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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: MH am 30.10.2020 18:44
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Hallo an alle :)
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch auf eine höhere Anstellung.
Aktuell bin ich auf einer unbefristeten Stelle TEV, Stufe 4
Die neue Stelle wäre eine (ich nehme an) befristete Stelle in der TEIV.
Ich habe gelesen, dass in TV-BA leider die Stufen nicht 1 zu 1 übernommen werden.
Sehe ich das richtig, dass ich bei einer Höhergruppierung auf die TEIV, mit mindestens Stufe 2 eingruppiert werden müsste?
Wäre dankbar für Antworten :)
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Guckst Du hier:
Bei Eingruppierung in eine höhere Tätigkeitsebene (Höhergruppierung) werden die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres Festgehalt erhalten, als das bisherige Festgehalt - zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe -, mindestens jedoch das Festgehalt der Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Festgehalt – zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe – und dem Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro (228,34 Euro ab 1. April 2019, 230,76 Euro ab 1. März 2020), so erhält die/der Beschäftigte anstelle des Unterschiedsbetrages den vorgenannten Garantiebetrag; dieser wird durch weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen.
Wird die/der Beschäftigte nicht in die nächst höhere, sondern in eine darüber liegende Tätigkeitsebene höhergruppiert, ist das Festgehalt für jede dazwischen liegende Tätigkeitsebene nach Satz 1 zu berechnen; Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auf das derzeitige Festgehalt - zuzüglich einer gegebenenfalls zustehenden Funktionsstufe - und das Festgehalt der Tätigkeitsebene abzustellen ist, in die die/der Beschäftigte höhergruppiert wird. 4Eine Veränderung derEntwicklungsstufe in der bisherigen Tätigkeitsebene im Monat der Höhergruppierung ist zu berücksichtigen. 5Die Laufzeit in der Entwicklungsstufe in der höheren Tätigkeitsebene beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 6Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Tätigkeitsebene ist die/der Beschäftigte der in der höheren Tätigkeitsebene erreichten Entwicklungsstufe zuzuordnen. 7Die/der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Festgehalt der nach Satz 1 oder Satz 6 ermittelten Entwicklungsstufe der betreffenden Tätigkeitsebene.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/tarifvertrag-ba-tv-ba-23-ae-tv_ba146396.pdf
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Danke! So habe ich es mir gedacht.
Ich habe diesen Teil des Vertrages auch bereits gefunden, allerdings stehen da noch so viele "extra Formulierungen" dabei, die ich nicht so wirklich verstehen konnte..
Aber dann scheint es wohl die Stufe 2 zu sein :)
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Hallo,
könnten wir mal eine praktische Rechnung anstellen:
In welcher Entwicklungsstufe würde man landen, wenn man z. B. in der TE IV mit zwei Funktionsstufen (1x geschäftspolitisch und 1x Verbisfachbetreuer) eingruppiert ist und dann in die TE III mit einer Funktionsstufe aufsteigt?
Wäre man in der ES 3 oder 4? Und würde man den kompletten Garantiebetrag erhalten oder nur einen Teil?
Danke schonmal für eine Beispielrechnung.
MfG
Alex
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Oh ich habe vergessen die jetzige Entwicklungsstufe zu schreiben:
Jetzt TE IV ES 5 mit zwei Funktionsstufen zu TE III mit einer Funktionsstufe...