Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Der Unbeugsame am 24.03.2020 13:09
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Hallo,
ich bin arbeitslos/Arbeit suchend (Bürojob allgemein ...), jetzt wurden und werden viele Stellenbesetzungsverfahren im ÖD und in der PW pausiert oder abgebrochen, bereits terminierte Vorstellungsgespräche wurden bis auf Weiteres verlegt. Auch gehen, zumindest hier im Umkreis von 100 km, die Stellenausschreibungen merklich zurück.
Plant die Regierung, den AlG I-Anspruch für alle Bezieher bis auf Weiteres zu verlängern?
Das wäre doch nur fair, oder!?
Wisst ihr darüber evtl. mehr?
Wie steht ihr dazu?
Schöne Grüße
DU
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Verständnisfrage:
Was macht es in dem Zusammenhang fair das ALG I zu verlängern? I.d.R. besteht ein doch recht langer Anspruch auf diese Leistung - im Gegensatz zu den bisher geplanten Maßnahmen bezüglich Kontaktverbot.
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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.
Ich glaube, wir alle können uns sicher sein, dass es in zwei Wochen nicht besser geworden ist, das Ganze dauert dann mal locker sechs Monate, in diesen sechs Monaten lagen Stellenbesetzungen auf Eis, wie soll man da bitteschön eine Chance haben, einen Job zu finden? Und wenn der Restanspruch von AlG I noch sechs Monate betrog, man dann aber AlG II beantragen muss, obwohl man in diesen sechs Monaten einen Job gefunden hätte, es einem aber verwehrt wurde ... ja, IMHO wäre das unfair!
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Grundsätzlich bleibe ich der Auffassung, daß der öffentliche Dienst ganz aus der Arbeitslosenversicherung raus sollte. Mindestens aber eine Abschaffung dieses Sozialversicherungszweiges für "unkündbare Angestellte".
Denn das Minusgeschäft machst nicht Du durch den Abstieg in ALG II, sondern die o. g. Klientel, die nicht nur für eine kurze Krise betroffen sind, sondern über viele Jahrzehnte in ein System einzahlen, welches eigentlich für diese zugangsfern ist.
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Ja, ich kann diese persönliche Perspektive einnehmen.
Grundsätzlich fällt das aber aus meiner Sicht in die Rubrik "Das Leben ist nicht fair". Ich sehe auch keine Notwendigkeit dies als Staat auszugleichen. Was es aus Ihrer Sicht nicht schöner macht, dennoch sehe ich persönlich keinen Handlungsbedarf.
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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.
Und schon haben wir die Neiddebatte. Ich glaube nicht, dass Du hier im richtigen Forum gelandet bist mit solchen allgemeinpolitischen Diskussionsanstößen.
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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.
Und schon haben wir die Neiddebatte. Ich glaube nicht, dass Du hier im richtigen Forum gelandet bist mit solchen allgemeinpolitischen Diskussionsanstößen.
Er hat doch Recht! Jetzt kommen wieder alle aus Ihren Löchern gekrochen und wollen Geld abschöpfen. Es wurde in den letzten Jahren prächtig Kasse gemacht und nun schreit man sofort nach Staatshilfen wenns mal nicht mehr so rund läuft.
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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.
Und schon haben wir die Neiddebatte. Ich glaube nicht, dass Du hier im richtigen Forum gelandet bist mit solchen allgemeinpolitischen Diskussionsanstößen.
Puhhh, meine Anfrage hat rein gar nichts mit Neid zu tun!
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Puhhh, meine Anfrage hat rein gar nichts mit Neid zu tun!
Ich kann die Anfrage verstehen. Bin aber auch davon überzeugt, daß wenn man die Bezugsdauer aufgrund der geschilderten Einflüsse verlängert, man sie auch bei besseren Konditionen verkürzen müsste. Mindestens in Westdeutschland für 2018 und 2019 wegen Vollbeschäftigung auf vielleicht nur sechs Monate.
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Wisst ihr darüber evtl. mehr?
Derartiges ist derzeit nicht angedacht.
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Plant die Regierung, den AlG I-Anspruch für alle Bezieher bis auf Weiteres zu verlängern?
Nein, aber diskutiert wird stattdessen etwas anderes: Eine Vereinfachung des Zugangs zu Hartz IV. Konkret soll die Vermögensprüfung für sechs Monate wegfallen. Das geht effektiv schon leicht in die von Dir angedachte Richtung.
Siehe https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html
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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.
Sehr verständlich, sei gewiss, der Staat wird dein Überleben sichern.
Ich glaube, wir alle können uns sicher sein, dass es in zwei Wochen nicht besser geworden ist, das Ganze dauert dann mal locker sechs Monate, in diesen sechs Monaten lagen Stellenbesetzungen auf Eis, wie soll man da bitteschön eine Chance haben, einen Job zu finden? Und wenn der Restanspruch von AlG I noch sechs Monate betrog, man dann aber AlG II beantragen muss, obwohl man in diesen sechs Monaten einen Job gefunden hätte, es einem aber verwehrt wurde ... ja, IMHO wäre das unfair!
Ich denke ALG I wird es nicht geben, aber wohl eine längere Stillhaltephase bei H4 was die Höhe deiner Miete angeht.
Also richte dich schon mal darauf ein, dass du mit 400€ fürs Leben auskommen musst.
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Grundsätzlich bleibe ich der Auffassung, daß der öffentliche Dienst ganz aus der Arbeitslosenversicherung raus sollte. Mindestens aber eine Abschaffung dieses Sozialversicherungszweiges für "unkündbare Angestellte".
Interessante These, nur wie legst du fest wer "unkündbarer Angestellte" ist?
Ich persönlich bin locker kündbar.
Und die ganze aktuellen Helden (Pfleger und Ärzte) sind es auch.
Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.
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Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.
Wird schwierig sein und ich erkläre ausdrücklich, das dies nur meine derzeitige eigene Meinung ist. Grundsätzlich bin ich vor Allem aus solidarischen Gründen für eine vollständige Beibehaltung der AV - Pflicht für Personen im öffentlichen Dienst.
Seit einigen Jahren nicht mehr, weil die Abgabenlast und Umverteilung viel zu weit angestiegen ist. Die Umverteilung hat keine Grenzen mehr. Vielleicht sieht das in einigen Jahren wieder anders aus, jedoch die Hoffnung ist gering. ;)
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Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.
Wird schwierig sein und ich erkläre ausdrücklich, das dies nur meine derzeitige eigene Meinung ist. Grundsätzlich bin ich vor Allem aus solidarischen Gründen für eine vollständige Beibehaltung der AV - Pflicht für Personen im öffentlichen Dienst.
Eine Variante wäre ja es in eine Freiwillige Leistung umzuwandeln.
Der der Will der zahlt und bekommt es dann (und der AG mus es mitbezahlen), die anderen wandern direkt ins H4. Bekommen dafür aber den AG anteil. 8)
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Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).
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Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.
Die Erfüllung des tariflichen Kündigungsschutzes läge z. B. nicht völlig fern.
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Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).
Warum sollte das aufgestockt werden?
Zudem kenne ich aus eigener Erfahrung nur Fälle, die ihren unbefristeten Arbeitsplatz im öD - ohne eine weitere Verwendung zu haben - gekündigt haben. Und die bekommen eine Sperre auf dem ALGI.
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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
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Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).
Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
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Nein, aber diskutiert wird stattdessen etwas anderes: Eine Vereinfachung des Zugangs zu Hartz IV. Konkret soll die Vermögensprüfung für sechs Monate wegfallen. Das geht effektiv schon leicht in die von Dir angedachte Richtung.
Siehe https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html
Das Problem wird sein, dass die Jobcenter trotz Vereinfachungen evtl. mit den Neuanträgen der nächsten Monate überfordert sein werden und es zu Wartezeiten kommt. So könnte man wenigstens diesen Teil der Neuanträge in die Zukunft verschieben. Die Rücklagen der Arbeitsagentur sollten auch dafür noch reichen
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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?
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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?
Liegt das Arbeitslosengeld für Singles nicht ungefähr bei 60% des durchschnittlichen Nettos (Letzte 12 Monate)?
Dann wäre der E2/2er schon ziemlich in der Nähe von Harz4.
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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?
Liegt das Arbeitslosengeld für Singles nicht ungefähr bei 60% des durchschnittlichen Nettos (Letzte 12 Monate)?
Dann wäre der E2/2er schon ziemlich in der Nähe von Harz4.
Ja. In der Nähe und je nach Gemeinde und der dort angenommen max Miete auch schon mal drüber.
Aber wer ist regelmäßig E2 und dann auch weniger als 3 Jahren dabei, wenn er gefeuert wird?
Wie gesagt kleiner E3 ist mir in den letzten 15 Jahren nicht mehr unter die Augen gekommen.
Und E3 ~2600 Brutto hat halt ~1022 € ALG I, da ist er in der Regel über H4
ob es sich dann für ihn lohnen würde in die AV zu zahlen?
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Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.
Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo wäre derlei behauptet worden?
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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo wäre derlei behauptet worden?
Das wurde vor längerer Zeit auch mal behauptet.
Deine Behauptung, dass ALGI aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste, ist natürlich auch nur in den wenigsten Ausnahmen richtig und somit irrelevant.
Einzige ansatzweise relevante Gruppe: Alleinerziehenden EG3er die kein Unterhalt für das Kind bekommen.
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Wenn noch eine Ehefrau und zwei Kinder hin zu kommen, ist man allerdings gleich beim Harz4 Zuschuss.
Den dürfte man allerdings auch bei einem E5 Gehalt bekommen. ::)
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Sportlich: mit E5 eine Ehefrau und zwei Kinder finanzieren. In dem Fall gehe ich doch dann davon aus, dass die Frau auch arbeitet und zum Haushaltseinkommen beiträgt. Anders klappt das nicht.
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Wenn noch eine Ehefrau und zwei Kinder hin zu kommen, ist man allerdings gleich beim Harz4 Zuschuss.
Das hat aber nichts mit dem öD Gehalt zu tun.
Da kann selbst der E13er H4 Zuschuss erhalten, das geht ganz fix.
Edit: Da braucht man ja nur Wohnkosten von 1200€ haben und schwupp bekommste H4 idR für 6 Monate (inkl. der Aufforderung umzuziehen)
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Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.
Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo wäre derlei behauptet worden?
Hab ich die Pointe verpasst oder bist Du blöd?
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Sportlich: mit E5 eine Ehefrau und zwei Kinder finanzieren. In dem Fall gehe ich doch dann davon aus, dass die Frau auch arbeitet und zum Haushaltseinkommen beiträgt. Anders klappt das nicht.
Gibt doch genug, welche sich mit Harz 4 ihre drölftausend Kinder finanzieren (Und ab und an noch eine zweite Ehefrau *haha*)
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Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.
Hab ich die Pointe verpasst oder bist Du blöd?
Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Auf wessen Blödheit das schließen lässt kann dahingestellt bleiben.
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Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Auf wessen Blödheit das schließen lässt kann dahingestellt bleiben.
Viel Erfolg bei der weiter Ausprägung Deiner Persönlichkeitsstörung.
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Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Nun dieser Sachverhalt ist ja nun mal Unsinn.
Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss.
Denn die paar People für die deine obige Aussage - aufgrund ihres ÖD Gehaltes - zutrifft, ist mitnichten etwas, was regelmäßig zu nennen ist.
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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Scherzkeks. Und stimmt nicht mal, wichtig ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft. Das hat mit dem Existenzminimum zunächst nichts zu tun.
Personen, die vom öD in ALG I fallen und dann aufstocken müssen, dürften seltener sein als ein Eisbär in Frankreich ;)
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Denn die paar People für die deine obige Aussage - aufgrund ihres ÖD Gehaltes - zutrifft, ist mitnichten etwas, was regelmäßig zu nennen ist.
Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel:
Bedarf 4 köpfige Familie:
Vater: 389,-
Mutter: 389,- (nicht erwerbstätig)
2 Kinder U5: 500,-
= 1.278,00 Euro
+ Unterkunft: 1.000,- Euro
= Gesamtbedarf: 2.278,00 Euro
abzgl. 2 KiG: 388,-
= 1.890,00 Euro Lücke zum Gesamtbedarf
Runden wir ab auf 1.800,00 Euro
Man müsste also 1.800,- Euro ALG 1 kriegen um nicht aufzustocken zu müssen.
Ab welcher EG im TVÖD hat man so ein ALG 1?
Für alle, die das nicht erreichen würden, würde sich die Arbeitslosenversicherung rechnerisch nicht lohnen, wenn sowieso aufgestockt werden muss.
Und diese könnten bei der AV aussteigen
Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Scherzkeks. Und stimmt nicht mal, wichtig ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft. Das hat mit dem Existenzminimum zunächst nichts zu tun.
ge|mein|hin
Bedeutung:
im Allgemeinen; für gewöhnlich
Gewissermaßen: Landläufig
Und stimmt natürlich.
Oder willst du behaupten ALG 1 sei kein anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II und würde nicht dem Bedarf gegenübergestellt werden?
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Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel:
ne, die Rechnung kommt ungefähr hin,
Bedarf 1800.
Und diese könnten bei der AV aussteigen
Und? Das gilt doch nur für eine kurze Lebensphase(~5 Jahre), Kinder aus dem Haus Muddi geht wieder arbeiten (450€) und dann? Dann ist ALG I mehr als H4, auch beim EG3er.
Außerdem: Das jemand 2 Kinder und Muddi zu hause hat, hat ja nichts mit dem ÖD zu tun.
Der Regelfall ist: Allein oder zwei Verdiener, Kinder gross oder aus dem Haus.
Wenn ein exEG13er eine Wohnung hat, die 1500€ kostet, dann ist er auch schwuppstiwupsti in H4 gefilden. Soll ja auch solche geben....
Aber auch nicht der Regelfall.
Was ich sagen will: Da kommt es natürlich einerseits auf die persönlichen Lebensumstände an und wenn man sich gegen AV (natürlich gilt das dann lebenslang) entscheidet, dann gibt es sicherlich Phasen wo es sich eh nicht lohnt diese Versicherung zu haben, aber die meiste Zeit schon, für fast alle ÖDler (EG1 ausgenommen)
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Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel
Das Ergebnis trifft lediglich auf 3% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu, von denen wiederum lediglich ein Teil dem ö. D. entstammen wird. Du beschreibst den atypischen Ausnahmefall.
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Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel
Das Ergebnis trifft lediglich auf 3% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu, von denen wiederum lediglich ein Teil dem ö. D. entstammen wird. Du beschreibst den atypischen Ausnahmefall.
Woher hast du die Zahl 3%?
Haben nur 3% der öDler Kinder und der Partner bleibt zu hause?
Denn darum geht es ja hier wohl.
Die Frage ist ja gewesen, für wen würde es sich lohnen auf AV Beiträge zu verzichten, da er ja sowieso H4 bekäme, wenn er arbeitslos würde.
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Statistik der Bundesagentur für Arbet:
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Beschäftigung. Die Reduzierung um den Anteil der anspruchsberechtigten Auszubildenden habe ich selbstständig vorgenommen.
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Damit sollten für mein Verständnis die "Erwerbsaufstocker" gemeint sein; um die es hier überhaupt nicht ging.
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Statistik der Bundesagentur für Arbet:
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Beschäftigung. Die Reduzierung um den Anteil der anspruchsberechtigten Auszubildenden habe ich selbstständig vorgenommen.
Dann ist diese Zahl uninteressant für die obige Fragestellung.
Da geht es ja um die Anzahl der im öD Beschäftigte, die bei Arbeitslosigkeit H4 beantragen könnten.
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Schokobon. Beschäftige dich zunächst mit dem Begriff des Existenzminimums, dann schaue nach, welche Leistungen das SGB gewährt, hier wirst Du den Begriff "H4 Satz" nicht finden. Was soll das sein`?
Des Weiteren wird bei deiner Beispielrechnung (mit Werten aus 2017 oder 2018) nur ein Einzelverdiener da sein müssen, der mindestens 2.300 netto nach Hause bringen musste. Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der Partner in dieser Konstallation nicht arbeitet.
Und zu guter letzt: die Masse an Personen werden die vorgeschaltete Vermögensprüfung nicht überlegen.
Entweder sind sie jung und haben niedrigen Freibeträge oder sie sind alt und haben schon einiges zurückgelegt und vor allem in der Regel keine Kinder mehr.
Ganz ehrlich, bist du dumm?
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Schokobon. Beschäftige dich zunächst mit dem Begriff des Existenzminimums, dann schaue nach, welche Leistungen das SGB gewährt, hier wirst Du den Begriff "H4 Satz" nicht finden. Was soll das sein`?
Die Fachtermini kann ich mir für dich sparen, denn...
Des Weiteren wird bei deiner Beispielrechnung (mit Werten aus 2017 oder 2018)
...hier demonstrierst du deine Ahnungslosigkeit eindrucksvoll.
nur ein Einzelverdiener da sein müssen, der mindestens 2.300 netto nach Hause bringen musste. Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der Partner in dieser Konstallation nicht arbeitet.
Ja, sehr unwahrscheinlich, stimmt. Kenne nur einige Familien wo das so ist.
Und selbst wenn sogar statistisch unwahrscheinlich (Quelle?) wäre das für das Gedankenkonstrukt unbeachtlich. Von Wahrscheinlichkeit war zudem nie die Rede.
Und zu guter letzt: die Masse an Personen werden die vorgeschaltete Vermögensprüfung nicht überlegen.
Kein Kommentar. Unpassender als aktuell diese Tage könnte dieser Einwand nicht sein.
Lese dich vielleicht erst in die Thematik ein, wenn es dich näher interessiert.
Entweder sind sie jung und haben niedrigen Freibeträge oder sie sind alt und haben schon einiges zurückgelegt und vor allem in der Regel keine Kinder mehr.
Wieso, sind die Kinder plötzlich tot?
Ganz ehrlich, bist du dumm?
Ich weiß nicht wieso ich hier permanent beleidigt werden muss aber gut.
Euer Niveau - ein Forum muss das aushalten.
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Schokobon, du hast mit deinem letzten Beitrag meine Frage zwar nicht beantwortet, jedoch die These belegt.
Bei so viel Ahnungslosigkeit und fehlender Durchdringung der Thematik, sich ständigen widersprechenden Aussagen, bringt ein Diskurs nichts mehr.
Aber vielleicht findest Du eine Statistik zu deiner These. Aber wo soll es die geben, wenn du dich in deiner ersten Aussagen zu bestehenden FÄllen äußerst und jetzt in andere Gefilde (wohl die Abschaffung Vermögensprüfung derzeit) ausweichst.
Ich erweitere meine Frage also um ein "bist du auch noch verwirrt". :o
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Köstlich.
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Bei so viel Ahnungslosigkeit und fehlender Durchdringung der Thematik, sich ständigen widersprechenden Aussagen, bringt ein Diskurs nichts mehr.
Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)
Und für die Fragestellung ist die Vermögensprüfung auch irrelevant, als braucht man diese auch nicht zu betrachten.
Es ist doch so, dass eine Familie in der von Shokobon konstruierten Lebenssituation einen Bedarf von 1870€ hat.
(wenn man davon ausgeht, dass die Miet/Heizkosten von 1000€ für eine 4 Köpfige Familie angemessen sind), oder?
(Somit wäre ein solcher als E3S1 / E2S4 ... bei voller Berufstätigkeit schon "H4"Aufstocker)
Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4
Insofern ja Shokobon:
Für alle, die das nicht erreichen würden, würde sich die Arbeitslosenversicherung rechnerisch nicht lohnen, wenn sowieso aufgestockt werden muss.
Und diese könnten bei der AV aussteigen
Allerdings ist diese Lebensphase ja relativ kurz, bezogen auf das ganze Erwerbsleben.
Und wenn AV freiwillig wäre, dann sicher nicht nach dem Rosinenpickprinzip, sondern ganz oder garnicht.
Und ich denke auch wie BAT, dass viele dieser Menschen eben nicht komplett den Partner zu hause lassen würden, sondern das da zumindest eine 450€ Nebentätigkeit ausgeübt wird (weil Oma mal für ein paar Stunden auf die Kids aufpasst etc.)... und dann werden es noch weniger sein, für die es sich "lohnt" aus der AV auszusteigen.
Mein Fazit: Auch für geringverdienende öDler lohnt sich der AV Beitrag.
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(Somit wäre ein solcher als E3S1 / E2S4 ... bei voller Berufstätigkeit schon "H4"Aufstocker)
Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4
Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.
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Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.
Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?
Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.
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„Viele“ sind also weniger als 4% der bei öffentlichen AG beschäftigten 4,8 Mio. Beschäftigten?
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Wenn die alle gleichzeitig vor dir stehen, ja, find schon.
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Tun sie aber nicht.
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Ja Gott sei Dank.
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Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4
Das macht sehr wohl einen Unterschied, da im ALG-I-Bezug weiter Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.
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Die - oh Wunder - auch nur zu einem Rentenanspruch führen, der ebenfalls aufgestockt werden muß. Weder die Arbeitslosenversicherung noch die Rentenversicherung ist im Interesse von Geringverdienern.
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Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)
Unter Anderem weil du mit Fake News so weiter machst. Habe mir doch nur einen von etwa 10 sachlichen Fehlern von Schokobon rausgesucht. SOllen wir den nächsten nehmen? 1000 € Unterhaltskosten für 4 Personen? Sind bei uns maximal 625 € - in einigen Gegenden das Landes noch weniger.
Und wenn hier nicht langsam verstanden wird, daß öffentlicher Dienst und der vielfach vorkommende Verfall in H4 mit Aufstockung nicht existent seins sollte, pöbel ich noch mehr 8)
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Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?
Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.
Falsch gedacht:
Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Ohnehin - also unabhängig vom vorangehenden Halbsatz - regelmäßige Aufstockung. Unfug!
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Ja, das ist Unfug.
Sonnenklar, dass das Wort „ohnehin“ den vorangehenden Halbsatz ausblendet.
Beeindruckend wie messerscharf du die Worte analysiert hast und jetzt Licht ins Dunkel bringst.
Besonders nachdem du eine für den angenommenen Sachverhalt völlig unbeachtliche Statistik angeführt hast. Brillante Wendung in diesem geistreichen und immer niveauvollen Austausch.
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Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.
Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?
Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.
Ich schätze, dass die Konstellation auf wenige als 1% zu trifft und dass auch nur für weniger als 10% der Dauer ihres Erwerbslebens.
Oder anders gesagt:
Wie viel Prozent der Bevölkerung hat mehr als ein Kind in einem Alter wo es noch nicht in eine Krippe untergebracht werden kann?
Und wo ein Elternteil zu hause bleiben muss!
Nach Elternzeit etc.... (alle anderen haben sich die Lebenssituation ja selber ausgesucht, so wie der EG13er mit eine Wohnung für 2000€ monatlich, der H4 beantragen könnte, wenn er arbeitslos werden würde)
Das sind doch die, die du meinst? die regelmäßig aufstocken müssten...
Wie viele davon sind im öD? und wie viele davon im unteren EG Bereich.
Von daher glaube ich das es sehr wenige und nicht viel sind.
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Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)
Unter Anderem weil du mit Fake News so weiter machst. Habe mir doch nur einen von etwa 10 sachlichen Fehlern von Schokobon rausgesucht. SOllen wir den nächsten nehmen? 1000 € Unterhaltskosten für 4 Personen? Sind bei uns maximal 625 € - in einigen Gegenden das Landes noch weniger.
Oha, jetzt kommt es raus, du lebst in einem anderen Land oder in einer anderen Realität?
Was ist hieran Fake News:
Der Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist 389€ und für Kinder unter 5 nicht 250€. Oder etwas nicht?
Alles Fake? Bitte kläre mich auf, ich bin überrascht.
Ist das bei euch anders? Das sind doch ohne Kosten für angemessenen Wohnraum schon mehr als 625€
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Sorry, ich meinte natürlich Unterkunftskosten, nicht Unterhaltskosten. Die sind in der Fläche weit unter den von Schokobon genannten 1000 € gedeckelt.
Davon ab: fragen wir doch mal auf der Straße, ob denn Personen aus dem öD regelmäßig und auch viele in ALG II mit Aufstockung fallen. Beim Lachen des Interviewten bitte derbe auf das Infektionrisiko achten. ;D
So. Und jetzt mal ernsthafte Diskurse. Es wird immer affiger.
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Sorry, ich meinte natürlich Unterkunftskosten, nicht Unterhaltskosten. Die sind in der Fläche weit unter den von Schokobon genannten 1000 € gedeckelt.
So nun sind es nur noch 9 sachliche Fehler?
Also 1000€ für eine vierköpfige Familie ist deiner Meinung nach zuviel?
Dann weißt du das viele Gemeinde wegen fehlender Berechnungsgrundlage sich am Wohngeld orientieren (müssen).
Das bedeutet z.B. 615,80€ für einen Single und 1010,80€ für 4 Personen. Im Bereich der Mietstufe 4 (also nicht am Obersten Limit)
Damit ist die Aussage von Shokobon absolut plausibel und kein Fake.
Im Bereich eins, wäre die Deckelung dann ~750€, dass selbst wenn du im Wohngeldbereich I wohnst ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass die von Dir angegebenen 625€ als Wohn/Heizkostendecklung zu niedrig ist und die Bürger verarscht werden. Oder aber ein qualifiziertes Gutachten von der Gemeinde gemacht wurde.
(Beim Single kommt das mit den 635€ wohl eher hin)
Soviel zur Sachlichkeit.
Und ja, die Personengruppe im öD die bei Arbeitslosigkeit dauerhafte "H4" Aufstocker werden, und das sind mitnichten viele. eher ein paar hundert.
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Ja, das ist Unfug.
Sonnenklar, dass das Wort „ohnehin“ den vorangehenden Halbsatz ausblendet.
Beeindruckend wie messerscharf du die Worte analysiert hast und jetzt Licht ins Dunkel bringst.
Besonders nachdem du eine für den angenommenen Sachverhalt völlig unbeachtliche Statistik angeführt hast. Brillante Wendung in diesem geistreichen und immer niveauvollen Austausch.
Akzeptier vielleicht einfach mal, wenn Dir - vielleicht aus Frust oder Flüchtigkeit oder Beidem - Unfug über die Lippen gekommen ist und weine dann nicht so ausgiebig rum.
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Würde ich sofort akzeptieren, wenn ich dieser Ansicht wäre.
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@TE und andere
Heute wurde der AlG I-Bezug um 3 Monate verlängert.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/alg-i-bezugsdauer-wird-verlaengert_238_514618.html
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@TE und andere
Heute wurde der AlG I-Bezug um 3 Monate verlängert.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/alg-i-bezugsdauer-wird-verlaengert_238_514618.html
Interessant! Gibts dazu auch bitte eine Quelle direkt vom Bund?
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@TE und andere
Heute wurde der AlG I-Bezug um 3 Monate verlängert.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/alg-i-bezugsdauer-wird-verlaengert_238_514618.html
Interessant! Gibts dazu auch bitte eine Quelle direkt vom Bund?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sozialschutz-paket-2-1746396
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Und das Kurzarbeitergeld wurde auch teilweise erhöht...
Ich sehe nächstes Jahr schon steigende Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Schön, wenn man die Freizeit anderer sponsern darf.
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Bevor jemand auf die Idee kommt, schon mal entsprechende Anträge zu stellen: Das Ganze ist bis jetzt nur ein Kabinettsbeschluss bzw. eine Gesetzesvorlage. Aussagen wie
Heute wurde der AlG I-Bezug um 3 Monate verlängert.
bzw.
Und das Kurzarbeitergeld wurde auch teilweise erhöht...
sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlicht und einfach falsch.
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::)
Es kommt aber. Korinthenkacker...
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Das hat mit Korinthenkackerei nichts zu tun. Hier läuft gerade die Hotline heiß, weil die Leute "jetzt, wo es doch 80/87 anstatt 60/67 Prozent" KUG gibt, "doch Kurzarbeitergeld beantragen" wollen.