Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: gnom20 am 11.01.2020 13:28
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Ein Beamter einer Kreisverwaltung möchte sich mit vorgeschalteter Abordnung zum Bund versetzen lassen.
Ist dabei die Mitnahme von zahlreichen angesparten Urlaubstagen (gem. Urlaubsverordnung des Bundeslandes zum Zweck der Kinderbetreuung / Kinder bis 12 Jahre) möglich?
Eine ähnliche rechtliche Möglichkeit zur Ansparung von Urlaubstagen zur Kinderbetreuung gibt es in den entsprechenden bundesrechtlichen Verordnungen auch seit geraumer Zeit.
Kann darüberhinaus Resturlaub aus dem Vorjahr in das neue Jahr und zum neuen Dienstherrn mitgenommen werden?
Kann der noch nicht abgegoltene Urlaub der ersten beiden Monate diesen Jahres zum neuen Dienstherrn mitgenommen werden?
Eine Abgeltung aller Urlaubstage wäre beim jetzigen Dienstherrn aus zeitlichen Gründen unmöglich, bliebe demnach nur die Auszahlung übrig (war so eigentlich nicht geplant!).
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
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Bei einer Versetzung wird das bestehende Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Selbstverständlich bleiben Urlaubsansprüche bestehen.
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Danke schon mal für die schnelle Antwort.
Für den "normalen" Urlaub sehe ich es eigentlich auch so.
Aber ist der separat über mehrere Jahre angesparte Urlaub zum Zweck der Kinderbetreuung (extra Urlaubskonto) rechtlich gleich zu setzen? Im Grunde handelt es sich ja schon um einen ehemals regulären Urlaubsanspruch (sozusagen ohne Zweckbindung).
Interessant wäre dabei auch, wie und in welchen Verordnungen dies festgelegt wurde.
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Bei meiner Versetzung vom Land zum Bund konnte ich den angesparten Urlaub für Kinder unter 12 Jahre problemlos mitnehmen. Ist jetzt knapp über ein Jahr her, also recht aktuell. Rechtliche Grundlagen kann ich leider nicht nennen.
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Was spricht dagegen?
Zumal der Bund ja eine inhaltsgleich/ähnliche Regelung im Gesetz getroffen zu haben scheint, wie es eingangs erwähnt wird.
Insofern gilt das Dienstverhältnis beim neuen Dienstherrn dem Grunde nach mit allen Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Dienst weiter fort.