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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Leo1987 am 24.01.2020 18:40

Titel: [RP] Beihilfe bei Dienstherrenwechsel Rlp
Beitrag von: Leo1987 am 24.01.2020 18:40
Hallo liebe Forengemeinde,
bisher war ich immer nur stiller Leser, aber nun habe ich ein Thema was ich nicht lösen kann.
Ich habe zum 01.01. den Dienstherrn gewechselt, bin innerhalb vom Bundesland geblieben. Die Beihilfekasse ist jedoch eine andere. Nun habe ich die Rechnungen mit Leistungsdatum 2019, Rechnungsdatum ist 2020, eingereicht. Jetzt wurde die Kostendämpfungspauschale abgezogen.
Jetzt meine Frage. Hätte ich diese Rechnungen bereits bei der neuen Behörde einreichen müssen? Ich weiß, dass bei der PKV das Leistungsdatum ausschlaggebend ist. Für mich wäre es unsinnig, dass der neue Dienstherr Kosten aus einem vorherigen „Fall“ übernehmen soll.
Kann mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen aus der ersichtlich ist was jetzt richtig ist?

Vielen Dank und viele Grüße Leo
Titel: Antw:[RP] Beihilfe bei Dienstherrenwechsel Rlp
Beitrag von: inter omnes am 26.01.2020 21:53
Maßgebend ist immer das Entstehungsdatum der Aufwendungen  (=Leistungsdatum), vgl.§ 8 Abs. 5 BVO RLP. Das Rechnungsdatum ist insofern irrelevant.