Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VE am 11.09.2020 16:12

Titel: Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
Beitrag von: VE am 11.09.2020 16:12
Hallo,

ich bin derzeit bei einer Kommune in der Entgeltgruppe 9a und der Stufe 3 beschäftigt.

Ich habe mich bei einer anderen Kommune für eine E9c und eine E10 Stelle beworben.

Kann mir vielleicht jemand sagen ob ich, falls ich eine der Stellen bekommen würde, wieder bei der 1. Stufe eingruppiert werde oder ob ich bei der 3. bleibe oder sogar in die 4. komme?

Vielen Dank :)
Titel: Antw:Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 11.09.2020 16:16
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1. Der AG kann förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung berücksichtigen, soweit sie bestehen.
Titel: Antw:Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
Beitrag von: Canin am 18.09.2020 15:36
Und wie wäre es, wenn ich in derselben Kommune bleibe - und mich von einer E9c Stufe 3 auf eine E12 bewerbe? Die Stufe wird dann auf 1 abgesetzt oder bleibe ich in der 3? Oder bleibt die gleich und das ist nur beim AG-Wechsel der Fall?
Titel: Antw:Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 18.09.2020 15:38
Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, im Sachverhalt ging es um eine Einstellung. Das sind gänzlich unterschiedliche Sachverhalte.