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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Pelle am 29.01.2020 01:55

Titel: [NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: Pelle am 29.01.2020 01:55
Hallo zusammen,

ich habe einen Ausbildungs-/ Studienplatz bei einer Kommune in NRW ab September bekommen. Darüber freue ich mich sehr doll. Nun habe ich mich mal etwas in die Thematik "Krankenversicherung" eingelesen und möchte gerne wissen, was ich davon richtig verstanden habe bzw. was es für Möglichkeiten gibt.
Vorab möchte ich noch sagen: Ich habe mich auch auf Ausbildungsplätze beworben, die den gehobenen Dienst im Beschäftigungsverhältnis anbieten, dies wäre mir aus später genannten Grund auch lieber gewesen.

Ich halte das Beamtenverhältnis grundsätzlich für gut - Stichwort Sicherheit, Pensionsansprüche.

Meine Fragen wären:

1. Wenn ich mich einmal privat versichert habe, kann ich NICHT wieder zurückwechseln, richtig? Selbst dann nicht, wenn ich aus eigenen Gründen aus dem Beamtentum ausscheiden würde und wieder als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten möchte? So habe ich das zumindest verstanden.

2. Andersrum, wenn ich mich nun erst mal gesetzlich versichere, kann ich mich später immer noch anders entscheiden? Verbunden mit wahrscheinlich immer weiter steigenden Kosten, um in eine PKV noch aufgenommen zu werden, das ist klar.

Wenn ich momentan einen Preisvergleich durchführe, wäre ich so bei etwa 250 - 270 € PKV und ca. 480 - 500 € GKV, das wäre so ca. die überall angesprochene Hälfte.

Kann man so etwa sagen, bis zu welchem Alter sich der Einstieg in eine PKV lohnt?
Ledig, keine Kinder, Gehaltsgruppe A9.

Warum so eine Ablehnung?
Hauptsächlich die Sorge, dass mir nicht alle Leistungen bezahlt werden, ich das Geld vorstrecken muss und dieses "Endgültige", wer weiß was in 20 Jahren ist?

Zum Abschluss würde ich gerne noch wissen, ob die Wahl meiner Krankenversicherung irgendwelche Auswirkungen auf meine Pension hat? Ist diese bei der Wahl GKV niedriger? Muss ich mich als Pensionär bei der gesetzlichen Wahl weiter versichern? Wie ist das bei der Wahl Beamte?


Viele, viele Fragen, ich weiß. Vielleicht hat ja jemand Lust, mir beim Einstieg zu helfen.  :) :) :) :) :)
Ich habe übrigens bereits eine 3-jährige Ausbildung in einer Komme und auch im Anschluss 4 Jahre dort gearbeitet. Dort sind ja auch schon Rentenansprüche entstanden?
Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: yamato am 29.01.2020 06:27
Zu 1.) Nein so lange Du unter 55 bist und das Angestelltengehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt bist Du dann wieder gesetzlich pflichtversichert. Einziger Nachteil der PKV Phase, Du würdest evtl. später nicht die Bedingungen für die KVdR erfüllen, was die GKV dann im Rentenalter teurer machen würde.

Zu 2.) Richtig

So lange Dein neuer Dienstherr keine pauschalen Zuschüsse zur GKV anbietet (Wie HH  oder bald Berlin) wird die PKV so gut wie immer billiger sein. Im Notfall bleibt immer noch der Basistarif (analog GKV) aber eben nur 50% zu versichern bzw. in Pension 30%.

Deine Rentenansprüche bleiben bestehen und können von Vorteil sein, wenn Du nicht die volle Pension erreichst

Da Du freiwillig GKV versichert wärst müsstest Du von der Rente und von der Pension Beitrag zahlen. Die PKV hingegen interessiert das nicht.
Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: clarion am 29.01.2020 07:01
Hallo die Gesetzliche zahlt auch längst nicht Alles.

Als Beamter auf Widerruf würdest du wenn Du gesund bist noch mal einmal einen günstigeren Anwärtertarif bei der PKV bekommen. Du kannst nach der Verbeamtung auf Widerruf zurück in die GKV wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit  im öD oder in der PW aufnimmst.

Als freiwillig gesetzlich Versicherter wirst Du als Beamter in so gut wie jeder Lebenskonstellation m.E. deutlich mehr zahlen als wenn Du Dich privat versicherst. Je höher die Besoldung um so größer wird der Unterschied. M.E. ist die GKV nur eine Option wenn Du eine Fußball-Mannschaft an Kindern möchtest und deswegen überwiegend Teilzeit arbeiten wirst.

Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: iro38 am 29.01.2020 07:05
Hier findest du auch noch Beratungsangebot, sie haben meiner Freundin vor 2 Jahren gut weitergeholfen bei der PKV Wahl. Sie hatte sich dort eine Beratung angefordert und war zufrieden... Gibt sicherlich noch viele andere Stellen oder Bewertungsportale im Netz, aber vielleicht findest du noch was nützliches!

https://www.öffentlicherdienst.de/index.php/ausbildung/beamte-innen

Je jünger und „gesünder“ du in die PKV gehst, desto geringer sind die Beiträge. Es gibt aber auch einiges zu beachten und es lohnt sich genauer hinzuschauen. Auch bei der PKV gibt es Kassen, die zwar günstig zu Beginn sind, aber sehr schnell ansteigen und du dann schnell genauso viel zahlt wie als gesetzlich Versicherter Angestellter. Sonst schließe ich mich den Vorredner*innen an.

Wenn du dir unsicher bist ob das Beamtenverhältnis das Richtige ist, solltest du das vielleicht nicht nur von der PKV abmachen. Welche Tätigkeiten wären das, was interessiert und gefällt dir, was kannst du dir vorstellen, willst du mal weg aus NRW etc... hier gibt es wahre Unterschiede!
Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 07:21
Es gibt aber auch einiges zu beachten und es lohnt sich genauer hinzuschauen. Auch bei der PKV gibt es Kassen, die zwar günstig zu Beginn sind, aber sehr schnell ansteigen und du dann schnell genauso viel zahlt wie als gesetzlich Versicherter Angestellter.
Hier sit ein Blick auf das "Alter" des Tarifes evtl. hilfreich.
Es gibt Versicherer, die schließen einen Tarif für neu Kunden um dann einen neuen zu generieren.
Die Tarif sind dann am Anfang wahnsinnig billig. Diese Tarife neigen (gefühlt) dazu schnelle und stärker zu steigen als Tarife die stabil länger am Markt sind.

OffTopic: Wird es irgendwann mal einen echten Markt für Bestandskunden in der PKV geben? Sprich Verpflichtung der PKVen, das die Rücklagen an den neuen PKV übertragen werden o.ä.?
Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: was_guckst_du am 29.01.2020 08:30
...der genannte Beitrag von 250-270€ dürfte der Beitrag sein, denn du nach der Ausbildung zahlen wirst...während der Ausbildung wird dieser erheblich geringer sein...(obwohl auch dieser Beitrag für einen gesunden jüngeren Menschen eher hochgegriffen scheint)...

...ich kenne in meinem Umfeld keinen einzigen Beamten, der "freiwillig" in der GKV versichert ist...
Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 09:56
...ich kenne in meinem Umfeld keinen einzigen Beamten, der "freiwillig" in der GKV versichert ist...
ich zwei
Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension
Beitrag von: Dude23 am 29.01.2020 11:02
ich zwei

Und wieso sind sie das? Das würde mich interessieren.
Titel: Antw:Beamtenanwärter ab September - Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 11:08
Frau zuhause, "Kinderreich" und nicht gD. Bei einem der zwei zusätzlich noch späte Beamtenlaufbahn und später Kindersegen ;)

Aber in HH dürften es jetzt ja dann auch mehr davon geben.
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: Schmitti am 30.01.2020 09:04
Warum so eine Ablehnung?
Hauptsächlich die Sorge, dass mir nicht alle Leistungen bezahlt werden, ich das Geld vorstrecken muss und dieses "Endgültige", wer weiß was in 20 Jahren ist?
Wer weiß, wie die GKV in 20 Jahren aussieht?

Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: clarion am 31.01.2020 00:43
Ich persönlich war während der Anwärterzeit freiwillig (haha) gesetzlich versichert. Zum Einen war eine Beschäftigung im öD im Anschluss nicht garantiert, zum Anderen galt die Öffnungsklausel der PKV nicht für Anwärter. Das tat aber schon weh, von der mickrigen Anwärterbesoldung gingen noch mal 200 € an die GKV.
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: was_guckst_du am 31.01.2020 06:58
...ich habe erst gestern eine Statistik gelesen, danach waren 98 % aller Beamten in der PKV...
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: WasDennNun am 31.01.2020 09:25
...ich habe erst gestern eine Statistik gelesen, danach waren 98 % aller Beamten in der PKV...
Hätte nicht gedacht, dass so viele nicht in der PKV sind.
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: was_guckst_du am 31.01.2020 11:10
...ich hätte eher mit mehr gerechnet, da es füher weniger "Öffnungsklauseln" für Bewerber mit kostentreibenden Erkrankungen gab...
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: Pelle am 31.01.2020 17:43
So, ich bitte erstmal die lange Zeit bis zu einer Antwort meinerseits zu entschuldigen. Ich war immer kurz am lesen, aber wollte mir beim antworten Zeit nehmen und noch offene Fragen nicht so dahin tippseln.

Zuerst einmal Danke an alle, die sich die Zeit genommen haben, auf meine Fragen einzugehen!

Ich versuche mal, zusammenzufassen. Ich würde im Großen und Ganzen schon sagen, dass ihr mir zur PKV raten würdet.
Ich habe leider eine wichtige Sache immer noch nicht verstanden.

Wenn ich, Zitat: "unter 55 bin und das Angestelltengehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt", bin ich wieder gesetzlich pflichtversichert.
Aber ich lese überall, dass man aus der PKV nicht mehr rauskommt.

Beispiel: Ich schaffe die Ausbildung, werde Beamter auf Widerruf. Dann entschließe ich mich, aus dem Beamtentum auszusteigen, und möchte im gehobenen Dienst mit meinem Abschluss als Angestellter arbeiten. Unabhängig, ob das aus finanzieller Sicht sinnvoll ist. Wenn ich nun als Anwärter und danach in der PKV war, dann bin ich automatisch in der GKV, korrekt oder falsch?? Also ist die Mitgliedschaft in der PKV an meinem Beamtentum gebunden, wisst ihr was ich sagen möchte?

Wenn das so sein sollte, habe ich dann irgendwelche Nachteile wenn ich quasi wieder zurückkomme zur gesetzlichen? Es ist dann wieder so, dass zur Hälfte Arbeitgeber und Hälfte Arbeitnehmer übernehmen, oder muss ich dann alles übernehmen?

Zitat: "Einziger Nachteil der PKV Phase, Du würdest evtl. später nicht die Bedingungen für die KVdR erfüllen, was die GKV dann im Rentenalter teurer machen würde."

Weil man für die KVdR die komplette zweite Berufshälfte in der GKV sein muss? Habe da was gelesen. Oder wegen anderer Bedingungen?
Was hätte das zur Auswirkung?

Mir schwirrt da so viel im Kopf rum, ich versuche das zu ordnen.
Stichwort Pension. Wenn ich den oben genannten Fall nehme, Ausbildung und nach 1 Jahr Arbeit als Beamter auf Widerruf und dann als Angestellter arbeite, was passiert mit meiner Pension? Die verfällt wahrscheinlich, oder?

Anderer Fall: Ich bleibe bis zum Rentenalter Beamter, aber durchgängig gesetzlich versichert. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Höhe meiner Pension?

Die 250-270 € sind tatsächlich Zahlen, die nach der Ausbildung gelten würden.
Ich kann aber nicht während der Ausbildung (Anwärterschaft) die PKV nehmen und dann wieder zurück in die GKV?
Als was gelte ich denn dort bei der GKV? Ausbildung/Student? Um mal zu schauen, was dort für Beiträge zu erwarten sind. PKV waren es glaube so um die 90 € rum.

Gut. Übrigens, mit dem Zuschuss für Beamte in der GKV gibt es noch mehr Länder, wenn ich das so richtig sehe? HH, Berlin, Bremen, Thüringen, .. waren glaube noch eins oder zwei. Ist also durchaus interessant in der Zukunft.
Mal angenommen, ich würde jetzt in die PKV gehen, und möchte als Beamter nach Thüringen gehen, dann könnte ich dort ja nicht mehr zurück wechseln, obwohl dort dieser Zuschuss angeboten wird.

Zitat von clarion: "..Zum Einen war eine Beschäftigung im öD im Anschluss nicht garantiert,..."

Das ist bei mir auch nicht der Fall, es wird zwar gesagt, bei entsprechender Leistung, etc..
Aber sicher ist das auch nicht. Klar, Behörden bilden selten über Bedarf aus, gerade wenn es so eine teure Ausbildung ist, aber trotzdem..

Uff, wieder so lang..
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: Casiopeia1981 am 01.02.2020 00:29
Hi. Kein Problem, ich wollte dir auch längst schreiben und dass immer verschoben.

Um es mal kurz zu erklären:

Krankenversicherung

In Deutschland ist u. a. versicherungspflichtig  in der GKV, wer gegen Arbeitsentgelt einer Beschäftigung nachgeht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Als Beamter sodann gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV (s. § 9 SGB V).

Würdest du nach deiner Ausbildung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und einer „normalen“ Beschäftigung nachgehen, würde der oben genannte Versicherubgsfreiheitstatbestand ,Beamte‘ entfallen und du würdest automatisch wieder versicherungspflichtig. Es sei denn, dass keine anderen Gründe für eine Versicherungsfreiheit bestehen. Bei Rückkehr in die GKV in dem Fallist alles wie immer: Beitragstragung 50/50, Leistungsrecht gleich.

Dazu gehört bspw. Über ein Jahresarbeitsentgelt von derzeit min. 62.500€ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) zu verdienen oder aus Altersgründen, wenn man nach dem 55. Lebensjahr wieder Versicherungspflichtig würde, aber in den letzten 5 Jahren vorher nicht gesetzlich versichert war und gleichzeitig versicherungsfrei war.

Kurz:
Du kommst grundsätzlich wieder in die GKV, wenn dein Einkommen nicht höher als 62.500 (2020) oder du älter als 55 bist und nicht versicherungsfrei und in dem 5 Jahren vorher pkv warst.

KVdR / freiwillige KV
Die Beiträge würden sich im Alter zunächst gleichberechnen, allerdings verändern sich die sonstigen zu vorbeitragenden Einnahmen schon mal 

Den Rest schreibe ich morgen ;)





Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: clarion am 01.02.2020 09:23
Hallo,

die Höhe der Pension ist unabhängig von der KV. Mit der Pensionierung steigt Dein Beihilfeanspruch, wovon Du als freiwillig gesetzlich Versicherter aber nichts hättest. Die Pensionsberechtigung erwirbt man nach fünf Jahren Beamtendasein.

Wenn Du Dich in der PKV versichern würdest, wird nach der Anwärterzeit von der PKV der günstige Anwärtertarif bis zu einer erneuten Verbeamtung bzw. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine gewisse Zeit weiter geführt. Wenn Du aber innerhalb dieser Zeit keine adäquate Arbeit findest, kann die KV aber sehr teuer werden.

Hast Du aus vorherigen Beschäftigungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: Casiopeia1981 am 02.02.2020 15:09
Wechsel in die GKV:

Wenn du dich in deiner versicherungsfreien Beamtentätigkeit für die PKV entschieden hast, ist ein Wechsel in die GKV  innerhalb der versicherungsfreien Beschäftigung nicht mehr möglich.

Wenn die Entscheidung zu schwer ist, gehe in die Freiwillige GKV und warte ab.

Ich würde mich aber bei einer PKV erkundigen, ob eine Anwartschaftsversicherung möglich wäre. Diese dient dazu, dass du die Konditionen quasi sicherst, wenn du später mal in die PKV wechseln möchtest.

Rentenversicherung
Wenn du unversorgt aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest und keine weitere versicherungsfreie Tätigkeit aufnimmst, wirst du „zwangsweise“ in der Rentenversicherung (nicht in der VBL) nachversichert. Das hat zur Folge, dass du aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung quasi von Anfang versichert gewesen wärest.

 
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: Pelle am 04.02.2020 00:05
Danke für eure Antworten.
Ich habe heute den ganzen Tag für einen Eignungstest gebüffelt und daher dauert es wieder solange bis zu einer Rückmeldung.

Morgen spätestens werde ich in Ruhe antworten.

(Nur als Info, weil ich finde es unhöflich, wenn sich jemand freiwillig in der Freizeit so Mühe gibt mit Erklärungen, dann solange keine Reaktion zu zeigen)

Lg
Titel: Antw:[NW] Beamtenanwärter ab Sept/Krankenversicherung/Pension - Bitte um Beratung
Beitrag von: Pelle am 06.02.2020 00:52
Ich habe die Erklärung soweit, glaube ich, verstanden.
Ich war immer der Annahme, bei einem Wechsel in die PKV kommt man NIEMALS mehr in die GKV, egal was man in seinem Leben tut.
Dies ist aber wohl nicht der Fall, sobald man eine versicherungspflichtige Beschäftigung annimmt. Das ist schonmal etwas beruhigend für mich bzw. eine wichtige Information.

Das Thema Rente ist noch etwas schwammig in meinem Kopf  :D
Casiopeia1981, du schreibst: "...wirst du „zwangsweise“ in der Rentenversicherung (nicht in der VBL) nachversichert."
Nach dem Suchen des Begriffes VBL bin ich dann darüber aufgeklärt worden, dass es sich um eine Zusatzversorgung handelt, also die Altersvorsorge betrifft.
Verstehe ich das richtig, anhand eines Beispieles:

Ich arbeite 5 Jahre (inkl. Ausbildung) als Beamter, dann lasse ich mich aus dem Beamtentum entlassen.
Du schreibst: "..Das hat zur Folge, dass du aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung quasi von Anfang versichert gewesen wärest."
Mir fehlt quasi die VBL Rente? Richtig?
Was hat das für Auswirkungen? Große finanzielle?

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Ich habe ALG nach dem Ausscheiden meiner alten Beschäftigung in Anspruch genommen, beziehe aber momentan keines mehr.

Ich war inkl. Ausbildung 6 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt, ich habe dort auch in eine Zusatzversorgung eingezahlt, in die KVK ZusatzRente.

Von dort wurde mir ein Bescheid zugesandt, ich glaube dort stand was von aktueller Rente von 300 €. Kann das sein bzw. diese bleibt mir ja auf jeden Fall erhalten, egal was passiert, dies hatte mir ja schon ein User hier bestätigt.
Oder ist das eine Hochrechnung? Ich muss den Bescheid mal raussuchen und genau schauen, was dort draufsteht.
Ich kann mir weder vorstellen, dass ich schon 300 Euro angesammelt habe, noch das ich eine Hochrechnung von 300 Euro habe.. hoffentlich  :o

Ich habe übrigens in meinen Unterlagen gesehen, dass ich 5 Jahre nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst als Beamter bleiben muss, sonst muss ich anteilig zurückzahlen. Für jedes Jahr 1/5 weniger meiner Anwärterbezüge.
Allerdings nur die Summe, die die Hälfte der monatlichen Anwärterbezüge übersteigt. Ist eigentlich verständlich, die Ausbildung kostet ja auch eine Menge!