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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: vfl am 30.12.2020 12:00

Titel: Wegfall des Solidaritätsbeitrages ab 01.01.2020 / trotzdem abgezogen!
Beitrag von: vfl am 30.12.2020 12:00
Hallo

ich habe heute auf mein Konto geschaut und musste bei dem überwiesenen Gehalt feststellen, dass alles korrekt ist (Gehalt + Einmalzahlung Corona Prämie), bis auf die Tatsache, dass der Soli weiterhin im vollen Umfang abgezogen wurde.

Hat jemand eine Erklärung dafür?

Nach der "vorläufigen" Tabelle im Gehaltsrechner ist mein Soli bei 0 Euro.

Danke vorab.
Titel: Antw:Wegfall des Solidaritätsbeitrages ab 01.01.2020 / trotzdem abgezogen!
Beitrag von: Lars73 am 30.12.2020 12:02
Der Soli entfällt erst 2021 noch haben wir 2020. Für die Steuer zählt der Tag der Zahlung.
Titel: Antw:Wegfall des Solidaritätsbeitrages ab 01.01.2020 / trotzdem abgezogen!
Beitrag von: yamato am 30.12.2020 12:49
Also bei mir war der Soli schon bei 0 € laut Abrechnung und das Geld für Januar war gestern schon da.
Titel: Antw:Wegfall des Solidaritätsbeitrages ab 01.01.2020 / trotzdem abgezogen!
Beitrag von: was_guckst_du am 30.12.2020 13:01
..oder du liegst über der Einkommensteuerjahresgrenze (liegt irgendwo bei knapp über 16.000 bei Ledigen u 33.000 bei Verheirateten)...bei mir war der Soli mauch noch drauf..muss man sich wohl über den Steuerausgleich für 21 zurückholen...
Titel: Antw:Wegfall des Solidaritätsbeitrages ab 01.01.2020 / trotzdem abgezogen!
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 30.12.2020 14:37
Der Soli entfällt erst 2021 noch haben wir 2020. Für die Steuer zählt der Tag der Zahlung.
Das stimmt so nicht, Lars. Die gestern oder heute gutgeschriebenen Januar-Bezüge gelten nach  § 38a Absatz 1 Satz 2 EStG als im  Kalenderjahr 2021 bezogen und deshalb sind die neuen Regelungen darauf anzuwenden.

Wenn beim Januar-Zahltag Solidaritätszuschlag einbehalten wurde, dann fallen mir spontan zwei Erklärungen dafür ein:
vfl, ist denn der Lohnsteuerabzug (bei gleichgebliebenen Bezügen) identisch mir dem vom Dezember? Falls ja, dann spricht das für den zweiten Punkt, denn wegen der Erhöhung des Grundfreibetrages müsste ja die Lohnsteuer jetzt etwas geringer ausfallen. Bei der Telekom (so habe ich jedenfalls gelesen) liegt es jedenfalls daran. Das ITZBund hatte übrigens auch angekündigt, dass es die Rechtsänderungen erst beim Februar-Zahltag umsetzen würde und dann doch richtig abgerechnet. Es ist jetzt der dritte Jahreswechsel hintereinander, bei dem mir das aufgefallen ist.