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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: sabsezicke am 22.08.2019 08:08
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Hallo,
ich bin gerade ein wenig verwirrt, vielleicht liegt es auch noch am frühen Morgen!? ;-)
Die Bundespolizei in Potsdam ist doch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, oder!?
Müsste das nicht auch in deren Impressum stehen?
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Impressum/impressum_node.html;jsessionid=59BF3C2A3785382B054AF866200AAD35.1_cid334
Danke Euch.
GLG
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Welche Regelung des TVÖD sollte durch diese Frage berührt sein?
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...überhaupt ein sehr interessantes Thema... ::)
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Sorry, falsches Unterforum.
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Guten Morgen,
wie kommen Sie denn darauf, dass die Bundespolizei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre?
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Das Impressum ist korrekt. Die Bundespolizei ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts; die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsträger der Bundespolizei und als solche eine (in staatsrechtlicher Sicht) Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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Ich verstehe gerade die Relevanz der Frage nicht..... Nur ein Bedürfnis der allgemeinen Information? Teil einer Aufgabenstellung, in der Körperschaften d.ö.R. benannt werden sollen? Eigentlich auch egal, aber ich bin neugierig, was der Ursprung der Frage ist.
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...da wollte wohl jemand ganz schlau sein und der Bundespolizei mal zeigen, wie es richtig geht... ::)
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Das war auch mein erster Gedanke, deshalb bin ich ja so neugierig, was sonst noch dahinter stecken könnte. Mir fällt einfach nichts dazu ein, aber ich erweitere gerne meinen Horizont.