Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Acetylen am 26.10.2019 22:09
-
Ich habe mich bei einer Behörde beworben und bin in die engere Auswahl gekommen.
In der Stellenausschreibung stand dass die Möglichkeit der Gewährung einer Fachkräftezulage besteht.
Diese habe ich eingefordert. Die Behörde möchte jetzt von mir eine Begründung für die Zulage haben und ich bin etwas unschlüssig was ich denen am besten sage. Hat jemand schonmal damit Erfahrung gemacht?
Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.
-
Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.
Doch, ich meine schon.
-
Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.
Doch, ich meine schon.
Meinst du, das die Begründung ausreichend ist oder das er sich damit direkt ins Abseits katapultiert? 8)
-
Es gibt im TVÖD überhaupt keine Fachkräftezulage.
-
@TV-Ler: Ich meinte, dass das m. E. eine sinnvolle Begründung ist. Ob sich der TE sich damit "ins Abseits" schießt kann ich nicht beurteilen.
@Spid: Laut SV geht es um ein Bewerbungsverfahren. Daher habe ich § 16 Abs. 6 TVöD-Bund als Anspruchsgrundlage des TE für möglich erachtet, wenngleich dies keinen Anspruch auf eine "Fachkräftezulage" darstellt.
-
Eben. §16 Abs. 6 TVÖD Bund dient auch der Deckung des Personalbedarfs jenseits von Fachkräften und könnte auch für ungelernte Spülhilfen und Postwagenschubser angewandt werden.
-
Meinetwegen kann man das Instrument auch "Vorweggewährung eines höheren Entgelts (Zulage) zur Gewinnung und Bindung" nennen. Die Behörde selbst bezeichnet es allerdings durchaus als Fachkräftezulage, daher erlaube ich mir diese Bezeichnung zu übernehmen.
Mir geht es jedenfalls nicht um die exakte Bezeichnung sondern darum wie ich die Forderung nach dieser Zulage sinnvoll begründe.
-
Und wenn die Behörde die inkriminierte Zulage als „Dauerlutscher“ oder „Analpapst“ nennt, würdest Du Dir das auch erlauben? Es ist einer Kommunikation nicht zuträglich, wenn man Bezeichnungen für irgendwas erfindet.
Möglicherweise könnte für Dein Anliegen Abschnitt 6 des BMI-RS D5-31002/55#7 vom 07.05.2019 hilfreich sein.
-
Und wenn die Behörde die inkriminierte Zulage als „Dauerlutscher“ oder „Analpapst“ nennt, würdest Du Dir das auch erlauben? Es ist einer Kommunikation nicht zuträglich, wenn man Bezeichnungen für irgendwas erfindet.
Wobei aus dem SV heraus das Anliegen recht verständlich formuliert war, das gibt's ja auch nicht immer. Bei der Auslegung von Willenserklärungen ist ja auch nicht am Wortsinne festzuhalten, §§ 133, 157 BGB. ;)
-
Und was an der Sachverhaltsschilderung spricht gegen die auch als solche bezeichnete Fachkräftezulage für IT-Personal, die der Bund übertariflich gewährt?
-
Dagegen spricht nichts.
-
Eben.
-
Als wenn der AG ein Begründung vom AN verlangt, warum er ihm mehr Geld zahlen soll (egal wie AN/AG dieses nennt), dann ist mEn die Erste Begrünung:
Da man nicht weniger verdienen will, als man derzeit verdient (verdienen könnte).
Ansonsten kann man nicht viel beitragen, außer verweise auf die Überflieger vita die man vorgelegt hat.
Bei uns (TV-L, §16.5 Zulagen) da schreiben wir natürlich Begründungen, warum dieser MA eben diese Zulage erhalten soll, da stellt man die besondere Leistungen heraus, die er im Betrieb in der Vergangenheit gezeigt hat, den nicht jeder hat sie sich verdient, mal will ja nur qualifiziertes Personal binden.
-
Im Kern ist die Begründung, dass maneld Wert ist und für weniger nicht kommt.
-
Mangelwert?
-
Sorry völlig vertippt.
...das man es Wert ist...
-
Jetzt aber schnell wieder zurück zum Thema:
Wer oder was ist ein "Analpapst"? ;D
Herrlich!
-
Das Oberhaupt der katholischen Kirche?
-
Um welches Ressort und um was für eine Stelle handelt es sich denn?
-
Kurze Rückmeldung: Ich habe lediglich angegeben dass ich ohne die Zulage das Angebot nicht annehmen werde, das hat ausgereicht und ich habe die Zulage bekommen.
-
Ich würde die "Analpapst-Zulage" und auch die "Dauerlutscher-Zulage" hier im Forum nicht zugeben, die Fachkräftezulage schon eher, auch wenn der TVöD sie gar nicht kennt. Ich würde nicht wollen, dass alle hier wissen, wofür GENAU ich meine Zulage erhalte ;D
-
Es ist ja schön, dass Ihr jeden Post nutzt um Haarspalterei zu betreiben, man kann damit vortrefflich Fragende vergraulen.
Manchmal ist weniger schreiben einfach mehr.
-
Es ist ja schön, dass Ihr jeden Post nutzt um Haarspalterei zu betreiben, man kann damit vortrefflich Fragende vergraulen.
Manchmal ist weniger schreiben einfach mehr.
Stimmt und für diese Erkenntnis hast du über einen Monat gebraucht? 8)
Ups, jetzt mach ich es auch schon wieder.....
8)
@ alterschlingel:
Freut mich, die brauchen halt manchmal nur was zum Lochen Heften um ihren A* an der W* zu bekommen.
-
Es ist ja schön, dass Ihr jeden Post nutzt um Haarspalterei zu betreiben, man kann damit vortrefflich Fragende vergraulen.
Manchmal ist weniger schreiben einfach mehr.
Ich habe diese Postings jetzt erst bemerkt und musste, ganz ehrlich, erst einmal herzhaft lachen - und ich wage zu behaupten, dem Fragesteller ging es nicht anders, wenn er nicht vollkommen humorbefreit ist. ;D