diesem Zeitpunkt genommen werden.

Lt. Auskunft gibt es hier eine gesetzliche Grundlage. Ich finde aber nichts. Weiß wer, wo die Grundlage zu finden ist ?

Vielen Dank und Viele Grüße
Laura :D
Titel: Antw:Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 15.09.2021 12:07
Art. 2 Abs. 1 GG
Titel: Antw:Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beitrag von: Texter am 15.09.2021 12:56
Kannst Du das bitte näher erläutern? :D
Titel: Antw:Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 15.09.2021 12:58
Die Parteien haben einen Änderungsvertrag entsprechenden Inhalts geschlossen, Grundlage dafür ist die Vertragsfreiheit als Ausfluß der allg. Handlungsfreiheit, die in Art. 2 Abs. 1 GG normiert ist.
Titel: Antw:Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 15.09.2021 17:29

Ändert sich die Arbeitszeit (z. B. von Vollzeit auf Teilzeit 50 %), ohne dass sich die Tagewoche verändert (sowohl 39 Wochenstunden als auch 19,5 Wochenstunden werden an fünf Tagen pro Woche eingebracht) wird die Urlaubsdauer davon nicht berührt (in beiden Fällen stehen 30 Urlaubstage zu).
Ist es richtig, dass sich hier die Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage nicht ändert?
Wenn die Verteilung gleich bleibt, kann ich nicht nachvollziehen, dass die Frage des Urlaubs in einem Änderungsvertrag geregelt werden soll
Titel: Antw:Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 15.09.2021 17:36
Wegen der irritierenden Rechtsprechung des vom EuGH getriebenen BAG zum unterschiedlichen Wert eines Urlaubstages?
Titel: Antw:Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Beitrag von: Isie am 15.09.2021 20:00
Für Urlaubstage, die während einer Teilzeitbeschäftigung genommen werden, wird das Urlaubsentgelt auf der Basis des Beschäftigungsumfangs gezahlt, der maßgebend war, als der Urlaubsanspruch erworben wurde, sofern der Beschäftigungsumfangs zu der Zeit höher war.
Das resultiert aus der Rechtsprechung des BAG.
Ob generell so verfahren wird, weiß ich nicht. In Nds seit dem 01.01.21.