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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HansPetersen am 06.03.2019 13:42

Titel: [Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: HansPetersen am 06.03.2019 13:42
Hallo liebe Leute, wie ja einige bereits wissen werden, ich werde ab Juni 2019 Beamter auf Probe in der Bezirksverwaltung.

Ich wollt ma fragen, rein erfahrungsgemäß, sind schnelle Sprünge in Richtung A10, A11 und vielleicht sogar A12 in relativ absehbarer Zeit möglich in den Bezirksverwaltungen? Oder doch eher mangelware?

Ich würde gerne mindestens in Richtung A11 kommen wollen in den nächsten 5 Jahren? realistisch?

Mir ist durchaus bewusst, dass es auf viele Faktoren ankommt. Aber trotzdem mal, da ja einige sicherlich auch ne Menge gesehen und gehört haben, liege ich da realistisch oder eher nicht so?
Es gibt auch bislang kein Bereich auf den ich spezialisiert bin, da ich nicht Verwaltung studiert habe, sondern Betriebswirtschaft.

Hoffe auf intressante Antworten :)

Liebe Grüße

Hans
Titel: Antw:Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: HansPetersen am 06.03.2019 13:43
Vielleicht nochmal dazu als ergänzende Frage,

wie realistisch ist ein Laufbahnwechsel vom Bezirksamt zum Bund?

Liebe Grüße

Hans
Titel: Antw:Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Feidl am 06.03.2019 14:20
Bei uns hieß es immer, Kommunal wird schneller befördert, dafür kommt man aber seltenst bis ganz hoch. Land (und damit auch Bezirk) hingegen langsam.
Insgesamt ist das halt sehr sehr stark vom Dienstherrn abhängig.

Tipp: Im Stellenplan mal reinschauen. Da kann man dann schon Eindruck bekommen, wie so die Verteilung ist.
Hab ich bei meinem Wechsel zu spät gemacht  :-\
Titel: Antw:Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: HansPetersen am 06.03.2019 14:29
Das mit den Stellenausschreibungen istn bisschen schwierig finde ich, da, so wie ich es mitgebkommen habe, sehr oft schon Leute auf den Stellen sitzen, man also an sich keine Chance hat die Position zu bekommen, egal wie gut man performt bei Vorstellungsgesprächen, wenn man denn überhaupt eingeladen wird.

Titel: Antw:Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Skedee Wedee am 06.03.2019 16:56
Niemand hat etwas zu Stellenausschreibungen geschrieben, sondern zum Stellenplan. Dieser sagt aus, welche statusrechtlichen Ämter es überhaupt bei Euch in der Verwaltung gibt. Bitte, und dies meine ich nicht böse, sondern wohlwollend, erwerbe ein Buch über das Beamtenrecht in Eurem Bundesland. Damit Du Dir überhaupt einmal die Grundzüge des Beamtentums aneignen kannst. Du hast bzw. wirst eine Urkunde annehmen, ohne Dir überhaupt über die rechtlichen Konstellationen im Klaren zu sein.

In fünf Jahren von A9 (Probebeamter) nach A11. Ist möglich, jedoch eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich drei Jahre Probezeit, in denen Du meist nicht befördert werden kannst. Darüber hinaus kommt es aufs Bundesland an. In manchen ist es rechtlich zulässig, direkt im Anschluss an die Probezeit die Ernennung nach A10 auszusprechen, in einigen gilt eine Mindestwartezeit von einem Jahr. Und schwupps, schon kann es mit den fünf Jahren schon nicht mehr hinhauen...

Des Weiteren ist uns die Beförderungspraxis Deiner Behörde unbekannt. Vielleicht reicht auch Deine Beurteilung nicht aus um in die engere Auswahl für die Beförderung zu kommen... Sehr viele Variablen, die wir nicht beantworten können.

Darüber hinaus kommte es darauf an, wie Deine Stelle bewertet ist. Hast Du eine A10er-Stelle, kannst Du auf dieser Position niemals A11 erhalten. Es ist sogar möglich, dass Du bis zur Pension ausschließlich Bezüge nach A9 erhältst und der Dienstherr von einer Beförderung aus bestimmten Gründen absieht...
Titel: Antw:Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: HansPetersen am 07.03.2019 07:04
Niemand hat etwas zu Stellenausschreibungen geschrieben, sondern zum Stellenplan. Dieser sagt aus, welche statusrechtlichen Ämter es überhaupt bei Euch in der Verwaltung gibt. Bitte, und dies meine ich nicht böse, sondern wohlwollend, erwerbe ein Buch über das Beamtenrecht in Eurem Bundesland. Damit Du Dir überhaupt einmal die Grundzüge des Beamtentums aneignen kannst. Du hast bzw. wirst eine Urkunde annehmen, ohne Dir überhaupt über die rechtlichen Konstellationen im Klaren zu sein.

In fünf Jahren von A9 (Probebeamter) nach A11. Ist möglich, jedoch eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich drei Jahre Probezeit, in denen Du meist nicht befördert werden kannst. Darüber hinaus kommt es aufs Bundesland an. In manchen ist es rechtlich zulässig, direkt im Anschluss an die Probezeit die Ernennung nach A10 auszusprechen, in einigen gilt eine Mindestwartezeit von einem Jahr. Und schwupps, schon kann es mit den fünf Jahren schon nicht mehr hinhauen...

Des Weiteren ist uns die Beförderungspraxis Deiner Behörde unbekannt. Vielleicht reicht auch Deine Beurteilung nicht aus um in die engere Auswahl für die Beförderung zu kommen... Sehr viele Variablen, die wir nicht beantworten können.

Darüber hinaus kommte es darauf an, wie Deine Stelle bewertet ist. Hast Du eine A10er-Stelle, kannst Du auf dieser Position niemals A11 erhalten. Es ist sogar möglich, dass Du bis zur Pension ausschließlich Bezüge nach A9 erhältst und der Dienstherr von einer Beförderung aus bestimmten Gründen absieht...

Hmm, Stellenplan also :)

Nun Ja, es ist tatsächlich so, dass die meisten Probebeamten/Probebeamtinnen die ich kennengelernt habe bei der Bezirksverwaltung in Berlin innerhalb der 3 Jahren Probezeit von einer A9 Stelle auf eine A10 Stelle gekommen sind, da diese i.d.R. extra für sie ausgeschrieben werden. Sie dürfen zwar noch nicht in der Besoldung A10 Geld verdienen, üben diese Tätigkeit aber bereits mehr oder weniger aus und sobald die Probezeit vorbei ist gehört die Stelle Ihnen... Daher Frage ich halt, ob es dann tatsächlich auch realitisch ist in den nächsten 2 Jahren auf eine A11 Stelle zu kommen? Daher meine Frage nach "Erfahrungswerten".

Ich muss ehrich sagen, dass ich mich manchmal frage, wenn ich schon bei einer A9/A10 Besoldung zucke, weil der Verdienst doch sehr niedrig ausfällt (in meinen Augen zumindest) und es auch keinerlei Zulagen etc. gibt, wie können dann usere Beamten im mittleren Dienst zufrieden sein.

Aber naja, das ist wiederm ein anderes Thema. Ich freue mich trotzdem über mehr Erfahrungswerte hier im Forum.

Liebe Grüße und vorab ein schönes, langes Wochenende.

Hans
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Kingrakadabra am 07.03.2019 08:17
Hier wird einiges vermischt.
Meinst du mit "kommen" eine Beförderung nach A10 oder lediglich die Einweisung in eine Planstelle?
Der TE sollte sich grundlegend informieren.
Hast du einen Vorbereitungsdienst absolviert? Falls ja, welchen?

LG
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Buccaneer am 07.03.2019 08:32
Hallo liebe Leute, wie ja einige bereits wissen werden, ich werde ab Juni 2019 Beamter auf Probe in der Bezirksverwaltung.

Ich wollt ma fragen, rein erfahrungsgemäß, sind schnelle Sprünge in Richtung A10, A11 und vielleicht sogar A12 in relativ absehbarer Zeit möglich in den Bezirksverwaltungen? Oder doch eher mangelware?

Ich würde gerne mindestens in Richtung A11 kommen wollen in den nächsten 5 Jahren? realistisch?

Warum mit A-Besoldung abspeisen lassen? Es gibt doch Stufe B...
Ich fasse mal zusammen: Beamter auf Probe ab Juni 2019 und als erstes nach A 12 schielen...???
Das klingt mir ein bißchen wie: Ausbildung begonnen und auf den Chefposten spekulieren.
Ich kenne zwar Deine Fähigkeiten nicht, aber in 5 Jahren von BaP A9 auf A 11 halte ich schon für sehr....hm, nun ja,...ambitioniert...
Mein Tip: Erfahrung sammeln und durch Leistung glänzen - der Rest kommt von alleine
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Fingernagel am 07.03.2019 08:40
Skedee hat es ja sehr treffend formuliert. Daraus kannst du alles für dich entnehmen, was wichtig ist. Es scheint, als hättest du das alles nicht so richtig verstanden. "Sobald die Probezeit vorbei ist gehört Ihnen die Stelle" Welche Stelle dann? wenn du beförderst wirst bleibt die Stelle die gleiche, die Tätigkeiten bleiben gleich, du bekommst nur etwas mehr Geld dafür....

Du solltes auch erst einmal schauen, welche wie dein Dienstposten überhaupt bewertet ist. In den Bezirksverwaltungen geht es oftmals nur bis A10 auf bestimmten Posten (theoretisch geht es bis A13, in manchen Behörden wie Ministerien etc ist das der Standard), dann kommst du da nie drüber hinweg. Zulagen gibt es für Kinder und den Status verheiratet, und das nicht gerade wenig. In Berlin sind das zb bei verheiratet + 2 kinder knapp 350€ mehr im Monat, entspricht 4259.40 € im Jahr ;)

Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Organisator am 07.03.2019 08:48
Ich kenne zwar Deine Fähigkeiten nicht, aber in 5 Jahren von BaP A9 auf A 11 halte ich schon für sehr....hm, nun ja,...ambitioniert...
Mein Tip: Erfahrung sammeln und durch Leistung glänzen - der Rest kommt von alleine

Gerade auf Bezirksebene in Berlin halte ich das auch für sehr ambitioniert. In der Regel ist eine A 11 dort die erste Führungsposition. Überlege selbst - wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, sich gegen die anderen Bewerber durchzusetzen?
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: HansPetersen am 07.03.2019 11:03
Hier wird einiges vermischt.
Meinst du mit "kommen" eine Beförderung nach A10 oder lediglich die Einweisung in eine Planstelle?
Der TE sollte sich grundlegend informieren.
Hast du einen Vorbereitungsdienst absolviert? Falls ja, welchen?

LG

Nein ich habe keinen Vorbereiungsdienst absolviert. Ich habe BWL studiert und da die Verwaltung händeringend nach Mitarbeitern sucht, werden auch BWLer eingestellt. Ich bin wie gesagt ab Juni dann Beamter auf Probe mit A9 Einstiegsgehalt... Wie das nun konkret heisst oder genannt wird weiß ich nicht, also ob sie nun in einer Planstelle ist oder wie auch immer. Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Kingrakadabra am 07.03.2019 11:13
also ob sie nun in einer Planstelle ist oder wie auch immer. Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)

Welche "sie"? Ich dachte du beginnst dort?
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: HansPetersen am 07.03.2019 11:19
also ob sie nun in einer Planstelle ist oder wie auch immer. Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)

Welche "sie"? Ich dachte du beginnst dort?

Ich beginne mit A9 als Probebeamter im Juni 2019 ... Mit "Sie" ist eine Kollegin gemeint, die ebenfalls mit A9 begann auf der selben Position wie ich und nun eben die besagte Stelle (A10) bekommen hat :)
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Buccaneer am 07.03.2019 11:49
... und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
Das heißt, sie wird auf ihrem Posten befördert. Anders ausgedrückt: Der Posten ist nach A9/A10 bewertet und mit einer entsprechenden Bewertung hinterlegt.
Assessmentcenter zur Erlangung einer Beförderung sind eher unüblich, sondern nennen sich im Beamtenjargon "Regelbeurteilung". Berförderungsauswahlen finden i.d.R. unter Zuhilfenahme eben dieser Beurteilungen statt und haben gem. Beamtenrecht nach "...Eignung, Leistung und Befähigung..." zu erfolgen, sprich: wer die beste Beurteilung hat, kann befördert werden. Ein Recht auf Beförderung gibt es nicht (solange die Beurteilung das nicht hergibt).
Befördert ist man dann, wenn man die Urkunde unterschrieben hat, völlig egal, was vorher besprochen oder versprochen wurde...
Der viel wichtigere Schritt als die Beförderung ist zunächst einmal die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, damit man nicht als "Beamter auf Probe außerhalb der Probezeit" zwischen Baum und Borke sitzt.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: HansPetersen am 07.03.2019 12:15
... und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
Das heißt, sie wird auf ihrem Posten befördert. Anders ausgedrückt: Der Posten ist nach A9/A10 bewertet und mit einer entsprechenden Bewertung hinterlegt.
Assessmentcenter zur Erlangung einer Beförderung sind eher unüblich, sondern nennen sich im Beamtenjargon "Regelbeurteilung". Berförderungsauswahlen finden i.d.R. unter Zuhilfenahme eben dieser Beurteilungen statt und haben gem. Beamtenrecht nach "...Eignung, Leistung und Befähigung..." zu erfolgen, sprich: wer die beste Beurteilung hat, kann befördert werden. Ein Recht auf Beförderung gibt es nicht (solange die Beurteilung das nicht hergibt).
Befördert ist man dann, wenn man die Urkunde unterschrieben hat, völlig egal, was vorher besprochen oder versprochen wurde...
Der viel wichtigere Schritt als die Beförderung ist zunächst einmal die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, damit man nicht als "Beamter auf Probe außerhalb der Probezeit" zwischen Baum und Borke sitzt.

Also hier in Berlin, soweit ich das mitbekomme, geht alles nur über Auswahlgespräche. Klar zählt die Beurteilung fast bis zu 70%, aber man kann mit gutem Eindruck beim orstellungsgespräch auch genommen werden.

Und nein, sie hat vorher im Sozialamt (A9) Ihre 7 Monats Runde gedreht und arbeitet nun in der Büroleitung (A10), also etwas komplett anderes. Bezahlt wird sie aber wohl noch mit A9 bis zur Vollendung der Probezeit.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Buccaneer am 07.03.2019 12:21
...da üblicherweise innerhalb der Probezeit nicht befördert wird. (s.a. §9ff Beamtenstatusgesetz, bzw. dem korrespondierenden § in Berliner Landesbeamtengesetz)
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Skedee Wedee am 07.03.2019 12:46
Und genau dort (§ 13 Abs. 5 LfbG Berlin) ist geregelt, dass während der Probezeit und vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Probezeit grundsätzlich nicht befördert werden darf. Also ist das ganze Gerede (die Kollegin erhält nach Ende der Probezeit A10) Mumpitz und ich verweise nochmals auf meinen obigen Post: der TE sollte ein Lehrbuch über das Beamtenrecht, hier speziell Berlin, käuflich erwerben, um wenigstens die Grundzüge des Beamtenrechts zu kennen.

Darüber hinaus ist Berlin nicht bekannt für einen Beförderungsstau... Achtung, der letzte Satz war pure Ironie.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Calenberger am 07.03.2019 12:55
Die Meinung von Skedee Wedee, muss ich hier teilen.
Bitte informiere dich mal etwas über das Beamtenrecht.
Du hast den Mangel, dass du keinen Vorbereitungslehrgang absolvieren durftest, daher ist zwangsläufig dein Wissen im Beamtenrecht ausbaufähig.

Du solltest dies alleine schon machen, damit du im späetren Berufsleben keine bösen Überraschungen erlebst.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Kingrakadabra am 07.03.2019 14:42
Ich glaube mit "erhalten" meint er, dass sie einen A10-bewerteten Dienstposten hat.

Oder er bringt einfach alles gehörig durcheinander.
So ein Büchlein hatte ich damals auch, gibt's im Netz.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Organisator am 07.03.2019 14:44
Ich glaube mit "erhalten" meint er, dass sie einen A10-bewerteten Dienstposten hat.

Korrekt, in den Berliner Bezirksämtern gibt es keine gebündelten Dienstposten. Es muss eine Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle stattgefunden haben.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Skedee Wedee am 07.03.2019 14:51
Ja, aber der TE geht anscheinend davon aus, dass seine Kollegin automatisch befördert wird nach Ableistung der Probezeit:

Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.).

Korrekt, in den Berliner Bezirksämtern gibt es keine gebündelten Dienstposten. Es muss eine Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle stattgefunden haben.

Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Kingrakadabra am 07.03.2019 15:02
D. h. es gibt dort nur einzelne Stellen mit A9, A10 und A11, nie gebündelt A9/11 z. B.?
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Organisator am 07.03.2019 15:14
D. h. es gibt dort nur einzelne Stellen mit A9, A10 und A11, nie gebündelt A9/11 z. B.?

korrekt
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Organisator am 07.03.2019 15:16
Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

und, in Richtung Themenstarter, kann sich dann nach einiger Zeit der Bewährung auf eine A11er - Stelle (häufig mit Führungsverantwortung) bewerben.
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: Kingrakadabra am 07.03.2019 17:22
Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

und, in Richtung Themenstarter, kann sich dann nach einiger Zeit der Bewährung auf eine A11er - Stelle (häufig mit Führungsverantwortung) bewerben.

Danke für die Info. Das gibt es also auch...
Titel: Antw:[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Beitrag von: marco.berlin am 09.03.2019 18:47
@HansPetersen... Ich bin kein Beamter, aber in der Berliner Bezirksverwaltung tätig. Soweit ich das sehe, sind Sie also im Rahmen Berlin-sucht-mal-wieder-Regierungsinspektorenanwärter in den Landesdienst eingetreten bzw. tun dies zum Juni 2019. Zu den Beförderungsmöglichkeiten aus der Praxis in Berlin. Wie bereits geschrieben brauchen Sie eine Planstelle, die in Ihrer Laufbahn bis A13S reichen darf, um entsprechend befördert zu werden. Da dürfte aber das Problem liegen. Planstellen werden nicht unbedingt mehr in Berlin und in der Praxis werden Sie kaum als Anwärter in eine z.B. A11er Stelle oder höher eingewiesen. Sie müssen sich, wie alle anderen in Berlin auch, bewerben.

Wo werden Sie denn eingesetzt? Soweit ich das in meinem Bezirk gesehen habe, ging es um das Bürgeramt, Standesamt oder Sozialamt. Falls Sie im Standesamt anfangen, dann geht es, soweit Sie nicht mal Fachbereichsleiter werden derzeit nur bis A10. Die A11 wird aktuell geprüft. Im Bürgeramt müssten Sie in meinem Bezirk Hauptsachbearbeiter werden für eine A10 und Filialleiter für eine A11.

Letztlich ist in den kommenden Jahren alles möglich, aber einfach so wird ihnen das nicht zufallen...