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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: ABCDE am 15.01.2024 18:20

Titel: Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: ABCDE am 15.01.2024 18:20
Bei einer telefonischen Rentenberatung wurde mündlich mitgeteilt, dass man sich als Beamter auf Lebenszeit auch die eigenen Pflichtbeiträge zurückerstatten lassen kann, wenn man die Wartezeit von 60 Monaten bereits erfüllt und damit im Alter Anspruch auf Altersrente hätte. Zudem müssten 24 Monate lang keine Beiträge gezahlt worden sein. Folge der Erstattung wäre ein dauerhafter, unwiderruflicher Verlust des Rentenanspruchs. Im Gespräch wurde auf § 210 SGB VI als Rechtsgrundlage verwiesen. Im vorliegenden Fall würden 40 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit erfüllt werden, sodass eine Kürzung des Ruhegehalts in voller Höhe der Altersrente erfolgen würde.

Ich kann dem nicht so ganz glauben, weil ich bislang gelesen hatte, die Wartezeit dürfe nicht erfüllt sein. Auch aus § 210 SGB VI erkenne ich nicht, wie eine Erstattung bei Erfüllung der Wartezeit möglich wäre, aber vielleicht deute ich etwas falsch. Hier meine Fragen:

1. Stimmt die mündliche Aussage oder irrt der Berater?
2. Unabhängig von Frage 1, würde man, wenn man sich die Beiträge zurückzahlen ließe, wieder die vollen Versorgungsbezüge erhalten oder würden sie dennoch gekürzt werden, wie wenn man sie nicht beantragen würde? Wäre die Beitragserstattung ein Verzicht auf die Rente oder als Kapitalbetrag an deren Stelle im Sinne des § 55 Absatz 1 Satz 3 BeamtVG?

Kennt jemand die Rechtslage oder hat sich selbst nach Erfüllung der Wartezeit die Beiträge erstatten lassen und/oder bezieht seitdem schon Versorgungsbezüge?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 15.01.2024 18:47
Ich hatte auch Interesse daran, bin aber auf Grund der bereits erfüllten Anwartschaft immer abgeprallt (was ich im Übrigen so oder so unlogisch finde). Ich lese hier aber gerne mal mit...
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Mario12 am 15.01.2024 18:54
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 15.01.2024 19:02
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Mario12 am 15.01.2024 19:17
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da müsste man den Gesetzgeber mal fragen, was es mit den 60 Monaten auf sich hat. Ist jedenfalls in § 210 SGB VI so festgelegt.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Saxum am 15.01.2024 20:34
§ 210 SGB VI (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__210.html) sagt meiner Auffassung nach "Nein". Ich finde keinen Passus, der bestätigt dass eine Wartezeit erfüllt sein kann - es muss mEn als Voraussetzung immer der Fall vorliegen, dass die Wartezeit nicht erfüllt ist.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Beamter am 15.01.2024 21:27
§ 210 SGB VI (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__210.html) sagt meiner Auffassung nach "Nein". Ich finde keinen Passus, der bestätigt dass eine Wartezeit erfüllt sein kann - es muss mEn als Voraussetzung immer der Fall vorliegen, dass die Wartezeit nicht erfüllt ist.


Die rechtliche Norm und die Antwort hatte Mario12 bereits geschrieben?!
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Oberamtsfuzzi am 15.01.2024 22:15
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?
Damit z.B. kein Beamter auf die Idee kommt sich von der Rentenversicherung seine früher gezahlten Beiträge auszahlen zu lassen, um dann später ungekürzte maximale Ruhegehaltsbezüge zu kassieren, die anderenfalls um den Betrag gekürzt würden, um den die Summe aus monatlicher gesetzlicher Alterrente und erdienten Ruhegehaltsbezügen die von ihm maximal erdienbaren Ruhegehaltsbezüge übersteigt.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 16.01.2024 06:45
Auch ich hatte mit dem Gedanken gespielt mir meine Beiträge auszahlen zu lassen, allerdings habe ich exakt 62 Monate eingezahlt, bevor ich verbeamtet wurde.

Ich wäre somit auch über der Wartezeit, aber habe es streng genommen auch nicht 1x drauf ankommen lassen und so einen Antrag gestellt. Sollte man vielleicht einfach mal machen...

Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?
Damit z.B. kein Beamter auf die Idee kommt sich von der Rentenversicherung seine früher gezahlten Beiträge auszahlen zu lassen, um dann später ungekürzte maximale Ruhegehaltsbezüge zu kassieren, die anderenfalls um den Betrag gekürzt würden, um den die Summe aus monatlicher gesetzlicher Alterrente und erdienten Ruhegehaltsbezügen die von ihm maximal erdienbaren Ruhegehaltsbezüge übersteigt.

Bei den Anteilen/Beträgen die man sich auszahlen lassen möchte handelt es sich doch aber um meine eigenen Beiträge und mit denen könnte und würde ich persönlich auf eigene Art und Weise fürs Alter vorsorgen, so dass ich mehr raus hätte als den Rentenbetrag. Aber gut, genau dass soll anscheinend vermieden werden.

Bei mir ist der Rentenbetrag den ich später erhalten würde immerhin so viel, dass ich die letzten 3 Jahre nur noch 50% zum Dienst gehen könnte. Mein Pensionssatz würde dann nicht 71,75 betragen sondern gekürtzt werden aber die Rente der DRV gleicht diesen Fehlbetrag dann grob aus. Und auf die letzten paar Jahre kürzer zu treten sind zugegeben auch ganz nette Aussichten  8)
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rheini am 16.01.2024 06:54
Auch ich hatte mit dem Gedanken gespielt mir meine Beiträge auszahlen zu lassen, allerdings habe ich exakt 62 Monate eingezahlt, bevor ich verbeamtet wurde.

Ich wäre somit auch über der Wartezeit, aber habe es streng genommen auch nicht 1x drauf ankommen lassen und so einen Antrag gestellt. Sollte man vielleicht einfach mal machen...

Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?
Damit z.B. kein Beamter auf die Idee kommt sich von der Rentenversicherung seine früher gezahlten Beiträge auszahlen zu lassen, um dann später ungekürzte maximale Ruhegehaltsbezüge zu kassieren, die anderenfalls um den Betrag gekürzt würden, um den die Summe aus monatlicher gesetzlicher Alterrente und erdienten Ruhegehaltsbezügen die von ihm maximal erdienbaren Ruhegehaltsbezüge übersteigt.

Bei den Anteilen/Beträgen die man sich auszahlen lassen möchte handelt es sich doch aber um meine eigenen Beiträge und mit denen könnte und würde ich persönlich auf eigene Art und Weise fürs Alter vorsorgen, so dass ich mehr raus hätte als den Rentenbetrag. Aber gut, genau dass soll anscheinend vermieden werden.

Bei mir ist der Rentenbetrag den ich später erhalten würde immerhin so viel, dass ich die letzten 3 Jahre nur noch 50% zum Dienst gehen könnte. Mein Pensionssatz würde dann nicht 71,75 betragen sondern gekürtzt werden aber die Rente der DRV gleicht diesen Fehlbetrag dann grob aus. Und auf die letzten paar Jahre kürzer zu treten sind zugegeben auch ganz nette Aussichten  8)

Aus deiner Sicht mag das sinnvoll sein, aus Sicht deines Dienstherrn, ist die bestehende Regelung sinnvoll.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 16.01.2024 08:59
Zu 1.) Der Berater hat versäumt zu erwähnen, dass das nur dann möglich ist, wenn man die Staatsangehörigkeit eines Staates annimmt, mit der Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, die Deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt und dann für immer in das entsprechende Land (Beispielsweise Thailand) ausreist.

Andernfalls irrt der Berater.

Zu 2.) Diese Form der Beitragserstattung würde dazu führen, dass die Beamtenversorgung weiterhin gekürzt würde.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 16.01.2024 09:12

Ich wäre somit auch über der Wartezeit, aber habe es streng genommen auch nicht 1x drauf ankommen lassen und so einen Antrag gestellt. Sollte man vielleicht einfach mal machen...


Jeder hat das Recht auf einen ablehnenden Bescheid.


Bei den Anteilen/Beträgen die man sich auszahlen lassen möchte handelt es sich doch aber um meine eigenen Beiträge und mit denen könnte und würde ich persönlich auf eigene Art und Weise fürs Alter vorsorgen, so dass ich mehr raus hätte als den Rentenbetrag. Aber gut, genau dass soll anscheinend vermieden werden.

Da bei der Beitragserstattung nur der Arbeitnehmeranteil ausgezahlt wird, und der Arbeitgeberanteil bzw. die Beiträge von Dritten der Solidargemeinschaft zu Gute kommen, ist es in der Regel nicht so, dass man mit einer privaten Vorsorge mehr erreichen kann als mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Man kann ja auf der Renteninformation sowohl die eigenen Beiträge als auch die Höhe der künftigen Rente einsehen. Diese ist auch noch um 8 % Zuschuß zur privaten Krankenversicherung zu erhöhen.

Die private Vorsorge müsste demnach zunächst den Arbeitgeberanteil plus 8 % erwirtschaften, um zumindest annähernd auf den gleichen Betrag zu kommen. Auch wenn es hier die eine oder andere Gegenmeinung gibt, wird das in der Praxis nur selten gelingen.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Alexander79 am 16.01.2024 09:28
Da bei der Beitragserstattung nur der Arbeitnehmeranteil ausgezahlt wird, und der Arbeitgeberanteil bzw. die Beiträge von Dritten der Solidargemeinschaft zu Gute kommen, ist es in der Regel nicht so, dass man mit einer privaten Vorsorge mehr erreichen kann als mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ausnahmen bestätigen aber die Regel.
Wer seine 71,75 % erreicht und einen zusätzlichen Rentenanspruch erwirbt, bei dem sieht es anders aus.
Ich erreiche auch 71,75% und habe 62 Monate eingezahlt.
Selbst wenn ich meine eigenen Rentenbeiträge, sofern es ginge, nur unters Kopfkissen legen würde hätte ich in der Rente mehr, also aktuell.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 16.01.2024 09:35

Bei den Anteilen/Beträgen die man sich auszahlen lassen möchte handelt es sich doch aber um meine eigenen Beiträge und mit denen könnte und würde ich persönlich auf eigene Art und Weise fürs Alter vorsorgen, so dass ich mehr raus hätte als den Rentenbetrag. Aber gut, genau dass soll anscheinend vermieden werden.

Da bei der Beitragserstattung nur der Arbeitnehmeranteil ausgezahlt wird, und der Arbeitgeberanteil bzw. die Beiträge von Dritten der Solidargemeinschaft zu Gute kommen, ist es in der Regel nicht so, dass man mit einer privaten Vorsorge mehr erreichen kann als mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Man kann ja auf der Renteninformation sowohl die eigenen Beiträge als auch die Höhe der künftigen Rente einsehen. Diese ist auch noch um 8 % Zuschuß zur privaten Krankenversicherung zu erhöhen.

Die private Vorsorge müsste demnach zunächst den Arbeitgeberanteil plus 8 % erwirtschaften, um zumindest annähernd auf den gleichen Betrag zu kommen. Auch wenn es hier die eine oder andere Gegenmeinung gibt, wird das in der Praxis nur selten gelingen.

Wenn ich mir meine bis zum damaligen Zeitpunkt eingezahlten ca. 7k auszahlen lassen würde und sie clever anlegen und investieren würde, dann hätte ich je nach Art der Anlage und einer durchschnittlichen Rendite von 8% p.a. definitiv mehr raus als das was aktuell auf meinem Rentenbescheid steht.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: clarion am 16.01.2024 09:51
Ihr geht davon aus, dass ihr 40 Dienstjahre schafft. Das ist bei Weitem nicht immer gegeben.  Familie und Krankheit können da einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 16.01.2024 10:54

Wenn ich mir meine bis zum damaligen Zeitpunkt eingezahlten ca. 7k auszahlen lassen würde und sie clever anlegen und investieren würde, dann hätte ich je nach Art der Anlage und einer durchschnittlichen Rendite von 8% p.a. definitiv mehr raus als das was aktuell auf meinem Rentenbescheid steht.

Die Wahrheit ist aber auch, dass nach etwa 25 Jahren etwa die Hälfte der Sparer das Geld bereits verbraucht haben und nach etwa 40 Jahren sogar 2/3.

Auch die 8 % über die gesamte Laufzeit erscheint unrealistisch, da ja zumindest zum Ende hin jeder Vermögensverwalter eine Umschichtung in sicherere Anlagen empfiehlt.

Darüber hinaus gibt es, sofern man verheiratet ist und/oder Kinder hat, auch von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Hinterbliebenenschutz, den man ja entweder ignoriert oder anderweitig absichern müsste und der auch die Rendite schmälert. Das ist natürlich nur was für Leute, die verheiratet sind und die Familienangehörigen abgsichert wissen wollen.

Wenn wir mal die 7 K nehmen, eine Nettorendite von 7 % unterstellen und demgegenüber eine Rente von 150 EUR mit jährlicher Anpassung von 2 % stellen, sähe es wie folgt aus:

In 35 Jahren werden aus 7 K rund 75 K.

In 35 Jahren werden aus 150 EUR etwa 300 EUR.

Zurzeit kostet eine lebenslange Rente bei einem guten privaten Anbieter des Vertrauens pro 100 EUR etwa 35.000 EUR.

Ich bleibe dabei: Mit der Auszahlung und selbst anlegen fahren nur sehr wenige besser.

Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 16.01.2024 11:03
Die Frage war ja ob geht, nicht ob es für den Einzelnen sinnvoll ist. Ggf. überschätzen auch einige die Wahrscheinlichkeit überhaupt bis zur Rente/Pension zu überleben.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Oberamtsfuzzi am 16.01.2024 18:14
Wenn wir mal die 7 K nehmen, eine Nettorendite von 7 % unterstellen und demgegenüber eine Rente von 150 EUR mit jährlicher Anpassung von 2 % stellen, sähe es wie folgt aus:

In 35 Jahren werden aus 7 K rund 75 K.

In 35 Jahren werden aus 150 EUR etwa 300 EUR.
Soweit klar.
Zurzeit kostet eine lebenslange Rente bei einem guten privaten Anbieter des Vertrauens pro 100 EUR etwa 35.000 EUR.

Ich bleibe dabei: Mit der Auszahlung und selbst anlegen fahren nur sehr wenige besser.
35.000€ jetzt bezahlen, für 100€ lebenslangen Rentenanspruch? Ab wann, in 35 Jahren? Das wäre ein ziemlich dummer Deal. Unmittelbar vor Renteneintritt? Das wäre ebenfalls ein schlechtes Geschäft.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: ABCDE am 16.01.2024 20:30
Bei mir ist der Rentenbetrag den ich später erhalten würde immerhin so viel, dass ich die letzten 3 Jahre nur noch 50% zum Dienst gehen könnte. Mein Pensionssatz würde dann nicht 71,75 betragen sondern gekürtzt werden aber die Rente der DRV gleicht diesen Fehlbetrag dann grob aus. Und auf die letzten paar Jahre kürzer zu treten sind zugegeben auch ganz nette Aussichten  8)

Ein interessanter Aspekt, den ich noch nicht bedacht hatte. Hier käme auch keine Persionskürzung in Betracht wie im Falle des Verzichts/Nichtbeantragung? Das Vorgehen klingt schon etwas "missbräuchlich" und zu gut, um wahr zu sein.

Zu 2.) Diese Form der Beitragserstattung würde dazu führen, dass die Beamtenversorgung weiterhin gekürzt würde.

Was wäre hier die konkrete Rechtsnorm?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 17.01.2024 07:36
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Beamter am 17.01.2024 09:14
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 17.01.2024 11:57
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Kingrakadabra am 17.01.2024 12:31
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da müsste man den Gesetzgeber mal fragen, was es mit den 60 Monaten auf sich hat. Ist jedenfalls in § 210 SGB VI so festgelegt.

60 Kalendermonate (5 Jahre) ist die sogenannte allgemeine Wartezeit. Deren Erfüllung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Regelaltersrente.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 17.01.2024 12:38

35.000€ jetzt bezahlen, für 100€ lebenslangen Rentenanspruch? Ab wann, in 35 Jahren? Das wäre ein ziemlich dummer Deal. Unmittelbar vor Renteneintritt? Das wäre ebenfalls ein schlechtes Geschäft.

Wenn man auf den einschlägigen Vergleichsportalen eine Sofortrente berechnen lässt, und annimmt, dass man 67 Jahre alt ist, sind das die Einmalzahlungen, die man leisten müsste, um quasi sofort eine garantierte Rente in der genannten Höhe zu erhalten. Ob das hinterher eine gute oder schlechte Entscheidung war, hängt von der Dynamik der privaten Rente und der Lebenserwartung ab.

Versicherungen sind immer dann ein finanziell schlechtes Geschäft, wenn der Versicherungsfall (in dem Fall der Langlebigkeit) nicht eintritt. Das gilt auch bei anderen Versicherungen wie Vollkasko beim Auto oder Hausrat oder Haftpflicht.

Keine Versicherung zu haben ist allerdings auch ein finanziell schlechtes Geschäft, wenn man den Versicherungsfall hat, also in diesem Fall besonders alt wird. Dann hat man lange Zeit nachzudenken, warum man nicht besser oder anders vorgesorgt hat.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Kingrakadabra am 17.01.2024 12:40
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Welche Ausnahmen sollten das sein und warum? Weil man nur 62 KM hat?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 17.01.2024 12:41
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten?

Richtig

Hat es mal jemand versucht...?

Ja
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 17.01.2024 12:45

Welche Ausnahmen sollten das sein und warum? Weil man nur 62 KM hat?

Eine Beitragserstattung nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI für Versicherte, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, kommt nur noch für ausländische Versicherte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, die auch nach Anwendung von zwischen- oder überstaatlichen Regelungen nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, in Betracht.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 17.01.2024 12:47

Was wäre hier die konkrete Rechtsnorm?

§ 55 Absatz 1 Satz 3 BeamtVG
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Mario12 am 17.01.2024 20:30
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da müsste man den Gesetzgeber mal fragen, was es mit den 60 Monaten auf sich hat. Ist jedenfalls in § 210 SGB VI so festgelegt.

60 Kalendermonate (5 Jahre) ist die sogenannte allgemeine Wartezeit. Deren Erfüllung ist Voraussetzung für den Anspruch auf Regelaltersrente.

Ja, warum wiederholst du aber das was ich schon dem Fragesteller geantwortet habe?

Im weiteren Verlauf ging es vielmehr um die Frage warum es ausgerechnet 60 Monate sind und nicht z. B. 63. Aber da wird man sich schon was dabei gedacht haben.

Die Kohle kommt jedenfalls der Solidargemeinschaft und später dem Bezieher der Rente in Höhe von 2,70€ pro Monat oder so zugute.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Mario12 am 17.01.2024 20:33
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Es gibt bei dieser gesetzlichen Regelung keine Ausnahme für in Deutschland lebende Personen deutscher Staatsangehöriger. Die möglichen Ausnahmen werden in der Vorschrift aufgezählt. Kann der Thread nicht geschlossen werden?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Beamter am 17.01.2024 21:58
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Mühsamer Kollege…
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Mario12 am 17.01.2024 22:06
Um nochmal das Ursprungsthema aufzugreifen: es ist also noch niemandem gelungen, trotz Erfüllung der Wartezeit, eine Erstattung der Beiträge zu erhalten? Hat es mal jemand versucht...?

Waren die Antworten schwer zu verstehen?

Es ist rechtlich ausgeschlossen. Und das in einem Beamtenforum…

Weil es im Recht ja bekanntermaßen nie Ausnahmen gibt...uff.

Es gibt bei dieser gesetzlichen Regelung keine Ausnahme für in Deutschland lebende Personen deutscher Staatsangehörigkeit. Die möglichen Ausnahmen werden in der Vorschrift aufgezählt. Kann der Thread nicht geschlossen werden?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Marsman am 23.01.2024 13:16
Ich habe genau 60 Beitragsmonate in die RV eingezahlt, bevor ich verbeamtet wurde. In Kenntnis dieser Regelung hatte ich bei meinem Dienstherren vorher einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht gestellt (diesen Tipp hatte ich von einem Freund erhalten, der das erfolgreich bei seinem Dienstherren (BRH) genehmigt bekommen hatte). Zunächst wurde meinem Antrag auch stattgegeben, jedoch nach kurzer Zeit die Entscheidung wieder zurückgenommen. Auf meine Nachfrage wurde das damit begründet, dass dieses Verfahren nur für Dienstordnungsangestellte möglich ist. Ich hab das zwar nicht eingesehen/verstanden, wollte aber damals als "junger" Beamter nicht gleich "unangenehm" auffallen. Heute würde mir das nicht mehr passieren.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: BWBoy am 23.01.2024 13:27
Ich habe mich tatsächlich noch nie wirklich mit dem thema auseinandergesetzt. Kann man das irgendwo einsehen wie lange man eingezahlt hat?

Ich habe vor, während und nach dem studium bis zu verbeamtung einen kleinen nebenjob damals auf 450€ gemacht für den ich scheinbar auch etwas eingzahlt habe. Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 23.01.2024 14:24
Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: BWBoy am 23.01.2024 17:41
Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.

na so ein Mist. Damit bekomme ich dann im alter Geld von mehreren Stellen. erhöht den verwaltungsaufwand dann wieder.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 23.01.2024 17:54
Denn ich bekomme jährlich diese Renteninformation. Ist nur ein kleckerbetrag, aber bedeutet das, da ich diese Information zugestellt bekomme, dass ich über die 60 Monate gekommen bin?

Ja, eine Renteninformation erhalten nur die Versicherten, die mindestens 60 Monate eingezahlt haben.

Einen Versicherungsverlauf kann man online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/unterlagen-anfordern bestellen.

na so ein Mist. Damit bekomme ich dann im alter Geld von mehreren Stellen. erhöht den verwaltungsaufwand dann wieder.

Ich habe die Hoffnung, dass diese Regelung irgendwann fällt...
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: InternetistNeuland am 27.01.2024 13:07
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Mario12 am 27.01.2024 21:26
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: InternetistNeuland am 28.01.2024 09:30
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 28.01.2024 10:09
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.

Aber doch nicht, wenn ich darauf verzichtet habe. Dann gäbe es ja keine Ansprüche mehr.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: InternetistNeuland am 28.01.2024 22:36
Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.

Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?

Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.

Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.

Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.

Aber doch nicht, wenn ich darauf verzichtet habe. Dann gäbe es ja keine Ansprüche mehr.

Du kannst auf nichts verzichten was nicht dir gehört.
Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Rentenonkel am 29.01.2024 07:35
$ 46 SGB I: Ein Verzicht auf eine Sozialleistung zu Lasten eines Dritten (hier: Dein Dienstherr) ist unwirksam.

Du bist nicht dazu verpflichtet, eine Altersrente zu beantragen, allerdings darf Dein Dienstherr Dir im Alter trotzdem die dem Grunde nach zustehende Rente im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf die Pension anrechnen auch wenn Du darauf verzichtest.

Wenn du also zugunsten der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung auf Deine Rente verzichten möchtest, darfst Du das.

Dadurch entsteht allerdings kein Anspruch auf eine Beitragserstattung.

Hintergrund ist die unterschiedliche Finanzierung der beiden Ansprüche.

Das diese Regelung irgendwann mal kippt ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Titel: Antw:Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Beitrag von: Knecht am 29.01.2024 10:38
Ok ok... ich hoffe, dass ich lange genug lebe, um dann, wenn ich mutmaßlich nicht mehr soviel Geld benötige wie aktuell, etwas von den grob 150 Euro im Monat an Rente habe, das über meine Einzahlung hinaus geht ;) angerechnet dürfte da in meinem Fall nichts werden...