Hallo liebes Forum.
Eine Beamtin wird mit Bescheid vom XX.XX.2020 von einem mit A11 BBesG bewerteten Dienstposten während ihrer Elternzeit aus „organisatorischen“ Gründen auf eine dienstpostenähnliche Konstruktion (DPäK) innerhalb derselben Behörde/DSt. umgesetzt. Eine Rückkehr auf den Dienstposten wurde ausgeschlossen. Der Personalrat wurde nicht beteiligt. Handelt es sich nach herrschender Meinung um eine Umsetzung?
Vielen Dank und schöne Feiertage