Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?
Müssen muss man nix, aber die müssen ja auch keine Zulagen zahlen.Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?
Ja. Gern genommen sind Arbeitsverträge bzw. Stellenzusagen mit Lohnangaben. Das gibt nach Aktenlage Grund für die Zulage.
Nun, wenn der AG den Beweis der Wertigkeit und der AN die Zulage haben will, "muss" man halt doch ;-)Nein! Nicht nur dämlich, sondern absolutes Versagen.
Entscheidung nach Aktenlage ist revisionsfest. Es ist an sich dämlich, einen guten AN zur Bewerbung außerhalb zu zwingen. Andererseits ist es - bis zu einem gewissen Grad - nachvollziehbar.
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden, ... Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren. |
Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.Richtig, deswegen fürs Lochen und Abheften würde auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin reichen, dass würde ich noch ansatzweise verstehen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.
Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.
Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.Richtig, deswegen fürs Lochen und Abheften würde auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin reichen, dass würde ich noch ansatzweise verstehen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.
Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.
Aber am Ende ist es halt nur eine Loosertruppe, die zu faul oder zu dämlich ist ein paar Zeilen zu schreiben, um diese drohende Abwanderung glaubhaft zu machen.
Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.Kluger Mann der oberster Chef und gewährt er rechtzeitig Stufenzulagen oder andere monetäre tarifliche Möglichkeiten um den Menschen vom "sich umsehen" abzuhalten?
Bedarfsgerecht werden entsprechende Tarifliche sowie Außertarifliche Möglichkeiten zur Personalbindung eingesetzt. Da kann man sich bei uns nicht beschweren.Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.Kluger Mann der oberster Chef und gewährt er rechtzeitig Stufenzulagen oder andere monetäre tarifliche Möglichkeiten um den Menschen vom "sich umsehen" abzuhalten?
Das beruhigt mich, dass es doch noch mehr vernünftige Strukturen in der Behördenlandschaft gibt.Bedarfsgerecht werden entsprechende Tarifliche sowie Außertarifliche Möglichkeiten zur Personalbindung eingesetzt. Da kann man sich bei uns nicht beschweren.Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.Kluger Mann der oberster Chef und gewährt er rechtzeitig Stufenzulagen oder andere monetäre tarifliche Möglichkeiten um den Menschen vom "sich umsehen" abzuhalten?