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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Aaron am 15.04.2019 19:41
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Hallo Leute,
kurze Frage momentan bin ich in E9b Stufe 3 und erreiche ab 01.01.2020 die Stufe 4. Mein Chef will diesen Sommer die Stelle neu bewerten lassen. Kann es im schlecht möglichsten Fall sein, dass ich nach Bewertung noch dieses Jahr in E9C Stufe 2 "zurückfalle"???
Danke vorab für die Antworten
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Wann hat denn die maßgebliche Tätigkeitsänderung stattgefunden?
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Im Prinzip ab 01.06.2019
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Sofern Du dann bereits in Stufe 3 warst und die auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E9c führt, bist Du seitdem in E9c eingruppiert.
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Und in welcher Stufe ??
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Na, in Stufe 3 - Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.
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Echt okay da bin ich erleichtert ich meine was gelesen zu haben, dass man in die Stufe der neuen EG fällt, auf der das Gehaltsniveau gleich wäre.
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Seit dem 01.03.2017 erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.
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Ok vielen Dank für die Antworten:)