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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Chrilleger am 08.04.2019 14:25
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Wenn man bis Mitte April beschäftigt ist und dann den Arbeitsgeber wechselt, hat man dann für das Jahr Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld?
LG und danke
chrilleger
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Beim alten AG nein, beim neuen AG ja - sofern das AV auch am 01.12. noch fortdauert.