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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Elur am 28.10.2019 20:53

Titel: Urlaubsanspruch bei Erhöhung der Arbeitszeit
Beitrag von: Elur am 28.10.2019 20:53
Hallo,

demnächst werde ich mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet und erhöhe ich meine Arbeitszeit auf dann 41 Stunden wöchentlich. Bisher war ich in Teilzeit tätig, habe aber an 5 Tagen pro Woche gearbeitet. Was passiert mit meinem Resturlaub? Wird dieser mir dann gekürzt, da ich demnächst in Vollzeit tätig sein werde oder bleiben die Tage gleich?

Vielen Dank

elur
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Erhöhung der Arbeitszeit
Beitrag von: WasDennNun am 29.10.2019 05:48
Tage gleich
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Erhöhung der Arbeitszeit
Beitrag von: Stefl am 29.10.2019 08:26
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Anzahl der Wochentage, nicht nach der regelmäßigen Arbeitszeit an sich, sprich: er Urlaubsanspruch bleibt gleich.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Erhöhung der Arbeitszeit
Beitrag von: bettylittle am 20.12.2019 07:34
Hallo,

demnächst werde ich mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet und erhöhe ich meine Arbeitszeit auf dann 41 Stunden wöchentlich. Bisher war ich in Teilzeit tätig, habe aber an 5 Tagen pro Woche gearbeitet. Was passiert mit meinem Resturlaub? Wird dieser mir dann gekürzt, da ich demnächst in Vollzeit tätig sein werde oder bleiben die Tage gleich?

Vielen Dank

elur
Bei vielen Firmen wird die momentane Arbeitszeit als Url. Basis genommen. Gerechterweise müßte man dies entsprechend aliquotieren und es wäre eine stundenweise Url.Abbuchung am korrektesten. Meines Wissens ist dies aber im Gesetz nicht verankert.