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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Ille2007 am 02.11.2022 19:35

Titel: Familienzuschlag „Stief“-Kind Unverheiratet
Beitrag von: Ille2007 am 02.11.2022 19:35
Hallo zusammen!
Leidiges Thema Familienzuschlag 🙈

Ich hab jetzt so viel Gesetzestext gelesen, dass es mir unklarer scheint als vorher:
Ich - Soldatin - lebe mit einem Mann unverheiratet zusammen.
SEINE Tochter wohnt ebenfalls bei uns - er bezieht das Kindergeld.
Außer mir ist keiner (in der Patchwork) im Dienst.

Das ich unverheiratet keinen Familienzuschlag für den Mann bekomme ist mir völlig klar.
Aber für das bei uns im Haus lebende Kind? 🤔

Vielen Dank im Voraus für eure Infos 🙏🏽🙏🏽🙏🏽
Titel: Antw:Familienzuschlag „Stief“-Kind Unverheiratet
Beitrag von: Max Bommel am 02.11.2022 19:55
Da erscheint mir nichts unklar. Für das Kind des Lebensgefährten bekommst du keinen familienzuschlag, da du für dieses Kind auch keinen Anspruch auf das Kindergeld hättest.
Titel: Antw:Familienzuschlag „Stief“-Kind Unverheiratet
Beitrag von: Ille2007 am 02.11.2022 20:19
Ich war mir nicht sicher  - Dank Dir!