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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Skyy223 am 05.07.2019 10:47

Titel: [NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Skyy223 am 05.07.2019 10:47
Hallo,

ich hab über die Suchfunktion nichts gefunden, ähnliche Themen gibt es aber sicherlich. Bitte verzeiht.

Welche Möglichkeit hat ein Landesbeamter auf Lebenszeit (hier NRW) im gehobenen Dienst um seinen Lebenspartner für bis zu 4 Jahre ins Ausland zu begleiten ohne seine komplette Beamtenkarriere aufzugeben?

Konkret:
Mein Partner geht ab 2022 ins Ausland für 4 Jahre. Ich möchte keine Fernbeziehung führen aber auch nicht meinen Beamtenstatus aufgeben. Gibt es die Möglichkeit eines unbezahlten Urlaubs für diese Zwecke? Ich mache außerdem nebenbei einen Master an der Fernuni. Kann man hier vielleicht was kombinieren? (Masterarbeit wäre 2022 fällig, evtl. Master im Ausland schreiben etc.)

Danke!
Titel: Antw:Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.07.2019 11:30
Erziehungsurlaub? ;D

...also schwanger werden und für die notwendigen Jahre in Erziehungsurlaub gehen...
Titel: Antw:Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: bettelmusikant am 05.07.2019 11:38
Wäre wohl möglich nach § 65 LBG NRW, sog. Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (Sabbatical). Dh du beantragst Teilzeitarbeit, erbringst während der Teilzeit aber die volle Stunden und kannst im Anschluss daran maximal 1 Jahr frei machen (weiterhin völlig regulär im BeamtenV, Beihilfe, Bezüge usw.) Hab ich aber auch gerade ergooglet. Andere Möglichkeiten kenn ich nicht.
Titel: Antw:Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Skyy223 am 05.07.2019 11:47
Aus dem Beamtentum ausscheiden und dann nach Rückkehr mit neuer Ausgangsgrundlage (Hoffentlich dann mit bestandenem Masterabschluss) neu starten und auf neue Verbeamtung hoffen ist wohl nicht sehr empfehlenswert oder?
Vielleicht ist so aber auch ein "Wechsel" in den höheren Dienst möglich...
Titel: Antw:Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: bettelmusikant am 05.07.2019 12:10
Wäre mir persönlich zu riskant und auch finanziell natürlich heftig. Hast du das Thema schon irgendwie bei dem Dienstherrn angesprochen?
Titel: Antw:Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Skyy223 am 05.07.2019 12:30
Finanziell heftig aber nicht so gravierend. Das schaff ich schon ohne über die vorhandenen Nebentätigkeitsbestimmungen hinaus zu agieren. Mein Lebenspartner könnte uns versorgen (unschön aber machbar) und ich konzentriere mich auf den Master. Gegen eine Tätigkeit, die nicht über eine Nebentätigkeit hinausgeht spricht doch nichts oder?

Nein beim Dienstherren bin ich noch nicht vor sprachig geworden, würde ich auch ungern jetzt schon machen.
Titel: Antw:Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: bettelmusikant am 05.07.2019 13:24
Also 1 Jahr wäre nach der mir bekannten Regel machbar. Aber 4 Jahre? Beurlaubung ist ja wohl auch nicht möglich. Und selbst wenn, müsstest du ja die Versorgungslasten privat tragen. Aber ich habe auch nur Halbwissen, daher steige ich hier mal aus und hoffe, dass jemand anderes vielleicht aus der Praxis Erfahrung hat. Viel Erfolg bei deinem Unterfangen!
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: BStromberg am 08.07.2019 08:18
WOW... diese Ego-Selbstverwirklichungs-Trips häufen sich in letzter Zeit ganz enorm. Nicht der erste Antrag dieser Art, der mir in abgewandelter Form tatsächlich zur Prüfung/Entscheidung vorgelegt worden ist.

Ich habe überhaupt nichts gegen Ihre persönlichen Pläne; nicht falsch verstehen!
Viel Spaß, schöne Reise und eine gute Zeit... das meine ich ernst!
Für ein paar Monate bis max. ein Jahr könnte man theoretisch was basteln, aber gleich 4 Jahre  ???

Genauso ernst bin ich auf der anderen Seite auch, wenn ich sage: "Hopp oder Top"!
Es gibt nicht einen gewichtigen Grund, weswegen der Dienstherr hier Ihr persönliches Lebensrisiko tragen und Ihnen eine fallback-Option (für den Fall der Fälle) in Gestalt eines inaktiven Beamtenverhältnisses auf Abruf einräumen sollte.

Sie stehen (ohne dass es tragbare Sonderbeurlaubungsgründe gibt) auf absehbare Zeit aus freien Stücken nicht dem Dienstherrn zur Verfügung. Die Konsequenz daraus ist eindeutig. Für den Fortbestand des Beamtenverhältnisses gibt es keine Notwendigkeit.

Die einstigen Grundsätze des Berufsbeamtens schmelzen dahin, wie Eis in der Sonne (betrifft Dienstherrn wie Staatsdiener gleichermaßen).

 

 
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Unimitarbeiter am 08.07.2019 15:02
Bei uns gibt es ein Sabbatical-Modell- 4 Jahre Teilzeit auf 75%, 3 Jahre Vollzeit arbeiten, 1 Jahr komplett frei mit Bezahlung. Zustimmung des Vorgesetzten ist allerdings nötig. Der wird nicht so happy sein.
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Skyy223 am 10.07.2019 12:50
Hallo,
vielen Dank erstmal an die vielen hilfreichen Antworten und auch an die kritischen Kommentare.
Ich möchte kurz anmerken, dass ich nicht ins Ausland möchte weil ich reisen und die welt sehen will. Das ganze wird kein Spaßtrip, ist nur leider unvermeidbar. Ich stehe nunmal vor der Frage Beamtenlaufbahn oder Beziehung weil scheinbar eins enden muss und ich suche einen Mittelweg.

Ein Sabbatical schließe ich erstmal aus.
Ich kenne Fälle von Beamten die mehrere Jahre bei komplett ruhendem Gehalt ins Ausland gehen. Wie die das hingekriegt haben weiß ich nicht.
Klar, es ist eine Art „Rettungsanker“ aber ich sehe das eher so, dass der Dienstherr (der zumindest hier Probleme hat Stellen nachzubesetzen) die Wahl hat. Ich gehe komplett oder ich komme zu einem festgelegten Zeitraum wieder.

Aber mal worstcase und mein schwacher Versuch meinen Status und meine Beziehung zu retten misslingt und ich entscheide mich für ein Ausscheiden aus den Beamtentum. Dann mache ich eine 4-Jährige Auslands“pause“, bringe nebenher meinen Master zu Ende, lerne eine neue Sprache und vielleicht kann ich sogar Arbeitserfahrung in einem relevanten Bereich sammeln (Int. O oder so). Dann komm ich zurück und bewerbe mich auf Stellen im öD. Wenn ich jetzt im Vorstellungsgespräch anmerke, dass ich doch ganz gerne wieder verbeamtet werden würde, wie reagiert da der vielleicht zukünftige Dienstherr? Sagt der „warum sollte ich?“ oder ist ein wieder einsteigen als Beamter gar nicht so unwahrscheinlich?

Mein Weg 1 ist momentan das Bewerben und Arbeiten bei einer Internationalen Organisation und das absolvieren meines Masters. Wenn möglich ohne meinen Beamtenstatus zu verlieren. So eine Tätigkeit wird aber schwer zu finden sein, daher orientiere ich mich hier nach dem AUCH FÜR MICH schwierigeren Weg einer Ruhestellung (finanziell sehr hart).
Worstcase das kündigen und wieder bewerben (vllt. dann im höh. Dienst?)
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Organisator am 10.07.2019 15:25
Kleiner Tipp am Rande, falls Du Dich entlassen lässt:

Nicht nachversichern lassen, zumindest im Bund gibt es das Altersgeld.
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Sky am 12.07.2019 12:06
Ich stehe nunmal vor der Frage Beamtenlaufbahn oder Beziehung weil scheinbar eins enden muss und ich suche einen Mittelweg.
Entscheide dich für die Beamtenlaufbahn, dann ich die Lösung einfacher :-)
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Bunny am 12.07.2019 16:01
Kleiner Tipp am Rande, falls Du Dich entlassen lässt:

Nicht nachversichern lassen, zumindest im Bund gibt es das Altersgeld.
Ein ziemlich sinnfreier Tipp. In NRW gibt es m.W. kein Altersgeld. Eine Nachversicherung ist nach Entlassung daher die zwangsläufige Folge, sofern kein Aufschubgrund vorliegt.
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: BStromberg am 13.07.2019 06:45
Kleiner Tipp am Rande, falls Du Dich entlassen lässt:

Nicht nachversichern lassen, zumindest im Bund gibt es das Altersgeld.
Ein ziemlich sinnfreier Tipp. In NRW gibt es m.W. kein Altersgeld. Eine Nachversicherung ist nach Entlassung daher die zwangsläufige Folge, sofern kein Aufschubgrund vorliegt.

Der Kandidat hat 100 Punkte!
Titel: Antw:[NW] Auslandsaufenthalt (Begleitung Lebenspartner) wie möglich?
Beitrag von: Kingrakadabra am 17.07.2019 07:10
Warum muss denn die Beziehung zwangsläufig enden, wenn die TE nicht mit ins Ausland geht?