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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Kalks2 am 30.07.2020 14:53

Titel: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Kalks2 am 30.07.2020 14:53
Hallo Community,

ich möchte meinem Arbeitgeber wegen der IT-Fachkräfte Zulage ansprechen.
Derzeit bin ich in TVöD Bund EG10 Stufe vier und würde diese mit der Begründung "Bindung von IT-Fachkräften" beantragen wollen. Weiß einer ob die Beantragung unproblematisch bei euch verlief, nimmt das jemand von euch in Anspruch?

Eine Frage die ich mir stelle ist, muss man dann einen Schein unterschreiben, dass man so und so lange dann den Arbeitgeber nicht wechseln darf? Habe ich nicht vor, aber man kann ja nie wissen.

Vielen Dank für eure Antworten!
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Spid am 30.07.2020 15:07
Im TVÖD gibt es keine solche Zulage.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Kalks2 am 30.07.2020 15:15
Hallo,

vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden oder mich unklar ausgedrückt.

Ich bezog mich hierauf:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20181213.html

Viele Grüße
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Lars73 am 30.07.2020 15:19
Die Kündigung bleibt möglich. Bei uns geht die Initiative von den Vorgesetzten aus. Man kann es aber ggf. anregen. Wie gut die Chance ist hängt von dem Umständen im Einzelfall ab.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: ÖffiMensch am 31.07.2020 21:08
Bei uns wird eine IT-Fachkräftezulage grundsätzlich nicht gewährt. In anderen Behörden wird sie bei entsprechender Eignung angeboten.  Du siehst also, ein bunter Blumenstrauß von Möglichkeiten:)
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Acetylen am 31.07.2020 21:29
Ich bekomme eine IT Fachkräftezulage. Die heisst übrigens tatsächlich genau so, zumindest bezeichnet mein Arbeitgeber dieser in meiner Gehaltsabrechnung so. Diese habe ich allerdings bei der Einstellung verhandelt. Wenn man schon in einem Beschäftigungsverhältnis steht wird es wohl schwieriger. Ich kenne das so dass man dann einen konkreten Abwanderungswillen nachweisen muss um diese zu erhalten. Ein Zwischenzeugnis zu beantragen könnte beispielsweise hilfreich sein. Das wird aber vermutlich in jeder Behörde etwas anders gehandhabt.
Ich musste bezüglich der Zulage nichts unterschreiben.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Spid am 31.07.2020 22:23
Ob sie genau so oder anders heißt, ist unbeachtlich. Es gibt sie im TVÖD nicht. Es handelt sich um eine übertarifliche Leistung, die in keinem Zusammenhang zum TVÖD steht.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: finethoma am 14.09.2020 12:40
Hallo,
das leidige Thema kenne ich.

In meiner Bundesbehörde haben schon viele versucht die IT-Fachkräftezulage zu bekommen, so sie denn davon wissen.

Nach Aussage der Personalabteilung muss das vom MA selber ausgehen, die Leitung bestätigt das nur und gegebenfalls den Umfang der Rahmensauschöpfung. Hier wird der Rahmen bis 1000 Euro aber wohl nie ausgeschöpft.

Ebenso lautete die Aussage mal, dass nur die höheren Eingruppierungen konkrete Zusagen für externe Stellen vorweisen sollen, dann wieder das alle eine unterschriebene externe Einstellungszusage vorweisen sollten.

Meiner Meinung nach ist es dann ja eigentlich schon zu spät.
Dementsprechend sind auch vermehrt Kollegen dann gegangen.

Allgemein wird das Thema ungern gesehen und dann auch mit fehlender finanzieller Unterfütterung abgefertigt.

Zudem scheint der ganze Ablauf dazu schlecht unterfüttert zu sein. Selbst der Personalrat hatte noch nie von sowas gehört (fällt eigentlich mit in Zuständigkeit) obwohl es wohl schon mal in meiner Behörde gewährt wurde.

Laut Aussage des BMI im Behördenspiegel vom August 2019 auf Seite 5
https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2019_august/4 (https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2019_august/4)
wurde wohl bundesweit seit 2012 die IT-Fachkräftezulage gerade mal 63 mal gewährt (Laut Artikel 08/2019).

Daraus kann dann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.
Mir bleibt nur wieder Druck zu machen oder halt unzufrieden bleiben.

S. Thoma
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Lars73 am 14.09.2020 12:52
Die 63 bezieht sich auf dem Beamtenbereich. Für Tarifbeschäftigte dürfte es deutlich mehr genutzt werden.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: finethoma am 14.09.2020 13:02
Hallo,

dann nehme ich diesen Teil der Aussage zurück, da hat mich dann wohl mein Gedächtnis getrügt.

Die Kernaussage, dass es oft nicht gewährt wird bleibt ja.

Bei meinem PR und dem PR des Ressorts war das auch alles Neu und wurde dann mehr oder weniger abgewunken.
Nach den Motto "Dann gehen Sie halt."
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Lars73 am 14.09.2020 13:05
Bei uns wird es recht routinemäßig gewährt. (Bis zur Verbeamtung, dann nicht mehr.)
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Bernd32 am 19.09.2020 13:35
Ich nutze diesen Thread einfach mal für meine Frage bzgl. der IT-Zulage. Ich hoffe, das ist in Ordnung.

Mit wurde eine Stelle im höheren Dienst angeboten. Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss. Dann zieht das Amt ggf., durch das Gewähren der Zulage, nach.

Hat jemand Erfahrung damit? Was bedeutet hier nachweisen? Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Pseudonym am 19.09.2020 13:43
Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?

Ja. Gern genommen sind Arbeitsverträge bzw. Stellenzusagen mit Lohnangaben. Das gibt nach Aktenlage Grund für die Zulage.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: WasDennNun am 19.09.2020 15:27
Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?

Ja. Gern genommen sind Arbeitsverträge bzw. Stellenzusagen mit Lohnangaben. Das gibt nach Aktenlage Grund für die Zulage.
Müssen muss man nix, aber die müssen ja auch keine Zulagen zahlen.

Und wenn man von jemanden fordert, dass er einen besseren AV vorlegen soll, damit man ihm trotzdem weniger Geld gibt ....  die haben die nix verstanden. Aber so ist ja leider oftmals die Qualität der Personaler im öD.

Was ich noch verstehen kann, ist dass sie zur Dokumentation der Wechselwilligkeit eines Kollegen ein Einladung zum VG haben wollen.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Pseudonym am 19.09.2020 15:31
Nun, wenn der AG den Beweis der Wertigkeit und der AN die Zulage haben will, "muss" man halt doch ;-)

Entscheidung nach Aktenlage ist revisionsfest. Es ist an sich dämlich, einen guten AN zur Bewerbung außerhalb zu zwingen. Andererseits ist es - bis zu einem gewissen Grad - nachvollziehbar.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: WasDennNun am 19.09.2020 16:14
Nun, wenn der AG den Beweis der Wertigkeit und der AN die Zulage haben will, "muss" man halt doch ;-)

Entscheidung nach Aktenlage ist revisionsfest. Es ist an sich dämlich, einen guten AN zur Bewerbung außerhalb zu zwingen. Andererseits ist es - bis zu einem gewissen Grad - nachvollziehbar.
Nein! Nicht nur dämlich, sondern absolutes Versagen.
Wenn man dem Mitarbeiter sagt: Könnten sie pro forma uns eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zukommen lassen, damit wir was für die Akten haben, dass kann ich noch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen.
Ersten ggfls. dürfte ich den Vertrag nicht vorlegen.
Zweitens wenn ein AG so die Wertschätzung ausdrückt, dann hat er ein mieses Personalmanagement.
Drittens wenn man gesagt bekommt vom AG, hole dir ein besseres Angebot ein, dann schauen wir mal ob wir da mitgehen können, dann macht man was?
Man zieht seinen Mantel an und ist zur Tür raus.

So hält man willige MA auf keinen Fall im öD.

Versagertruppen sind dass, gut dass das sich bei uns geändert hat.(Land nicht Bund)
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Bernd32 am 19.09.2020 16:28
Ich empfinde es auch eher als etwas übertrieben. Aus mehreren Gründen.
Ich soll jetzt den Bewerbungsprozess bei einer anderen Firma vollständig durchlaufen, in dem Wissen, dass ich sowieso ablehnen werde und es mir nur um den AV geht? Der Aufwand ist enorm. Und auch in einem gewissen Grad dem dritten AG gegenüber moralisch verwerflich.
Und all das ist in meinen Augen gar nicht nötig. Höherer Dienst, d.h. Masterabschluss. Es ist doch völlig klar, dass ich im privaten Sektor ein vergleichbares Gehalt (TVöD + Zulage) erzielen könnte. Wozu also meine und die Zeit dritter Unternehmen stehlen.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: finethoma am 23.09.2020 19:59
Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.

Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.

Es ist ja auch meine Ansicht, dass wenn man schon eine Einstellungszusage/einen unterschriebenen Vertrag in der Hand hat und die externen Bewerbungsrunden schon durchgemacht hat, man ja schon moralisch und innerlich weg ist.

Von anderen KuK wurde dann auch berichtet das wohl auch mal nur kürzere Zeiten (1-2 Jahre) angeboten werden, auch unter dem Irrglauben, dass wenn das Rundschreiben alle 2 Jahre abläuft dann auch die Maßnahmen ablaufen sollten.

Ich greife dann gleich mal vor, dass es im TVöD keinen höheren Dienst gibt (Beamtenrecht) und der Master zwar eine der Vorraussetzungen für eine Stelle sein kann, aber man mit einem Master nicht gleich automatisch höhereingruppierte Stellen bekommt.
In der Wirtschaft kann man ja auch ganz ohne akademische Ausbildung richtig gut verdienen.

Es sind ja nicht nur Unternehmen die man dann mit falschen Einstellungszusagen belastet, wenn sich auf andere Stellen im öffentlichen Dienst beworben wird um da Einstellungszusagen als Verhandlungsbasis zu bekommen, wirft man ganze Stellenausschreibungsrunden über den Haufen.
Wenn alle bzw. der vermeintliche dann in letzter Minute abspringen, dann kann das Monate bis Jahre dauern bis das wieder in Gang kommt und alle Geschäftsgänge durchlaufen hat.
Gerade bei IT-Stellen bzw. IT-nahen Stellen ist das dann spassig.

Wie ich bereits erwähnte, hieß es auch mal bei uns im Haus, dass nur hD-Aquivalente zusagen brauchten und dann wieder das grundsätzliche alle sowas benötigten. Ergo knappe Kassen oder andere Zuständigkeiten im Personalbereich.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: WasDennNun am 24.09.2020 07:51
Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.

Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.
Richtig, deswegen fürs Lochen und Abheften würde auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin reichen, dass würde ich noch ansatzweise verstehen.
Aber am Ende ist es halt nur eine Loosertruppe, die zu faul oder zu dämlich ist ein paar Zeilen zu schreiben, um diese drohende Abwanderung glaubhaft zu machen.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Tashibo am 24.09.2020 11:32
Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.

Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.
Richtig, deswegen fürs Lochen und Abheften würde auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin reichen, dass würde ich noch ansatzweise verstehen.
Aber am Ende ist es halt nur eine Loosertruppe, die zu faul oder zu dämlich ist ein paar Zeilen zu schreiben, um diese drohende Abwanderung glaubhaft zu machen.

Gerade die Abwanderungstexte sind doch in der Regel ein Standard Textblock. Da will einfach jemand nichts machen. Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: WasDennNun am 24.09.2020 12:45
Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.
Kluger Mann der oberster Chef und gewährt er rechtzeitig Stufenzulagen oder andere monetäre tarifliche Möglichkeiten um den Menschen vom "sich umsehen" abzuhalten?
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: Tashibo am 24.09.2020 19:33
Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.
Kluger Mann der oberster Chef und gewährt er rechtzeitig Stufenzulagen oder andere monetäre tarifliche Möglichkeiten um den Menschen vom "sich umsehen" abzuhalten?
Bedarfsgerecht werden entsprechende Tarifliche sowie Außertarifliche Möglichkeiten zur Personalbindung eingesetzt. Da kann man sich bei uns nicht beschweren.
Titel: Antw: IT-Fachkräftezulage
Beitrag von: WasDennNun am 25.09.2020 07:06
Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.
Kluger Mann der oberster Chef und gewährt er rechtzeitig Stufenzulagen oder andere monetäre tarifliche Möglichkeiten um den Menschen vom "sich umsehen" abzuhalten?
Bedarfsgerecht werden entsprechende Tarifliche sowie Außertarifliche Möglichkeiten zur Personalbindung eingesetzt. Da kann man sich bei uns nicht beschweren.
Das beruhigt mich, dass es doch noch mehr vernünftige Strukturen in der Behördenlandschaft gibt.