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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Dieter0509 am 05.05.2021 22:36

Titel: Brandschutzbeauftragter
Beitrag von: Dieter0509 am 05.05.2021 22:36
Guten Abend,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich bin derzeit als Veranstaltungstechniker in der E6 eingruppiert.
Nun soll ich als Brandschutzbeauftragter berufen werden. Inwieweit steht mir dann eine Höhergruppierung zu? Als Brandschutzbeauftragter hat man ja viel mehr Verantwortung und muss Selbstständig arbeiten.

Vielen Dank im voraus
Dieter
Titel: Antw:Brandschutzbeauftragter
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 22:49
Wie groß soll denn der zeitliche Anteil des Arbeitsvorganges an der Gesamttätigkeit sein?
Titel: Antw:Brandschutzbeauftragter
Beitrag von: Dieter0509 am 07.05.2021 18:13
Leider ist dies noch nicht bekannt. Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass ich mindestens 1 Tag in der Woche nur damit beschäftigt sein werde.  Also wären dass 20%.
Titel: Antw:Brandschutzbeauftragter
Beitrag von: Spid am 07.05.2021 22:13
Tendenziell würde ich von einem weit geringerem zeitlichen Maß ausgehen - aber gehen wir mal davon aus, daß 20% zutreffend sei: aus welchen Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen besteht die Tätigkeit derzeit?