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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bonosteffen am 19.02.2021 21:54

Titel: Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Bonosteffen am 19.02.2021 21:54
Guten Tag,
am 01.12.2020 wurde ich zum stellv. Abteilungsleiter bestellt, weil dem Abteilungsleiter gekündigt wurde.

Seitdem leite ich als Stellvertreter die Abteilung. Nun habe ich beim Personalreferat nach einer Zulage gefragt.

Dies wurde abgelehnt, weil ich zwar vertretungsweise höherwertige Tätigkeit wahrnehme, aber weil ich schon in EG 15 bin kann ich keine Zulage bekommen.

Das gibt der Paragraph 14 TV-L nicht her. Gemäß 14 Absatz 1 hab ich zwar Anspruch, aber gemäß Absatz 2 gibt es keine Berechnungsgrundlage.

Gibt es noch Möglichkeiten doch eine Zulage zu bekommen? Die Abteilungsleiterstelle ist in A16 ausgeschrieben.
Danke für die Hilfe. Grüße
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 19.02.2021 22:01
Inwiefern sollte es sich um eine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne handeln?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Bonosteffen am 19.02.2021 22:22
Eigentlich bin ich Referatsleiter in der Abteilung und nehme nun bis zur Neubesetzung der Stelle die Abteilungsleitung wahr. Das Personalreferat hat mir bestätigt, dass mir mit der Ernennung zur Stellvertretung eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 05:57
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L. Inwiefern sollte es sich um eine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne handeln?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: McOldie am 20.02.2021 11:30
Ein Beschäftigter, der als „ständiger Vertreter“ bestellt und deshalb auch zur Abwesenheitsvertretung verpflichtet ist, hat im Vertretungsfall keinen Anspruch auf eine Vertretungszulage, denn es wird ihm keine „andere Tätigkeit“ übertragen
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 11:32
Ein ständiger Vertreter kommt im Sachverhalt nicht vor.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Bonosteffen am 20.02.2021 16:37
Richtig, ich bin nicht als ständiger
Vertreter ernannt worden. Dann würde ich wahrscheinlich in Abgrenzung zu den "anderen Referatsleitungen" eine persönliche Zulage bekommen.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/voruebergehende-hoeherwertige-taetigkeit-53-voraussetzungen_idesk_PI13994_HI1434555.html

Ich sehe es als höherwertige Tätigkeit, weil das Personalreferat dies mir auch schriftlich bestätigt hat.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 16:41
Die mindere Güte Deines AG stand nicht infrage. Inwiefern entspräche die Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Lothar57 am 20.02.2021 19:38
Wenn die EG15 für Tarifbeschäftigte ohnehin das Ende der Fahnenstange bedeutet, kann es dann überhaupt eine höherweritige Tätigkeit geben?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 19:43
Zumindest keine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne, denn
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Lothar57 am 20.02.2021 20:05
Zumindest keine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne, denn
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L.

Dann man dem Fragesteller nur raten, eine außertarifliche Zulage zu fordern, und, falls der AG sich weigert, die Brocken der Leitungsstelle hinzuschmeißen.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 20:10
Du meinst, er solle kündigen?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Bonosteffen am 20.02.2021 20:12
Danke für den Rat. Werde ich auch bald tun.
Die Zulage an sich hab ich schon abgehakt. Bin hauptsächlich aber an der, in meinem Fall, Doppeldeutigkeit des 14 TV-L verzweifelt. Auf der einen Seite habe ich meiner Meinung nach eindeutig Anspruch auf die Zulage. Auf der anderen Seite wieder nicht weil halt tariflich bei EG15 Schluss ist. Alles darüber ist außertarif und muss verhandelt werden .
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 20:19
Da ist nichts doppeldeutig.
Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L. Inwiefern sollte es sich um eine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne handeln?
Es gibt keine höhere Entgeltgruppe, für die Tätigkeitsmerkmale hinterlegt wären. Mithin gibt es auch keine höherwertige Tätigkeit. Punkt.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Bonosteffen am 20.02.2021 20:25
Danke für den interessanten Austausch. Meine Haltung ist eine andere. Ich mache die Vertretung jetzt 3 Monate. Die Zulage an sich ist mir nicht ganz so wichtig. Es geht mir um die Anerkennung und Wertschätzung bzw. die fehlende. Es stört mich auch,  dass ich aktiv danach fragen muss.

Ich sehe mich als Verhinderungsstellvertreter. Heißt, ich sorge für die Sicherung des lfd. Betrieb.

Strategische Themen und zukunftsorientierte Entscheidungen werde ich nicht treffen und Konzepte hierfür erstellen. Genau das wird von mir erwartet. Das werde ich aber nicht tun unter diesen Umständen.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 20:28
Deine Haltung ist unbeachtlich. Weder stünde Dir eine Zulage zu noch hättest Du ein Anrecht auf die Verweigerung einer Tätigkeit, die Dir durch den AG im Rahmen seines Direktionsrechts - wie im geschilderten Sachverhalt - aufgetragen werden kann. Die Alternative ist die Kündigung.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Bonosteffen am 20.02.2021 20:31
Tariflich gesehen wohl richtig. Wenn aber meine eigentliche Stelle als Referatsleiter in EG 15 bewertet ist, dann ist die nächste Führungsposition (Abteilungsleiter) wohl noch höher bewertet, also außertarif.

Heißt: wenn ich eine Zulage bekommen würde dann wäre es eine freiwillige Leistung des AG.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 20.02.2021 20:42
Stellen und deren Bewertung sind tariflich ohnehin unbeachtlich. Zutreffend ist, daß tariflich keine Zulage zusteht. Ob der AG die Tätigkeit außertariflich vergüten würde, kann mithin dahingestellt bleiben. Zwingend ist weder das noch daß einem Vorgesetzten eine höhere Entgeltgruppe zustünde. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab. Es ist möglich und kommt auch tatsächlich vor, daß ein Vorgesetzter niedriger eingruppiert ist als seine Untergebenen. Erst recht lassen sich aufgrund der völlig unterschiedlichen Systeme auch keinerlei Rückschlüsse für die Eingruppierung aus der Besoldung von Beamten in selber Tätigkeit ziehen. Mithin kann man zwar das Gefühlchen haben, einem stünde eine Zulage zu - dabei bleibt es jedoch. Dem unbenommen ist natürlich die Möglichkeit der über- wie außertariflichen Vergütung durch den AG. Diese steht ihm tarif- und arbeitsrechtliche aber stets offen, da der Tarifvertrag lediglich Mindestarbeitsbedingungen festlegt.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Lothar57 am 21.02.2021 10:56
Ein solches Problem tritt immer dann in den Fokus, wenn Beamte und TBs im selben Beruf aufeinandertreffen. Es ist erstaunlich, dass es in Deutschland immer noch denkbar und Realität ist, dass Menschen mit der gleichen Qualifikation und Berufserfahrung, am gleichen Arbeitsplatz so unterschiedliche Einkommen für die gleiche Tätigkeit erzielen.
Rechtliche Spielräume wie außertarifliche Zulagen oder Vorweggewährung von Stufen werden nur im Ausnahmefall gewährt. Pikanterweise werden diese Entscheidungen dann auch noch in den allermeisten Fällen von Beamten getroffen.

Da würde ich mir von den Gewerkschaften erheblich mehr Engagment wünschen, um diese Ungleichheit zu beseitigen.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 21.02.2021 11:00
Welche Ungleichheit?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Yvonne am 21.02.2021 12:16
Ein solches Problem tritt immer dann in den Fokus, wenn Beamte und TBs im selben Beruf aufeinandertreffen. Es ist erstaunlich, dass es in Deutschland immer noch denkbar und Realität ist, dass Menschen mit der gleichen Qualifikation und Berufserfahrung, am gleichen Arbeitsplatz so unterschiedliche Einkommen für die gleiche Tätigkeit erzielen.
Von Verfassungs wegen sind Beamt*innen ja auch eigentlich für hoheitliche Aufgaben vorgesehen, und Tarifbeschäftigte für den Rest. Wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird, kommt es zu den beschriebenen "Konflikten". Das hat also nichts mit Tarifrecht oder Beamtenrecht zu tun, sondern mit dem Agieren der Dienstherrn/Arbeitgeber.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Lothar57 am 21.02.2021 18:04
Von Verfassungs wegen sind Beamt*innen ja auch eigentlich für hoheitliche Aufgaben vorgesehen, und Tarifbeschäftigte für den Rest. Wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird, kommt es zu den beschriebenen "Konflikten". Das hat also nichts mit Tarifrecht oder Beamtenrecht zu tun, sondern mit dem Agieren der Dienstherrn/Arbeitgeber.

Nun denn, natürlich sind Beamtenrecht und Tarifrecht formal zwei verschiedene Paar Schuhe. Fakt ist aber, dass Menschen mit gleicher Arbeit, Qualifikation und Verantwortung vom in Personalunion auftretenden Dienstherren bzw. Arbeitgeber völlig unterschiedlich behandelt und vor allem finanziell vergütet werden.
Da sitzen z.B. im selben Büro oder Lehrerzimmer zwei gleichaltrige, ehemalige Studienkollegen nebeneinander, deren Netto-Einkommen im Extremfall um bis zu 1000 Euro auseinanderklaffen kann, obwohl sie exakt denselben Job machen. Grund: Kollege A wurde seinerzeit wegen Übergewicht nicht verbeamtet.
Wenn ein Arbeitgeber/Dienstherr einen Tarifbeschäftigen mit hoheitlichen Aufgaben betraut, sollte er ihn auch fairerweise, wo möglich, mit verbeamteten Kollegen gleich stellen. Das Tarifrecht böte dazu auch Möglichkeiten (Vorweggewährung von Stufen oder AT-Zulagen).
Ich weiß: Moralische Fragen und Fairness sind tarifrechtlich unbeachtlich...
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 21.02.2021 18:09
Eben. Wer ein Beamtenverhältnis nicht anstrebte oder eines anstrebte und dabei versagte, weil er den Anforderungen nicht genügte, wird zurecht anders behandelt als jemand, der sich im Wege der Bestenauslese durchsetzen konnte - zumal im Sachverhalt nicht einmal eine ungleiche Behandlung erkennbar wäre, denn auch ein Beamter erhielte keine Zulage. Wo also ist Dein Punkt?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Lothar57 am 21.02.2021 19:39
Das Tarif- und Beamtenrecht ist ja kein Naturgesetz und erst recht keine göttliche Offenbarung. Was rechtens ist, wer, wie zu Recht behandelt oder was in rechtliche Normen gefasst wird, ist das Ergebnis eines ethisch-moralischen Diskurses. Ich bin mir sicher, dass in zehn Jahren das heutige Tarifrecht ethisch anderes bewertet wird als heute.
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 21.02.2021 19:51
Das heutige Tarifrecht ist weitestgehend auch das von vor 10 Jahren - und hat keinen Wertungswandel erfahren. Ich möchte aber nicht ausschließen, daß weinerliche SJW mit subjektivem Gerechtigkeitsfimmel in einer dem verbrecherischen Sozialismus zustrebenden Gesellschaft Einfluss auf Moralvorstellungen auch außerhalb der Gruppe, die an der Geisteskrankheit „Wokeness“ leidet, gewinnt. Das führt aber nur zu einem Wandel in der moralischen Beurteilung derer, die derlei minderwertiger Moral anhängen. Die ethische Bewertung bleibt davon jedoch unberührt, da aus ihr ja bereits die Minderwertigkeit der geschilderten Moral hervorgeht.

Und wo war jetzt Dein Punkt?
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: clarion am 21.02.2021 22:30
Wegen Gesundheit nicht  verbeamtet werden = Versagen???
Titel: Antw:Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Beitrag von: Spid am 21.02.2021 22:58
Selbstverständlich. Zu versagen bedeutet gem. Duden „das Geforderte, Erwartete nicht tun, leisten können, nicht erreichen; an etwas scheitern.“ Inwiefern sähest Du das nicht durch ein Scheitern an den gesundheitlichen Anforderungen realisiert?