Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: christianh am 22.01.2024 12:11
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Moin zusammen,
ich bin Aktuell in EG 9b als Techniker beschäftigt, nebenbei bin ich noch im Studium welches ich in diesem Jahr abschließen werde. Nach erfolgreichen Studium soll ich in EG 11 aufsteigen.
Meine Aufgaben bleiben im gesamten gleich und passen zum Aufgabenbereich einer EG11.
Kann ich nach der Höhergruppierung Ansprüche mit §37 rückwirkend geltend machen?
Oder ist evtl. sogar das gesamte Vorgehen mit der Gruppierung in Frage zu stellen ?
Vielen Dank für eure Antworten
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Sofern dir die auszuübenden Aufgaben dauerhaft übertragen worden sind und diese in die EG 11 führen:
1. Lieber sofort!
2. Unbedingt!
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Moin zusammen,
ich bin Aktuell in EG 9b als Techniker beschäftigt, nebenbei bin ich noch im Studium welches ich in diesem Jahr abschließen werde. Nach erfolgreichen Studium soll ich in EG 11 aufsteigen.
Meine Aufgaben bleiben im gesamten gleich und passen zum Aufgabenbereich einer EG11.
Kann ich nach der Höhergruppierung Ansprüche mit §37 rückwirkend geltend machen?
Oder ist evtl. sogar das gesamte Vorgehen mit der Gruppierung in Frage zu stellen ?
Vielen Dank für eure Antworten
Wenn du jetzt schon EG11 Tätigkeiten auszuüben hast, dann steht dir mindestens das Entgelt der eg10 zu!
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Da sieht man mal wieder wie Techniker im ÖD verarscht werden, bei Kindergärtnerin, und Krankenschwestern, da wird so was nicht gemacht, die können toll aufsteigen im Gehalt und Aufgabenbereich.
Aber wenn der Herr Techniker das will, wird er beschränkt, sobald man aber Ingenieur ist, ist alles offen.
öD einfach lächerlich,
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Deswegen "Augen auf" bei der Berufswahl!
Zum Glück scheint das Alter für eine Umschulung ja noch nicht zu weit vorangeschritten zu sein, viel Erfolg auf dem weiteren Weg im Pflege- und Erziehungsbereich!