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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Mask am 12.09.2019 16:35

Titel: Ordentliche Kündigung von Beschäftigten
Beitrag von: Mask am 12.09.2019 16:35
Hallo zusammen,

haben hier gerade eine Grundsatzdiskussion und wollten ein paar zusätzliche Meinungen einholen.

Eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung muss schriftlich erfolgen aber rechtlich nicht begründet werden. ( Dass die Gründe vorliegen  und im Ernstfall dem ArbG vorgelegt werden müssen, ist natürlich klar)

Nun sind wir uns uneinig, ob es dennoch besser seien könnte, eine Begründung in der schriftlichen Kündigung mit aufzunehmen oder ob das aus "prozesstaktischer" Sicht eher unklug wäre.

Wie wird das bei euch gehandhabt ?

VG
der Mask
Titel: Antw:Ordentliche Kündigung von Beschäftigten
Beitrag von: Spid am 12.09.2019 16:48
Kündigung ohne Begründung, Klageerwiderung mit Hinweis, Begründung würde mündlich im Gütetermin erfolgen. Schafft wesentliche Vorteile im Gütetermin, weil der Kläger sich nicht gut vorbereiten kann.
Titel: Antw:Ordentliche Kündigung von Beschäftigten
Beitrag von: Mask am 13.09.2019 08:04
Vielen Dank Spid !
Titel: Antw:Ordentliche Kündigung von Beschäftigten
Beitrag von: dmmx am 13.09.2019 08:37
Ein AN mit Nerven muss dann wohl den Gütetermin ergebnislos verlaufen lassen, um sich bis zum Kammertermin besser vorbereiten zu können. Auch dann kann man ja noch Vergleichsbereitschaft signalisieren. Das kann man ja auch im Gütetermin so kommunizieren.