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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: sc0rp am 05.08.2020 09:45

Titel: Zuständigkeit Personalrat
Beitrag von: sc0rp am 05.08.2020 09:45
Hallo ich bin in unserer Stadtverwaltung als Personalrat tätig. Wir bilden als erfüllende Gemeinde eine Verwaltungsgemeinschaft mit 2 anderen beteiligten Gemeinden.

Es stellt sich mir nun die Frage ob ich als Personalrat auch für die beteiligten Gemeinden zuständig bin. In diesen existiert jeweils kein Personalrat (zu wenig wahlberechtigte Personen).

Weiß jemand eine Antwort?
Vielen Dank.
Titel: Antw:Zuständigkeit Personalrat
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 09:47
Haben die dich gewählt?
Titel: Antw:Zuständigkeit Personalrat
Beitrag von: sc0rp am 05.08.2020 09:50
Die Beschäftigten der beteiligten Gemeinden stehen und standen auch in der Vergangenheit nicht im Wählerverzeichnis.
Also nein die Beschäftigten der beteiligten Gemeinden haben mich nicht gewählt.
Titel: Antw:Zuständigkeit Personalrat
Beitrag von: sc0rp am 05.08.2020 10:07
Mir geht es dabei auch um die Frage, ob das so richtig ist, dass die Beschäftigten der beteiligten Gemeinden nicht im Wählerverzeichnis auftauchen.

In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch die Frage, an wen wenden sich diese Beschäftigten, wenn wir als Personalrat der erfüllenden Gemeinde nicht zuständig sind und sie selbst keinen Personalrat haben?
Titel: Antw:Zuständigkeit Personalrat
Beitrag von: personallife am 05.08.2020 10:58
So wie ich des sehe gibt es hier 3 Arbeitgeber:

- Verwaltungsgemeinschaft
- Gemeinde A
- Gemeinde B

Sprich in diesem Fall könnten 3 Personalratgremien gebildet werden. Du kannst natürlich nur bei dem Arbeitgeber gewählt werden, bei dem du auch angestellt bist  - sprich bei der Verwaltungsgemeinschaft.
Titel: Antw:Zuständigkeit Personalrat
Beitrag von: Egon12 am 06.08.2020 07:22
Du kannst natürlich auch deinen Ex Wahlvorstand fragen, im Zweifel weis der ganz genau wer wahlberechtigt war und warum.
Titel: Antw:Zuständigkeit Personalrat
Beitrag von: Schmitti am 06.08.2020 11:58
In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch die Frage, an wen wenden sich diese Beschäftigten, wenn wir als Personalrat der erfüllenden Gemeinde nicht zuständig sind und sie selbst keinen Personalrat haben?
An Arbeitgeber oder Anwalt.