Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: bvthadden am 29.03.2019 18:27

Titel: Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: bvthadden am 29.03.2019 18:27
Hallo und guten Tag.

Anfang März gab es ja die Ergebnisse der Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst.
Ich arbeite seit 6 Jahren im öffentlichen Dienst ( Landesamt für Steuern , E11 noch Stufe 3, ab Juni dann Stufe 4 ). Heute hab ich - bei Ende Des Monats - wieder das Gehalt von der Landeshauptkasse ausgezahlt bekommen. Allerdings sehe ich da keine Erhöhung des Entgeltes. Es ist der selbe Betrag wie Ende Januar, als ich das Gehalt für den Monat Januar bekommen habe. Kann es sein, das das Landesamt für Bezüge und Versorgung die Beschlüsse noch nicht umgesetzt hat ?

Bodo
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 18:31
Es gibt noch nichts, was umzusetzen wäre.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2019 19:39
Rechne mit August. Vorher nicht.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 29.03.2019 19:43
Ich arbeite seit 6 Jahren im öffentlichen Dienst ( Landesamt für Steuern , E11 noch Stufe 3, ab Juni dann Stufe 4 ).
...und immer noch nicht kapiert, wie es läuft...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: tomk am 31.03.2019 13:30
...und immer noch nicht kapiert, wie es läuft...
Er kennt sich halt nur mit der Einnahmeseite aus.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: JC83 am 01.04.2019 06:47
Hallo und guten Tag.

Anfang März gab es ja die Ergebnisse der Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst.
Ich arbeite seit 6 Jahren im öffentlichen Dienst ( Landesamt für Steuern , E11 noch Stufe 3, ab Juni dann Stufe 4 ). Heute hab ich - bei Ende Des Monats - wieder das Gehalt von der Landeshauptkasse ausgezahlt bekommen. Allerdings sehe ich da keine Erhöhung des Entgeltes. Es ist der selbe Betrag wie Ende Januar, als ich das Gehalt für den Monat Januar bekommen habe. Kann es sein, das das Landesamt für Bezüge und Versorgung die Beschlüsse noch nicht umgesetzt hat ?

Bodo

Es gibt seit 10 Jahren regelmäßig Tarifverhandlungen zum ähnlichen Zeitpunkt mit entsprechend zeitlich nachgelagert Tarifzahlungen. Ist dir doch nie aufgefallen, dass die Zahlungen erst später umgesetzt werden (können)?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Julyvee am 01.04.2019 12:10
Das LBV NRW hat hierzu nachfolgende Info auf der Homepage:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-zur-tarifanpassung-2019

Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 13:37
Das LBV NRW hat hierzu nachfolgende Info auf der Homepage:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-zur-tarifanpassung-2019
Sorry,  kann da nichts darüber finden, wann das Geld ausgezahlt wird.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 01.04.2019 13:59
..."Der Zeitpunkt für die Umsetzung der Tarifergebnisse steht derzeit noch nicht fest."

...noch Fragen?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 16:49
..."Der Zeitpunkt für die Umsetzung der Tarifergebnisse steht derzeit noch nicht fest."

...noch Fragen?
Nö, aber der Link hat ja nichts neues verkündet, was nicht schon seit einem Monat bekannt ist.
Also nichts bzgl. der TE Frage. Also überflüssiger Hinweis.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: AlphaOmega am 01.04.2019 17:38
..."Der Zeitpunkt für die Umsetzung der Tarifergebnisse steht derzeit noch nicht fest."

...noch Fragen?
Nö, aber der Link hat ja nichts neues verkündet, was nicht schon seit einem Monat bekannt ist.
Also nichts bzgl. der TE Frage. Also überflüssiger Hinweis.
Dann wäre das Forum aber überflüssig. Schließlich sind die Tarifverträge auch schon seit mehr als einem Monat bekannt  ;).
Dem Themensteller war doch lediglich nicht bekannt, dass der Tarifvertrag noch nicht umgesetzt werden kann, weil er noch nicht beschlossen ist und der Link beantwortet die Frage.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: ike am 01.04.2019 19:33
Rechne mit August. Vorher nicht.

Ist das Dein Ernst?
Ich habe ja wenigstens noch mit Mai gerechnet.
In 2017 war es Ende April, oder?

Ich finde den Ö.D. immer unverschämter und der "Ausstieg" naht bald.

Wenn ich nun vor August ausscheide, bekomme ich das Geld trotzdem nachgezahlt, oder?
Sind ja auch bei E9 immerhin einige hundert Euro für 7-8 Monate Nachzahlung.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 20:06
In zwei Wochen beginnt die redaktionelle Aufbereitung, wenn der Vertrag angenommen wird.
4.8 Wochen brauchen die.
Dann wissen die Auszahlungsstellen was phase ist und können handeln.
Den Rest kannste selber ausrechnen.
Und ja du bekommst dein Geld, du du ja einen Anspruch darauf hast.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 02.04.2019 07:40
Rechne mit August. Vorher nicht.

Ist das Dein Ernst?
Ich habe ja wenigstens noch mit Mai gerechnet.



Dein erstes Jahr mit Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst?

Als ich damals das erste Mal miterlebt hatte, dass es Tarifverhandlungen gibt, war ich auch noch so naiv zu glauben, das Geld würde dann bald auch schon bei mir auf dem Konto liegen - vor September ("mit dem Entgelt für August") ist es bisher aber nie was geworden.

Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Baggers am 04.04.2019 10:17
2017 war die Erhöhung mit dem April Gehalt durch. Habe extra meine Kontoauszüge von damals nachgesehen. Ende April war die Erhöhung am Konto...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.04.2019 10:59
Wenn lediglich die Tabellen geändert werden müssen, ist das ja auch unproblematisch und mit dem Tabellenrundschreiben (welches von der TdL bereits versandt wurde und das "vorläufige Zahlungen" ermöglicht) erledigt. Da aber diesmal sowohl TV-L als auch TVÜ-L vertieft zu überarbeiten sind, wird es etwas dauern.

Und noch gibt es den Abschluss nicht, da die Gewerkschaften im Rahmen der noch laufenden Erklärungsfrist, ihre Zustimmung noch nicht erklärt haben.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Mayday am 24.04.2019 16:58
Die Berliner sollen ihre Gehaltserhöhung mit den Juni oder Juli-Gehältern bekommen. https://oeffentlicher-dienst-news.de/finanzverwaltung-berlin-auszahlung-gehaltserhoehung-tvl-juni-juli-2019/
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: BTSV1 am 25.04.2019 07:00
Diejenigen die in der Entgeldgruppe alt "9k, neu "9a" sind, werden wohl noch länger warten müssen..... :-X
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Blume am 25.04.2019 07:08
Diejenigen die in der Entgeldgruppe alt "9k, neu "9a" sind, werden wohl noch länger warten müssen..... :-X

In Bayern nicht, da soll wohl bis die Überleitung in die 9a geregelt ist auch die Gehälter der 9k dynamisiert werden.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Blume am 25.04.2019 07:27
Ganz sicher bin ich mir nicht, man bekommt öfters mal was erzählt... :P Nur der Gehaltszettel sagt die Wahrheit ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 25.04.2019 07:50
...der Gehaltszettel zeigt oftmals auch, wie der Arbeitgeber sich seine Wahrheit zurechtlegt...deshalb sind auch Gehaltszettel immer mal überprüfungswert... 8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: BTSV1 am 25.04.2019 09:38
Wann die Nachzahlung kommt, ist eigentlich egal. Hauptsache sie kommt.......

Für mich der in der "9k" eingruppiert ist, ist es nur wichtig das die Mitarbeiter dort nicht verarscht werden und die verbrachten Zeiten angerechnet werden.

Bei mir und einigen anderen würde die Nachzahlung dann einem 2. Weihnachtsgeld gleichen ;-)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Branx am 25.04.2019 11:10
Ich höre am 30.06.2019 auf. Bekomme ich noch die Erhöhung und wann?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: HeTeamJung am 25.04.2019 13:39
Ich höre am 30.06.2019 auf. Bekomme ich noch die Erhöhung und wann?

Wann steht doch noch nicht 100% fest und klar bekommst Du für die erbrachte Leistung rückwirkend dein Gehalt  :-X
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: JC83 am 25.04.2019 14:04
Ich höre am 30.06.2019 auf. Bekomme ich noch die Erhöhung und wann?

Wann steht doch noch nicht 100% fest und klar bekommst Du für die erbrachte Leistung rückwirkend dein Gehalt  :-X

Sofern er zum gegebenen Zeitpunkt bereits ausgeschieden ist, dürfte das nur über eine Geltendmachung zu realisieren sein.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Branx am 25.04.2019 14:05
Ich höre am 30.06.2019 auf. Bekomme ich noch die Erhöhung und wann?

Wann steht doch noch nicht 100% fest und klar bekommst Du für die erbrachte Leistung rückwirkend dein Gehalt  :-X

Ja, hoffentlich. Sonst gibt es links rechts upper cut.  ;)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 25.04.2019 14:11
Sofern er zum gegebenen Zeitpunkt bereits ausgeschieden ist, dürfte das nur über eine Geltendmachung zu realisieren sein.
Aber nur in dem Fall, dass der Betroffene die Bankverbindung ändert und der Bezügestelle die neuen Bankdaten nicht mitteilt!
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MaryPoppins am 26.04.2019 08:01
Diejenigen die in der Entgeldgruppe alt "9k, neu "9a" sind, werden wohl noch länger warten müssen..... :-X

Diese Änderung ist schon seit 2017 angedacht, also nicht überraschend, genau wie Weihnachten auch nicht überraschend kommt. Man hätte sich über das WIE schon lange Gedanken machen können
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 26.04.2019 08:24
Diejenigen die in der Entgeldgruppe alt "9k, neu "9a" sind, werden wohl noch länger warten müssen..... :-X

Diese Änderung ist schon seit 2017 angedacht, also nicht überraschend, genau wie Weihnachten auch nicht überraschend kommt. Man hätte sich über das WIE schon lange Gedanken machen können
Warum sich über ungelegte Eier Gedanken machen?
Und ganz grundsätzlich:
Das war nicht angedacht, sondern von der einen Tarifvertragspartei gewünscht. Von der anderen dagegen nicht.
Das es tatsächlich zur Einführung einer EG9a mit regulären Stufenlaufzeit kommt, ist seit dem 02.03.19 21 Uhr klar. Vorher war da nichts zu überlegen ... siehe oben: ungelegte Eier ...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: JC83 am 26.04.2019 10:11
Sofern er zum gegebenen Zeitpunkt bereits ausgeschieden ist, dürfte das nur über eine Geltendmachung zu realisieren sein.
Aber nur in dem Fall, dass der Betroffene die Bankverbindung ändert und der Bezügestelle die neuen Bankdaten nicht mitteilt!

Stimmt, Austritt zum 30.06.2019 - ich bezog mich auf "VII. Ausnahmen vom Geltungsbereich".
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Steve 69 am 26.04.2019 11:42
So.  Heute ist bei uns im Haus die Abrechnung gekommen . Auszahlung unter Vorbehalt. Bundesland NRW. Nachzahlung der linearen Erhöhung von Januar bis März  , April normale Abrechnung. Also wird die lineare Erhöhung vor Ende der Redaktionsverhandlungen vorgenommen und  nach günstiger Überleitungsregelung in der 9 nochmals nachgezahlt. 
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 26.04.2019 12:09
So.  Heute ist bei uns im Haus die Abrechnung gekommen . Auszahlung unter Vorbehalt. Bundesland NRW. Nachzahlung der linearen Erhöhung von Januar bis März  , April normale Abrechnung. Also wird die lineare Erhöhung vor Ende der Redaktionsverhandlungen vorgenommen und  nach günstiger Überleitungsregelung in der 9 nochmals nachgezahlt.
Sensation!!! Da muss in NRW ja mächtig Druck im Kessel sein ...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: SvenL1975 am 27.04.2019 08:19
Das war bei den letzten beiden Erhöhungen auch schon so in NRW, also relativ zügige Auszahlung unter Vorbehalt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Laborratte am 27.04.2019 13:33
Bin auch in NRW beschäftigt. ALLERDINGS:Auf der Aprilabrechnung, die heute vom LBV kam KEINE Nachzahlung auch nicht unter Vorbehalt. Ganz normale Abrechnung wie jeden Monat mit "alter Gehaltshöhe"
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: muhkuhöd am 27.04.2019 13:57
Die Frage ist ja eher: Wieso habt ihr überhaupt Bezügemitteilungen bekommen? Ich erhalte meine wirklich nur, wenn sich eine Änderung am Auszahlungsbetrag o. ä. ergeben hat.

(So wie es auch hier steht: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/versandtermine-der-bezuegemitteilung-2019 "Sie erhalten nur dann eine Bezügemitteilung, wenn sich an Ihrem Auszahlungsbetrag oder in Ihren persönlichen Verhältnissen Änderungen ergeben.").

Arbeite aktuell an einer Hochschule.
Vorher zwar auch TV-L, wurde auch auf Laufzeit etc. angerechnet, war aber damals ohne VBL also nur "Second-Hand"-TV-L vermutlich.. da gab es auch jeden Monat die Mitteilungen.. und vor den Kollegen von der Uni auch schon die Nachzahlung/Änderung.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pseudonym am 27.04.2019 14:53
Die Frage ist ja eher: Wieso habt ihr überhaupt Bezügemitteilungen bekommen? Ich erhalte meine wirklich nur, wenn sich eine Änderung am Auszahlungsbetrag o. ä. ergeben hat.

Ganz einfach: weil sich eine Änderung ergeben hat.


LBV BW: keine rückwirkende Zahlung im April.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 27.04.2019 15:11
Ich (nrw) auch keine Mitteilung
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Laborratte am 27.04.2019 15:36
Da ich in einer Uniklinik arbeite und somit auch permanent am Wochenende und Feiertags ändert sich jeden Monat mein Gehalt und ich bekomme daher immer eine Mitteilung. Bei diesem Tarifvertrag lassen sich alle Parteien anscheinend sehr viel Zeit. Ich fiebere eher den Redaktionsverhandlungen entgegen was die Überleitung 9k in 9a angeht.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 27.04.2019 16:00
Durch die hochwertung von 9k oder 9kk in 9b zum Teil ist das nicht ungerecht den alten 9(groß) die einfach in der 9b kommen (ohne Veränderung ) ? Oder habe ich da was verpasst?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Steve 69 am 27.04.2019 16:45
Da bin ich aber erstaunt.  Meine Dienststelle kann wohl kaum als einzigste Behörde in NRW vorpreschen oder doch? Bekomme übrigens jeden Monat eine Abrechnung,  egal ob eine Änderung vorliegt oder nicht.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: marco.berlin am 28.04.2019 18:06
Warum soll sie nicht können? Ggf. wird bei Falschberechnung zurückgefordert oder verrechnet. Also alles kein Problem!

@mukuhöd... Die Tariferhöhung nicht als Änderung zu erkennen, die dann eine Bezügemitteilung erfordert, kein gutes Zeichen für die Hochschule an der Sie arbeiten.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 28.04.2019 18:17
@mukuhöd... Die Tariferhöhung nicht als Änderung zu erkennen, die dann eine Bezügemitteilung erfordert, kein gutes Zeichen für die Hochschule an der Sie arbeiten.
Da hätten Sie mal aufmerksamer lesen (s.u. fett markiert) sollen,bevor sie so eine Aussage aufstellen: Laborratte hat ja eben darauf hingewiesen, dass keine Änderung vorlag auf der Bezügemitteilung und darauf hat sich muhkuhöd bezogen.
Bin auch in NRW beschäftigt. ALLERDINGS:Auf der Aprilabrechnung, die heute vom LBV kam KEINE Nachzahlung auch nicht unter Vorbehalt. Ganz normale Abrechnung wie jeden Monat mit "alter Gehaltshöhe"
Die Frage ist ja eher: Wieso habt ihr überhaupt Bezügemitteilungen bekommen? Ich erhalte meine wirklich nur, wenn sich eine Änderung am Auszahlungsbetrag o. ä. ergeben hat.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: marco.berlin am 28.04.2019 18:31
Das stimmt. Vor dem Schreiben lesen, nachdenken, schreiben, noch einmal lesen und nachdenken und dann erst auf Senden drücken. Mein Fehler.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 28.04.2019 18:35
Shit happens  :o
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 29.04.2019 07:02
"Öffentlicher Dienst News" will erfahren haben, das in Bayern die erhöhten Entgelte mit der Mai Zahlung am 31.05. zur Auszahlung bzw. Nachzahlung kommen werden:

https://oeffentlicher-dienst-news.de/bayern-auszahlung-tv-l-2019-an-angestellte-und-beamte-termin-steht-fest/
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 30.04.2019 19:06
Heute leider keine Erhöhung 😭
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.05.2019 08:33
...Affentheater!... 8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 09:43
Morgen leider keine Erhöhung.  :-[
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.05.2019 10:03
,,,vielleicht Montag?  8) ...ich werde am WE keine Ruhe finden... ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: BTSV1 am 02.05.2019 10:45
Welch eine Überraschung.... Ihr bekommt schon alle euer Geld....

Da gibt es andere interessante Sachen welche in den Redaktionsverhandlungen ausgehandelt werden müssen....
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 11:16
Welch eine Überraschung.... Ihr bekommt schon alle euer Geld....
Schön ist es doch, dass ich in diesem Monat schon mehr bekommen habe als vor 12 Monaten.  8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pädi07 am 02.05.2019 11:34
Ich bekam im Januar schon mehr netto als im Dezember. Ohne irgendeinen Stufenaufstieg oder eine Tariferhöhung!
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 12:04
Ich bekam im Januar schon mehr netto als im Dezember. Ohne irgendeinen Stufenaufstieg oder eine Tariferhöhung!
;)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pan Tau am 02.05.2019 12:17
Habe heute mal auf mein Auszüge geschaut- sämtliche Lohnerhöhungen von Januar bis April 2019 aller 2,5 Mio. TVL-Mitarbeiter wurden soeben auf mein Konto überwiesen- ich bin dann mal weg! 8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.05.2019 13:16
...ich bekam schon immer mehr... 8)

...muss aber zu meiner Entschuldigung zugeben, dass ich Beamter bin...nicht, dass sich wieder irgendeiner künstlich aufregt... ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: JC83 am 02.05.2019 14:10
...ich bekam schon immer mehr... 8)

...muss aber zu meiner Entschuldigung zugeben, dass ich Beamter bin...nicht, dass sich wieder irgendeiner künstlich aufregt... ;D

Da du den völlig korrekten (konjugierten) Terminus "bekommen" statt "verdienen" verwendet hast, sehe ich hier kein Problem.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.05.2019 14:20
...ist schon richtig...ich bekomme Alimente...wäre ja auch noch schöner, wenn ich mir was verdienen müsste... 8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Tagelöhner am 02.05.2019 14:37
@ JC83

Für den Kommentar habe ich dir deine Karmastatistik ein wenig aufpoliert...

@ was_guckst_du

Beamtenadel treibt sich üblicherweise nicht so gerne beim schäbigen Angestellten-Pöbel rum...husch husch raus hier  ;D und zurück zum elitären Kreis.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 02.05.2019 14:51
...mein Problem ist, dass meine Besoldungserhöhung mittelbar an der Tariferhöhung TV-L hängt...ich bin also förmlich zwangsverheiratet mit dem "TB-Pöbel"....dafür gehe ich aber auch (in meiner Freizeit) mit ihm "auf die Strasse"...was tut man nicht alles in einer funktionierenden Ehe 8) ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Corsi am 02.05.2019 16:46
ich verdiene mehr, bekomme aber von meiner Frau nur ein Taschengeld... was nützt mir diese Tariferhöhung, wenn sie alles einstreicht? UNFAIR!
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pina am 02.05.2019 19:55
So.  Heute ist bei uns im Haus die Abrechnung gekommen . Auszahlung unter Vorbehalt. Bundesland NRW. Nachzahlung der linearen Erhöhung von Januar bis März  , April normale Abrechnung. Also wird die lineare Erhöhung vor Ende der Redaktionsverhandlungen vorgenommen und  nach günstiger Überleitungsregelung in der 9 nochmals nachgezahlt.

Hm... ich arbeite auch für#s Land NRW. Bisher gab es noch keine Nachzahlung. :-/
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 02.05.2019 20:34
Alles Fake News
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Steve 69 am 02.05.2019 21:37
Ich war ja selbst sehr überrascht.  Anfang April fühlte sich unsere Personalabteilung,  wohl aufgrund vieler Nachfragen,  dazu genötigt eine Intranetmeldung rauszuhauen,  man wisse noch nicht wann die Auszahlung erfolgt und Ende April war es dann drauf.  Hatte auch nicht vor Mai,  Juni damit gerechnet.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: hannes123 am 03.05.2019 06:21
Ich war ja selbst sehr überrascht.  Anfang April fühlte sich unsere Personalabteilung,  wohl aufgrund vieler Nachfragen,  dazu genötigt eine Intranetmeldung rauszuhauen,  man wisse noch nicht wann die Auszahlung erfolgt und Ende April war es dann drauf.  Hatte auch nicht vor Mai,  Juni damit gerechnet.

Und wie wurde das ausgezahlt? Als Einmalbetrag?
Die neuen Daten müssen ja eingepflegt werden.

Und konnten Sie mit jemanden sprechen, der die EG 9 mit verlängerter Stufenlaufzeit hat?! Wie ist es bei denen?

Danke und schönes Wochenende!
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Steve 69 am 03.05.2019 08:42
Nein,  kein Einmalbetrag. Jeder Monat für sich und dementsprechend einzeln versteuert.  April dann natürlich normale Abrechnung mit Erhöhungsbetrag.  Bin selbst in der E9 K Stufe 3. Abrechnung erfolgte auf Basis der alten Eingruppierung. 
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Germanmann am 03.05.2019 09:14
Nein,  kein Einmalbetrag. Jeder Monat für sich und dementsprechend einzeln versteuert.  April dann natürlich normale Abrechnung mit Erhöhungsbetrag.  Bin selbst in der E9 K Stufe 3. Abrechnung erfolgte auf Basis der alten Eingruppierung.

Wurde dein Gehalt vom LBV NRW ausbezahlt?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: BTSV1 am 03.05.2019 09:21
Nein,  kein Einmalbetrag. Jeder Monat für sich und dementsprechend einzeln versteuert.  April dann natürlich normale Abrechnung mit Erhöhungsbetrag.  Bin selbst in der E9 K Stufe 3. Abrechnung erfolgte auf Basis der alten Eingruppierung.

Wenn du in der Entgeldgruppe 9k Stufe 3 eingruppiert bist und die Abrechnung auf der Basis der alten Eingruppierung erfolgte, ist der Unterschied zur neuen Entgeldgruppe 9a, Stufe 3 genau 4,76 Euro. Also hast du eine Nachzahlung von genau 19,04 Euro erhalten  ??? ??? ??? ??? ;D ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Steve 69 am 03.05.2019 10:08
Nein, nicht LBV, Dienststelle zahlt selbst aus. @ BTSV. Ich glaube jeder weiß was gemeint war.  Es wurde natürlich nach E9 K Stufe 3 plus 100 € Erhöhung ausbezahlt.  Wenn du so willst neue Stufe 4. Auf meiner Abrechnung steht aber noch E9 Stufe 3,wie die Jahre zuvor auch.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 03.05.2019 10:11
...schön für die Gehaltsempfänger....aber "normal" ist das wohl eher nicht :D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: BTSV1 am 03.05.2019 11:34
Da hast du Glück. Über das NLBV wird es wohl noch eine Weile dauern. Aber das Geld bekomme ich sowieso. Das spannende ist die Überleitung von der "9k" in die "9a". Da will ich nicht beschissen werden und hoffe auf die Anrechnung der verbrachten Zeit in Stufe 3 und somit direkte Überleitung in Stufe 5. Dann fällt sie Nachzahlung etwas höher aus...

Nur dran glauben das es so kommt, kann ich leider nicht.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Steve 69 am 03.05.2019 11:57
Der Zeitpunkt der Auszahlung der linearen Erhöhung war mir ehrlich gesagt ziemlich egal.  Für mich ist das Ergebnis der Überleitung auch wesentlich interessanter und wichtiger.  Ich hoffe ebenfalls drauf,  dass die Zeiten (in meinem Fall 7 Jahre) angerechnet werden und ich nicht, wenn es schlecht läuft,  sogar 11 anstatt 9 Jahre das selbe Entgelt ( lineare Erhöhungen ausgenommen) bekomme.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Nukki am 05.05.2019 22:09
Ich wechsle zum 01.07. nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis, ebenfalls NLBV, ebenfalls TV-L 13 Stufe 2 .. muss ich irgendwas beantragen/beachten o.ä., damit diese rückwirkende Zahlung mich auch erreicht?
Bankverbindung bleibt ebenfalls gleich :)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2019 06:53
Ich wechsle zum 01.07. nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis, ebenfalls NLBV, ebenfalls TV-L 13 Stufe 2 .. muss ich irgendwas beantragen/beachten o.ä., damit diese rückwirkende Zahlung mich auch erreicht?
Bankverbindung bleibt ebenfalls gleich :)
Nein, musste nicht. Nur wenn nichts kommt, dann solltest du nachhaken.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Nukki am 06.05.2019 11:01
Cool, danke für die schnelle Rückmeldung! :)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Corsi am 06.05.2019 13:53
in Baden-Württemberg wird es zum Mai-Gehalt umgesetzt:

"Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung mit den Bezügen des Monats Mai, rückwirkend ab 01.01.2019."
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Heimathafen am 07.05.2019 11:55
Die Auszahlung in SH erfolgt nach jetzigem Stand ebenfalls mit dem Mai Entgelt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Herdudeness am 08.05.2019 08:26
Weiß jemand etwas über Hessen?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 08.05.2019 16:12
...eine Frage zur Heimatkunde?😎
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: pvenj am 09.05.2019 08:16
Weiß jemand etwas über Hessen?
Das Ergebnis wurde von 92,4 % der ver.di Mitglieder, die an der Umfrage Abstimmung teilgenommen haben, angenommen.

Weiter im Flugblatt heißt es:
Zitat
Wir wissen, dass viele Kolleginnen und Kollegen auf die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses warten, weil davon zum Beispiel die Überleitung in die Entgeltgruppe 9a oder die Frage nach der genauen Regelung zum Antragsrecht bei Höhergruppierungen abhängt. Da für die Bearbeitung (Redaktion) der hessischen Tarifverträge die Tarifvertragstexte aus den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vorliegen müssen, zieht sich das Verfahren in die Länge. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Bereits abgestimmt mit dem Land Hessen sind die Tabellenwerte für 2019.
Sobald die Redaktion zu Ende ist, werden wir zu einer Mitgliederinformationsveranstaltung einladen, um über die Ergebnisse zu informieren.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Herdudeness am 09.05.2019 09:02
Weiß jemand etwas über Hessen?
Das Ergebnis wurde von 92,4 % der ver.di Mitglieder, die an der Umfrage Abstimmung teilgenommen haben, angenommen.

Weiter im Flugblatt heißt es:
Zitat
Wir wissen, dass viele Kolleginnen und Kollegen auf die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses warten, weil davon zum Beispiel die Überleitung in die Entgeltgruppe 9a oder die Frage nach der genauen Regelung zum Antragsrecht bei Höhergruppierungen abhängt. Da für die Bearbeitung (Redaktion) der hessischen Tarifverträge die Tarifvertragstexte aus den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vorliegen müssen, zieht sich das Verfahren in die Länge. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Bereits abgestimmt mit dem Land Hessen sind die Tabellenwerte für 2019.
Sobald die Redaktion zu Ende ist, werden wir zu einer Mitgliederinformationsveranstaltung einladen, um über die Ergebnisse zu informieren.

Vielen Dank !
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: egotrip am 09.05.2019 18:33
Die Auszahlung in SH erfolgt nach jetzigem Stand ebenfalls mit dem Mai Entgelt.

So ist auch unser Infostand nach der heutigen Personalversammlung.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MaryPoppins am 10.05.2019 08:12
Nordrhein-Westfalen 09.05.2019: Kabinett stimmt Entwurf zur Besoldung zu
Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten ist im Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsgesetzes vom Kabinett beschlossen worden. Es ist davon auszugehen, dass Abschlagszahlungen zum Ende des Monats erfolgen werden.

Bin gespannt, wann es denn Neuigkeiten im Tarifbereich gibt  ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MK am 10.05.2019 14:34
Auszahlung in Niedersachsen lt. NLBV erst (!) im Juli...

https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html (https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html)

Anfangs März stand die bescheidene Tarifeinigung schon...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 15:41
Auszahlung in Niedersachsen lt. NLBV erst (!) im Juli...

https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html (https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html)

Anfangs März stand die bescheidene Tarifeinigung schon...
Nö am 30.4.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: sigma5345 am 13.05.2019 07:32
In Sachsen soll die Auszahlung auch im Juli erfolgen
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: JC83 am 13.05.2019 08:11
In Berlin erfolgt die Nachzahlung im Juni 2019.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 13.05.2019 08:34
Auszahlung in Niedersachsen lt. NLBV erst (!) im Juli...
Ende Juli also die Nachzahlung für 6 Monate zzgl. das erhöhte Entgelt für Juli - das gibt ja eine regelrechte Geldschwemme  8)
Fast so schön wie "früher", als es noch Urlaubsgeld gab ...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: EG9 am 13.05.2019 13:32
Hallo,

wenn ich Stufe 9 / 1 bin und eine Nachzahlung für 6 Monate kriege, sind es dann 376 Euro?

Tabelle alt: 1753,88
Tabelle neu: 1816,59
Differenz x 6 = 376,26

Viele reden hier vom "Geldregen"... ich möchte nicht verwöhnt klingen und knappe 400 Euro sind echt super, aber Geldregen? Gut, liegt vielleicht an der niedrigen Stufe 1, wo andere vielleicht schon 4-5 haben.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 13.05.2019 13:46
Für manche ist das viel Geld
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pädi07 am 13.05.2019 15:46
Bei mir werden es dann ca. 530 sein, das nehme ich schon gerne als Urlaubsgeld und ab Juli 88 jedes Monat...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Solitair am 13.05.2019 16:20
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Corsi am 13.05.2019 17:46
Hallo,

wenn ich Stufe 9 / 1 bin und eine Nachzahlung für 6 Monate kriege, sind es dann 376 Euro?

Tabelle alt: 1753,88
Tabelle neu: 1816,59
Differenz x 6 = 376,26

Viele reden hier vom "Geldregen"... ich möchte nicht verwöhnt klingen und knappe 400 Euro sind echt super, aber Geldregen? Gut, liegt vielleicht an der niedrigen Stufe 1, wo andere vielleicht schon 4-5 haben.

Tarifererhöhung != Gehaltserhöhung in Form eines Stufenaufstiegs... was erwartest Du?
In vielen mittelständischen Betrieben muss man auf so eine "automatische" Anpassung der Inflation betteln und zwar jeder Mitarbeiter für sich... dann lieber so.
Tariflich bezahlt zu werden (über die Höhe mag man sich streiten) ist eines der dicken Pluspunkte im ÖD, finde ich.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 13.05.2019 18:17
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2019 18:51
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣
Ne er meint Alpträume
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: sigma5345 am 13.05.2019 21:23
Hallo,

wenn ich Stufe 9 / 1 bin und eine Nachzahlung für 6 Monate kriege, sind es dann 376 Euro?

Tabelle alt: 1753,88
Tabelle neu: 1816,59
Differenz x 6 = 376,26

Viele reden hier vom "Geldregen"... ich möchte nicht verwöhnt klingen und knappe 400 Euro sind echt super, aber Geldregen? Gut, liegt vielleicht an der niedrigen Stufe 1, wo andere vielleicht schon 4-5 haben.
63€ netto mehr finde ich für eine Tariferhöhung recht gut....Rund 3,6% mehr ohne was dafür zu tun... 
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Solitair am 13.05.2019 22:18
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣
Ne er meint Alpträume

Jedenfalls haben sie uns erst mal 2 Monate "geklaut"...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 13.05.2019 23:26
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣
Ne er meint Alpträume

Schön ist das nicht vorallem das man für irgendwas bei Verdi abgestimmt hat was jetzt verhandelt wird !

Jedenfalls haben sie uns erst mal 2 Monate "geklaut"...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Julyvee am 14.05.2019 10:39
Lt. Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen NRW, werden in NRW zum 31.05.2019 die Anpassungen vorgenommen:

"Die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten mit der kommenden Bezügeabrechnung mehr Geld. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf angewiesen, die Zahlung der ab 1. Januar 2019 erhöhten Bezüge abschlagsweise aufzunehmen. Mit der ersten Abschlagszahlung zum 31. Mai 2019 werden auch die Erhöhungsbeträge für die zurückliegenden Monate ausgezahlt.
 
Damit wird ein wesentlicher Teil des Ergebnisses der diesjährigen Tarifverhandlungen umgesetzt und dieses Ergebnis eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
 
Für den Tarifbereich wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelt-Erhöhung mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai am 31. Mai 2019 vorgenommen. Weitere strukturelle Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Im Beamtenbereich erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni.
 
Hintergrund
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Entgelte in drei Schritten bei einer Laufzeit von 33 Monaten vor. Die Entgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 im Gesamtvolumen von 1,4 Prozent erhöht. Die Tarifpartner werden die Tarifeinigung zeitnah in entsprechende Tarifverträge umsetzen.
 
In der Folge haben sich Vertreter der Landesregierung sowie der Gewerkschaften und Verbände am 22. März 2019über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Gesamtvolumens des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen einvernehmlich ausgetauscht.
 
Ergänzend wurde vereinbart, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Öffentlichen Dienst aufzunehmen. Die Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses bedarf noch der Anpassung der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag auf den Weg gebracht.
 
Die nun bevorstehenden Zahlungen sorgen dafür, dass die Beschäftigten des Landes bereits vor der Unterzeichnung der Änderungstarifverträge und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag von den Erhöhungen profitieren können."

(https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/bezuegeanpassung-und-abschlagszahlungen-fuer-beamte-und-tarifbeschaeftigte-des)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Der Kanzler am 14.05.2019 16:30
Wie ist den der Ablauf bezüglich der Gruppe 9 wie sollen die ausgezahlt werden , wurde das jetzt geklärt ?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2019 18:48
Wie ist den der Ablauf bezüglich der Gruppe 9 wie sollen die ausgezahlt werden , wurde das jetzt geklärt ?
Wie soll er wohl sein.
ich rate mal:
lineare Erhöhung wird bezahlt Rest folgt wenn der Rest geklärt ist.

Alternative:
Kein Abschlagszahlungen für die 9er, da zu unklar.  :-X
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Julyvee am 15.05.2019 09:25
die Info vom LBV NRW hierzu:

"Neben weiteren Änderungen wurde zwischen den Tarifparteien auch die Aufspaltung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b vereinbart.
Für die Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten ändert sich die Bezeichnung der Entgeltgruppe 9 in 9b.
Die Beschäftigten der bisherigen "kleinen" Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten werden in die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten überführt.
Momentan liegen noch keine Regelungen zur Überleitung in die neuen Entgeltgruppen vor. Aus diesem Grunde werden die Entgelte - nach Berücksichtigung der linearen Erhöhung - bis zur Überleitung nach den bisher geltenden Regelungen der Entgeltgruppe 9 gezahlt."

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/erhoehung-der-tarifentgelte-tv-l
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 15.05.2019 09:37
die Info vom LBV NRW hierzu:

"Neben weiteren Änderungen wurde zwischen den Tarifparteien auch die Aufspaltung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b vereinbart.
Für die Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten ändert sich die Bezeichnung der Entgeltgruppe 9 in 9b.
Die Beschäftigten der bisherigen "kleinen" Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten werden in die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten überführt.
Momentan liegen noch keine Regelungen zur Überleitung in die neuen Entgeltgruppen vor. Aus diesem Grunde werden die Entgelte - nach Berücksichtigung der linearen Erhöhung - bis zur Überleitung nach den bisher geltenden Regelungen der Entgeltgruppe 9 gezahlt."

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/erhoehung-der-tarifentgelte-tv-l
In Niedersachsen klingt es ähnlich:

"Da noch hinsichtlich verschiedener Regelungen und Auslegungsfragen der Abschluss der Redaktionsverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften abgewartet werden muss, können ausschließlich die prozentualen Erhöhungen umgesetzt werden. Die Umsetzung der strukturellen Änderungen (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 09) und die Erhöhung bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile (Beispiele: Garantiebetrag, Angleichungszulage für Lehrkräfte, höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L, …) wird zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend erfolgen."


https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Nebelkerze am 15.05.2019 10:31
Informationen zur Tarifanpassung 2019 Baden-Württemberg:


Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen ?

Da die ab 01.01.2019 gültige Entgelttabelle schon zwischen den Tarifparteien abgestimmt wurden, können wir die sich daraus ergebenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge berechnen.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung mit den Bezügen des Monats Mai, rückwirkend ab 01.01.2019.

Der Zeitpunkt für die Umsetzung der weiteren Tarifergebnisse steht derzeit noch nicht fest, weil zwischen den Tarifvertragsparteien eine so genannte „Erklärungsfrist“ bis zum 30. April 2019 vereinbart wurde. Erst danach werden die sich aus der Tarifeinigung ergebenden Änderungstarifverträge von der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite unterzeichnet und bekannt gegeben. Diese Änderungstarifverträge wiederum sind die Grundlage der weiteren Umsetzungsschritte. Eine weitere Information unsererseits erfolgt zu gegebener Zeit.


Informationen zur Tarifanpassung 2019 Rheinland-Pfalz:


Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt gewerkschaftlicher Zustimmungsverfahren, die bis auf den 30. April 2019 verlängert wurden.
Im Rahmen der danach anstehenden Redaktion ist die Tarifeinigung von den Tarifvertragsparteien in Änderungstarifverträge umzusetzen.
Da bereits vorab einige Detailfragen insbesondere zu den Entgelttabellen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden konnten, werden die für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geltenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung berechnet und ausgezahlt.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte ist mit der Abrechnung Mai 2019 beabsichtigt.
Eine umfassende und abschließende Umsetzung der Neuregelungen der Tarifeinigung wird erst nach Abschluss der Redaktion und der Abstimmung in der Mitgliederversammlung bzw. mit den Gewerkschaften möglich sein.
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Tarifanpassungen im Bereich des TV-L abzusehen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Mahlzeit am 15.05.2019 15:02
Wie ist den der Ablauf bezüglich der Gruppe 9 wie sollen die ausgezahlt werden , wurde das jetzt geklärt ?
Wie soll er wohl sein.
ich rate mal:
lineare Erhöhung wird bezahlt Rest folgt wenn der Rest geklärt ist.

Alternative:
Kein Abschlagszahlungen für die 9er, da zu unklar.  :-X


Ich denke mal das in einigen Bundesländern, wo erst später gezahlt wird, auf die Ergebnisse gewartet wird um das alles im Juli umzusetzen. Finde es aber merkwürdig, dass noch gar nichts durchgesickert ist.

Eigentlich ist es doch ganz einfach zu regeln. Anrechnung aller bereits in E 9 abgeleisteten Stufenlaufzeiten und dementsprechende Zuordnung in E 9a. Da profitieren alle von.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Geschädigter am 16.05.2019 20:44
Bayern: Wo bleibt die Kohle?!  >:( >:( >:( ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: öfföff am 17.05.2019 12:46
Bayern: Wo bleibt die Kohle?!  >:( >:( >:( ;D

Mimimi
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Corsi am 17.05.2019 12:51
Bayern: Wo bleibt die Kohle?!  >:( >:( >:( ;D

ja wo bleibt sie denn nun... vielleicht bei Bayern München nachfragen, die zahlen bestimmt besser ;-)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 17.05.2019 13:36
Bayern: Wo bleibt die Kohle?!  >:( >:( >:( ;D
Siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111678.msg138402.html#msg138402
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Corsi am 17.05.2019 17:52
in BW ist es nun offiziell, die Gehaltsmitteilungen sind im LBV Portal zum Download verfügbar.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Kraeuterwiese am 18.05.2019 14:49
Toll, Sachsen scheint wie immer hinterherzuhinken.....  :(
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lowsounder am 20.05.2019 07:50
In Bremen kommt es auch erst im Juli.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: double00 am 20.05.2019 11:50
Toll, Sachsen scheint wie immer hinterherzuhinken.....  :(
"Die vom 1. Januar 2019 an geltenden höheren Entgelte werden im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nach Maßgabe dieses Rundschreibens berechnet und gezahlt. Die Entgelterhöhung soll durch das Landesamt für Steuern und Finanzen zum Zahltag Juli 2019 umgesetzt werden."
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Doso am 21.05.2019 19:01
Bayern. Heute Abrechnung für Ende Mai bekommen, mit Erhöhung und Nachverrechnung der Vormonate :)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: shbaco am 22.05.2019 11:59
Bayern_TB: Habe heute auch die Abrechnung mit der prozentualen Erhöhung bekommen. Allerding mit der Mitteilungen:
Bei der Abrechnung Ihrer Bezüge wurde die Anhebung der Entgelte ab 01.01.2019 auf Grund der Tarifeinigung vom 2.
März 2019 berücksichtigt. Die Erhöhung eines eventuell zustehenden Garantiebetrages wird zu einem späteren Zeitpunkt
nachgeholt und rückwirkend zum 01.01.2019 überrechnet. Für die Beschäftigten im Pflegedienst (Teil IV der Anlage A
zum TV-L) wurde eine neue Entgelttabelle vereinbart. Die nach dieser neuen Tabelle maßgebenden Tabellenentgelte werden
ab 1. Januar 2019 gezahlt. Die Überleitung in die neuen Entgeltgruppen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Gleiches gilt
für die Beschäftigten in den neuen Entgeltgruppen 9a und 9b.
Die erhöhten Bezüge werden im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter
Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.


Die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe 9a bzw. 9b fand noch nicht statt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: sigma5345 am 22.05.2019 12:08

Die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe 9a bzw. 9b fand noch nicht statt.
Wie auch? Gibt ja noch keine Festlegung wie es ablaufen soll...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 22.05.2019 13:16
Die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe 9a bzw. 9b fand noch nicht statt.
Die EG9b kommt auch erst zum 01.01.2020 und wahrscheinlich auf Antrag.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: el profesor am 27.05.2019 08:54
Guten Morgen,

die Bezügestelle Dessau-Roßlau hat für die Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt folgende Mitteilung herausgegeben.


"Information zur Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder

Die Tarifvertragsparteien haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt. Informationen zum Tarifabschluss erhalten Sie unter:

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/H._Tarifeinigung/190302_-_Einigungspapier_Stand_21.00_Uhr.pdf

Die Zahlung der erhöhten Entgelte soll voraussichtlich im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung rückwirkend zum 1. Januar 2019 mit den Entgelten für den Monat Juli 2019 erfolgen.

Da noch Detailfragen mit den Gewerkschaften und in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) abzustimmen sind, werden insbesondere folgende Bestandteile der Tarifeinigung erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt:

    Einführung und Überleitung der Tarifbeschäftigten in die neue Entgeltgruppe 9a,
    Überleitung der Tarifbeschäftigten im Hinblick auf die Änderungen der Entgeltordnung,
    Erhöhung der Garantiebeträge,
    Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrer"

(https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/bezuegeverwaltung/)

MfG el profesor
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: HeTeamJung am 27.05.2019 19:10
Hamburg bekommt im Mai mehr Gehalt  8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: pvenj am 29.05.2019 07:55
In Hessen werden die Erhöhungenunter Vorbehalt mit dem Entgelt im Juli ausgezahlt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: öfföff am 29.05.2019 14:26
Bayern. Heute Abrechnung für Ende Mai bekommen, mit Erhöhung und Nachverrechnung der Vormonate :)

Bayern rulez  8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: F1s1 am 29.05.2019 14:27
In Hessen werden die Erhöhungenunter Vorbehalt mit dem Entgelt im Juli ausgezahlt.


Das Mai Gehalt kam auch wie bisher, ohne Erhöhung oder Umstellung
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Bastel am 29.05.2019 14:41
Bayern. Heute Abrechnung für Ende Mai bekommen, mit Erhöhung und Nachverrechnung der Vormonate :)

Bayern rulez  8)

Nein.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pietclock am 31.05.2019 13:54
Bayern: Erhöhung wurde heute durchgezogen, Nachzahlung seit Januar und Erhöhung für Mai.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: öfföff am 31.05.2019 14:07
 8) 8) 8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pseudonym am 31.05.2019 14:41
Also ich habe heute (LBV BW) die Erhöhung bekommen. Von einer Nachzahlung mehrerer hundert Euro brutto habe ich aber nichts gesehen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Corsi am 01.06.2019 10:45
Also ich habe heute (LBV BW) die Erhöhung bekommen. Von einer Nachzahlung mehrerer hundert Euro brutto habe ich aber nichts gesehen.

Bitte?? Kann nicht sein, es wurde wie versprochen, nachgezahlt in BW.
Oder bist Du Beamter? Dann bist Du im falschen Forumsbereich ;-)

siehe auch hier:
https://lbv.landbw.de/-/informationen-zur-tarifanpassung-2019

und falls Du einer dieses Clubs bist, dann lies das hier noch ;-)
https://lbv.landbw.de/-/anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezugen-in-baden-wurttemberg-2019-2020-2021

Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Pseudonym am 02.06.2019 11:22
Nein, bin TV-L. Es kamen zwar rund 80 Euro als Einmalige Bezüge. Das muss ich mal sehen, was das war. Aber ansonsten ist dies das Bruttoentgelt des laufenden Monats. Über den Daumen gepeilt wären es rund 560 Euro brutto an Nachzahlung von Januar bis April. Diese kamen nicht zur Auszahlung.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 02.06.2019 11:34
Die Aussage des LBV ist aber nur dann relevant, wenn der Arbeitgeber sich dieses als Dienstleister bedient.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: ITGuy am 03.06.2019 14:55
In MV gibt es nichtmal eine Mitteilung wann überhaupt die Anpassung/Nachzahlung erfolgen soll..  :(
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: öfföff am 03.06.2019 15:56
In MV gibt es nichtmal eine Mitteilung wann überhaupt die Anpassung/Nachzahlung erfolgen soll..  :(

Die SPD weiss warscheinlich noch nicht wo sie kürzen soll um das zu finanzieren. Hast du Ideen worauf Bürger in MV am ehesten verzichten könnten?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Solitair am 03.06.2019 16:17
Hast du Ideen worauf Bürger in MV am ehesten verzichten könnten?

Spontan fällt mir da Frau Schwesig ein, aber das hast du wohl nicht gemeint.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Oskar am 04.06.2019 08:22
In MV gibt es nichtmal eine Mitteilung wann überhaupt die Anpassung/Nachzahlung erfolgen soll..  :(


Doch gibt es.

"Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Die Zahlung des erhöhten Garantiebetrages und anderer struktureller Änderungen (wie z.B. die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9) wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

Hier ist noch die sogenannte Redaktion zur Tarifeinigung mit den Gewerkschaften abzuwarten."

Das kam gestern über unsere Personaler vom Landesamt der Finanzen in M-V.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: öfföff am 05.06.2019 14:20

Spontan fällt mir da Frau Schwesig ein, aber das hast du wohl nicht gemeint.

Doch, das wäre ein erster, richtiger Schritt!  ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: dawelin am 23.06.2019 00:55
Wann zahlt denn Brandenburg? Weiß man das schon?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Lemminator am 24.06.2019 06:36
Wann zahlt denn Brandenburg? Weiß man das schon?

Redaktionsverhandlungen beginnen erst am 1.7 ... denke mal vor Oktober wird das nix ...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: STEILmann am 28.06.2019 09:48
in RLP auch auf der Abrechnung 06/2019 nichts zu sehen
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: tueti am 28.06.2019 12:03
Land Hessen, TV-H, auch nix auf der Abrechnung zu sehen
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: tueti am 28.06.2019 12:28
Land Hessen, TV-H, auch nix auf der Abrechnung zu sehen

Ok, kommt Ende Juli ... gerade erst gelesen
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Xelatra am 28.06.2019 14:57
@STEILmann

komsich, ich in RLP hatte die Nachzahlungen von der OFD Koblenz bereits letzten Monat....
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: heidi80 am 28.06.2019 17:33
In TH war es heute mit dem Entgelt für 06/2019 mit dabei  ::) ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: KruemelDrops am 29.06.2019 22:52
Endlich auch in Berlin angekommen  8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Neffets69 am 04.07.2019 10:43
In unserem Betrieb wird mit dem Juli-Gehalt nachgezahlt. Die noch bis dato unklaren Zuordnungen (E9a bzw. E9b, sowie der KR-Bereich(mit unterstellten MA's) werden mit dem Garantiebetrag abgespeist und erneut nachverrechnet, sobald die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 10:49
Eine Nachzahlung kann erst erfolgen, wenn ein Anspruch entstanden ist. Angesichts der Terminplanung der Redaktionsgespräche ist zwar nicht auszuschließen, daß man sich hinsichtlich der endgültigen Ausgestaltung der Tariftexte noch im Juli einigt, aufgrund des Procedere ist aber ausgeschlossen, daß die Änderungstarifverträge noch im Juli unterzeichnet werden. Mithin wird bei Euch nicht mit dem Juli-Gehalt "nachgezahlt", vielmehr geht der Arbeitgeber großzügigerweise ohne Rechtspflicht in Vorleistung zu einer möglichen zukünftigen, aber rückwirkenden Änderung des Tarifvertrags,
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 13:01
"Großzügigerweise ohne Rechtspflicht" ist sehr gut. Ich frage mich, ob du das ironisch meinst. Der letzte Tarifabschluss galt bis zum 31.12.2018. Sinnvollerweise sollten alle Fragen eines folgenden (ab 01.01.2019) Tarifabschlusses bis zum 31.12.2018 geklärt sein, damit eine Umsetzung ohne Verzögerung erfolgen kann. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, dass ein Tarifabschluss, welcher ab dem 01.01.2019 gelten soll, ohne Weiteres erst 7 Monate später gezahlt werden muss... Wobei auch 7 Monate später ganz einkommenserhebliche Fragen immer noch nicht geklärt sein werden und diese vermutlich erst 8, 9 oder 10! Monate später einnahmewirksam werden.  8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 13:06
Es gibt noch keinen Tarifabschluß. Mithin ist es pure Großzügigkeit der AG und eine Rechtspflicht besteht auch nicht dazu.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 13:14
Dass es juristisch noch keinen anspruchsbegründenden Tarifabschluss gibt ist klar.
Nur sollte man sich fragen, warum es diesen, nachdem der alte nur bis zum 31.12.2018 laufen sollte, HEUTE immer noch keinen gibt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 04.07.2019 13:16
Tarifabschluss galt bis zum 31.12.2018. Sinnvollerweise sollten alle Fragen eines folgenden (ab 01.01.2019) Tarifabschlusses bis zum 31.12.2018 geklärt sein, damit eine Umsetzung ohne Verzögerung erfolgen kann.
Bis zum 31.12.2018 bestand aufgrund des gültigen Tarifvertrages Friedenspflicht. D.h. ohne Streikmöglichkeit bestand für die Gewerkschaftsseite keinerlei Druckpotential. Folglich werden in der Regel Tarifverhandlungen nicht vor Ablauf der Laufzeit von Tarifverträgen geführt ...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 13:19
Sollten sie aber.
Und zur Wirksamkeit der Streikmaßnahmen auf die Entscheidungsfindung der TdL kann wohl jeder "seine Meinung" haben...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 13:22
Dass es juristisch noch keinen anspruchsbegründenden Tarifabschluss gibt ist klar.
Nur sollte man sich fragen, warum es diesen, nachdem der alte nur bis zum 31.12.2018 laufen sollte, HEUTE immer noch keinen gibt.

Vielleicht weil die Gewerkschaften mit Gender-Gaga die Redaktionsverhandlungen verzögern...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 13:29
Ob Gender-Fragen wirklich Gaga sind, steht auf einem anderen Blatt. Diese Korrektur würde im Übrigen nicht mehr als ein Tag beanspruchen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 13:32
Wenn man sich darauf einigen kann - bislang ist das nur eine Gewerkschaftsforderung, über die sich die TdL ja erst einmal verständigen muß und die man auch ablehnen könnte oder an Zugeständnisse an anderer Stelle knüpfen könnte.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: TV-Ler am 04.07.2019 13:33
Sollten sie aber.
Und zur Wirksamkeit der Streikmaßnahmen auf die Entscheidungsfindung der TdL kann wohl jeder "seine Meinung" haben...
Werden sie aus Gründen nunmal nicht.
Auch wenn die Streikschwäche der öD-Gewerkschaften Legende ist, so geht es doch gerade im öD absolut nicht ohne Streik (zumindest aus Sicht der Funktionäre) - denn was wäre denn, wenn Tarifabschlüsse im bisherigen Rahmen auch ohne die übliche Streikfolklore noch während der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages erzielt werden können?
Richtig - auch noch das allerletzte Mitglied tritt aus ...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 13:42
Naja - meine Erfahrungen sind, dass die Gewerkschaftsmitglieder nicht wegen der Streikfolklore in den Gewerkschaften sind. Wäre in meine Augen auch etwas dürftig... 8)

Und nochmal zum Gender-Thema. Eigentlich sollte das wenigstens im öffentlichen Bereich konsensfähig sein.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 14:03
Nein.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 14:08
Nein.

Das sind echt zu viele Argumente...  8) Die kann ich nun wirklich nicht alle beantworten.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 14:10
Du hast ohne Nennung irgendeines Arguments behauptet, daß irgendwelcher Blödsinn konsensfähig sein sollte. Da braucht es nicht mehr als "Nein". Also: Nein.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 14:22
Du hast ohne Nennung irgendeines Arguments behauptet, daß irgendwelcher Blödsinn konsensfähig sein sollte. Da braucht es nicht mehr als "Nein". Also: Nein.

Also, wenn sich dein "Nein" ALLEIN auf das Gender-Thema beziehen sollte, dann akzeptiere ich das hier insofern, als es mir persönlich (trotz Bestandteil der Redaktionsverhandlungen) zu sehr off-Topic wäre, dieses Thema ausführlich und für alle verständlich hier zu diskutieren. Ich empfehle dann das Thema der Strategie zur nachhaltigen Förderung der Chancengleichheit von Frauen UND Männern in diesem Thread nicht weiter zu problematisieren.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 14:27
Mir ist egal, was Du empfiehlst. Gender-Gaga bleibt Gender-Gaga, Männer und Frauen haben bereits gleiche Chancen. Wenn Frauen sich ständig unter Wert verkaufen, sich nicht auf höherwertige Tätigkeiten bewerben, weil sie sich nicht qualifiziert genug fühlen, über das Gehalt selten verhandeln und wenn sie es tun, weniger verlangen, als Männer dies durchschnittlich tun, so ist das kein Chancenproblem. Es ist ein Frauenproblem - und dafür gibt es OBs.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 04.07.2019 14:29
- und dafür gibt es OBs.

...Frauenrechtlerinnen kämpften schon immer bis auf´s Blut 8) ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 14:44
Mir ist egal, was Du empfiehlst. Gender-Gaga bleibt Gender-Gaga, Männer und Frauen haben bereits gleiche Chancen. Wenn Frauen sich ständig unter Wert verkaufen, sich nicht auf höherwertige Tätigkeiten bewerben, weil sie sich nicht qualifiziert genug fühlen, über das Gehalt selten verhandeln und wenn sie es tun, weniger verlangen, als Männer dies durchschnittlich tun, so ist das kein Chancenproblem. Es ist ein Frauenproblem - und dafür gibt es OBs.

Deine Antwort spricht für sich...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 14:45
- und dafür gibt es OBs.

...Frauenrechtlerinnen kämpften schon immer bis auf´s Blut 8) ;D

 ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 14:47
Mir ist egal, was Du empfiehlst. Gender-Gaga bleibt Gender-Gaga, Männer und Frauen haben bereits gleiche Chancen. Wenn Frauen sich ständig unter Wert verkaufen, sich nicht auf höherwertige Tätigkeiten bewerben, weil sie sich nicht qualifiziert genug fühlen, über das Gehalt selten verhandeln und wenn sie es tun, weniger verlangen, als Männer dies durchschnittlich tun, so ist das kein Chancenproblem. Es ist ein Frauenproblem - und dafür gibt es OBs.

Deine Antwort spricht für sich...

Ja, das haben meine Antworten so an sich.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 14:52
Mir ist egal, was Du empfiehlst. Gender-Gaga bleibt Gender-Gaga, Männer und Frauen haben bereits gleiche Chancen. Wenn Frauen sich ständig unter Wert verkaufen, sich nicht auf höherwertige Tätigkeiten bewerben, weil sie sich nicht qualifiziert genug fühlen, über das Gehalt selten verhandeln und wenn sie es tun, weniger verlangen, als Männer dies durchschnittlich tun, so ist das kein Chancenproblem. Es ist ein Frauenproblem - und dafür gibt es OBs.

Deine Antwort spricht für sich...

Ja, das haben meine Antworten so an sich.

In jeglicher Hinsicht...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: ltwinters am 04.07.2019 15:04
Mir ist egal, was Du empfiehlst. Gender-Gaga bleibt Gender-Gaga, Männer und Frauen haben bereits gleiche Chancen. Wenn Frauen sich ständig unter Wert verkaufen, sich nicht auf höherwertige Tätigkeiten bewerben, weil sie sich nicht qualifiziert genug fühlen, über das Gehalt selten verhandeln und wenn sie es tun, weniger verlangen, als Männer dies durchschnittlich tun, so ist das kein Chancenproblem. Es ist ein Frauenproblem - und dafür gibt es OBs.
Auch wenn es OT ist, so kann ich mich dem nur anschließen. Natürlich sollen Frauen die gleichen Chancen haben und das gleiche verdienen usw. Aber dieser Gender-Wahn bringt uns auch keinen mm weiter. Was nützt es einer Frau, dass man Texte verkompliziert und unlesbar macht, indem man überall ein /in oder /innen usw einfügt?! Davon hat am Ende auch keine Frau etwas.  ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 04.07.2019 15:14
Mir ist egal, was Du empfiehlst. Gender-Gaga bleibt Gender-Gaga, Männer und Frauen haben bereits gleiche Chancen. Wenn Frauen sich ständig unter Wert verkaufen, sich nicht auf höherwertige Tätigkeiten bewerben, weil sie sich nicht qualifiziert genug fühlen, über das Gehalt selten verhandeln und wenn sie es tun, weniger verlangen, als Männer dies durchschnittlich tun, so ist das kein Chancenproblem. Es ist ein Frauenproblem - und dafür gibt es OBs.
Auch wenn es OT ist, so kann ich mich dem nur anschließen. Natürlich sollen Frauen die gleichen Chancen haben und das gleiche verdienen usw. Aber dieser Gender-Wahn bringt uns auch keinen mm weiter. Was nützt es einer Frau, dass man Texte verkompliziert und unlesbar macht, indem man überall ein /in oder /innen usw einfügt?! Davon hat am Ende auch keine Frau etwas.  ::)

Das würden wohl so die meisten Männer und auch ein paar Frauen auch „unterschreiben“.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 04.07.2019 15:52
...hier ist meine Unterschrift...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lxg am 05.07.2019 10:56
Auch wenn es OT ist, so kann ich mich dem nur anschließen. Natürlich sollen Frauen die gleichen Chancen haben und das gleiche verdienen usw. Aber dieser Gender-Wahn bringt uns auch keinen mm weiter. Was nützt es einer Frau, dass man Texte verkompliziert und unlesbar macht, indem man überall ein /in oder /innen usw einfügt?! Davon hat am Ende auch keine Frau etwas.  ::)

Das ist ja auch nicht der Fall.

Das Problem ist, dass v.a. die Entgeltordnung ein totales Kraut- und Rübenfeld der Formulierungen ist. Großteils wird ausschließlich das generische Femininum verwendet (Diätassistentinnen, Orthoptistinnen, Krankenpflegerinnen, …), teilweise wird schon längst korrekt gegendert ("Beschäftigte in der Datenerfassung", …).
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 05.07.2019 11:20
Wie recht du hast. Ich glaub aber, dass hier einige grundsätzlich ein Problem haben, wenn man das Thema Gleichberechtigung immer wieder auf den Tisch packt, weil die „Nichtdiskriminierten“ das reale Problem nicht erkennen können oder wollen...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 11:21
...und...gibt es deswegen weniger Geld?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 11:22
Man kann nicht sehen, was es nicht gibt - oder sollte es zumindest nicht, sonst wird man in die Hab-mich-lieb-Jacke gepackt. Also Vorsicht bei Diskriminierungsfantasien... Ist sowas eigentlich drogeninduziert?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 11:24
...zuviel Östrogen? 8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 05.07.2019 11:34
„Mimimi...“ Es ist immer wieder erstaunlich, wie mangels Argumenten auf eine herabwürdigende Sprache gesetzt wird! Welche natürlich in erster Linie die Verwender diskreditiert.  ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 11:39
...herabwürdigende Sprache geht anders...

...aber wenn die Argumente ausgehen, flüchtet man sich eben in seine Diskriminierungsecke... ;D

(jetzt sitzen wieder welche da und müssen warten, bis Stunde rum ist, um weitere Minuspunkte zu verteilen) :D :D :D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 11:43
Immer schön, wie getriggert Genderideologen reagieren. Genau wie die Ökonazis. Alleine dafür lohnt es sich, von Dormtund nach Düsseldorf zu fliegen und es auf Facebook zu posten. Gibt leider keine Direktverbindung, aber beim Zwischenstopp in München kann man sich ja schön in die Lounge setzen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lxg am 05.07.2019 13:02
Immer schön, wie getriggert Genderideologen reagieren.

Noch erschreckender mit wie viel Schaum vor dem Mund die Gegenseite reagiert.
Da kann sich ja kaum jemand zurückhalten. Man kann auch mal versuchen sachlich argumentieren. Gefühlchen und so.

Ein korrekt durchgegenderter Tarifvertrag hätte ja dann wenigstens den für alle positiven Effekt, dass niemand mehr behaupten könnte es gäbe eine strukturelle Benachteiligung einzelner Geschlechter. Aber dann gibt's ja auch nichts mehr worüber man sich aufregen könnte (Weder die eine noch die andere Seite).

Dass die Gewerkschaften das Thema als Verhandlungsmasse benutzen, halte ich für eine große Dummheit. Das kriegt der Azubi ja wohl mal schnell zwischen zwei Raucherpausen umformuliert. Wozu dann die TdL dafür anbetteln? Die momentan gültige Fassung des Tarifvertrags ist schließlich für alle gleichermaßen peinlich.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 13:17
Da "gendern" ohnehin Unfug per se ist, kann es so etwas wie "korrekt durchgegendert" auch nicht geben.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lxg am 05.07.2019 13:26
Da "gendern" ohnehin Unfug per se ist, kann es so etwas wie "korrekt durchgegendert" auch nicht geben.

Nenn es meinetwegen "geschlechtsneutral Formulieren" wenn dir das existenter vorkommt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 13:33
Was mit der Verwendung des generischen Maskulin hinreichend geschieht, siehe BGH, Urteil v. 13.03.2018 - VI ZR 143/17.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lxg am 05.07.2019 13:37
Was mit der Verwendung des generischen Maskulin hinreichend geschieht, siehe BGH, Urteil v. 13.03.2018 - VI ZR 143/17.
Wie sieht es mit dem generischen Femininum aus? Gilt das entsprechend? Oder dürfen die männlichen Kindergärtnerinnen jetzt demonstrieren gehen?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 13:41
Die Frage beantwortet sich aufgrund der Argumentation des BGH durch das Urteil selbst.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lxg am 05.07.2019 13:54
Das Urteil bezieht sich auf Formulare und Vordrucke, und verwendet die den Begriff "generisches Maskulinum".

Der Zusammenhang zum Tarifvertrag und meiner Argumentation erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 13:57
Das macht nichts. Du bist auch nicht der Adressat. Es reicht, wenn vernünftig denkende Menschen sich erschließen können, was ich ausführe.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lxg am 05.07.2019 14:17
Nein. Deine Ausführungen sind schlicht fehlerhaft. Ein Tarifvertrag ist kein Sparkassenvordruck. Das Urteil ist nicht anwendbar. Du liegst falsch. Und deine Flucht zu ad hominem-Argumenten zeigt, dass du das auch weißt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 14:26
Nein. Meine Ausführungen sind schlicht zutreffend. Ein Tarifvertrag ist kein Sparkassenvordruck - das muß er aber auch nicht sein, damit das Urteil anwendbar ist. Minimale Rechtskenntnisse gneügen bereits, um das zu erkennen. Und Du bist und bleibst nicht der Adressat. Da hilft auch kein Stampfen mit dem Füßchen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: lxg am 05.07.2019 14:29
Sorry. Ich wollte deine minimalen Rechtskenntnisse auch nicht in Frage stellen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 14:33
Das könntest Du aber gerne tun. Deine Meinung ist schließlich ohne jeden Wert.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 05.07.2019 16:30
Warum wechseln eigentlich manche immer zum hatespeech, wenn sie merken, dass ihre Argumente höchstens dürftig sind...  ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 16:32
Mimimi...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 05.07.2019 16:34
Ich hab jetzt eigentlich nicht erwartet, dass du noch ein Beweis nachschiebst...  ;D ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 16:54
Wie ich Special Snowflakes liebe, die über „hatespeech“ fabulieren. Vermutlich die gleiche drogeninduzierte Wahrnehmungsstörung, die einen „Diskriminierungen“ sehen läßt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 07.07.2019 02:34
Das ist echt witzig, dass du das sagst. Nach allem was ich hier gelesen habe, bist du die größte Schneeflocke des hiesigen Forumuniversums.  ;D
Aber Danke, dass du mich um 20 Jahre jünger machst...  8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 07.07.2019 08:44
Da auch Deine Meinung ohne jeden Wert ist, sei es Dir überlassen derlei zu meinen. Wie wertlos Deine Schlußfolgerungen sind, hast Du ja nun erneut offenbart. Ich habe über Dein Alter keine Vermutungen angestellt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 07.07.2019 18:14
Tja - wenn man sich über den Gebrauch der eigenen Worte nicht mal im Klaren ist, dann erübrigt sich natürlich jede Diskussion...  ;)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 07.07.2019 18:23
Im übrigen finde ich es immer wertvoll, wenn eine selbsternannte „Persönlichkeit“ darüber entscheidet, ob die Meinungen anderer einen Wert haben oder nicht.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 07.07.2019 18:42
Was Du wertvoll findest oder nicht, ist unbeachtlich, da Deine Meinung ohne Wert ist. Es fehlt Dir halt u.a. die grundlegende Fähigkeit zum sinnverstehenden Lesen und dadurch die Möglichkeit, sinnvoll darauf zu antworten. Zum Beispiel behauptest Du, ich hätte Annahmen zu Deinem Alter getroffen. Das hätte Sinn gemacht, wenn ich Dich zur sog. Generation Snowflake zugehörig erklärt hätte. Deiner eher gewöhnlichen Auffassungsgabe ist es jedoch entgangen, daß das nicht der Fall war. Vielmehr habe ich Dich als Special Snowflake bezeichnet. Ich kann mir vorstellen, wie verwirrend das für jemand Deiner Geisteskraft sein muß, da sich da zwei Wörter in den Begriffen überschneiden. Laß Dich aber nicht entmutigen, sondern versuche ganz tapfer weiter, Zusammenhänge zu verstehen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 07.07.2019 20:29
 ;D ;D ;D C O M E D Y   P U R   ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 06:59
Tja, schauen wir doch mal: seit dem 04.07. habe ich 14 Fragestellern in diesem Forum kompetent geholfen. Du hast in dieser Zeit 47 Beiträge - alle Deine Beiträge - in diesem Thread und der Garantiebetragsdiskussion im Nachbarthread aufgewendet, dabei niemandem geholfen und Dein Unvermögen demonstriert. Wenn ich mich auf eine solche Diskussion einlasse, macht es nicht einmal 2 Prozent meiner Beiträge aus - und Du hast zu 100% Deiner Beiträge Bullshit produziert. Soviel zu Wert und Unwert - gern geschehen. Q.E.D.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Caesar42 am 08.07.2019 07:17
;D ;D ;D C O M E D Y   P U R   ::)

Dieser ganze Gender-Wahnsinn ist comedy pur
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 07:58
Tja, schauen wir doch mal: seit dem 04.07. habe ich 14 Fragestellern in diesem Forum kompetent geholfen. Du hast in dieser Zeit 47 Beiträge - alle Deine Beiträge - in diesem Thread und der Garantiebetragsdiskussion im Nachbarthread aufgewendet, dabei niemandem geholfen und Dein Unvermögen demonstriert. Wenn ich mich auf eine solche Diskussion einlasse, macht es nicht einmal 2 Prozent meiner Beiträge aus - und Du hast zu 100% Deiner Beiträge Bullshit produziert. Soviel zu Wert und Unwert - gern geschehen. Q.E.D.

Zum Glück wird hier ja NICHTS gelöscht.  8) So kann sich jeder selbst ein Bild machen, WIE du manchen Leuten „hilfst“... ;)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 08:00
Eben. Und Du in nunmehr 48 Beiträgen niemandem.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 08:01
Aber es hat wohl hier mittlerweile Jeder schon gemerkt, wie schwer es Dir fällt, Dich selbst zu reflektieren ...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 08:02
49
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 08:03
Eben. Und Du in nunmehr 48 Beiträgen niemandem.

Für das zahlreiche dankbare Feedback, welches ich erhalten habe, fehlt Dir leider die Vorstellungskraft.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 08:04
50
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 08:04
Und für das Zählen möchte ich mich bei Dir auch ganz herzlich bedanken!  ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 08:05
51
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 08:06
Verzählt! 52  ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 08:07
52
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: dns1986 am 08.07.2019 09:50
Schönen guten Morgen,

darf ich davon ausgehen, dass die Erhöhung somit erst Ende August 2019 erfolgen wird in Hessen?

Lieben Dank und
einen schönen Wochenstart

Quelle: https://service.hessen.de/html/9626.htm:

"Die (Nach-)Zahlung der erhöhten Bezüge erfolgt mit der Bezügezahlung für den Monat August 2019."

und unterhalb:

"Im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Tarifverträge ist beabsichtigt, die Entgelterhöhung für die Monate März bis Juni 2019 voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat Juli 2019 unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auszuzahlen."
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 09:56
Die Erhöhung der Entgelte wird dann mit Wirkung zum 01.01.2019 erfolgen, wenn die Tarifvertragsparteien die Änderungstarifverträge unterzeichnet haben, was mutmaßlich nicht mehr im August erfolgen wird. Es ist aber davon auszugehen, daß der Arbeitgeber Land Hessen großzügigerweise und ohne Rechtspflicht bereits vorher - nach eigener Aussage wohl mit dem Entgelt für August - die zu erwartenden Erhöhungen auszahlt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: dns1986 am 08.07.2019 10:13
Herzlichen Dank, ich war nur verunsichert, da in dieser Quelle sowohl August als auch der Monat Juli parallel genannt worden sind.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 10:25
Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten „gleichzeitig“.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: dns1986 am 08.07.2019 10:35
Vielen Dank an dieses Forum, die durch konstruktive und schnelle Antworten helfen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 10:36
Gerne doch!
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: dns1986 am 09.07.2019 14:25
Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten „gleichzeitig“.

Hier möchte ich kurz rückfragen, "gleichzeitig" bedeutet dann, bei hessischen Beamten und Angestellten Ende August oder "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Ende August?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: pvenj am 09.07.2019 14:33
Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten „gleichzeitig“.

Hier möchte ich kurz rückfragen, "gleichzeitig" bedeutet dann, bei hessischen Beamten und Angestellten Ende August oder "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Ende August?

Die Angestellten erhalten ihre Bezüge für den Monat zum Ende des Monats. Die Erhöhungen werden Ende Juli mit den Julibezügen ausgezahlt.
Die Beamten erhalten ihren Sold für den Monat am Anfang des Monats. Die Erhöhungen werden Anfang August mit dem Sold für den Monat August ausgezahlt. Dementsprechend "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 09.07.2019 15:38
Zitat
die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten
Zitat
Die Angestellten erhalten ihre Bezüge 
Zitat
Die Beamten erhalten ihren Sold
Zitat
"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".
 
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: pvenj am 09.07.2019 15:48
Zitat
die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten
Zitat
Die Angestellten erhalten ihre Bezüge 
Zitat
Die Beamten erhalten ihren Sold
Zitat
"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".

Sie haben natürlich Recht. Ich habe noch einmal bei den Beamten in unserer Dienststelle nachgefragt. Ich bin naiv davon ausgegangen, dass "zu Beginn des Monats" eben genau das ist. Wieder was gelernt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Bastel am 09.07.2019 15:58
Zitat
die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten
Zitat
Die Angestellten erhalten ihre Bezüge 
Zitat
Die Beamten erhalten ihren Sold
Zitat
"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".

Also mein Verbeamteter Kollege (Bayern) meinte zu mir letztens dass sein Geld meistens  um den 25ten rum kommt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: marco.berlin am 09.07.2019 19:52
Das ist ja ne Auskunft. Heißt dann, können auch 10 Tage davor oder danach sein? Vielleicht sollte er mal ganz genau auf den Kontoauszug schauen, ob es nicht doch stets der letzte Bankwerktag des Monats ist!?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Trigger am 10.07.2019 09:21
Liebe "Ungeduldigen"! Aus Sachsen wurden mir gerade aktuelle Informationen mit folgendem Inhalt übermittelt:

- Zahltag Juli 2019 bleibt
- da Redaktionsverhandlungen laufen, werden noch nicht alle Regelungen der Tarifeinigung umgesetzt
-  umgesetzt wird die Erhöhung der Tabellenentgelte, der Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, persönlichen Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Erschwerniszuschläge, Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, Besitzstandszulagen, Entgeltgruppenzulagen, Funktionszulagen und Vorarbeiterzulage
- NICHT umgesetzt wird zum Zahltag Juli 2019 - O-Ton jetzt interessant - "die Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach..., so dass die Garantiebeträge in der bisherigen Höhe zunächst (weiter)gewährt werden"
- NICHT umgesetzt wird weiter die Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte, die Stufenzuordnung der Beschäftigten in bisheriger E 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und die Umsetzung der neuen KR-Entgelttabelle für Pflegekräfte
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 10.07.2019 09:27
„...so dass die Garantiebeträge in der bisherigen Höhe zunächst (weiter)gewährt werden"

Na, da wird man im Sächsischen Finanzministerium auch „gespannt“ warten...  8)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Trigger am 10.07.2019 09:28
So sieht‘s aus.  ;D
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 09:32
Garantiebeträge werden nicht durch den AG gewährt, sie stehen aufgrund der tariflichen Regelungen zu.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Bastel am 10.07.2019 09:42
Das ist ja ne Auskunft. Heißt dann, können auch 10 Tage davor oder danach sein? Vielleicht sollte er mal ganz genau auf den Kontoauszug schauen, ob es nicht doch stets der letzte Bankwerktag des Monats ist!?

Keine Ahnung, laut seiner Auskunft kommt es immer deutlich vor dem letzten Werktag. Ob stimmt, weis ich nicht.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Trigger am 10.07.2019 09:59
Garantiebeträge werden nicht durch den AG gewährt, sie stehen aufgrund der tariflichen Regelungen zu.

Das war ein wortwörtliches Zitat aus der Mitteilung des Sächsischen Finanzministeriums...  ;) Daran erkennt man, wie auch dort bzgl. tariflichen Anspruch und finanzministerieller Großzügigkeit differenziert wird - oder auch nicht...  ::)
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Trigger am 11.07.2019 08:50
Das ist ja ne Auskunft. Heißt dann, können auch 10 Tage davor oder danach sein? Vielleicht sollte er mal ganz genau auf den Kontoauszug schauen, ob es nicht doch stets der letzte Bankwerktag des Monats ist!?

Keine Ahnung, laut seiner Auskunft kommt es immer deutlich vor dem letzten Werktag. Ob stimmt, weis ich nicht.

Ja - ich habe auch schon zwischen dem 26. (Ende des Monats) und dem 1. (Anfang des Monats) alles erlebt. Ob das dann an der Bezügestelle, der Technik oder der Hausbank liegt, ist unklar.

Theoretisch sollte es natürlich sein, wie oben beschrieben. Praktisch hapert es da manchmal...
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: F1s1 am 26.07.2019 07:05
TV-H Abrechnung Juli mit Ausdruck Nachzahlungen Monate 03/04/05/06 sind jetzt da. Für die Umstellung von E9 mit verlängerten Stufenzeiten gibt es laut Perso bei uns zumindest bisher keine Durchführungshinweise oder nen Termin. Für E9a und E9b ist aber ab 01.08.2019 alles vorbereitet im SAP und Co.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 26.07.2019 09:29
Warum eigentlich nur die Monate 03 bis 06? Gab es 01 und 02 bei euch schon eher?
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Spid am 26.07.2019 09:31
Ausweislich der Tarifeinigung findet die Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.03.2019 statt.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Neffets69 am 26.07.2019 09:32
Warum eigentlich nur die Monate 03 bis 06? Gab es 01 und 02 bei euch schon eher?

Ist TV Hessen - da gibt es erst ab März 2019 die Erhöhung. Hab's auch zuerst überlesen.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Solitair am 26.07.2019 09:39
Im allgemeinen gegenseitigen Schulterklopfen von Regierung und Gewerkschaften wurde dieses Detail möglichst nicht weiter thematisiert.
Titel: Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Beitrag von: Peekaah am 26.07.2019 09:53
Im allgemeinen gegenseitigen Schulterklopfen von Regierung und Gewerkschaften wurde dieses Detail möglichst nicht weiter thematisiert.

Haha! Die Hessen...